Drucksache 18 / 20 611 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2019) zum Thema: Durchsetzung Kinderbettel-Verbot im Jahr 2018 und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20611 vom 15. August 2019 über Durchsetzung Kinderbettel-Verbot im Jahr 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurden im Jahr 2018 in den einzelnen Bezirken Ordnungshüter (Polizei und Ordnungsämter ) wegen Verstoßes gegen das Verbot von Betteln durch Kinder und Betteln in Begleitung von Kindern alarmiert? Zu 1.: Da im Einsatzleitsystem der Polizei Berlin kein Katalog-Einsatzanlass existiert, der sich ausschließlich mit dem Thema Betteln befasst, sind durch die Polizei Berlin keine validen Angaben möglich. Im Jahr 2018 gingen im Bezirk Mitte vier Meldungen, im Bezirk Neukölln eine Meldung mit dem Tatvorwurf des Verstoßes gegen des Verbot des Bettelns durch Kinder und Bettelns in Begleitung von Kindern ein. In den übrigen Bezirken wurden für das Jahr 2018 keine entsprechenden Meldungen dokumentiert. 2. Wie häufig sind im Jahr 2018 a) Polizei und b) Ordnungsämter in den einzelnen Bezirken proaktiv gegen Verstöße gegen das Kinderbettel-Verbot vorgegangen? Zu 2.: Eine automatisierte statistische Auswertung von Einsätzen der Polizei und der Ordnungsämter zu diesem Thema ist nicht möglich. Die Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung über das Verbot des Bettelns von Kindern und in Begleitung von Kindern durch die Polizei Berlin erfolgt im Rahmen von abschnittsspezifischen Präsenzmaßnahmen, des Funkwageneinsatzdienstes sowie innerhalb spezieller Einsatzkonzeptionen. Die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes achten im Rahmen der Regelbestreifung auf bettelnde Kinder bzw. Erwachsene, die in Begleitung von Kindern betteln. Bei entsprechenden Feststellungen wird eine Dokumentation mit Aufnahme der jeweiligen Personalien der begleitenden Erwachsenen erstellt und dem zuständi- Seite 2 von 2 gen Jugendamt zugeleitet. Zusätzlich finden aufklärende Gespräche statt, und es werden Platzverweise erteilt. 3. Wie häufig wurden im Jahr 2018 bei Verstößen gegen das Kinderbettel-Verbot jeweils welche Strafen verhängt (z.B. Platzverweise, Verwarngeld, Bußgeld, o.ä.)? Zu 3.: Durch die Polizei Berlin erfolgt hierzu keine statistische Erfassung. In den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte kam es im Jahr 2018 zur Ahndung von festgestellten Verstößen gegen die Verordnung über das Verbot des Bettelns von Kindern und in Begleitung von Kindern durch das jeweilige bezirkliche Ordnungsamt : · In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden insgesamt zwölf Verfahren gegen acht Betroffene eingeleitet, wobei in sieben Fällen Bußgelder verhängt wurden. · In Mitte wurden zwei Bußgeldbescheide erlassen. Weitere Verfahren, Strafen und Platzverweise wurden in den Bezirken für das Jahr 2018 nicht dokumentiert. 4. Wie häufig sind a) Polizei und b) Ordnungsämter in den einzelnen Bezirken proaktiv gegen Verstöße gegen das Verbot von betrügerischem Betteln im Jahr 2018 vorgegangen? Zu 4.: a) Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. b) Da betrügerisches Betteln eine Straftat impliziert, besteht keine fachliche Zuständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter. 5. Wie sorgt der Senat dafür, dass das Kinderbettel-Verbot in Berlin in der Zivilgesellschaft bekannter wird? Zu 5.: Der Senat führt derzeit keine Kampagne gegen das widerrechtliche Betteln durch Kinder bzw. von Erwachsenen in Begleitung von Kindern. Berlin, den 03. September 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport