Drucksache 18 / 20 613 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2019) zum Thema: S-Bahn-Sicherheit in Berlin: Ausreichend Schutz vor Übergriffen? und Antwort vom 30. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20613 vom 15. August 2019 über S-Bahn-Sicherheit in Berlin: Ausreichend Schutz vor Übergriffen? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn (S-Bahn) um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte und dem Senat übermittelte Stellungnahme ist nachfolgend wiedergegeben. Für die Angelegenheiten der Bundespolizei ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig. Der Senat nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Sachverhalten , die in die Zuständigkeit einer Bundesbehörde fallen. 1. Wie viele Übergriffe auf Beschäftigte der Berliner S-Bahn konnte die (Bundes-)Polizei in der Zeit von 2015 bis heute verzeichnen? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 1.: Durch die S-Bahn Berlin GmbH wurde seit 2016 die folgende Anzahl an Übergriffen auf Mitarbeitende und beauftragte Dritte (Sicherheitskräfte, Fahrkartenkontrolleure, Reinigungspersonal, etc.) registriert: 2016 2017 2018 Stand 04/2019 192 201 224 68 2. Welche Delikte (verbale wie auch physische Übergriffe) wurden hierbei in diesem Zeitraum erfasst ? (Aufstellung nach Jahren und Deliktsarten erbeten.) Zu 2.: Durch die S-Bahn Berlin GmbH wurden im Wesentlichen folgende Deliktsarten registriert : einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Bedrohung und Be- Seite 2 von 3 leidigung. Die Körperverletzungsdelikte machen mehr als 80 % am Gesamtaufkommen der Übergriffe auf Mitarbeitende und beauftragte Dritte aus. Eine Aufstellung nach Jahren steht dem Senat nicht zur Verfügung. 3. In wie vielen Fällen fanden Übergriffe auf Beschäftigte der Berliner S-Bahn statt: a. an Bahnhöfen/Haltestellen, b. auf Betriebsbahnhöfen, c. auf Abstellanlagen d. auf der Strecke (im Zug), e. in Verkaufseinrichtungen der S-Bahn Berlin, f. im Kundenbüro der S-Bahn Berlin? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 3.: Die Zuordnung der Örtlichkeit zum Delikt ist kein Ordnungskriterium in der Statistik der S-Bahn Berlin GmbH und kann daher in der hier erbetenen Aufstellung nicht ausgewertet werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Übergriffe auf Mitarbeitende und beauftragte Dritte schwerpunktmäßig an den Stationen erfolgt, gefolgt von den Zügen im Fahrgastbetrieb. Da sich aber häufig Situationen aus dem Zug auf die Station verlagern, bildet die Station als Tatort den Schwerpunkt. Im Ergebnis ist aber festzuhalten, dass alle nachgefragten Örtlichkeiten Tatorte für Übergriffe auf Personal der S-Bahn Berlin waren. Eine Aufstellung nach Jahren steht dem Senat nicht zur Verfügung. 4. Welchen Anteil nehmen bei Übergriffen auf Beschäftigte der Berliner S-Bahn Personen aus der Sprayer- bzw. Graffiti-Szene ein? Zu 4.: Gemäß S-Bahn Berlin GmbH nehmen Übergriffe auf Mitarbeitende und beauftragte Dritte aus der Sprayer- bzw. Graffiti-Szene zwar einen geringen Anteil am Gesamtaufkommen der Übergriffe ein. Dennoch geht auch von dieser Szene - insbesondere bei Feststellung von Sprayern während ihrer Graffitiaktionen - eine hohe Gewaltbereitschaft aus. In der Regel kommt es dann vermehrt zu Bedrohungen, Bewurf mit Gegenständen, Besprühen von Personen sowie tätlichen Widerstandhandlungen bei vorläufigen Festnahmen. 5. Wie oft sind in diesem Zeitraum im Besonderen Mitarbeiter/innen der S-Bahn Berlin (wie Triebfahrzeugfu ̈hrer/innen, mobile Aufsichten, Reiseberater/innen, etc.) von Übergriffen betroffen gewesen? (Aufstellung nach Jahren und Personengruppen erbeten.) Zu 5.: Laut S-Bahn Berlin GmbH sind die Sicherheitskräfte und Fahrkartenkontrolleure die Hauptbetroffenen etwaiger Übergriffe, da bei der Kontrolltätigkeit und Durchsetzung der Hausordnung/Beförderungsbedingungen das größte Konfliktpotential mit Fahrgästen und Nutzenden den Bahnanlagen entsteht. Circa ein Zehntel der Übergriffe betrifft andere Mitarbeitendengruppen. 6. In wie vielen der unter 1.) abgefragten Fälle wurde Strafanzeige erstattet, in wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben und in wie vielen Fällen kam es zu entsprechenden Verurteilungen? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Seite 3 von 3 Zu 6.: Alle der unter 1.) genannten Fälle wurden seitens der S-Bahn Berlin GmbH zur Anzeige gebracht. Ob der Mitarbeitende dann auch einen Strafantrag stellt und die Tat weiter verfolgt wird, entzieht sich aber im Ergebnis der Kenntnis der S-Bahn Berlin GmbH, so dass auch keine statistische Erfassung erfolgt. Grundsätzlich bietet die S- Bahn Berlin GmbH aber ihren Mitarbeitenden rechtliche Unterstützung im Fall von Übergriffen an. In besonders schweren Fällen wird zusätzlich gegenüber den Ermittlungsbehörden eine Erklärung der S-Bahn Berlin GmbH abgegeben, die gegenüber den Ermittlungsbehörden die Schwere der Tat verdeutlichen soll und darlegt, welche Auswirkungen der Angriff auf den Mitarbeitenden und den Öffentlichen Personennahverkehr hatte. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird zur statistischen Erfassung das Verfahrensmerkmal „VBB“ bei allen Verfahren eingetragen, die Straftaten im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen auf Mitarbeitende und Fahrgäste des Verkehrsbundes Berlin-Brandenburg zum Gegenstand haben. Über das Merkmal ist jedoch eine Beantwortung der Frage nicht möglich, da eine entsprechende Eingrenzung der Verfahren nach den einzelnen Verkehrsmitteln bzw. Bahnhöfen und Haltstellen hierüber nicht möglich ist. Eine Aufstellung nach Jahren steht dem Senat nicht zur Verfügung. 7. Können die Behörden besondere Schwerpunkt-Orte bzw. -bereiche erkennen, in denen es häufiger als anderswo zu Übergriffen auf Beschäftigte der Berliner S-Bahn kommt? (Wenn ja, welche und wie wird damit umgegangen?) (Aufstellung erbeten.) Zu 7.: Alle Übergriffe auf Mitarbeitende und beauftragte Dritte werden von der S-Bahn Berlin GmbH und ihren Ordnungspartnern regelmäßig ausgewertet und einer Lagebeurteilung unterzogen. Sind Schwerpunkte zu erkennen, wird das Sicherheitskonzept für die S-Bahn Berlin entsprechend angepasst und es erfolgt eine zusätzliche Abstimmung mit der Polizei. Gleichfalls werden Erkenntnisse aus Übergriffen für den Fortbildungsunterricht (z.B. Deeskalationstraining) der Mitarbeitenden aufbereitet und geschult. Eine Aufstellung nach Jahren steht dem Senat nicht zur Verfügung. Berlin, den 30. August 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport