Drucksache 18 / 20 612 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2019) zum Thema: Müll, Müll, Sondermüll: Illegaler Sperrmüll in Berlin 2018 und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 612 vom 15. August 2019 über Müll, Müll, Sondermüll: Illegaler Sperrmüll in Berlin 2018 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Wie viele Tonnen illegaler Sperrmüll wurden von den BSR im Jahr 2018 in Berlin insgesamt entsorgt (bitte Beantwortung in Fortschreibung der entsprechenden Tabelle der Drs. 18/14787)? 2. Wie teuer war die Beseitigung des illegalen Sperrmülls für die BSR im Jahr 2018 (bitte Beantwortung in Fortschreibung der entsprechenden Tabelle der Drs. 18/14787)? Zu 1. und 2.: 2018 Mengen in Kubikmeter 31.900 Kosten 4,6 Mio. € Die genannten Werte für die Beseitigung von illegal abgelagertem Sperrmüll beziehen sich auf das gesamte Land Berlin. Der überproportionale Anstieg der Kubikmeter-Zahlen gegenüber den Kosten basiert größtenteils auf einer neuen Berechnungsweise im Jahr 2017: Diese berücksichtigt, dass illegale Müllablagerungen – überwiegend in Neukölln und teilweise in Tempelhof -Schöneberg – auch mithilfe von sog. Pressmüllfahrzeugen eingesammelt werden . Solche Pressmüllfahrzeuge verdichten während des Ladevorgangs das Sperrmüllvolumen um das Dreifache. Um diesen dreifachen Verdichtungsfaktor wieder auszugleichen, wird bei der Berechnung der illegalen Müllmenge nunmehr der Teil des gepressten Müllvolumens mit dem Faktor drei multipliziert. Das führt im Ergebnis - 2 - zu entsprechend höheren Kubikmeter-Angaben. Die neue Berechnungsweise kam bei den Tabellenzahlen für das Jahr 2016 noch nicht zur Anwendung. Beim Vergleich der Kubikmeter-Zahlen des Jahres 2016 zu 2017 handelt es sich somit vor allem um einen rechnerisch bedingten Anstieg. Im Jahr 2018 wurde die Berechnungsweise aus 2017 fortgeführt. 3. Wie viele Müllverursacher konnten jeweils im Jahr 2018 in den einzelnen Bezirken identifiziert werden und wie hoch waren jeweils die angeordneten Verwarn- bzw. Bußgelder (bitte Beantwortung in Fortschreibung der entsprechenden Tabelle der Drs. 18/14787)? Zu 3.: Die von den Bezirksämtern eigenverantwortlich erstellten Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bezirk 2018 Anzahl der Müllerverursacher + Höhe der jeweils angeordneten Verwarn- bzw. Bußgelder Charlottenburg-Wilmersdorf Anzahl Müllverursacher 80 Verwarngeld Zwischen 0 € und 55 € Bußgeld Zwischen 20 € und 1.500 € Friedrichshain-Kreuzberg Anzahl Müllverursacher 28 Verwarngeld 0 Bußgeld K.A. Lichtenberg Anzahl Müllverursacher 3.385 „Müll“-Beschwerden/-Hinweise Angabe der „Verursacher/innen“ nicht möglich Verwarngeld 0 Bußgeld 1.485 € Marzahn-Hellersdorf Anzahl Müllverursacher 60 Verwarngeld Bis max. 55 € einzelfallabhängig Bußgeld Bis ca. 200 € einzelfallabhängig Mitte Anzahl Müllverursacher 27 Anzeigen, von denen 21 Verfahren nach § 47 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingestellt wurden , da die Verbringer nicht zu ermitteln waren, 1 Verfahren musste eingestellt werden, da der Empfänger unbekannt verzogen war Verwarngeld 0 - 3 - Bußgeld 1.800 € Neukölln Anzahl Müllverursacher 47 Verwarngeld 0 Bußgeld 7750 € Pankow Anzahl Müllverursacher 28 Verwarngeld 2 Bußgeld 715 € Reinickendorf Anzahl Müllverursacher 8 Verwarngeld 50 Bußgeld 1.450 € Spandau Anzahl Müllverursacher 18 Verwarngeld 50 € Bußgeld 3.060 € Steglitz-Zehlendorf Anzahl Müllverursacher 5 Verwarngeld 0 Bußgeld 650 € Tempelhof-Schöneberg Anzahl Müllverursacher Identitäts-Feststellungen gibt es üblicherweise nicht. Selbst bei in Müll enthaltenen Adressaufklebern kann die benannte Person behaupten, dass sie den Müll ordentlich verbracht habe und nicht wisse, wie er auf öffentliches Straßenland gekommen ist. Die Nachweispflicht, um ein gerichtsfestes Verfahren führen zu können, ist zu groß. Es sei denn, die Verantwortlichen würden auf „frischer Tat“ ertappt, was insbesondere auch aufgrund der Dienstkleidungspflicht der Außendienstkräfte nicht passiert. Verwarngeld K.A. Bußgeld K.A. Treptow-Köpenick Anzahl Müllverursacher 4 Verwarngeld 0 Bußgeld 425 € 4. Wann werden die Verwarn- und Bußgelder erhöht und wie wird die Erhöhung jeweils ausgestaltet? Zu 4.: Um Verstöße gegen das Umweltrecht besser verfolgen zu können, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umwelt- - 4 - schutzes für die Sachbereiche Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Forstwesen und Grün- und Erholungsanlagen neu gefasst. Der Tatbestand der illegalen Sperrmüllablagerung ist hierbei unter dem Sachbereich Abfallwirtschaft erfasst. Im Sinne des „Aktionsprogramms Sauberes Berlin: Für eine attraktive, saubere und lebenswerte Hauptstadt“ (Drs. 18/1397) und der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ (Drs. 18/0700 - II.B.93) wurden die Regelverwarn- und Regelbußgelder - in Anlehnung an die Bußgeldkataloge anderer Bundesländer - insgesamt auf ein effektives Maß angehoben. Die Neufassung wird derzeit im Rat der Bürgermeister beraten und im Anschluss dem Senat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. 5. Wann und in welchem Rahmen werden die Dienstzeiten der Mitarbeiter/innen der bezirklichen Ordnungsämter (OA) und der Allgemeinen Ordnungsdienste in den Abendstunden verlängert und wie gestaltet sich die Einigung mit dem Hauptpersonalrat konkret aus? Zu 5.: Am 9. August 2019 hat die Senatsverwaltung für Finanzen im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit dem Hauptpersonalrat die Rahmendienstvereinbarung „Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter“ abgeschlossen. Die Dienstvereinbarung ist damit am 9. August 2019 in Kraft getreten. Die Dienstvereinbarung ersetzt die „Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter (Allgemeiner Ordnungsdienst und Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete)“, die die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Hauptpersonalrat im Jahr 2010 vereinbart hatten. Der Zeitrahmen, in dem die Arbeitszeiten der Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes liegen können, liegt nun an allen Tagen bei 06:00 bis 24:00 Uhr. Zuvor hatte diese Rahmenarbeitszeit an Freitagen und Samstagen außer an Feiertagen bereits bei 06:00 bis 24:00 Uhr, dagegen an den übrigen Tagen bei 06:00 bis 22:00 Uhr gelegen. Inhaltlich unverändert aber redaktionell eindeutiger formuliert enthält die Dienstvereinbarung weiterhin die Regelung, dass auf freiwilliger Basis mit den örtlichen Personalräten vom oben genannten Arbeitszeitrahmen abweichende Zeiten und Einsätze vereinbart werden dürfen. Die Entscheidungen über die Nutzung des Arbeitszeitrahmens treffen die einzelnen Bezirke auf der Basis ihrer örtlichen Gegebenheiten. 6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen AOD werden in den einzelnen Bezirken jeweils nach 18 Uhr im Einsatz sein? Zu 6.: Da dem Senat keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, werden die Zulieferungen der jeweiligen Bezirke wieder gegeben: - 5 - Charlottenburg-Wilmersdorf Die individuelle Ausgestaltung der tatsächlichen Dienstzeiten im Rahmen der Aufstellung der Dienstzeitenplanung obliegt unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Gegebenheiten und Ressourcen den jeweiligen bezirklichen Ordnungsämtern. Eine Ausdehnung der Arbeitszeiten des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) ist derzeit unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Personalkörpers in Charlottenburg -Wilmersdorf nicht möglich. Die dauerhafte Einführung eines Betriebes bis 24 Uhr würde einen erheblichen Personalmehrbedarf von ca. 50 % erfordern. Unabhängig davon kann die Frage 6 ohnehin nicht mit konkreten Zahlen beantwortet werden, da die Zahl der nach 18 Uhr zur Verfügung stehenden Mitarbeitenden stets von der aktuellen Personalstärke und der Einsatzplanung abhängig ist. Friedrichshain-Kreuzberg Schon jetzt ist die Spätschicht des AOD Friedrichshain-Kreuzberg, Montag – Freitag nach 18 Uhr bis 22 Uhr im Einsatz (auch in der Funktion der sogenannten Waste Watcher). Künftig, das heißt ab Anfang 2020, ist eine Ausweitung bis 24 Uhr möglich. Nominell wird die Spätschicht aus einem Drittel der Beschäftigten des AOD bestehen, das sind ca. 14 Beschäftigte. Unter Berücksichtigung von Krankheit, Urlaub etc. ist mit ca. 10 im Dienst befindlichen Beschäftigten zu rechnen, das heißt ca. 5 Doppelstreifen können idealerweise gebildet werden. Lichtenberg In Lichtenberg arbeiten die Dienstkräfte des AOD generell bis 22.00 Uhr. Marzahn-Hellersdorf Es werden wie bisher im Durchschnitt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Werktagen nach 18.00 Uhr im „Streifeneinsatz“ sein. Mitte Eine genaue Angabe der Anzahl von Dienstkräften ist nicht möglich. Bei geplanten 18-20 Dienstkräften im Ordnungsamt Mitte sind durchschnittlich 12-14 Dienstkräfte im Einsatz. Neukölln Der Dienstplan des AOD im Ordnungsamt Neukölln sieht drei verschiedene Schichten vor, die planmäßig annähernd gleich besetzt sind. Somit ist durchschnittlich ein Drittel der Kolleginnen und Kollegen im Spätdienst, d.h. bis 22:00 bzw. 24:00 Uhr, eingesetzt. Aufgrund planbarer und nicht planbarer Abwesenheiten schwankt die Anzahl der tatsächlich im Dienst befindlichen AOD jedoch von Tag zu Tag. Monat August 2019 war der Spätdienst mit durchschnittlich 10,3 anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Pankow - 6 - Im Bezirk Pankow sind unter der Woche nach 18 Uhr in etwa zwischen sechs bis zwölf Dienstkräfte im Dienst. Aufgrund der dünnen Personalsituation ist eine Aufstockung der Präsenzzeiten in den Abendstunden nicht leistbar. Reinickendorf Abhängig von der jeweiligen tagesabhängigen Dienststärke werden zwischen 3 und 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Spandau keine Angaben Steglitz-Zehlendorf Schon jetzt sind grundsätzlich alle Mitarbeitenden des AOD im Rahmen der Schichtplanung auch nach 18 Uhr im Einsatz. Die 36 Mitarbeitenden des AOD sind in zwei gleich stark besetzte Schichten eingeteilt, die sich mit Früh- und Spätschicht wöchentlich abwechseln. Aufgrund von Urlaubs- und Krankheitszeiten schwankt die Zahl der Mitarbeitenden pro Schicht teilweise stark. Eine vollständige Abdeckung der nach der neuen Rahmenarbeitszeitvereinbarung möglichen Dienstzeiten würde die Notwendigkeit schaffen, von einem Zweischicht- zu einem Dreischichtsystem zu wechseln. In der Folge würde sich die Anzahl der Mitarbeitenden des AOD, die nach 18 Uhr unterwegs sein können, deutlich reduzieren. Nähere Entscheidungen stehen noch aus. Tempelhof-Schöneberg Die Personalressourcen des Ordnungsamtes Tempelhof-Schöneberg reichen auch nach dem derzeitigen Personalaufwuchs nicht aus, um generell an 7 Tagen der Woche bis 24 Uhr im Dienst zu sein. Deshalb wird das Bezirksamt seine Dienstkräfte flexibel und situationsbezogen einsetzen. Insbesondere beim Thema „Illegale Müllentsorgung“ wird das Ordnungsamt nur erfolgreich sein können, wenn Täter auf frischer Tat ertappt werden. Insofern ist es unerlässlich, dass Dienstkräfte auch in Zivil unterwegs sein können. Dies ist derzeit noch nicht möglich. Treptow-Köpenick Im Bezirk Treptow-Köpenick werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (derzeit 36 Dienstkräfte) regelmäßig - mit Ausnahme der Feiertage und Wochenenden von November bis März - nach 18 Uhr im Einsatz sein. Da die Aufgabe der sog. „Müllbeobachtung“ in das Aufgabengebiet des AOD integriert wurde, wird diese Tätigkeit von allen Dienstkräften des AOD im Rahmen des täglichen Dienstes wahrgenommen. Berlin, den 03. September 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe