Drucksache 18 / 20 619 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2019) zum Thema: Altglas-Sammlung in Berlin: 30.000 Hoftonnen werden abgezogen – die Verbraucher*innen und das Klima zahlen die Zeche?! und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20619 vom 21. August 2019 über Altglas-Sammlung in Berlin: 30.000 Hoftonnen werden abgezogen – die Verbraucher*innen und das Klima zahlen die Zeche?! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat bisher den bereits angelaufenen Abzug von mehr als 30.000 Altglas-Hoftonnen in Berlin? Antwort zu 1: Wie bereits in der 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Berliner Abgeordnetenhaus am 8. August 2019 berichtet, stößt der Abzug der Hoftonnen nach Angaben der Berliner Stadtreinigungsbetriebe auf überwiegende Akzeptanz bei den Betroffenen. Neuere Kenntnisse, die zu einer Änderung dieser Einschätzung führen könnten, liegen nicht vor. Frage 2: Sieht der Senat das vereinbarte Prinzip der Freiwilligkeit beim Abzug der Altglas-Hoftonnen vollständig als erfüllt an? Wir erklärt sich der Senat, dass viele Hauseigentümer*innen und Hausverwaltungen nach Lesen der entsprechenden Briefe kein Gefühl einer freiwilligen, sondern vielmehr öffentlich gewünschten Umstellung haben? Antwort zu 2: Der Senat sieht das Kriterium der Freiwilligkeit durch die umfassenden Informationen der Hausverwaltungen und Mieterinnen und Mieter und der Widerspruchsoption in Form einer begründeten Prüfbitte als erfüllt an. Es hat seit Beginn der großen Umstellaktion keinen Hinweis auf einen Abzug ohne Information und Widerspruchsoption gegeben. 2 Frage 3: Warum unterstützt der Senat beim Abzug der Altglas-Hoftonnen die Unterscheidung in Innen- und Außenbezirke, obwohl umweltpolitisch eine Unterscheidung gemäß Bebauungsform (Einfamilienhäuser vs. Geschoßwohnungsbau) angezeigt wäre? Sieht er hier keine Diskriminierung der Bewohner*innen außerhalb des S-Bahnrings? Antwort zu 3: Entsprechend der Vereinbarung, die zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den Berliner Stadtreinigungsbetrieben und den Betreibern des dualen Systems nach jahrelangen schwierigen Verhandlungen geschlossen wurde, haben die Berliner Stadtreinigungsbetriebe ein Konzept erstellt, dass das Holsystem - unter Erhalt im verdichteten Innenstadtgebiet - auf 62.000 Behälter begrenzt und das Bringsystem auf mindestens 1.900 Iglustandorte verdichtet. Bei der Auswahl haben logistische und pragmatische Gründe eine Rolle gespielt. Es ist auch vorgesehen, dass Berliner Wohngebiete erstmalig überhaupt an die Glassammlung angeschlossen werden. So sollen die Berlinerinnen und Berliner, insbesondere in Stadtrandgebieten, künftig kürzere Wege zu den Glasiglus haben. Eine Diskriminierung wird nicht gesehen. Frage 4: Wie bewertet der Senat die zu erwartenden „Mitnahmeeffekte“ durch gewerbliche Verbraucher*innen, die ihre gewerblichen Glasabfälle in die zunehmend im Straßenraum aufgestellten Altglas-Iglus werfen werden, obwohl diese entspr. §14 Abs. 1 S. 3 VerpackG auf die privaten Endverbraucher*innen beschränkt sind und von diesen über den Grünen Punkt bereits an der Ladenkasse bezahlt wurden? Antwort zu 4: Nach § 3 Abs. 11 Verpackungsgesetz sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Solche gewerblichen Endverbraucher haben ebenso wie private Haushalte ihre als Abfall restentleerten Verpackungen einer getrennten Sammlung zuzuführen und können die Sammelbehälter der Systembetreiber nutzen. Frage 5: Wie bewertet der Senat grundsätzlich den Beitrag der getrennten Altglas-Sammlung und des Altglas- Recyclings für das Klima? Welche Entlastungswirkungen für das Klima ergeben sich durchschnittlich pro Gewichtstonne Altglas? Antwort zu 5: Die Erfassung und das Recycling von Glas führen zu einer relevanten Klimagasentlastung. Im Rahmen der Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz 2016 ergibt sich eine Netto- Gutschrift von minus 448 Kilogramm Kohlendioxidäquivalente pro Tonne Altglas. 3 Frage 6: Wie viele Altglas-Hoftonnen und Depot-Containerstandplätze (= Altglas-Iglus) gab es in Berlin seit 2010 jeweils am Jahresende (bitte jahresweise nach Bezirken bzw. wenn nicht verfügbar, nach Vertragsgebieten der dualen Systeme angeben)? Antwort zu 6: Dem Senat liegen folgende Angaben vor. Diese wurden von dem jeweils ausschreibungsführenden Systembetreiber auf der Grundlage eines von den Entsorgungsunternehmen geführten Katasters mit den Systembeschreibungen vorgelegt: BE 101 für den Zeitraum 2010-2013 für den Zeitraum 2014-2016 für den Zeitraum 2017-2019 Behälter im Holsystem 31.070 29.139 29.800 Iglustandplätze 374 359 337 Unterflurstandorte 1 BE 102 für den Zeitraum 2010-2011 für den Zeitraum 2012-2014 für den Zeitraum 2015-2017 für den Zeitraum 2018-2019 Behälter im Holsystem 27.309 27.822 31.359 30.707 Iglustandplätze 372 368 350 337 Unterflurstandorte 3 BE 103 für den Zeitraum 2010-2012 für den Zeitraum 2013-2015 für den Zeitraum 2016-2018 für den Zeitraum 2019 Behälter im Holsystem 28.520 27.830 28.837 29.146 Iglustandplätze 424 407 383 370 Unterflurstandorte 1 BE 104 für den Zeitraum 2010-2013 für den Zeitraum 2014-2016 für den Zeitraum 2017-2019 Behälter im Holsystem 14.863 Planzahl 6.350 6.874 Iglustandplätze 502 476 487 Unterflurstandorte 16 16 Frage 7: Wie hat sich die getrennt gesammelte Altglas-Menge in Berlin seit 2010 entwickelt (bitte jahresweise Angabe insgesamt sowie nach Vertragsgebieten, sowie Angabe der prozentualen Veränderungen zum Vorjahr)? 4 Antwort zu 7: Dem Senat liegen folgende Daten vor: Erfasste Glasmengen (Quelle: Mengenstromnachweise der Systembetreiber): BE 101 Tonnen Veränderung zum Vorjahr % BE 102 Tonnen Veränderung zum Vorjahr % 2010 18.554 - 17.664 - 2011 19.285 4 18.346 4 2012 18.451 -4 16.320 -11 2013 17.405 -6 16.624 2 2014 16.780 -4 17.974 8 2015 17.776 6 18.382 2 2016 17.627 -1 18.649 1 2017 17.726 1 19.776 6 2018 17.768 0 19.238 -3 BE 103 Tonnen Veränderung zum Vorjahr % BE 104 Tonnen Veränderung zum Vorjahr % 2010 17.923 - 13.817 - 2011 18.464 3 14.455 5 2012 17.979 -3 13.704 -5 2013 18.476 3 14.102 3 2014 17.461 -5 11.419 -19 2015 16.939 -3 10.963 -4 2016 17.648 4 10.953 0 2017 18.133 3 11.194 2 2018 17.454 -4 11.426 2 Insgesamt Tonnen Veränderung zum Vorjahr % 2010 67.958 - 2011 70.550 4 2012 66.454 -6 2013 66.607 0 2014 63.634 -4 2015 64.060 1 2016 64.877 1 2017 66.829 3 2018 65.886 -1 Frage 8: Wie haben sich die Sammelmengen der Wertstofftonne in Berlin seit 2010 entwickelt (bitte Mengendaten jahresweise für Berlin insgesamt sowie aufgeteilt nach Vertragsgebieten der dualen Systeme und mit jeweiliger prozentualer Veränderung zum Vorjahr angeben)? 5 Antwort zu 8: Die einheitliche Wertstofftonne, in der Leichtstoffverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen erfasst werden, wurde nach Abstimmung mit den Systembetreibern im Jahr 2013 in Berlin eingeführt. Die gewünschten Sammelmengen können daher erst ab 2013 dargestellt werden. Erfasste Wertstoffmengen (Leichtstoffverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen, Quelle: Mengenstromnachweise der Systembetreiber): BE 101 Tonnen Veränderung zum Vorjahr % BE 102 Tonnen Veränderung zum Vorjahr % 2013 20.255 - 23.105 - 2014 19.835 -2 23.297 1 2015 19.793 0 24.188 4 2016 20.477 3 24.426 1 2017 20.708 1 25.374 4 2018 20.148 -3 23.286 -8 BE 103 Tonnen Veränderung zum Vorjahr % BE 104 Tonnen Veränderung zum Vorjahr % 2013 20.707 - 21.311 - 2014 21.297 3 20.969 -2 2015 21.422 1 21.142 1 2016 21.684 1 21.520 2 2017 21.610 0 22.307 4 2018 21.510 0 22.117 -1 Insgesamt Tonnen Veränderung zum Vorjahr % 2013 85.378 - 2014 85.398 0 2015 86.545 1 2016 88.107 2 2017 89.999 2 2018 87.061 -3 Frage 9: Welcher gewichtsmäßige Anteil der Glasverpackungen landet nach der aktuellen Haus- und Geschäftsmüllanalyse der BSR im Hausmüll und wie hat sich dieser Anteil gegenüber früheren Analysen verändert? Frage 10: Wie hat sich nach den letzten Haus- und Geschäftsmüllanalysen der BSR die Jahresmenge von Altglas im Haus- und Geschäftsmüll entwickelt? Bitte tabellarisch im Vergleich zur Entwicklung der im gleichen Zeitraum getrennt gesammelten Altglas-Mengen darstellen. 6 Antwort zu 9 und 10: Eine aktuelle Hausmüllanalyse liegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Nach der letzten Hausmülluntersuchung aus dem Jahr 2014 setzt sich der Restmüll zu 14,9 Gewichtsprozent aus Glas (z. B. Flachglas, nicht entleertes Behälterglas und entleertes Behälterglas) zusammen. Dies entspricht einer Menge von 51.333 Tonnen. Die Hausmülluntersuchung aus 2008 wies eine Glasmenge von 48.095 Tonnen im Hausmüll auf. Frage 11: Liegen dem Senat weitere (ggf. überregionale) Sortieranalysen vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich des Anteils von Altglas in anderen Sammlungen bzw. im Hausmüll? Antwort zu 11: Weitere vergleichbaren Sortieranalysen, als in den Antworten zu den Fragen 9, 10 und 12 genannt, sind der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht bekannt. Frage 12: Welche Verlagerungseffekte zeigte das Cyclos-Gutachten 2015 zur „Umsetzung des neuen Sammelkonzeptes für die Fraktion Glas im Vertragsgebiet BE104“, nachdem in den betroffenen Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick ab Anfang 2014 die haushaltsnahe Altglas- Sammlung (Holsystem) stark in Richtung Depot-Container (Bringsystem) verändert wurde? Antwort zu 12: Zitat aus der Mitteilung zur Kenntnisnahme, Drs. Nr. 17/2359 vom 10.06.2015, S. 15: „Verlagerungseffekte Der Anteil an Verpackungsglas, der in der Wertstofftonne vorgefunden wurde, betrug in den Untersuchungsreihen 3,2 % bis 8,7 %, im Mittel 6,9 %. Eine Zunahme des Glasanteils bei der einheitlichen Wertstofftonne kann aufgrund des Fehlens einer Nullanalyse nur angenommen werden. Ein Verlagerungseffekt von Glas in die Restmülltonne ist anhand der Ergebnisse der Sortieranalysen durch den Gutachter nicht zu erkennen. Bei den Sortieranalysen wurden ca. 7 % Glas im Restmüll gefunden, was sich mit der Nullmessung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe vor Beginn der Änderung der Glassammlung im Jahr 2013 deckt. Nach den von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben in Auftrag gegebenen Sortieranalysen „Nullmessung Hausmüll“ im Dezember 2013 und der Vergleichsmessung hierzu im Dezember 2014 ist an den untersuchten Ladestellen, an denen im Zuge der Umstellung der Glaserfassung die Glasbehälter abgezogen worden sind, der Glasanteil im Restmüll von 7,9 % auf 11 % gestiegen. Ein Verlagerungseffekt von Glas in die Bioabfall- und Papiertonne ist anhand der Ergebnisse der visuellen Überprüfung auszuschließen.“ 7 Frage 13: Welche Rückschlüsse und Erwartungen zieht der Senat aus der Entwicklung der Berliner Altglas- Sammelmengen in den letzten 10 Jahren? Antwort zu 13: Ein Rückgang der Gesamterfassungsmenge um 6 Prozent bei Glas war bereits von 2011 zu 2012 zu verzeichnen. Der Rückgang der Mengen nach Abzug der Behälter in BE 104 im Jahr 2014 von 19 Prozent wirkte sich in der Gesamterfassungsmenge um 4 Prozent aus. Wie im Gutachten von der cyclos GmbH 2015 festgestellt wurde, kann der Rückgang anhand der vorliegenden Daten und Sortieranalysen nur teilweise auf die Systemumstellung zurückgeführt werden. Im Jahr 2017 wurde die Gesamterfassungsmenge von 2013 bei gleich bleibendem Verpackungsaufkommen wieder erreicht. Mit Umstellung der Glassammlung wird erwartet, dass der Anteil an Fremdstoffen, wie Flachglas, Rest- und Sperrmüll, im Holsystem (laut cyclos-Gutachten bis zu 12 Prozent) in der Altglassammelmenge bei gleichbleibendem Altglasanteil zurückgehen wird. Frage 14: Welche Verlagerungseffekte von Altglas in Restmüll- oder Wertstofftonnen bzw. Rückgang der Altglas- Sammelmenge sieht der Senat auf Basis der zuvor erfragten Daten seit 2014 und werden diese auf den Abzug von Hoftonnen im Gebiet BE 104 (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick) zurückgeführt? Welche anderen Effekte sind ggf. ursächlich? Antwort zu 14: Siehe hierzu Antworten zu 12 und 13. Eine bessere umfassende und transparente Informationsarbeit wäre wünschenswert gewesen. Frage 15: Wurden im Vertragsgebiet BE 104 seit der gutachterlichen Begleitung des Pilotversuchs durch die cyclos GmbH (vgl. Drs. 17/2359, 10.6.15) weitere Untersuchungen zur Altgas-Sammlung, Mengen, Qualitäten und Verlagerungseffekten durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum wurde die Chance zur Begleitung im Umstellungsgebiet nicht genutzt, um mittel- bzw. längerfristige Auswirkungen von Maßnahmen zur Qualitätssteigerung bei Hoftonnensammlung sowie verstärkter Sammlung in Depotcontainern zu erfassen? Antwort zu 15: Es wurden vom Senat keine weiteren Untersuchungen zur Altglassammlung, zu Mengen, Qualitäten und Verlagerungseffekten durchgeführt. Ergebnisse weiterer Untersuchungen hätten nach Ansicht des Senats angesichts der herrschenden Rechtslage keinen Gewinn für eine Einflussnahme auf das privatorganisierte Sammelsystem gehabt. Die Qualität der Berliner Altglassammelmenge wird nach wie vor von Seiten der Verwertungsindustrie kritisiert. 8 Frage 16: Wann endete der sog. Pilotversuch im Vertragsgebiet BE 104 und welche Konsequenzen hat der Senat aus dem Rückgang der Altglaserfassung während des Pilotversuchs abgeleitet, wenn keine – warum nicht? Antwort zu 16: Die Glassammlung im Gebiet BE 104 wurde nach dem teilweisen Abzug der Behälter im Holsystem gutachterlich durch die cyclos GmbH begleitet. Die im Gutachten (s. Mitteilung zur Kenntnisnahme Drs. 17/2359 vom 10.06.2015) gegebenen Empfehlungen wurden, soweit sie die Sammlung betrafen, in die Systembeschreibungen für die Glassammlung übernommen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen des Gutachtens sind auch in das Konzept der Berliner Stadtreinigungsbetriebe zur Umstellung der Glassammlung eingeflossen. Insbesondere wurden Betroffene umfassend informiert und die anstehende Umstellung auch öffentlich – u. a. im Umweltausschuss – mehrfach angesprochen. Frage 17: Welche Klimaentlastung und Restmüll-Verringerung könnte Berlin durch Steigerung der Altglas- Sammelmenge erreichen (bitte angeben je 10.000 t Altglas-Mengensteigerung sowie bei angenommener Halbierung des aktuellen Anteils Glasverpackungen im Berliner Haus- und Geschäftsmüll)? Wie sind diese Wirkungen im Vergleich zu anderen Abfallfraktionen wie Biomüll oder Restmüll? Antwort zu 17: Immer eine gute Altglasqualität vorausgesetzt, könnte durch eine Steigerung der erfassten Altglasmenge um 10.000 Tonnen pro Jahr eine zusätzliche Klimagasentlastung von 4.480 Tonnen Kohlendioxidäquivalente erreicht werden. Eine Halbierung der im Restmüll enthaltenen Glasmenge und somit eine Steigerung der erfassten Altglasmenge um 25.000 Tonnen pro Jahr würde zu einer zusätzlichen Klimagasentlastung von 11.200 Tonnen Kohlendioxidäquivalente führen. Diese Klimagasentlastung entspricht in der Größenordnung auch der Klimagasentlastung, die durch die flächendeckende Ausweitung der Bioabfallsammlung erzielt werden kann. Frage 18: Mit welchen Mitteln bzw. eigenen Maßnahmen plant der Senat das Klimaentlastungs-Potenzial der getrennten Altglas-Sammlung zu nutzen und durch Steigerung der Sammelmenge die Ziele der Berliner „Zero Waste“-Strategie umzusetzen? Wo werden diese Maßnahmen im Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 beschrieben? Frage 19: Welchen Einfluss hat hierbei die Abstimmungsvereinbarung zwischen Senatsverwaltung, BSR und Betreibern der dualen Systeme und welche Laufzeit hat diese? Wann beginnen die nächsten Verhandlungen? Antwort zu 18 und 19: Entsprechend der Zero-Waste-Zielsetzung, die im Abfallwirtschaftskonzept ausführlich beschrieben wurde, soll insbesondere durch Vermeidung und Recycling das anfallende Restmüllaufkommen um 20 Prozent bis 2030 gesenkt werden. 9 Zur Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes Berlin ist es erforderlich, dass der Senat und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe in enger Abstimmung die Öffentlichkeitsarbeit in den nächsten Jahren zielgerichtet fortführen und dauerhaft ausbauen. Notwendig sind insbesondere kontinuierliche Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Berlinerinnen und Berliner zur Getrenntsammlung von Bioabfällen, Verkaufsverpackungen sowie weiteren werthaltigen Abfällen nachhaltig zu fördern. Ein besonderer Beratungsbedarf wird in den Berliner Großwohnanlagen gesehen. Mit dem Ziel, die Vermeidung und Getrenntsammlung von Abfällen in Großwohnanlagen zu optimieren, ist ein Schwerpunkt die Erarbeitung und Umsetzung einer entsprechenden Konzeption in Kooperation mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Abfallmanagern und Entsorgungsunternehmen. Im Hinblick auf eine Intensivierung bzw. Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Getrenntsammlung von Verpackungen sind die Betreiber des dualen Systems verpflichtet, die privaten Endverbraucher in angemessenem Umfang über Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen zu informieren. Darüber hinaus haben Politik und Verwaltung auf die Steigerung der Altglassammelmenge keinen Einfluss, da nach dem Verpackungsgesetz die Ausgestaltung des Sammelsystems den privatorganisierten Betreibern des dualen Systems obliegt. Damit bietet das Verpackungsgesetz für Politik und Verwaltung keine rechtliche Handhabe, die Systembetreiber zu einer bestimmten Ausgestaltung des Sammelsystems oder Steigerung der Erfassungsmengen verbindlich anzuweisen. Über die Hintergründe für das Zustandekommen der Vereinbarung zur Umgestaltung der Glassammlung wurde dem Abgeordnetenhaus bereits mehrmals mündlich, zuletzt in der 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 8. August 2019 im Berliner Abgeordnetenhaus, wie auch schriftlich, zuletzt mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme, Drs. Nr.18/2010 vom 27.06.2019, ausführlich berichtet. Die Abstimmungsvereinbarung ist von allen Vertragspartnern - der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den Berliner Stadtreinigungsbetrieben und den Systembetreibern - einzuhalten und fand insofern Berücksichtigung im Berliner Abfallwirtschaftskonzept. Die Laufzeit der Ergänzungsvereinbarung vom 04.07.2017, mit der der § 6 „Glassammlung“ der Abstimmungsvereinbarung und die sogenannte Nebenentgeltvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den Berliner Stadtreinigungsbetrieben und den Betreibern des dualen Systems neu gefasst wurden, gilt bis 31.12.2022. Ein erneuter Verhandlungsbeginn ist derzeit nicht terminiert. Siehe im Übrigen auch Antwort zu Frage 20. Frage 20: Welche Regelungen enthält das Verpackungsgesetz des Bundes (VerpackG vom 05.07.17) zur Altglas- Sammlung, welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Berliner Glas-Sammlung, wie lassen sich die Gesetzesziele insbesondere zu höheren Recyclingquoten vereinbaren mit dem Rückgang der Sammelmengen durch den aktuellen Abzug der Hoftonnen? Antwort zu 20: Die Regelungen des Verpackungsgesetzes treffen alle Verpackungen. Für die Glassammlung trifft das Verpackungsgesetz keine gesonderten Regelungen. Die Altglassammlung beim privaten Endverbraucher ist wie die Sammlung anderer Verpackungen von einem oder mehreren privatorganisierten Systemen in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller zu organisieren. Wie bisher ist die 10 Sammlung von Verpackungsabfällen beim privaten Endverbraucher mit dem öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger konsensual abzustimmen. Für die Sammlung von Altglas eröffnet das Verpackungsgesetz dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger keine Möglichkeit, durch Verwaltungsakt gegenüber den Systemen festzulegen, wie die Sammlung hinsichtlich Art des Sammelsystems, Art und Größe der Behälter sowie Häufigkeit der Behälterentleerung auszugestalten ist. Ein Antrag Berlins, diese Option zu schaffen, wurde zwar vom Bundesrat beschlossen aber nicht im Bundesrat berücksichtigt, weil die Bundesregierung ablehnend Stellung genommen hat. Die Recyclingquoten beziehen sich nicht auf Sammelmengen in einzelnen Bundesgebieten. Die Quoten stellen Anteile der bei einem System beteiligten Verpackungen dar, die der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt wurden. Frage 21: Wie wird der Senat sicherstellen und kontrollieren, dass die höheren Altglas-Erfassungsquoten des neuen VerpackG ab 2019 (80 %) bzw. 2022 (90 %) in Berlin erreicht werden? Wird er die Regelung in § 17 Abs. 1 S. 5 nutzen, nach der Mengenstromnachweise auch die in den einzelnen Ländern erfassten Mengen darstellen müssen? Antwort zu 21: Die in § 16 Abs. 2 Verpackungsgesetz genannten Quoten sind keine Erfassungsquoten. Die Quoten beziehen sich auch nicht auf einzelne Bundesländer. Die Systeme sind verpflichtet, bei Glas im Jahresmittel mindestens 80 Masseprozent (ab dem 1. Januar 2022 90 Masseprozent) der bei ihnen beteiligten Verpackungen der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Die Mengenstromnachweise sind von der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu prüfen. Diese informiert die Länder über die Ergebnisse der Prüfung. Die in § 17 Verpackungsgesetz festgelegten Pflichten der Systeme sind von diesen vollumfänglich einzuhalten. Dazu gehört auch die Darstellung der Erfassungsmengen in den einzelnen Bundesländern. Berlin, den 03.09.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz