Drucksache 18 / 20 623 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Iris Spranger (SPD) vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2019) zum Thema: „Mobilitäts- und Sicherheitstrainings im Berliner Nahverkehr“ und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Iris Spranger (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20 623 vom 15. August 2019 über „Mobilitäts- und Sicherheitstrainings im Berliner Nahverkehr“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist jedoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: In welchen zeitlichen Abständen bieten die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG Mobilitätstrainings für mobilitätseingeschränkte Menschen an? Werden die Angebote regelmäßig angeboten? Wie viele Personen können an einem solchen Termin gleichzeitig teilnehmen? Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu: „Alle zwei Jahre bietet die S-Bahn Berlin GmbH ein Mobilitätstraining an, dessen Teilnehmerzahl bisher nicht begrenzt ist. Die Zielstellung des Trainings orientiert sich an folgenden Aspekten: - Sicher mobil - trotz Handicap! - Üben und informieren am Bahnsteig und in einem bereitgestellten Zug, - Erkennen von Gefahrensituationen und angemessen handeln lernen, Rat und Auskünfte von Triebfahrzeugführerinnen/Triebfahrzeugführern bzw. Teamleiterinnen/Teamleitern, Mitarbeitenden, Kundentelefon, Umlaufplaner, Beauftragte für Fahrgäste mit Behinderungen erhalten. 2 Folgende Fragestellungen stehen dabei besonders im Fokus: - Wie verhalte ich mich als mobilitätseingeschränkter Mensch richtig? - Wie vermeide ich Gefahrensituationen? - Wer sind meine Ansprechpartner vor und während der Fahrt? - An wen wende ich mich im Ernstfall oder, wenn ich Hilfe benötige? - Wie bereite ich mich selbst gut auf eine S-Bahnfahrt vor? - Wie komme ich mit dem Rollstuhl in den Zug rein und raus? - Wo finde ich welche Sicherheitseinrichtungen im Zug? - Welche Möglichkeiten der Orientierung entsprechend der Behinderung gibt es auf dem Bahnsteig? - Blinde und sehbehinderte Fahrgäste können erproben, sich in einem leeren Wagen und auf dem Bahnsteig zu orientieren.“ Die BVG antwortet dazu: „Die BVG bietet seit 2004 jährlich im Zeitraum von April bis November acht bis zehn Mobilitätstrainings an. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Es mussten noch nie Teilnehmende zurückgewiesen werden.“ Frage 2: In welchen zeitlichen Abständen bieten die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG Sicherheitstrainings für blinde und sehbehinderte Menschen an? Werden die Angebote regelmäßig angeboten? Wie viele Personen können an einem solchen Termin gleichzeitig teilnehmen? Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu: „Im Rahmen der Mobilitätstrainings werden auch die Belange von blinden und sehbehinderten Menschen berücksichtigt. Ein Bedarf nach einem Sicherheitstraining speziell für Blinde und Sehbehinderte wurde bisher nicht identifiziert.“ Die BVG antwortet dazu: „Die Mobilitäts-Trainings sind für Menschen aller Beeinträchtigungsarten geeignet. Zusätzlich wird in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin e.V. (ABSV) alle zwei Jahre ein spezielles Sicherheitstraining in der U-Bahn für blinde und sehbehinderte Menschen angeboten. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt.“ Frage 3: Wo und in welcher Form werden die Angebote zu Mobilitäts- und Sicherheitstrainings veröffentlicht? Sind diese Bekanntmachungen barrierefrei gestaltet? Antwort zu 3: Die Deutsche Bahn AG antwortet dazu: „Die Trainings werden über die bekannten digitalen Kommunikationskanäle der S-Bahn Berlin GmbH beworben. Neben der Ankündigung auf der Website der S-Bahn Berlin GmbH, erfolgt dies auch via Newsletter und Twitter, aber auch über Pressemitteilungen an die Medienlandschaft und die Fahrgäste in der ausliegenden Kundenzeitung punkt3. 3 Zuletzt wurde die Einladung zum Mobilitätstraining auch an die Interessenvertreter der Behindertenverbände persönlich ausgesprochen, gleichfalls erfolgt eine Kommunikation über die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Die Inhalte des digitalen Angebotes, insbesondere zu Kernthemen sowie zu Baumaßnahmen und Fahrplanänderungen, werden aktuell in leichter und verständlicher Sprache angeboten und ermöglichen einen einfacheren Einstieg in die Nutzung der digitalen Serviceangebote. In enger Zusammenarbeit mit den Blinden- und Sehschwachenverband Berlin werden zukünftig sowohl die Websiteinhalte als auch die elektronischen Newsletter für den Einsatz sogenannter Screenreader optimiert. Ziel ist es, die Umwandlung von Bildschirminhalten in Sprache stetig zu verbessern, um damit das Internetangebot der S-Bahn Berlin auch für Sehbehinderte uneingeschränkt zugänglich zu machen.“ Die BVG antwortet dazu: „Die Angebote für die Mobilitäts- und Sicherheitstrainings werden auf der Homepage der BVG, im Fahrgastmagazin plus der BVG, im Faltblatt Berlin barrierefrei der BVG, im Berliner Fenster -das sogenannte „U-Bahnfernsehen“-, über das Call Center der BVG, über die Landesbeauftragte und die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen kommuniziert. Die Homepage der BVG inkl. des dort veröffentlichten Faltblatts „Berlin barrierefrei“ sind barrierefrei nutzbar.“ Berlin, den 03.09.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz