Drucksache 18 / 20 598 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 19. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2019) zum Thema: Unterschiede in der Ausrüstung von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr und Antwort vom 06. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20598 vom 19. August 2019 über Unterschiede in der Ausrüstung von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Unterschiede in der persönlichen Ausrüstung von Feuerwehrleuten gibt es theoretisch und praktisch zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr? 2. Falls es in der realen Ausrüstungssituation Unterschiede geben sollte, worin sind diese im Einzelnen begründet? Zu 1. und 2.: Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (FF) erhalten von der Berliner Feuerwehr grundsätzlich die gleiche Dienst- und Schutzkleidung wie die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr (BF). Hierzu gehört auch die persönliche Schutzausrüstung. Angehörigen der FF, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, wird zudem Rettungsdienstkleidung zur Verfügung gestellt. Ansonsten unterscheidet sich die Ausstattung der BF und der FF nur entsprechend der Nutzungsfrequenz in der Anzahl einzelner Bekleidungsgegenstände. Ebenso besteht grundsätzlich kein Unterschied in der Ausrüstung zwischen BF und FF. Unterschiede ergeben sich bei der Ausstattung mit Personenrufempfängern bei der BF (funktions- und wachgebunden) gegenüber Funkmeldeempfängern bei der FF (Funktion stadtweit). Für Kräfte der BF werden Personenrufempfänger eingesetzt, die nur auf den Feuerwehrstandorten Alarm auslösen, da sie sich während ihrer Bereitschaftszeit grundsätzlich dort aufhalten. Sind diese mit dem Einsatzfahrzeug unterwegs, so werden sie über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) alarmiert und sind somit darüber erreichbar. Freiwillige Kräfte müssen hingegen stadtweit und überall im Stadtgebiet alarmiert werden können, auch wenn sie sich weder auf der Wache noch auf einem Fahrzeug befinden. 3. Was ist kurz-, mittel- und langfristig geplant, um diese Unterschiede auszugleichen? 4. Welchen Finanzbedarf sieht der Senat hierfür? Seite 2 von 2 Zu 3. und 4.: Es werden derzeit keine Änderungsbedarfe gesehen. 5. Wo sieht der Senat generell Defizite in der persönlichen Ausrüstung von Feuerwehrleuten in Berlin und was ist geplant dagegen zu tun? Zu 5.: Das Thema Krebsprävention und Einsatzstellenhygiene steht aktuell bei der Berliner Feuerwehr im Mittelpunkt. Es werden alle Aspekte rund um Einsatzvorbereitung, Einsatztaktik, Einsatzablauf und Einsatznachbereitung in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Prüfstand gestellt. In der Vergangenheit ist der Feuerwehrschutzhelm in dieser gesamten Betrachtung nicht ausreichend gewürdigt worden. Da sich während eines Brandeinsatzes aber auch hier Schadstoffe in der Bebänderung, in der Polsterung und auf der Helmschale festsetzen, darf eine Reinigung der Feuerwehrschutzhelme nicht vernachlässigt werden. Die Innenausstattung des aktuellen Helms lässt sich nicht werkzeugfrei entfernen, so dass sie im Falle einer Verschmutzung nicht gesondert gereinigt werden kann. Um eine optimale Möglichkeit der Helmreinigung nach einer Kontamination mit Brandgasen in Hinblick auf das Einsatzstellenhygienekonzept zu gewährleisten, ist ein sukzessiver Austausch mit neuen Feuerwehrhelmen angedacht, die diesen Anforderungen entsprechen. 6. Welche Unterschiede zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr gibt es darüber hinaus bei der technischen Ausstattung der Wachen, welche Gründe gibt es dafür und bis wann sollen diese ausgeglichen sein? Zu 6.: Zwischen den Wachen der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren bestehen im Wesentlichen zwei Unterschiede bei der technischen Ausstattung: Wachen der Freiwilligen Feuerwehren verfügen derzeit nicht über einen Fernmelderaum. Dieser wurde als nicht mehr notwendig erachtet, da im Gegensatz zu Berufswachen auch bei der Einsatzbearbeitung in der Rückfallebene durch die Leitstelle die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren über digitale Meldeempfänger sichergestellt wird. Im Rahmen der Auswertung des Stromausfalls in Köpenick hat sich herausgestellt, dass für die Bewältigung eines solchen Szenarios die Vorhaltung von Fernmelderäumen auf allen Wachen notwendig ist. Daher sollen zukünftig alle FF-Wachen wieder entsprechend ausgestattet werden. Wachen der Freiwilligen Feuerwehren sind derzeit nicht flächendeckend mit Einspeisemöglichkeiten für externe mobile Netzersatzanlagen ausgestattet. Im Nachgang zum Stromausfall in Köpenick ist beabsichtigt, alle Wachen diesbezüglich zu ertüchtigen. Anzumerken ist, dass alle Neubauten der Berliner Feuerwehr mit Netzersatzanlagen ausgerüstet werden. Berlin, den 6. September 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport