Drucksache 18 / 20 618 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Dr. Michael Efler (LINKE) vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2019) zum Thema: Nestlé & die Grün Berlin GmbH und Antwort vom 02. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) und Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20618 vom 20. August 2019 über Nestlé & die Grün Berlin GmbH Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigene Grün Berlin GmbH (GB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Seit wann bestehen zwischen der Grün Berlin und Nestlé Exklusivverträge zur Vermarktung von Schöller Froneri Speiseeis-Produkten auf allen Flächen, die von der Grün Berlin verwaltet und bewirtschaftet werden ? Antwort zu 1: Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Grün Berlin GmbH und dem Eislieferanten FRONERI Schöller GmbH gilt seit 01.01.2016 und wird zum 31.12.2020 beendet. In den Parkanlagen – nicht allen bewirtschafteten Flächen – der landeseigenen Grün Berlin GmbH werden neben Produkten des Eislieferanten FRONERI Schöller GmbH auch eigenproduzierte Eiswaren der örtlichen Pächter angeboten. Frage 2: Wer ist für den Abschluss dieser Verträge politisch verantwortlich? 2 Antwort zu 2: Die Grün Berlin GmbH ist eine Gesellschaft, die sich zu 100 % im Eigentum des Landes Berlin befindet. Die Gesellschafterfunktion wird in der Regel durch die für die Freiraumplanung zuständige Senatsverwaltung gestellt. Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch den Gesellschafter entsandt und sind das Kontrollorgan der Gesellschaft. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird in der Regel durch die für die Freiraumplanung verantwortliche Senatsverwaltung gestellt. Die Gesellschaft ist aufgefordert, die Fehlbedarfsfinanzierung zugunsten der Entlastung des Landeshaushaltes infolge der Reduzierung erforderlicher Zuwendungen zu prüfen und umzusetzen. Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Kooperationsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen der landeseigenen Grün Berlin GmbH und dem Eislieferanten FRONERI Schöller GmbH. Die Auswahl des Unternehmens erfolgte 2015 im Rahmen einer regulären Ausschreibung durch die Grün Berlin GmbH unter Beachtung und Einhaltung der vergaberechtlichen Regelungen des Landes Berlin.“ Frage 3: Welche Nachteile erwachsen aus Senatssicht aus diesen Verträgen – volkswirtschaftlich und politisch? Antwort zu 3: Der Vertrag ist rechtmäßig zustande gekommen. Der Senat hat in Hinblick auf das Beschaffungswesen die Kriterien für eine Vergabeentscheidung in der Verwaltungsvorschrift für Beschaffung und Umwelt neu justiert, um insbesondere ökologischen Gesichtspunkten besser Rechnung zu tragen. Frage 4: Wann werden diese Verträge endlich gekündigt? Antwort zu 4: Der Vertrag wird gemäß eines Beschlusses des Aufsichtsrates zum 31.12.2020 beendet und nicht verlängert. Weitere Verträge wurden nicht geschlossen. Frage 5: Was hat den Senat dazu bewogen, diese Verträge endlich aufzuheben? 3 Antwort zu 5: Der Senat hat die Verträge nicht aufgehoben, da sie in der Verantwortung der Gün Berlin GmbH stehen. Die GB hat hierzu wie folgt mitgeteilt: „Die Kooperationsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen der landeseigenen Grün Berlin GmbH und dem Eislieferanten FRONERI Schöller GmbH. Die Auswahl des Unternehmens erfolgte im Rahmen einer regulären Ausschreibung durch die Grün Berlin GmbH unter Beachtung und Einhaltung der vergaberechtlichen Regelungen. Der Aufsichtsrat der landeseigenen Grün Berlin GmbH hat zugestimmt, die Kooperationsvereinbarung zwischen der Grün Berlin GmbH und dem Eislieferanten FRONERI Schöller GmbH zu beenden. Der Vertrag endet am 31.12.2020 und wird nicht verlängert. Weitere Verträge wurden nicht geschlossen.“ Hintergrund der Entscheidung war unter anderem eine Neuausrichtung von öffentlichen Vergabekriterien zu Umweltschutzanforderungen. Dies wird durch die am 8. Januar 2019 durch den Senat beschlossene zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt umgesetzt, die am 16. März 2019 in Kraft trat. Frage 6: Wird der Senat Vergleichbares künftig per Geschäftsanweisung oder anderen wirksamen Maßnahmen bei der Grün Berlin GmbH und auch bei anderen landeseigenen Unternehmen unterbinden? Antwort zu 6: Nein, der Senat wird hierzu nichts anweisen oder unterbinden, da das Vergaberecht zu beachten ist. Mit Verweis auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/20429 vom 30. Juli 2019 ist die Grün Berlin GmbH basierend auf dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt verpflichtet, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sozial-ökologische Kriterien für diese Ausschreibungen zu entwickeln und als verbindliche Vergabekriterien in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Auch andere landeseigenen Unternehmen sind an das geltende Recht gebunden. Berlin, den 02.09.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz