Drucksache 18 / 20 624 - 20 744 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2019) zum Thema: Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? und Antwort vom 06. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20624 vom 15. August 2019 über Hält sich die private W-I-R-Grundschule Pfefferwerk (09P15) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20625 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Kant-Schule - ISS (06P11) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20626 vom 15. August 2019 über Hält sich die private KreativitätsGrundschule Berlin Treptow (09P16) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20627 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Lauder Beth-Zion Schule (03P26) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20628 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Internationale Lomonossow-Schule Berlin Marzahn (10P10) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20629 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Internationale Lomonossow-Schule Berlin (01P25) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 2 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20630 vom 15. August 2019 über Hält sich die private MeineSchuleBerlin (08P09 ) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20631 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Montessori-Gemeinschaftsschule Berlin-Buch (03P32) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20632 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Montessori-Schule Heiligensee (12P14) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20633 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Mosaik-Grundschule (09P12) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20634 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Moser-Schule – Schweizer Gymnasium (04P24) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20635 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Netzwerk-Schule (02P13) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20636 vom 15. August 2019 über Hält sich die private NEWSchool (09P21) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20637 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Parzival-Schule (06P07) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20638 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Platanus Schule(03P28) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 3 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20639 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Quinoa-Schule (01P49) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20640 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Rudolf-Steiner-Schule Berlin (06P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20641 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Sabine-Ball-Grundschule (10P09) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20642 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern (06P08) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20643 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Schele-Schule (04P02) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20644 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Schule am Westend (04P27) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20645 vom 15. August 2019 über Hält sich die private SchuleEins (03P20) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20646 vom 15. August 2019 über Hält sich die private SIS Swiss International School Berlin (05P19) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20647 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Stephanus-Schule (03P11) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20648 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Ting-Schule (03P24) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 4 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20649 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Waldorfschule Märkisches Viertel Berlin (12P02) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20650 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Wilhelmstadt Schule (05P13) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20651 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Bernhard Lichtenberg (05P02) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20652 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Herz Jesu (04P01) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20653 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Liebfrauen (04P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20654 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Salvator (12P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20655 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Kant-Schule – Berlin International School (04P42) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20656 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Kant-Schule – Grundschule (06P10) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20657 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Alfons (07P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20658 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Franziskus (07P01) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 5 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20659 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Hildegard (07P06) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20660 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Ludwig (04P10) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20661 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Marien (08P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20662 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Marien (08P02) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20663 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Mauritius (11P01) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20664 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Paulus (01P05) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20665 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Ursula (06P01) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20666 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Katholische Theresienschule (03P10) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20667 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Klax-Schule (03P22) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20668 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Königin-Luise-Stiftung (06P06) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 6 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20669 vom 15. August 2019 über Hält sich die private KreativitätsGrundschule Berlin Friedrichshain (02P12) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20670 vom 15. August 2019 über Hält sich die private KreativitätsGrundschule Berlin Lichtenberg (11P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20671 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Alternativschule Berlin (12P11) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20672 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Annie-Heuser Schule (04P12) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20673 vom 15. August 2019 über Hält sich die private August-Hermann-Francke-Schule (05P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20674 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Berlin Bilingual School (03P37) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20675 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Berlin Bilingual School (02P11) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20676 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Berlin British School – Grundschule (04P39) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20677 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Berlin British School – ISS (04P40) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20678 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Berlin Cosmopolitan School (01P22) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 7 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20679 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Berlin Metropolitan School (01P16) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20680 vom 15. August 2019 über Hält sich die private BEST-Sabel-Grundschule Kaulsdorf (10P13) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20681 vom 15. August 2019 über Hält sich die private BEST-Sabel-Grundschule Mahlsdorf (10P05) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20682 vom 15. August 2019 über Hält sich die private BEST-Sabel-Oberschule (09P09) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20683 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Bewegte Schule Köpenick (09P10) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20684 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Bilinguale Schule Phorms Berlin Mitte (01P18) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20685 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Bilinguale Schule Phorms Berlin Süd (06P18) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20686 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Canisius-Kolleg (01P06) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20687 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Caroline-von-Heydebrand-Schule (06P09) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20688 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Christburg Campus gGmbH (03P03) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 8 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20689 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Demokratische Schule X (12P10) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20690 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Deutsch Skandinavische Gemeinschaftsschule (07P13) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20691 vom 15. August 2019 über Hält sich die private dreieins-Grundschule Berlin-Kaulsdorf (10P14) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20692 vom 15. August 2019 über Hält sich die private dreieins-Grundschule Berlin-Pankow (03P18) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20693 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Ecole Voltaire (01P47) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20694 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Elisabethstift-Schule (12P06) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20695 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Emil-Molt-Schule (06P05) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20696 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Erste Aktivschule Charlottenburg (04P22) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20697 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Europa-Gymnasium Berlin (07P11) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20698 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Grundschule Friedrichshagen (09P13) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 9 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20699 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Gymnasium zum Grauen Kloster (04P11) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20700 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Berlin Buch (03P33) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20701 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Berlin Mitte (01P01) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20702 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Berlin Zentrum (01P23) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20703 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Charlottenburg (04P05) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20704 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Frohnau (12P03) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20705 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Köpenick (09P07) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20706 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Lichtenberg (11P03) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20707 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Neukölln (08P03) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20708 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Pankow (03P12) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 10 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20709 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Spandau im Johannesstift (05P03) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20710 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Steglitz (06P12) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20711 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Wilmersdorf (04P21) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20712 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Georgschule (05P18) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20713 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Grundschule Pfefferwerk (03P14) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20714 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Integrative Montessori Grundschule Pankow (03P21) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20715 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Interkulturelle Waldorfschule Berlin (09P18) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20716 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Montessori Schule Köpenick (09P06) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20717 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Naturschule im StadtGUT (03P23) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20718 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Schule am Elsengrund (10P12) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 11 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20719 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Schule am Mauerpark (01P13) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20720 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Schule Anne-Sophie Berlin (06P20) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20721 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Schule Charlottenburg (04P15) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20722 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Schule in Berlin (07P05) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20723 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Schule Kreuzberg (02P09) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20724 vom 15. August 2019 über Hält sich die private private Freie Schule Pankow (03P13) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20725 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Schule Schöneberg (07P19) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20726 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Sekundarschule - PepperMount (12P20) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20727 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Waldorfschule am Penzlauer Berg (03P30) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20728 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Waldorfschule Berlin Mitte (01P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 12 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20729 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Waldorfschule Berlin-Südost (09P01) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20730 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Waldorfschule Havelhöhe – Eugen Kolisko (05P01) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20731 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freie Waldorfschule Kreuzberg (02P04) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20732 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Galileo Gymnasium (04P35) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20733 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Goethe-Schulen (12P07) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20734 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Gemeinschaftsschule nach der Pädagogik Berthold Ottos (06P13) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20735 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Heinz-Galinski-Schule (04P03) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20736 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Immanuel-Grundschule (05P15) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20737 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Internationale Montessorischule Berlin (06P21) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20738 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Islamische Grundschule (02P03) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? 13 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20739 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Johanna-Gerdes-Grundschule (06P02) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20740 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Johann-Georg-Elser-Schule (08P01) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20741 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Jüdische Gymnasium Moses Mendelssohn (01P03) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20742 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Jüdische Traditionsschule (04P23) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20743 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain (02P25) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20744 vom 15. August 2019 über Hält sich die private Freudberg Schule (04P41) im Schuljahr 2019/2020 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftlichen Anfragen wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung “ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich ? 14 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Zu 1. bis 10.: Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen wurden die einzelnen Fragen an die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft mit einer Antwortvorlage weitergeleitet. Eine Antwortübersicht und die einzelnen Antworten der Schulträger sind als Anlagen beigefügt. In der zur Verfügung stehenden kurzen Rückmeldezeit haben von 121 Schulen 102 geantwortet. Bei Nichtbeantwortung wurde in der Zusammenfassung über die Anlagen „k.A.“ vermerkt. Berlin, den 6. September 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam II C 2 Gesamtübersicht der Antworten (Anlagenübersicht) Berlin, 03.09.2019 lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen S18/20624 bis S18/20744 Schulnr. (BSN) Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 1 W-I-R-Grundschule Pfefferwerk 20624 09P15 001_09P15_GS_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744 (3).xlsx 2 Private Kant-Schule - ISS 20625 06P11 002_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck.xlsx 3 KreativitätsGrundschule Berlin Treptow 20626 09P16 003_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_TW.pdf 4 Lauder Beth-Zion Schule 20627 03P26 k.A. 5 internationale Lomonossow-Schule Berlin Marzahn 20628 10P10 005_Senatsabfrage-2019-M.xlsx 6 internationale Lomonossow-Schule Berlin 20629 01P25 006_Senatsabfrage-2019-T.xlsx 7 MeineSchuleBerlin 20630 08P09 k.A. 8 Montessori-Gemeinschaftsschule Berlin- Buch 20631 03P32 k.A. 9 Montessori-Schule Heiligensee 20632 12P14 009_Antwort an Senat Schulgeldregelung.pdf 10 Mosaik-Grundschule 20633 09P12 010_Antwort zur Drucksache 18 20 628_IBEBgGmbH.pdf 010a_Schulgeldtabelle 2019-2020_IBEBgGmbH.pdf 11 Moser-Schule – Schweizer Gymnasium 20634 04P24 011_04P24 Antwort zur E-Mail Abrage vom 23.08.2019 zum Sonderungsverbot.pdf 12 Netzwerk-Schule 20635 02P13 k.A. 13 NEWSchool 20636 09P21 013_Antwortvorlage_SJ 19_20_Schulgeld.pdf 013a_Gebührenstruktur_NewSchool_09P21.pdf 14 Parzival Schule 20637 06P07 014_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 15 Platanus Schule 20638 03P28 k.A. 16 Quinoa Schule 20639 01P49 016_Antwort an Senat Schulgeldregelung.pdf 17 Rudolf-Steiner-Schule Berlin 20640 06P04 017_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 18 Sabine-Ball-Grundschule 20641 10P09 018_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744.xlsx 018a_Schulgeldtabelle_08_2019.pdf 19 Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern 20642 06P08 019_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 20 Schele-Schule 20643 04P02 020_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 21 Schule am Westend 20644 04P27 021_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 22 SchuleEins 20645 03P20 k.A. 23 SIS Swiss International School Berlin 20646 05P19 k.A. 24 Stephanus-Schule 20647 03P11 024_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 25 Ting-Schule 20648 03P24 025_Antwort Langenbrink.xlsx 26 Waldorfschule Märkisches Viertel Berlin 20649 12P02 026_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 27 Wilhelmstadt Schule 20650 05P13 027_Antwort zur Drucksache 18 20 628_IBEBgGmbH.pdf 027a_Schulgeldtabelle 2019-2020_IBEBgGmbH.pdf 28 Katholische Schule Bernhard Lichtenberg 20651 05P02 028_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 29 Katholische Schule Herz Jesu 20652 04P01 029_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 30 Katholische Schule Liebfrauen 20653 04P04 030_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 31 Katholische Schule Salvator 20654 12P04 031_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 32 Kant-Schule – Berlin International School 20655 04P42 032_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck.xlsx 33 Kant-Schule – Grundschule 20656 06P10 033_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck.xlsx 34 Katholische Schule Sankt Alfons 20657 07P04 034_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 35 Katholische Schule Sankt Franziskus 20658 07P01 035_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 36 Katholische Schule Sankt Hildegard 20659 07P06 036_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 37 Katholische Schule Sankt Ludwig 20660 04P10 037_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 38 Katholische Schule Sankt Marien 20661 08P04 038_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx Seite 1 von 4 Seiten SenBildJugFam II C 2 Gesamtübersicht der Antworten (Anlagenübersicht) Berlin, 03.09.2019 lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen S18/20624 bis S18/20744 Schulnr. (BSN) Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 39 Katholische Schule Sankt Marien 20662 08P02 039_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 40 Katholische Schule Sankt Mauritius 20663 11P01 040_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 41 Katholische Schule Sankt Paulus 20664 01P05 041_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 42 Katholische Schule Sankt Ursula 20665 06P01 042_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 43 Katholische Theresienschule 20666 03P10 043_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 44 Klax-Schule 20667 03P22 044_Antwort Klax Schule_S18-20624_bis_S18-20744.pdf 45 Königin-Luise-Stiftung 20668 06P06 045_KLS Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 045a_ 6 - Schulgeld KLS ab 01.08.2018.pdf 46 KreativitätsGrundschule Berlin Friedrichshain 20669 02P12 046_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_FH.pdf 47 KreativitätsGrundschule Berlin Lichtenberg 20670 11P04 047_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_KH.pdf 48 Alternativschule Berlin 20671 12P11 048_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 49 Annie-Heuser Schule 20672 04P12 049_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 50 August-Hermann-Francke-Schule 20673 05P04 k.A. 51 Berlin Bilingual School 20674 03P37 k.A. 52 Berlin Bilingual School 20675 02P11 k.A. 53 Berlin British School – Grundschule 20676 04P39 053_Anfrage Sonderungsverbot_GS 04P39_29082019_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 053a_ESS-Schulgeldordnung.pdf 54 Berlin British School – ISS 20677 04P40 054_Anfrage Sonderungsverbot_ISS 04P40_29082019_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 054a_ESS-Schulgeldordnung.pdf 55 Berlin Cosmopolitan School 20678 01P22 k.A. 56 Berlin Metropolitan School 20679 01P16 056_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 056a_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.pdf 57 BEST-Sabel-Grundschule Kaulsdorf 20680 10P13 057_190827 Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744_GSK_ausgefüllt.xlsx 58 BEST-Sabel-Grundschule Mahlsdorf 20681 10P05 058_190827 Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744_GSM_ausgefüllt.xlsx 59 BEST-Sabel-Oberschule 20682 09P09 059_190827 Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744_OS_ausgefüllt.xlsx 60 Bewegte Schule Köpenick 20683 09P10 060_MX-3060N (1. OG Links)_20190828_094839.pdf 61 Bilinguale Schule Phorms Berlin Mitte 20684 01P18 061_SJ 2019_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744_Phorms Mitte.xlsx 62 Bilinguale Schule Phorms Berlin Süd 20685 06P18 062_SJ 2019_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744_Phorms Süd.xlsx 63 Canisius-Kolleg 20686 01P06 063_2019-08-30_AW_Sonderungsverbot_Canisius-Kolleg.pdf 64 Caroline-von-Heydebrand-Schule 20687 06P09 064_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 65 Christburg Campus gGmbH 20688 03P03 065_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744.xlsx 065a_Schulgeldtabelle_08_2019.pdf 66 Demokratische Schule X 20689 12P10 066_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 ausgefüllt.xlsx 066a_Schulgeld2017-05 - Grundschüler - nach Kindern in der Familie.pdf 066b_Schulgeld2017-05 - Sekundarschüler - nach Kindern in der Familie.pdf 67 Deutsch Skandinavische Gemeinschaftsschule 20690 07P13 067_Antwort an Senat Schulgeldregelung.pdf 68 dreieins-Grundschule Berlin-Kaulsdorf 20691 10P14 k.A. 69 dreieins-Grundschule Berlin-Pankow 20692 03P18 k.A. 70 Ecole Voltaire 20693 01P47 070_70 Ecole Voltaire 20693 01P47 Antwortvolage Aug2019.pdf 070a_70 Ecole Voltaire20963 Antwort zur Email Abrage 230819.pdf 71 Elisabethstift-Schule 20694 12P06 071_Abfrage Senat Sonderungsverbot 2019_20.xlsx 071a_20190801 OS Vorlage Schulgeldtabelle SJ 19_20.pdf 071b_20190801 Vorlage GS Schulgeltabelle SJ 19_20.pdf 071c_Anzahl Kinder OS_ GS SJ 2019_20 innerhalb Einkommenstabelle.pdf 72 Emil-Molt-Schule 20695 06P05 072_06P05_Antwort_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 73 Erste Aktivschule Charlottenburg 20696 04P22 073_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 74 Europa-Gymnasium Berlin 20697 07P11 074_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 074a_Schulgeldregelung-new-2011-11-14 (2).pdf Seite 2 von 4 Seiten SenBildJugFam II C 2 Gesamtübersicht der Antworten (Anlagenübersicht) Berlin, 03.09.2019 lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen S18/20624 bis S18/20744 Schulnr. (BSN) Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 75 Evangelische Grundschule Friedrichshagen 20698 09P13 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 76 Evangelische Gymnasium zum Grauen Kloster 20699 04P11 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 77 Evangelische Schule Berlin Buch 20700 03P33 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 78 Evangelische Schule Berlin Mitte 20701 01P01 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 79 Evangelische Schule Berlin Zentrum 20702 01P23 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 80 Evangelische Schule Charlottenburg 20703 04P05 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 81 Evangelische Schule Frohnau 20704 12P03 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 82 Evangelische Schule Köpenick 20705 09P07 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 83 Evangelische Schule Lichtenberg 20706 11P03 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 84 Evangelische Schule Neukölln 20707 08P03 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 85 Evangelische Schule Pankow 20708 03P12 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 86 Evangelische Schule Spandau im Johannesstift 20709 05P03 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 87 Evangelische Schule Steglitz 20710 06P12 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 88 Evangelische Schule Wilmersdorf 20711 04P21 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 89 Freie Georgschule 20712 05P18 089_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 90 Freie Grundschule Pfefferwerk 20713 03P14 090_03P14_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 91 Freie Integrative Montessori Grundschule Pankow 20714 03P21 k.A. 92 Freie Interkulturelle Waldorfschule Berlin 20715 09P18 092_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 93 Freie Montessori Schule Köpenick 20716 09P06 093_Antwort an Senat Schulgeldregelung.pdf 94 Freie Naturschule im StadtGUT 20717 03P23 094_AbfrageLangenbrinck2019.xlsx 95 Freie Schule am Elsengrund 20718 10P12 095_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 96 Freie Schule am Mauerpark 20719 01P13 096_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744-1.xlsx 096a_FSaM Schulgeldordnung inkl. Schulgeldtabelle.pdf 97 Freie Schule Anne-Sophie Berlin 20720 06P20 097_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 98 Freie Schule Charlottenburg 20721 04P15 098_FSC 04P15 Antwortvorlage_S18-20624 bis S18-20744.xlsx 098a_04P15 Schulgeldregelung.xlsx 99 Freie Schule in Berlin 20722 07P05 099_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 099a_Selbsteinschätzungstabelle 2017.pdf 100 Freie Schule Kreuzberg 20723 02P09 100_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 - Freie Schule Kreuzberg (02P09).xlsx 101 private Freie Schule Pankow 20724 03P13 101_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744_FSP.xlsx 102 Freie Schule Schöneberg 20725 07P19 102_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 102a_Beitragsregelung SJ 2019-20.pdf 103 Freie Sekundarschule - PepperMount 20726 09P15 103_09P15_Peppermont_Anlage 2_Antwortvorlage_S18- 20624_bis_S18-20744 (3).xlsx 104 Freie Waldorfschule am Penzlauer Berg 20727 03P30 104_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 105 Waldorfschule Berlin Mitte 20728 01P04 105_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 106 Freie Waldorfschule Berlin-Südost 20729 09P01 106_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 107 Waldorfschule Havelhöhe – Eugen Kolisko 20730 05P01 107_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 108 Freie Waldorfschule Kreuzberg 20731 02P04 108_Sammelantwort Waldorfschulen.docx 109 Galileo Gymnasium 20732 04P35 k.A. 110 Goethe-Schulen 20733 12P07 k.A. Seite 3 von 4 Seiten SenBildJugFam II C 2 Gesamtübersicht der Antworten (Anlagenübersicht) Berlin, 03.09.2019 lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen S18/20624 bis S18/20744 Schulnr. (BSN) Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 111 Gemeinschaftsschule nach der Pädagogik Berthold Ottos 20734 06P13 111_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 111a_Schulgeldordnung Berthold-Otto-Schule.pdf 112 Heinz-Galinski-Schule 20735 04P03 k.A. 113 Immanuel-Grundschule 20736 05P15 113_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744.xlsx 113a_Schulgeldtabelle_08_2019.pdf 114 Internationale Montessorischule Berlin 20737 06P21 114_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 114a_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.pdf 115 Islamische Grundschule 20738 02P03 115_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744-3.xlsx 116 Johanna-Gerdes-Grundschule 20739 06P02 116_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 117 Johann-Georg-Elser-Schule 20740 08P01 k.A. 118 Jüdische Gymnasium Moses Mendelssohn 20741 01P03 k.A. 119 Jüdische Traditionsschule 20742 04P23 119_Senat Kopie von Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18- 20744.xlsx 119a_Gebührentabelle_SJ19-20_08-19.pdf 120 Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain 20743 02P25 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744.xlsx 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__ 002_.pdf 121 Freudberg Schule 20744 04P41 121_Antwort an Senat Schulgeldregelung.pdf Seite 4 von 4 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH 0 9 P 1 5 W-I-R-Grundschule Pfefferwerk Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 116 7 Schüler/innen, weitere Anträge in Bearbeitung 190,00 € - 243,00 € 100,00 € Ja. Berechnung ist noch nicht abgeschlossen. individuelle Vereinbarungen 100 Euro Lernmittel pro Schuljahr siehe oben trifft nicht zu Ja. 1. Kind 100 %, zweites Kind 75%, drittes Kind 50% 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 001_09P15_GS_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (3) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201912:38 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Stiftung Private Kant-Schulen gGmbH 0 6 P 1 1 Kant-Grundschule (06P10), Kant-Oberschule (06P11), Internationale Schule Berlin (06P11), Berlin International School (04P42) Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 311 (06P10, #33), 1143 (06P11, #2), 711 (04P42, # 32) siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Die regulären Schulgebühren in den Grundschulbereichen betragen € 450,00 (06P10), 490,00 (06P11), 960,00 (04P42). Die Schulgebühren für die Oberschulbereiche entsprechen denen des Vorjahres (siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018) siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 002_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201912:40 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 0 9 P 1 6 KreativitätsGrundschule Berlin-Treptow, Hartriegelstraße 77, 12439 Berlin Schulträger Name der Ersatzschule Im Schuljahr 2019/2020 sind insgesamt 9 SuS lernmittelbefreit. Die Höhe der Lernmittelbefreiten wird gemeldet und liegt den Bezirksschulämtern vor Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 128 gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 50,00 € gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. 70,00 €, der Zusatzbeitrag dient der Finanzierung von zusätzlichen Leistungen wie der Sicherung hoher Qualitätsstandards bei der Realisierung des Schulkonzepts Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Letzter Stand: 30.08.201906:42 Seite 1 von 1 Seiten 003_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_TW SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 MITRA Lomonossow-Schulen gGmbH 1 0 P 1 0 Internationale Lomonossow-Schule Berlin-Marzahn Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 297 44 (14,81%) 100 € 80 € ja, Bis 29.420€ - 100€ ( 179 SuS = 60,26%), bis 45.000€ - 150€ (57 SuS = 19,19%), bis 60.000€ - 200€ (29 SuS = 9,76%), bis 75.000€ - 250€ (12 SuS = 4,04%), bis 90.000€ - 300€ (7 SuS = 2,35%), ab 90.000€ - 350€ (13 SuS = 4,37%), ohne Einkommensnachweis - 400€ (0 SuS - 0%) ja, die Schulgeldermäßigung erfolgt bei a)Geschwisterkindern, b) Mitarbeiter der Schule und des Trägers, c) alleinstehenden Müttern mit mehreren Kindern an unserer Schule, d) bei kranken Erziehungsberechtigten (mit Schwerbehindertenausweis), e) sozial schwachen Eltern einmalige Gebühr für den Ausfnahmetest 200, einmalige Sicherheitsleistung 150 für die ganze Schulzeit, die bei Beendigung des Vertrages zurückerstattet wird. keine sonstigen Gebühren ja, einzelfallabhängig, wird geprüft nach der Antragstellung der Eltern ja, 20% 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 005_Senatsabfrage-2019-M 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201912:44 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 MITRA Lomonossow-Schulen gGmbH 0 1 P 2 5 Internationale Lomonossow-Schule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 006_Senatsabfrage-2019-T 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 205 4 (1,95%) 100 € 80 € ja, Bis 29.420€ - 100€ ( 2 SuS = 0,97%), bis 45.000€ - 150€ (124 SuS = 60,48), bis 60.000€ - 200€ (23 SuS = 11,21%), bis 75.000€ - 250€ (20 SuS = 9,75%), bis 90.000€ - 300€ (6 SuS = 2,92%), ab 90.000€ - 350€ (25 SuS = 12,19%), ohne Einkommensnachweis - 400€ (5 SuS - 2,42%) ja, die Schulgeldermäßigung erfolgt bei a)Geschwisterkindern, b) Mitarbeiter der Schule und des Trägers, c) alleinstehenden Müttern mit mehreren Kindern an unserer Schule, d) bei kranken Erziehungsberechtigten (mit Schwerbehindertenausweis), e) sozial schwachen Eltern einmalige Gebühr für den Ausfnahmetest 200, einmalige Sicherheitsleistung 150 für die ganze Schulzeit, die bei Beendigung des Vertrages zurückerstattet wird. keine sonstigen Gebühren ja, einzelfallabhängig, wird geprüft nach der Antragstellung der Eltern ja, 20% 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201912:44 Seite 1 von 1 Seiten Frage Nr 1 2 3 4 Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl 0-100€ 42 0-100€ 87 0-100€ 99 0-100€ 65 100-200€ 25 100-200€ 42 100-200€ 72 100-200€ 143 ab 200€ 38 ab 200€ 17 ab 200€ 34 ab 200€ 8 Gesamt 105 Gesamt 146 Gesamt 205 Gesamt 216 6 7 8 9 10 5 Mosaik Grundschule 20633 ( 09P12 ) Wilhelmstadt Grundschule 20650 ( 05P13 ) Wilhelmstadt Gymnasium 20650 ( 05P13 ) Wilhelmstadt Oberschule 20650 ( 05P13/05P14 ) 105 24 146 56 205 Siehe in Schulgeldtabelle 58 216 88 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Nein Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Nein Nein Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Antwort zur Drucksache 18/20 628 Siehe in Schulgeldtabelle Nein Nein Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Nein Nein Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Nein 010_Antwort zur Drucksache 18 20 628_IBEBgGmbH Schulgeldtabelle Stand 01.08.2019 NR Bezeichnung Schulgeld Frühstück Gesamt Schulgeld Frühstück Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt 1 Aufnahmegebühr (Einmalig) 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 2 Bücherleihgebühr (jährlich) 50,00 € 50,00 € 3 Kopierpauschale (jährlich) 75,00 € 75,00 € 75,00 € 4 Materialpauschale (jährlich) 75,00 € 75,00 € 5 Preis pro Kind pro Monat 225,00 € 30,00 € 255,00 € 225,00 € 30,00 € 255,00 € 263,33 € 70,00 € 333,33 € 180,00 € 70,00 € 250,00 € 263,33 € 70,00 € 333,33 € Rabatte 6 Vorlage Berlin Pass 120,00 € 30,00 € 150,00 € 120,00 € 30,00 € 150,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 7 Asylbewerber ohne Status + Berlin Pass 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 1.Kind 75,00 € 30,00 € 105,00 € 75,00 € 30,00 € 105,00 € 90,00 € 0,00 € 90,00 € 63,00 € 0,00 € 63,00 € 90,00 € 0,00 € 90,00 € 9 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 2.Kind 56,25 € 30,00 € 86,25 € 56,25 € 30,00 € 86,25 € 68,00 € 0,00 € 68,00 € 47,00 € 0,00 € 47,00 € 68,00 € 0,00 € 68,00 € 10 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 3.Kind 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 11 Stipendium (%25) auf Schulgeld 197,50 € 70,00 € 267,50 € 12 Stipendium (%50) auf Schulgeld 131,67 € 70,00 € 201,67 € 13 Stipendium (%75) auf Schulgeld 65,83 € 70,00 € 135,83 € 14 Stipendium (%100) auf Schulgeld 0,00 € 70,00 € 70,00 € 15 Geschwister Rabatt 2.Kind (%25) auf Schulgeld 168,75 € 30,00 € 198,75 € 168,75 € 30,00 € 198,75 € 197,50 € 70,00 € 267,50 € 135,00 € 70,00 € 205,00 € 197,50 € 70,00 € 267,50 € 16 Geschwister Rabatt 3.Kind (%50) auf Schulgeld 112,50 € 30,00 € 142,50 € 112,50 € 30,00 € 142,50 € 131,67 € 70,00 € 201,67 € 90,00 € 70,00 € 160,00 € 131,67 € 70,00 € 201,67 € 17 Geschwister Rabatt 4.Kind (%75) auf Schulgeld 56,25 € 30,00 € 86,25 € 56,25 € 30,00 € 86,25 € 65,83 € 70,00 € 135,83 € 45,00 € 70,00 € 115,00 € 65,83 € 70,00 € 135,83 € 18 Geschwister Rabatt 5.Kind (%100) auf Schulgeld 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 19 1.    Es kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Eltern dürfen sich eine Form aussuchen. 20 2.    Wenn die Voraussetzung für die Ermäßigung nicht mehr gelten, gibt es keinen Anspruch mehr auf Ermäßigung. 21 3.    Die Ermäßigung gilt ab dem Tag der Antragstellung. Es gibt keinen Anspruch auf rückwirkende Ermäßigung. 22 4.    Es gilt einen Nachweis für die Voraussetzung der Ermäßigung zu erbringen. 23 5.    Eine Sonderermäßigung jeweils der allgemeinen Ermäßigung muss vom Vorstand genehmigt werden. 24 6.     Bezüglich der Ermäßigung gelten nur Schriftliche Vereinbarungen. 25 7.    Vom Geschwisterrabatt könne nur das zweite bzw. weitere Kind profitieren. Der Geschwisterrabatt erlischt wenn eines der Kinder von der Schule abgemeldet wird. Und somit die Voraussetzung nicht erfüllt werden. 26 8.    Bei der gleichzeitigen Anmeldung von mehreren Kindern, zählt das jüngste Kind als erstes Kind. Mosaik Grundschule Wilhelmstadt Grundschule Wilhelmstadt Gymnasium Wilhelmstadt Sekundarschule Wilhelmstadt Oberstufe 010a_Schulgeldtabelle 2019-2020_IBEBgGmbH SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Moser Schule Schweizer Gymnasium gemeinnützige GmbH 0 4 P 2 4 Moser Schule Schweizer Gymnasium gemeinnützige GmbH Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 315 keine Angabe an dieser Stelle. Der Senatsverwaltung liegen hierzu die Meldungen aus der Statistik vor. wir verweisen auf die Beantwortung im letzten Jahr, es hat keine Veränderung seitdem gegeben s. Antwort zur Frage 8 Die Staffelung/Schulgeldordnung liegt der Senatsverwaltung vor. Es hat keine Änderungen zum Vorjahr gegeben. Seit der Gründung der Schule gibt es eine Erlassregelung. Die Regelung berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten und wird nach einem persönlichen Gespräch angewandt. s. Beantwortung im letzten Jahr s. Beantwortung im letzten Jahr s. Beantwortung im letzten Jahr s. Beantwortung im letzten Jahr 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 27.08.201915:14 Seite 1 von 1 Seiten 011_04P24 Antwort zur E-Mail Abrage vom 23.08.2019 zum Sonderungsverbot.pdf SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Letzter Stand: 27.08.1912:28 Seite 1 von 1 Seiten New School Project GmbH 0 9 P 2 1 New School Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 6 1 mindest. 100,00 Euro höchstens 1.200,00 Euro 100,00 Euro bis 29.739,00 100,00 3 Schüler zahlen 100,00 Euro 29.740,00 - 35.999,00 5% 1 Schüler zahlt 147,00 Euro 1 zahlt 217,19 Euro 36.000,00 - 39.999,00 7% 1 Schüler zahlt 393,70 Euro 40.000,00 10% Die Schulgebühr kann im Einzelfall bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit reduziert werden. Eine Absprache mit dem Träger ist hierfür notwendig, sowie eine Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers Essengeld monatl. 50,00 Euro (freiwillig) Aufnahmegebühr 280,00 Euro (wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet Aufnahmegebühr wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet. Dies wird individuell gehandhabt. - siehe Punkt 6 wir haben bereits des öfteren Ratenzahlung (OHNE Gebühren und Zinsen) angeboten und/oder bewilligt 25% für das 1. Geschwisterkind 50% für das 2. Geschwisterkind 75% für das 3. Geschwisterkind 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 013_Antwortvorlage_SJ 19_20_Schulgeld.pdf Gebührenstruktur der New School Project GmbH Betrifft: New School, 09P21 Schulgeld pro Schuljahr in EURO Bruttoeinkommen der Erziehungsberechtigten im letzten vollen Kalenderjahr Sekundarstufe I (Klassen 7-10) bis 29.739,00 monatl. 100 EUR (gesetzl. Regelung) 29.740,00 – 35.999,00 5% des Einkommens 36.000,00 – 39.999,00 7% des Einkommens 40.000,00 10% des Einkommens jedoch nicht mehr als der monatl. Höchstsatz von 1.200 EUR Bei nicht Einreichen der Einkommensunterlagen wird ebenfalls der Jahresbetrag in Höhe von 14.400,- EUR / zahlbar pro Monat fällig. (Alle Angaben ohne Steuer entsprechend der gesetzlichen Regelungen) Bei Bruttoeinkommen über 120.000 EUR jährlich werden Eltern angehalten, 10% des Bruttoeinkommens abzüglich des Schulgelds in Form einer Spende der Schule für den Ausbau und für Stipendien zur Verfügung zu stellen. Geschwisterrabatt von 25% für das 1. Geschwisterkind 50% für das 2. Geschwisterkind 75% für das 3. Geschwisterkind Die Schulgebühr kann im Einzelfall bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit reduziert werden. Eine Absprache mit dem Träger ist hierfür notwendig, sowie eine Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Im Schulgeld sind enthalten: - Kosten für Nachmittagsbetreuung - Finanzierung Projektarbeit - Verwaltungsgebühren - Nutzung Gebäude und Infrastuktur - Unterricht in der Kernzeit Im Schulgeld sind nicht enthalten: - Anmeldegebühr (wird im 1. Jahr mit dem Schulgeld verrechnet) - Prüfungsgebühren - Eintrittsgelder für Exkursionen - Klassenfahrten - Fahrgeld - Arbeitsmaterial - Essengeld 013a_Gebührenstruktur_NewSchool_09P21 014_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ 017_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Christburg Campus gGmbH 1 0 P 0 9 Sabine-Ball-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 018_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 236 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 111 siehe Schulgeldtabelle siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? siehe unten ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? nein ja, es können Anträge gestellt werden ja, siehe Schulgeldtabelle 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 12.09.201912:53 Seite 1 von 1 Seiten Schulgeldtabelle Grundschulen ab August 2019 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1 bis 22.499 46 31 15 2 ab 22.500 67 45 22 3 ab 26.340 77 51 26 4 ab 27.780 81 54 27 5 ab 29.220 85 57 28 6 ab 30.660 91 61 30 7 ab 32.100 97 64 32 8 ab 33.540 102 68 34 9 ab 34.980 107 71 36 10 ab 36.420 112 75 37 11 ab 37.860 118 78 39 12 ab 39.300 123 82 41 13 ab 40.740 129 86 43 14 ab 42.180 135 90 45 15 ab 43.620 142 95 47 16 ab 45.060 151 101 50 17 ab 46.500 159 106 53 18 ab 47.940 167 111 56 19 ab 49.380 175 117 58 20 ab 50.820 185 123 62 21 ab 52.260 194 130 65 22 ab 53.700 205 137 68 23 ab 55.140 215 144 72 24 ab 56.580 227 151 76 25 ab 58.020 240 160 80 26 ab 59.460 252 168 84 27 ab 60.900 264 176 88 28 ab 62.340 275 183 92 29 ab 63.780 288 192 96 30 ab 65.220 300 200 100 31 ab 66.660 313 209 104 32 ab 68.100 344 230 115 Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich des Freibetrags von 5.000 € pro Geschwisterkind unter 18 Jahre. Einkommen (Jahr) in Euro abzgl. Geschwisterfreibeträge Schulgeld (Monat) in Euro 018a_Schulgeldtabelle_08_2019 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Sancta-maria-Schule der Hedwigschwestern e.V. 0 6 P 0 8 Sancta-Maria-Schule der Hedwigschwestern Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 130 56% Förderschwerpunkt "GE": 25,- €/Monat, Föörderchwerpunkt "L": 70,- €/Monat ssiehe 3 nein Empfänger staatlicher Tranferleistungen: auf Antrag Erlass des Schulgelds keine siehe 6. siehe 6. nein 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 019_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201912:53 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Burghard Troost von Schele 0 4 P 0 2 Schele-Schule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 111 Schüler Staatliche Zuschüsse für LM hat die Schule noch nie erhalten. Kosten für LM bedürftiger Schüler werden von der Schulgemeinschaft getragen. Die Zahl der LMbefreiten Schüler ist der Schule nicht bekannt. Damit niemand diskriminiert wird, wird der soziale Status der Eltern nicht abgefragt. Die monatlichen Elternbeiträge gliedern sich folgendermaßen auf: a) 30 € für den subventionierten Pflichtunterricht (Schulgeld), b) 300 € für den (nichtsubventionierten) Zusatzunterricht. vgl. Antwort Nr. 2 und Nr. 5 Eine festgelegte Staffelung existiert nicht, vielmehr zahlen die Schülereltern ihre Elternbeiträge nach Selbsteinschätzung. Dies hat zur Folge, dass zur Zeit für 44 Schüler weder Schulgeld noch ein Beitrag für den Zusatzunterricht gezahlt wird und weitere 22 Schüler in diesem Bereich eine Ermäßigung erhalten. Die Antwort ergibt sich aus Antwort Nr. 5. 44 Schülern wird das Schulgeld und der monatliche Beitrag für den Zusatzunterricht vollständig erlassen. Monatlich zahlen die Eltern bis zu 250 € für außerschulische Leistungen (z. B. Verpflegung, Transport usw.). Andere Gebühren, z. B. Aufnahmegebühren, gibt es nicht. Laut Schulvertrag steht die Schule allen Schülern offen. Eine festgelegte Staffelung existiert auch hier nicht. Für die außerschulischen Leistungen, die alle Schüler erhalten, zahlen zur Zeit 19 Schüler keine Gebühren und 25 Schüler zahlen ermäßigte Gebühren. Ja. Auch für die `sonstigen Gebühren´ existiert eine Erlassregelung. Mit der Folge, dass an der Schele-Schule zur Zeit für 19 Schüler keinerlei Elternbeiträge erhoben werden, d.h. für diese Schüler werden weder Schulgeld, noch ein Beitrag für den Zusatzunterricht noch sonstige Gebühren gezahlt. Ja. Das 1. Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung um 1/4 des Elternbeitrags, das 2. Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung um 1/3 des Elternbeitrags. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 020_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201912:54 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 DRK Kliniken Berlin | Erziehung und Bildung GmbH 0 4 P 2 7 Schule am Westend Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 021_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Die Schule am Westend erhebt kein Schulgeld und auch keine sonstigen Gebühren. 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ca. 50 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Letzter Stand: 12.09.201912:54 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Stephanus gGmbH 0 3 P 1 1 Stephanus-Schule, Förderzentrum "Geistige Entwicklung" Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 95 SuS 35 SuS kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE keine kein Schulgeld, Schulform Förderschule gE 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 024_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201912:54 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Freie demokratische Schule Berlin e. V. 0 3 P 2 4 Ting-Schule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? nein 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? nein, ansonsten siehe Antwort Nr. 5 und 6 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Eltern zahlen für das erste Kind 140,-€. Für alle weiteren Geschwisterkinder jeweils 50,-€. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Es existiert keine generelle Staffelung. Bei Bedarf stellen die Eltern einen Anrag auf Schulgeldreduzierung in der Schulversammlung 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Die Schulgeldermäßigung wird in der Schulversammlung beschlossen und ist ab Beschlusstag gültig. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? keine 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 8 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 100 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? Zwischen 50€ und 100€ Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 025_Antwort Langenbrink.xlsx Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 55 Letzter Stand: 12.09.201912:55 Seite 1 von 1 Seiten 026_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ Frage Nr 1 2 3 4 Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl Preiskategorie Schüleranzahl 0-100€ 42 0-100€ 87 0-100€ 99 0-100€ 65 100-200€ 25 100-200€ 42 100-200€ 72 100-200€ 143 ab 200€ 38 ab 200€ 17 ab 200€ 34 ab 200€ 8 Gesamt 105 Gesamt 146 Gesamt 205 Gesamt 216 6 7 8 9 10 5 Mosaik Grundschule 20633 ( 09P12 ) Wilhelmstadt Grundschule 20650 ( 05P13 ) Wilhelmstadt Gymnasium 20650 ( 05P13 ) Wilhelmstadt Oberschule 20650 ( 05P13/05P14 ) 105 24 146 56 205 Siehe in Schulgeldtabelle 58 216 88 Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Nein Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Nein Nein Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Antwort zur Drucksache 18/20 628 Siehe in Schulgeldtabelle Nein Nein Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Nein Nein Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Siehe in Schulgeldtabelle Nein 027_Antwort zur Drucksache 18 20 628_IBEBgGmbH Schulgeldtabelle Stand 01.08.2019 NR Bezeichnung Schulgeld Frühstück Gesamt Schulgeld Frühstück Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt Schulgeld Mittagsessen Gesamt 1 Aufnahmegebühr (Einmalig) 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € 2 Bücherleihgebühr (jährlich) 50,00 € 50,00 € 3 Kopierpauschale (jährlich) 75,00 € 75,00 € 75,00 € 4 Materialpauschale (jährlich) 75,00 € 75,00 € 5 Preis pro Kind pro Monat 225,00 € 30,00 € 255,00 € 225,00 € 30,00 € 255,00 € 263,33 € 70,00 € 333,33 € 180,00 € 70,00 € 250,00 € 263,33 € 70,00 € 333,33 € Rabatte 6 Vorlage Berlin Pass 120,00 € 30,00 € 150,00 € 120,00 € 30,00 € 150,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 120,00 € 0,00 € 120,00 € 7 Asylbewerber ohne Status + Berlin Pass 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 1.Kind 75,00 € 30,00 € 105,00 € 75,00 € 30,00 € 105,00 € 90,00 € 0,00 € 90,00 € 63,00 € 0,00 € 63,00 € 90,00 € 0,00 € 90,00 € 9 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 2.Kind 56,25 € 30,00 € 86,25 € 56,25 € 30,00 € 86,25 € 68,00 € 0,00 € 68,00 € 47,00 € 0,00 € 47,00 € 68,00 € 0,00 € 68,00 € 10 Asyl mit Jobcenter + Berlin Pass 3.Kind 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 11 Stipendium (%25) auf Schulgeld 197,50 € 70,00 € 267,50 € 12 Stipendium (%50) auf Schulgeld 131,67 € 70,00 € 201,67 € 13 Stipendium (%75) auf Schulgeld 65,83 € 70,00 € 135,83 € 14 Stipendium (%100) auf Schulgeld 0,00 € 70,00 € 70,00 € 15 Geschwister Rabatt 2.Kind (%25) auf Schulgeld 168,75 € 30,00 € 198,75 € 168,75 € 30,00 € 198,75 € 197,50 € 70,00 € 267,50 € 135,00 € 70,00 € 205,00 € 197,50 € 70,00 € 267,50 € 16 Geschwister Rabatt 3.Kind (%50) auf Schulgeld 112,50 € 30,00 € 142,50 € 112,50 € 30,00 € 142,50 € 131,67 € 70,00 € 201,67 € 90,00 € 70,00 € 160,00 € 131,67 € 70,00 € 201,67 € 17 Geschwister Rabatt 4.Kind (%75) auf Schulgeld 56,25 € 30,00 € 86,25 € 56,25 € 30,00 € 86,25 € 65,83 € 70,00 € 135,83 € 45,00 € 70,00 € 115,00 € 65,83 € 70,00 € 135,83 € 18 Geschwister Rabatt 5.Kind (%100) auf Schulgeld 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 30,00 € 30,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 0,00 € 70,00 € 70,00 € 19 1.    Es kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Eltern dürfen sich eine Form aussuchen. 20 2.    Wenn die Voraussetzung für die Ermäßigung nicht mehr gelten, gibt es keinen Anspruch mehr auf Ermäßigung. 21 3.    Die Ermäßigung gilt ab dem Tag der Antragstellung. Es gibt keinen Anspruch auf rückwirkende Ermäßigung. 22 4.    Es gilt einen Nachweis für die Voraussetzung der Ermäßigung zu erbringen. 23 5.    Eine Sonderermäßigung jeweils der allgemeinen Ermäßigung muss vom Vorstand genehmigt werden. 24 6.     Bezüglich der Ermäßigung gelten nur Schriftliche Vereinbarungen. 25 7.    Vom Geschwisterrabatt könne nur das zweite bzw. weitere Kind profitieren. Der Geschwisterrabatt erlischt wenn eines der Kinder von der Schule abgemeldet wird. Und somit die Voraussetzung nicht erfüllt werden. 26 8.    Bei der gleichzeitigen Anmeldung von mehreren Kindern, zählt das jüngste Kind als erstes Kind. Mosaik Grundschule Wilhelmstadt Grundschule Wilhelmstadt Gymnasium Wilhelmstadt Sekundarschule Wilhelmstadt Oberstufe 027a_Schulgeldtabelle 2019-2020_IBEBgGmbH SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 5 P 0 2 Katholische Schule Bernhard Lichtenberg Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 028_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:04 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 4 P 0 1 Katholische Schule Herz Jesu Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 029_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:05 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 4 P 0 4 Katholische Schule Liebfrauen Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 030_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:05 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 1 2 P 0 4 Katholische Schule Salvator Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 031_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:06 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Stiftung Private Kant-Schulen gGmbH 0 4 P 4 2 Kant-Grundschule (06P10), Kant-Oberschule (06P11), Internationale Schule Berlin (06P11), Berlin International School (04P42) Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 311 (06P10, #33), 1143 (06P11, #2), 711 (04P42, # 32) siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Die regulären Schulgebühren in den Grundschulbereichen betragen € 450,00 (06P10), 490,00 (06P11), 960,00 (04P42). Die Schulgebühren für die Oberschulbereiche entsprechen denen des Vorjahres (siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018) siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 032_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201913:06 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Stiftung Private Kant-Schulen gGmbH 0 6 P 1 0 Kant-Grundschule (06P10), Kant-Oberschule (06P11), Internationale Schule Berlin (06P11), Berlin International School (04P42) Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 311 (06P10, #33), 1143 (06P11, #2), 711 (04P42, # 32) siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 Die regulären Schulgebühren in den Grundschulbereichen betragen € 450,00 (06P10), 490,00 (06P11), 960,00 (04P42). Die Schulgebühren für die Oberschulbereiche entsprechen denen des Vorjahres (siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018) siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 siehe Antworten aus unserem Schreiben vom 25. September 2018 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 033_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (003) - Anfrage Langenbrinck 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201913:06 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 7 P 0 4 Katholische Schule Sankt Alfons Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 034_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:06 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 7 P 0 1 Katholische Schule Sankt Franziskus Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 035_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:07 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 7 P 0 6 Katholische Schule Sankt Hildegard Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 036_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:43 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 4 P 1 0 Katholische Schule Sankt Ludwig Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 037_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:43 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 8 P 0 4 Katholische Schule Sankt Marien Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 038_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:43 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 8 P 0 2 Katholische Schule Sankt Marien Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 039_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:43 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 1 1 P 0 1 Katholische Schule Sankt Mauritius Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 040_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:44 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 1 P 0 5 Katholische Schule Sankt Paulus Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 041_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:44 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 6 P 0 1 Katholische Schule Sankt Ursula Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 042_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:44 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Erzbistum Berlin 0 3 P 1 0 Katholische Theresienschule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 043_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wir sind zur Zeit in der Erfassung der Gesamtzahlen. Insgesasmt werden wieder rund 9300 Schülerinnenund Schüler Schulen des Erzbistums Berlin besuchen Zahlen wurden in der IST-Statistik erhoben, im Moment haben wir noch keine Auswertung der Zahlen vorgenommen. Höchstsatz 85,00 €; Geschwisterkindregelung, Ermäßigungen möglich, Schulgeldpatenschaften etc. Richtet sich nach den Möglichkeiten der Familie bis hin zur Befreiung. Nein, s. Höchstsatz unf Ermäßigungsmöglichkeiten bis hin zum Schulgelderlass Ja zwischen 45,-- € und 65,-- € Matertialgeld für Farben, Papier, andere Arbeitsmittel für die Schülerhand Ja, richtet sich nach der Ernmäßigung bzw. dem Erlass des Schulgeldes. Ja, wie im letzten Jahr, keine Änderung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:44 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Lebendig Lernen gGmbH 0 3 P 2 2 Klax Schulen Schulträger Name der Ersatzschule Grundschule: Sekundarschule: Grundschule: Sekundarschule: Aktuelle Verträge: Grundschule: Sekundarschule: Grundschule: Sekundarschule: Siehe Schulkostenordnung Verpflegungspauschale: nein Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Alle Angaben erfolgen zum Stichtag 28.08.2019 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 137 + 24 Wikos 244 (Sek I = 200 / Sek II = 44) 5 + 1 Wikos (22) 6 (Sek I = 6 / Sek II = 0) (9) Aufgrund des neuen Schuljahres liegen zum Stichtag noch nicht alle BuT-Pässe vor. Anzahl wird der des Vorjahres entsprechen, siehe Klammer. 380 EUR Im Durchschnitt aktuell jedoch: 218,- EUR 380 EUR Im Durchschnitt aktuell jedoch: 230,- EUR Geschwisterrabatt: o 1. Geschwisterkind: 25 % o 2. Geschwisterkind: 50 % o 3. Geschwisterkind: 75 % 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? im Durchschnitt aktuell: Schulgeldbefreiung Auf Antrag gewährt der Schulträger eine Befreiung oder Redurzierung vom Schulgeld für Kunden, deren Einkommen maßgeblich unter den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Ein Anspruch auf einen solchen Platz besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Schulträger nach Einzelfallprüfung und Einreichung der geforderten Einkommensunterlagen. Zusätzlich bieten wir einen Treuerabatt und einen Geschwisterrabatt an (s. Schulkostenordnung) Es fallen monatlich noch folgende Kosten an: Schulkostenbefreiung Auf Antrag gewährt der Schulträger eine Befreiung von den Schulkosten für Kunden, deren Einkommen maßgeblich unter den gesetzlichen Mindeststandards liegen. Ein Anspruch auf einen solchen Platz besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Schulträger nach Einzelfallprüfung und Einreichung der geforderten Einkommensunterlagen. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 21,60 EUR 110,50 EUR Grundschule 50,- EUR mtl. bzw. 600,- EUR jährlich / Sekundsrschule 100 EUR mtl. bzw. 1.200 EUR jährlich Letzter Stand: 28.08.201914:04 Seite 1 von 1 Seiten 044_Antwort Klax Schule_S18-20624_bis_S18-20744 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Königin-Luise-Stiftung 0 6 P 0 6 Königin-Luise-Stiftung Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 917 an allen drei Schulen Da allen Schülererinnen und Schülern der SEK I (und Klasse 5/6 Gymnasium) die Schulbücher leihweise überlassen werden, wird keine Erhebung der LMB durchgeführt 0,00 - 355,00 € 0,00 - 100,00 € siehe Anlage Schulgeldbefreit 20 Schüler, Stufe 1 insgesamt 54 Schüler, Stufe 2 insgesamt 93 Schüler, Stufe 3 insgesamt 121 Schüler, Stufe 4 insgesamt 74 Schüler, Stufe 5 insgesamt 34 Schüler, Stufe 6 insgesamt 521 Schüler Bei Vorlage eines Wohngeldbescheides oder eines Bescheides über den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erfolgt eine Befreiung vom Schulgeld. keine entfällt entfällt siehe Anlage 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 045_KLS Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201913:46 Seite 1 von 1 Seiten Seite 1 von 2 Schulgeldregelung der Königin-Luise-Stiftung ab 01. August 2018 1. Schulgeld Das Schulgeld beträgt jährlich beim 1. Kind € 4.260,00, beim 2. Kind € 3.195,00, beim 3. Kind € 2.130,00 und ab dem 4. Kind € 1.065,00. Fällt die vertraglich vereinbarte Aufnahme spätestens auf den 15. eines Monats, so ist für diesen Monat das volle Schulgeld zu entrichten. Bei einer nach diesem Zeitpunkt vertraglich vereinbarten Aufnahme ist das Schulgeld für den laufenden Monat zur Hälfte zu zahlen. Das Schulgeld ist fällig zum 15. eines jeden Monats während der Dauer des Bestehens des Vertragsverhältnisses. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Einstufung auf ein einkommensabhängiges Schulgeld nach Ziffer 4 dieser Regelung zu verlangen. Einzelheiten hierzu regelt die Ziffer 2. 2. Schulgeldstaffelung Das Schulgeld wird einkommensabhängig erhoben. Das Einkommen bestimmt sich aus der Summe der erzielten Einkünfte des Vertragspartners und der Sorgeberechtigten, bzw. Eltern. Dies gilt auch dann, wenn der Schüler/ die Schülerin volljährig ist. Zum Nachweis des Einkommens bei ausschließlich abhängiger Beschäftigung sind Unterlagen aus dem letzten bzw. vorletzten Kalenderjahr beizufügen. Der Nachweis ist durch den Einkommensteuerbescheid zu führen. Sofern keine Steuererklärung vorgenommen wird, gelten als Nachweise im Sinne dieser Vereinbarung insbesondere auch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung in Verbindung mit Nachweisen von Einkünften aus Minijobs, Rentenbezügen sowie ausländischem Einkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen und aus Land- und Forstwirtschaft sofern solche Einkünfte erzielt wurden bzw. werden. Werbungskosten werden pauschal in der Höhe des jeweils gesetzlich geltenden Betrages , bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit derzeit € 1.000,00, berücksichtigt. Bei Selbstständigen ist der Nachweis durch den Einkommensteuerbescheid des vergangenen bzw. vorletzten Jahres zu führen. Die Erklärung zum Einkommen erfolgt durch das Formular „Erklärung zur Einstufung in die Schulgeldstaffelung“. Schulgeldermäßigungen oder -befreiungen können frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt werden, in dem der Antrag bei der Königin-Luise-Stiftung eingeht. Eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen. Schulgeldermäßigungen/-befreiungen gelten jeweils für die Dauer eines Schuljahres. Zur Weitergewährung einer Schulgeldermäßigung / -befreiung über den unter Abs. 5 genannten Zeitraum hinaus, ist rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein erneuter Antrag bei der Königin-Luise-Stiftung zu stellen. 045a_ 6 - Schulgeld KLS ab 01.08.2018 Seite 2 von 2 Kommt der Vertragspartner der Nachweisverpflichtung nicht nach, gilt das unter Ziffer 1 vereinbarte Schulgeld. 3. Einkommensermittlung Die Parteien vereinbaren als Einkommen für die Berechnung des Schulgeldes die Summe der erzielten positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes . Ausgeschlossen und bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen sind Verluste aus anderen Einkunftsarten, Verluste des anderen Elternteils oder des Kindes. Auch ausländische Einkünfte, die den Einkünften im Sinne des Satzes 1 entsprechen und der deutschen Einkommensbesteuerung nicht unterliegen, gelten als Einkommen. Weiterhin gelten als Einkommen Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommensteuergesetz sowie sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind. 4. Höhe des Schulgeldes Einkommen / Jahr 1. Kind 2. Kind 3. Kind ab dem 4. Kind Euro (€) jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich bis 29.500 1.200,00 100,00 900,00 75,00 600,00 50,00 300,00 25,00 29.501 bis 50.000 2.256,00 188,00 1.692,00 141,00 1.128,00 94,00 564,00 47,00 50.001 bis 70.000 2.715,00 226,25 2.034,00 169,50 1.356,00 113,00 678,00 56,50 70.001 bis 90.000 3.228,00 269,00 2.424,00 202,00 1.614,00 134,50 807,00 67,25 90.001 bis 100.000 3.750,00 312,50 2.811,00 234,25 1.875,00 156,25 936,00 78,00 über 100.000 4.260,00 355,00 3.195,00 266,25 2.130,00 177,50 1.065,00 88,75 5. Mitwirkungspflichten, Auskunftsrecht Der Schüler/ die Schülerin und die Sorgeberechtigten bzw. Eltern verpflichten sich bei der Ermittlung des Schulgeldes zur Mitwirkung. Sie verpflichten sich dazu, ihre Einkommensteuererklärung innerhalb der steuerrechtlichen Fristen eines jeden Jahres zu erstellen, sofern sie hierzu gesetzlich verpflichtet sind, und beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Vorliegen von steuerrechtlichen Härtegründen, die eine Fristverlängerung über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus rechtfertigen, gelten diese auch für diese Verpflichtung. Die Parteien vereinbaren zudem, dass bei einer Nichterfüllung der vorstehenden Verpflichtung die Königin-Luise-Stiftung berechtigt ist, einen Auskunftsanspruch bzw. einen gerichtlich geltend zu machenden Anspruch auf Beibringung der vorstehenden Unterlagen nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Nachfrist geltend zu machen. Stand 3.12.2018 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 0 2 P 1 2 KreativitätsGrundschule Berlin-Friedrichshain, Strausberger Straße 38, 10243 Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 312 Im Schuljahr 2019/2020 sind insgesamt 7 SuS lernmittelbefreit. Die Höhe der Lernmittelbefreiten wird gemeldet und liegt den Bezirksschulämtern vor gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 50,00 € gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. 70,00 €, der Zusatzbeitrag dient der Finanzierung von zusätzlichen Leistungen wie der Sicherung hoher Qualitätsstandards bei der Realisierung des Schulkonzepts Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 30.08.201906:41 Seite 1 von 1 Seiten 046_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_FH SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 1 1 P 0 4 KreativitätsGrundschule Berlin-Karlshort, Ehrlichstraße 63, 13018 Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 310 Im Schuljahr 2019/2020 sind insgesamt 18 SuS lernmittelbefreit. Die Höhe der Lernmittelbefreiten wird gemeldet und liegt den Bezirksschulämtern vor gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 50,00 € gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. 70,00 €, der Zusatzbeitrag dient der Finanzierung von zusätzlichen Leistungen wie der Sicherung hoher Qualitätsstandards bei der Realisierung des Schulkonzepts Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. Ja, auf Antrag und unter Nachweis der Besitzverhältnisse sind eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes oder/und des Zusatzbeitrages möglich. gemäß Schulgeldordnung https://www.krea-schulzentrum.de/schulen/einkommensabhaengiges-schulgeld/ 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 30.08.201906:41 Seite 1 von 1 Seiten 047_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_KH SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Alternativschule Berlin e.V. 1 2 P 1 1 Alternativschule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? trifft nicht zu 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? trifft nicht zu 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Es gibt keine Geschwisterkinderregelung, da die Familien ihren Schulgelbetrag selbst festlegen. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Bietemodell – Die Eltern schätzen in einem Solidarmodell selbsständig ein, wie viel sie zahlen können, wobei der Durchschnittsbetrag von 150€ zusammenkommen muss und der Mindestbetrag (inklusive Hortbeitrag) 80€ ist. 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Bei finanziellen Schwierigkeiten können die Eltern jederzeit beim Vorstand des Schulträgervereins einen Antrag auf Schulgeldermäßigung/-erlass zu stellen. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? keine 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 19 Schüler*innen, 15% 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Durchschnittlich 150€ – einkommensabhängig von 48,33€-315€ 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 80€ abzüglich Hortbeitrag Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 048_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 123 Letzter Stand: 12.09.201913:47 Seite 1 von 1 Seiten 049_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Berlin British School gGmbH 0 4 P 3 9 Berlin British School (BBS) - bilinguale Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 053_Anfrage Sonderungsverbot_GS 04P39_29082019_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 102 6 SuS 1120 € Jgg. 1-6; 1183 € Jg. 7 100 € bzw. 0 € Staffelung vgl. Anlage 3 x 100 € 5 x 225 € 2 x 776 € 3 x 0 € Schulbücher, Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien werden von der Schule beschafft und bei einkommensabhängigen Schulgeldern pauschal in Rechnung gestellt (beim regulären Schulgeld ist dieser Betrag bereits enthalten). Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab. Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig 2.750 € pro Kind (für jedes weitere Geschwisterkind 550 €), dies schließt den Verwaltungsaufwand und eine 3-tägige Probezeit inkl. Mittagessen und Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien mit ein. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 € entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 € ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Im Schulgeld sind außerdem Shuttlefahrten zwischen den Standorten/ Sporteinrichtungen, Jahrbücher, sonderpäd. Fördermaßnahmen. Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. Siehe auch 7. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:47 Seite 1 von 1 Seiten Berlin British School gGmbH Schulgeldordnung 1 gültig ab März 2019 Schulgeld Ersatzschulklassen 1 - 10 (Years 2 - 11) Für Eltern, deren Kinder die Ersatzschule der Berlin British School besuchen, besteht die Möglichkeit, einkommensabhängiges Schulgeld geltend zu machen. Die Höhe des Schulgeldes ist abhängig von der Schulstufe und wird anhand des Familiengesamtbruttoeinkommens (Summe aller positiven Einkünfte der Sorgeberechtigten) der letzten zwei Kalenderjahre entsprechend der nachstehenden Tabelle errechnet. Darüber hinaus werden für die Berechnung des Schulgelds alle weiteren Einnahmen der Familie gem. § 22 EStG einbezogen, z.B. Arbeitslosengeld, Renten, Pensionen, Elterngeld oder sonstige staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Als Bemessungsgrundlage für das reduzierte Schulgeld gelten neben den Jahresbruttoeinkünften der Sorgeberechtigten weitere Einkünfte und Vermögenswerte. Dafür müssen jährlich gesonderte und rechtsverbindliche Nachweise glaubhaft erbracht werden. Als Nachweise dienen Einkommenssteuerbescheide, Jahreslohnsteuerbescheinigungen, aktuelle behördliche Bescheide über Unterstützungsleistungen sowie geeignete Unterlagen zur Bewertung der Vermögenssituation. Einkommensnachweise müssen jeweils bis zum 1. Juni vor dem Schuljahr erbracht werden, in dem einkommensabhängiges Schulgeld geltend gemacht wird. Sofern Nachweise nicht fristgemäß vorgelegt werden, gelten die jeweiligen Höchstsätze entsprechend der regulären Schulgeldordnung. Die Berlin British School behält sich vor, die gemachten Angaben zum Einkommen zu überprüfen. Einkommensnachweise sind jährlich neu und von beiden Sorgeberechtigten zu erbringen. Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag in zwölf Monatsraten, die erstmalig zum Schuljahresbeginn ab 1. August des jeweiligen Schuljahres anfallen. monatliches Schulgeld in EUR Bruttofamilieneinkommen in EUR Grundschule (Years 2-7 / Klasse 1-6) Sekundarstufe I (Years 8-11 / Klasse 7-10) bis 29.420 100 100 bis 40.000 225 275 bis 50.000 375 458 bis 60.000 565 685 bis 70.000 776 885 bis 80.000 935 1025 ab 80.000 bestehende einkommensunabhängige Schulgeldregelung bestehende einkommensunabhängige Schulgeldregelung Anmeldegebühr Das Anmeldeentgelt beträgt einmalig 2.600 EUR pro Kind und 515 EUR für jedes weitere Geschwisterkind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 EUR entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 EUR ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Geschwisterermäßigungen / Stipendien Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. Die Reduzierung bezieht sich dabei nur auf das Schulgeld. Die Berlin British School bietet jedes Schuljahr Stipendien an, jeweils im Wert von 10% bis 50% der Jahresschulgebühr. Für ein Stipendium können sich Schülerinnen und Schüler ab Year 5 oder höher bewerben, dies gilt sowohl für Bestandsschülerinnen und Schüler als auch für Neuzugänge. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte im Admissions Office. 053a_ESS-Schulgeldordnung 2 Verbrauchs- und Unterrichtsmaterialien / Medien Neben Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien beschafft die Berlin British School allen Schülerinnen und Schülern auch Verbrauchsmaterialien (Arbeitshefte, Schreibutensilien etc.), die den Eltern pauschal in Rechnung gestellt werden. Die Pauschale ist abhängig von der jeweiligen Schulstufe und ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Schulstufe Preis in EUR Fälligkeit Grundschule (Years 2-7 / Klasse 1-6) 740 mit Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis 01.09. Sekundarstufe I (Years 8-11 / Klasse 7-10) 920 mit Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis 01.09. Diese Kosten sind im erhobenen einkommensunabhängigen Schulgeld bereits enthalten. Prüfungsgebühren Entgelte für IGCSE und IB Diploma Prüfungen sind im Schulgeld nicht enthalten. Hierzu fallen Prüfungsgebühren zu Beginn des entsprechenden Schuljahres an, die separat berechnet werden und von allen Eltern zu zahlen sind. Für Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss sowie zur Erlangung der Berufsbildungsreife fallen keine Gebühren an. Entwicklungsgebühr Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird für alle Schülerinnen und Schüler der Grund- und Sekundarschule ein Entwicklungsentgelt in Höhe von 2% des Jahresschulgeldbeitrags berechnet. Die Einnahmen aus dem Entwicklungsentgelt werden für den Erhalt und Ausbau der internen Infrastruktur aufgewendet, bspw. Investitionen in die Bausubstanz. Sonstige Kosten Entgelte für Hochschuleingangsprüfungen und -beratungen, externe Tests und Prüfungen, Ausflüge und Klassenfahrten, Ausgaben für die Graduiertenfeier, Einzelförderungsmaßnahmen, Busfahrten von und zur Schule. Schulessen und andere extracurriculare Aktivitäten sind nicht im Schulgeld enthalten und werden von den beauftragten Firmen erhoben. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Berlin British School gGmbH 0 4 P 4 0 Berlin British School (BBS) - bilinguale Integrierte Sekundarschule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 52 2 SuS 1183 € Jgg. 7+8; 1241 € Jgg. 9+10 100 € bzw. 0 € Staffelung vgl. Anlage 1 x 100 € 2 x 275 € 1 x 0 € Schulbücher, Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien werden von der Schule beschafft und bei einkommensabhängigen Schulgeldern pauschal in Rechnung gestellt (beim regulären Schulgeld ist dieser Betrag bereits enthalten). Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab. Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig 2.750 € pro Kind (für jedes weitere Geschwisterkind 550 €), dies schließt den Verwaltungsaufwand und eine 3-tägige Probezeit inkl. Mittagessen und Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien mit ein. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 € entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 € ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Im Schulgeld sind außerdem Shuttlefahrten zwischen den Standorten/ Sporteinrichtungen, Jahrbücher, sonderpäd. Fördermaßnahmen. Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. Siehe auch 7. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 054_Anfrage Sonderungsverbot_ISS 04P40_29082019_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201913:47 Seite 1 von 1 Seiten Berlin British School gGmbH Schulgeldordnung 1 gültig ab März 2019 Schulgeld Ersatzschulklassen 1 - 10 (Years 2 - 11) Für Eltern, deren Kinder die Ersatzschule der Berlin British School besuchen, besteht die Möglichkeit, einkommensabhängiges Schulgeld geltend zu machen. Die Höhe des Schulgeldes ist abhängig von der Schulstufe und wird anhand des Familiengesamtbruttoeinkommens (Summe aller positiven Einkünfte der Sorgeberechtigten) der letzten zwei Kalenderjahre entsprechend der nachstehenden Tabelle errechnet. Darüber hinaus werden für die Berechnung des Schulgelds alle weiteren Einnahmen der Familie gem. § 22 EStG einbezogen, z.B. Arbeitslosengeld, Renten, Pensionen, Elterngeld oder sonstige staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften ist nicht möglich. Als Bemessungsgrundlage für das reduzierte Schulgeld gelten neben den Jahresbruttoeinkünften der Sorgeberechtigten weitere Einkünfte und Vermögenswerte. Dafür müssen jährlich gesonderte und rechtsverbindliche Nachweise glaubhaft erbracht werden. Als Nachweise dienen Einkommenssteuerbescheide, Jahreslohnsteuerbescheinigungen, aktuelle behördliche Bescheide über Unterstützungsleistungen sowie geeignete Unterlagen zur Bewertung der Vermögenssituation. Einkommensnachweise müssen jeweils bis zum 1. Juni vor dem Schuljahr erbracht werden, in dem einkommensabhängiges Schulgeld geltend gemacht wird. Sofern Nachweise nicht fristgemäß vorgelegt werden, gelten die jeweiligen Höchstsätze entsprechend der regulären Schulgeldordnung. Die Berlin British School behält sich vor, die gemachten Angaben zum Einkommen zu überprüfen. Einkommensnachweise sind jährlich neu und von beiden Sorgeberechtigten zu erbringen. Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag in zwölf Monatsraten, die erstmalig zum Schuljahresbeginn ab 1. August des jeweiligen Schuljahres anfallen. monatliches Schulgeld in EUR Bruttofamilieneinkommen in EUR Grundschule (Years 2-7 / Klasse 1-6) Sekundarstufe I (Years 8-11 / Klasse 7-10) bis 29.420 100 100 bis 40.000 225 275 bis 50.000 375 458 bis 60.000 565 685 bis 70.000 776 885 bis 80.000 935 1025 ab 80.000 bestehende einkommensunabhängige Schulgeldregelung bestehende einkommensunabhängige Schulgeldregelung Anmeldegebühr Das Anmeldeentgelt beträgt einmalig 2.600 EUR pro Kind und 515 EUR für jedes weitere Geschwisterkind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 EUR entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 EUR ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Geschwisterermäßigungen / Stipendien Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. Die Reduzierung bezieht sich dabei nur auf das Schulgeld. Die Berlin British School bietet jedes Schuljahr Stipendien an, jeweils im Wert von 10% bis 50% der Jahresschulgebühr. Für ein Stipendium können sich Schülerinnen und Schüler ab Year 5 oder höher bewerben, dies gilt sowohl für Bestandsschülerinnen und Schüler als auch für Neuzugänge. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte im Admissions Office. 054a_ESS-Schulgeldordnung 2 Verbrauchs- und Unterrichtsmaterialien / Medien Neben Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien beschafft die Berlin British School allen Schülerinnen und Schülern auch Verbrauchsmaterialien (Arbeitshefte, Schreibutensilien etc.), die den Eltern pauschal in Rechnung gestellt werden. Die Pauschale ist abhängig von der jeweiligen Schulstufe und ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Schulstufe Preis in EUR Fälligkeit Grundschule (Years 2-7 / Klasse 1-6) 740 mit Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis 01.09. Sekundarstufe I (Years 8-11 / Klasse 7-10) 920 mit Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis 01.09. Diese Kosten sind im erhobenen einkommensunabhängigen Schulgeld bereits enthalten. Prüfungsgebühren Entgelte für IGCSE und IB Diploma Prüfungen sind im Schulgeld nicht enthalten. Hierzu fallen Prüfungsgebühren zu Beginn des entsprechenden Schuljahres an, die separat berechnet werden und von allen Eltern zu zahlen sind. Für Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss sowie zur Erlangung der Berufsbildungsreife fallen keine Gebühren an. Entwicklungsgebühr Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird für alle Schülerinnen und Schüler der Grund- und Sekundarschule ein Entwicklungsentgelt in Höhe von 2% des Jahresschulgeldbeitrags berechnet. Die Einnahmen aus dem Entwicklungsentgelt werden für den Erhalt und Ausbau der internen Infrastruktur aufgewendet, bspw. Investitionen in die Bausubstanz. Sonstige Kosten Entgelte für Hochschuleingangsprüfungen und -beratungen, externe Tests und Prüfungen, Ausflüge und Klassenfahrten, Ausgaben für die Graduiertenfeier, Einzelförderungsmaßnahmen, Busfahrten von und zur Schule. Schulessen und andere extracurriculare Aktivitäten sind nicht im Schulgeld enthalten und werden von den beauftragten Firmen erhoben. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Berlin Metropolitan School 0 1 P 1 6 Berlin Metropolitan School Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 056_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Der Schulträger bezieht sich nach eigener Angabe auf die Beantwortung der Anfrage vom 26.09.2018. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Eltern haben die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Berechnung des monatlichen Schulgeldes. In diesem Fall hängt die Höhe des monatlichen Schulgeldes von der Schulstufe sowie dem Familieneinkommen (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) ab. Für die Berechnung des Schulgeldes ist die Einreichung eines aktuellen Einkommensteuerbescheides notwendig. Der Lehrmittelbeitrag beträgt EUR 100,00 pro Kind pro Schuljahr. Bei Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Familie von der Entrichtung eines Lehrmittelbeitrages befreit. Darüber hinaus unterstützen wir Familien in der Beantragung von Kostenübernahmen für Klassenfahrten. Schulbücher und Unterrichtsmaterialien etc. werden von der Schule beschafft und den Eltern pauschal in Rechnung gestellt. Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab. Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig EUR 1.100 pro Kind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als EUR 40.000 pro Jahr entspricht die Höhe des einmaligen Aufnahmeentgelts der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Jahresfamilieneinkommen unter EUR 30.000,00 (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) beträgt das Schulgeld für das älteste Kind EUR 100,00 pro Monat, für das zweitälteste Kind EUR 75, für das drittälteste Kind EUR 50 und für alle weiteren Geschwisterkinder EUR 25. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:51 Seite 1 von 1 Seiten Page 1Schulgeldordnung No. 01/2014 © Berlin Metropolitan School - Diese Schulgeldordnung ist ab dem 01.02.2018 gültig. Schulgeld Klassen 1 - 12 Eltern haben die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Berechnung des monatlichen Schulgeldes. In diesem Fall hängt die Höhe des monatlichen Schulgeldes von der Schulstufe sowie dem Familieneinkommen (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) ab und ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Für die Berechnung des Schulgeldes ist die Einreichung eines aktuellen Einkommensteuerbescheides notwendig. Sofern Eltern auf die einkommensabhängige Berechnung des Schulgeldes verzichten bzw. ein aktueller Einkommensteuerbescheid nicht vorgelegt wird, gelten die jeweiligen Höchstsätze gemäß der nachstehenden Tabelle. Wir behalten uns vor, die gemachten Angaben zum Einkommen bei Bedarf zu überprüfen. EINKOMMEN KLASSE 1 – 6 Schuldgeld p.M. in EUR KLASSE 7 – 10 Schuldgeld p.M. in EUR KLASSE 11 - 12 Schuldgeld p.M. in EUR Ab EUR 30.000 207 207 207 Ab EUR 32.500 267 267 267 Ab EUR 35.000 327 327 327 Ab EUR 40.000 360 360 360 Ab EUR 50.000 414 414 523 Ab EUR 60.000 454 637 653 Ab EUR 70.000 561 696 762 Ab EUR 90.000 614 772 873 Ab EUR 110.000 668 891 981 Ab EUR 130.000 721 1.011 1.090 Ab EUR 150.000 774 1.142 1.199 Elternbeitrag für die Betreuung am Nachmittag (Hort) – für die Klassenstufe 1-6 Für eine mögliche Betreuung der Kinder am Nachmittag (Hort) ist von den Eltern ein Hortgutschein (13:30 bis 18:00 Uhr) des jeweiligen Bezirksamtes vorzulegen. Der Elternbeitrag ist abhängig vom Einkommen der Eltern und richtet sich nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG). Sollte für die gewünschte Betreuung bis 18:00 Uhr lediglich ein Hortgutschein für eine Betreuungszeit bis 16:00 Uhr vorgelegt werden, erhöht sich der Elternbeitrag für die Betreuung am Nachmittag um monatlich EUR 65. Sollte trotz einer gewünschten Betreuung kein Hortgutschein vorgelegt werden, beträgt der Elternbeitrag für die Betreuung am Nachmittag monatlich EUR 450. Aufnahmegebühren Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig EUR 1.100 pro Kind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als EUR 40.000 pro Jahr entspricht die Höhe des einmaligen Aufnahmeentgelts der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Schulgeldordnung No. 01/2014 Schuljahr 2017/18 Anlage Nr. 20a056a_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Page 2Schulgeldordnung No. 01/2014 © Berlin Metropolitan School - Diese Schulgeldordnung ist ab dem 01.02.2018 gültig. Ermäßigungen Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung auf das Schulgeld 2. Kind 15% Ermäßigung 3. Kind 25 % Ermäßigung 4. Kind und weitere 100 % Ermäßigung Die Reduzierung bezieht sich nur auf das Schulgeld und betrifft keine weiteren Gebühren. Mediengebühren Analoge Medien Schulbücher und Unterrichtsmaterialien etc. werden von der Schule beschafft und den Eltern pauschal in Rechnung gestellt. Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab und ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. KLASSENSTUFE PREIS IN EUR PRO JAHR FÄLLIGKEIT 1.- 6. Klasse 270 Jährlich am 01.10. 7.-10. Klasse 400 Jährlich am 01.10. 11.-12. Klasse 500 Jährlich am 01.10. Digitale Medien Die Höhe der Gebühr für digitale Medien hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab und ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. KLASSENSTUFE PREIS IN EUR PRO JAHR FÄLLIGKEIT 1.- 6. Klasse 270 Jährlich am 01.02. 7.-10. Klasse 400 Jährlich am 01.02. 11.-12. Klasse 500 Jährlich am 01.02. Lunch Der Elternbeitrag für die Mittagsversorgung beträgt monatlich EUR 70. Sonstige Gebühren Für die Prüfungen zum IGCSE und zum IB Diploma fallen Prüfungsgebühren an. Die Prüfungsgebühren werden separat abgerechnet. Dies gilt ebenfalls für zusätzliche Tests, Ausflüge sowie Klassenfahrten und sonstige additive Angebote. Für die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss sowie zur Erlangung der Berufsbildungsreife werden keine Gebühren erhoben. Gebührenregelung zur Einhaltung des Sonderungsverbotes gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes Für Familien mit einem Jahresfamilieneinkommen unter EUR 30.000,00 (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) beträgt das Schulgeld für das älteste Kind EUR 100,00 pro Monat, für das zweitälteste Kind EUR 75, für das drittälteste Kind EUR 50 und für alle weiteren Geschwisterkinder EUR 25. Eine Aufnahmegebühr wird nicht berechnet. Der Lehrmittelbeitrag beträgt EUR 100,00 pro Kind pro Schuljahr. Bei Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Familie von der Entrichtung eines Lehrmittelbeitrages befreit. Darüber hinaus unterstützen wir Familien in der Beantragung von Kostenübernahmen für Klassenfahrten. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 BSB GmbH BEST-Sabel Gemeinnützige Bildungsgesellschaft 1 0 P 1 3 BEST-Sabel als Träger für 10P13 (BEST-Sabel-Grundschule Kaulsdorf) Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 057_190827 Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_GSK_ausgefüllt 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 350 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:51 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 BSB GmbH BEST-Sabel Gemeinnützige Bildungsgesellschaft 1 0 P 0 5 BEST-Sabel als Träger für 10P05 (BEST-Sabel-Grundschule Mahlsdorf) Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 058_190827 Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_GSM_ausgefüllt 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 350 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:51 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 BSB GmbH BEST-Sabel Gemeinnützige Bildungsgesellschaft 0 9 P 0 9 BEST-Sabel als Träger für 09P09 (BEST-Sabel-Oberschule) Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 304 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 siehe Abfrage vom 07. September 2018 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 059_190827 Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_OS_ausgefüllt 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201913:52 Seite 1 von 1 Seiten n I-=-=-==-------=-.-=-=.-==-== Vorab per E-Mail Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBJF II C 2.2 - Fachgruppe Schulen in freier Trägerschaff Herr Olaf Selig (Raum 4A09) Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin I«lMjl MC11171,1 € Märkische Kita und Schule gGmbH Rosenstraße 1 12555 Berlin Telefon: (030) 53 78 00 33 Gesellschafter: Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V. Geschäftsstelle Rosenstraße 1 12555 Berlin Teltlon: (O 30) 53 78 00 33 Fax: (O 30) 53 78 00 34 Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen unsere Nachricht vom 09P'10 Bewegte Schule Köpenick Anfrage des Abgeordneten Langenbrink Ansprechpartner/in Hr. Fischer Datum 27.August2019 Sehr geehrter Herr Selig, als Anlage übersenden wir Ihnen den ausgefüllten Fragebogen, sowie unsere Schulgeldtabelle als Ergänzung zum Fragebogen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Fischer Geschäftsführer Mätkische Kita und Schule gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung HRB 92951 B Amlsgericht Charlottenburg Geschäftsführer Jürgen Fischer Bank für Sozialwirtschaff IBAN: DE13100205000003321300 BIC: BFSWDE33BER Gläubiger-ldent-Nr.: DE61ZZZ00000882832 Steuemummer: 27/614/02567 Finanzamt für Kötperschaffen I 201 90827-mkus-hr-selig-langenbrink.docx 1/1 060_MX-3060N (1. OG Links)_20190828_094839 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2ü1 Anlage Nr.: (wird von ll C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfraqe der Fachqruppe ll C 2 vom 23. Auqust 2019 (Schriffliche Anfraqen S18/20624 bis S18/20744) lol 9 IPII'l oMärkische Kita und Schule gGmbH Bewegte Schule Köpenick Schulträger Schult umme ' (BSN: Name der Ersatschule 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2ü19/2ü2ü die o.g. Schule? Ca. 59 (Im Schu%jahr kommt es regelrnäßig zu Veränderungen der Schülerzahl) 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2ü19/2ü2ü von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? Ca. 12 (es liegen noch nicht alle Einkommensnachweise vor); Quote ca. 2C)% 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schu5ahr 2ü19/2ü2ü für den Besuch ihrer Schule erhebt? Siehe beiliegende Schulgeldtabelle (Durch Erbringung von Arbeitsstunden durch Eltern des/ der in derBewegten Schule Köpenick eingeschulten Kindes/ Kinder kann das im Schuljahr zu entrichtende Schulgeld verringert werden. Näheres regelt der Schulvertrag.) 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/202ü das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? Siehe beiliegende Schulgeldtabelle iDurch Erbringung von Arbeitsstunden durch Eltern des/ der in der Bewegten Schule Köpenick eingeschulten Kindes/ Kinder kann das im Schu5ahr zu entrichtende Schulgeld verringert werden. Näheres regelt der Schulvertrag.) 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Ja, es gibt eine einkommensabhängige Staffelung isiehe beiliegende Schulgeldtabelle) 6. Existiert an der o.g. Schule im Schu5ahr 2ü19/2ü20 eine Erlassregelung für das Schulgeld ftir den Fall der finanziellen Bedürfkigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Ein Erlass wird, wenn gerechtfertigt, individuell vereinbart (Durch Erbringung von Arbeitsstunden durch Eltern des/ der in der Bewegten Schule Köpenick eingeschulten Kindes/ Kinder kann das im Schuljahr zu entrichtende Schulgeld verringert werden. Näheres regelt der Schulvertrag.) 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2ü19/2ü20 für welchel,DienstIeistung" in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Es gibt eine Gebühr zur Dotierung des Bildungsfünds in Höhe von 20ü €. Diese Gebühr wird jährlich einmal erhoben. 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Es gibt keine weiteren Gebühren. 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2ü19/2ü20 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Ein Erlass wird wenn gerechtfertigt individuell vereinbart (Durch Erbringung von Arbeitsstunden durch Eltern des/ der in der Bewegten Schule Köpenick eingeschulten Kindes/ Kinder kann das im Schuljahr zu entrichtende Schulgeld verringert werden. Näheres regelt der Schulvertrag.) IO. Existiert an der o.g. Schule im Schu5ahr 2ü19/2ü2ü bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Ja, es gibt für die Schulgebühr eine GeschwisterkindregeIung (siehe beiliegende Schulgeldtabelle) 2 7, A116. 2ü19 Letzter Stand: 27.08.201918:21 Seite 1 von 1 Seitei 060_MX-3060N (1. OG Links)_20190828_094839 5 E gi SCIIIJNJ Märkische Kita und Schule gGmbH Bewegte Schule Köpenick Schulgeldtabelle Einkommen / Jahr Schulgeld für I Kind an unserer Schuls monatlich jährlich < 12.500 € 12.501 € - 24.999 € 25.000 € - 37.499 € 37.500 € - 49.999 € 50.000 € - 62.499 € 62.500 € - 74.999 € 75.000 € - 87.499 € > 87.500 € 95,00 € 1.140,00 € 140,00 € 1.680,00 € 170,00 € 2.040,00 € 200,00 € 2.400,00 € 230,00 € 2.760,00 € 260,00 € 3.120,00 € 280,00 € 3.360,00 € 300,00 € 3.600,00 € Einkommen / Jahr Schulgeld für 2 Kinder* an unSerer Schule 1. Kind mtl. 1. Kind jährl. 2. Kind mtl. 2. Kind jährl. < 12.500 € 12.501 € - 24.999 c 25.000 € - 37.499 € 37.500 € - 49.999 € so.ooo € - 62.499 € 62.500 € - 74.999 € 75.000 € - 87.499 € > 87.500 € 70,00 € 840,00 € 56,50 € 678,00 € 115,00 € 1.380,00 € 88,00 € 1.OS6,00 € 145,00 € 1.7 40,00 € 109,00 € 1.308,00 € 175,00 € 2.100,00 € 130,00 € 1.560,00 € 205,00 € 2.460,00 € 151,00 € 1.812,00 € 235,00 € 2.820,00 € 172,00 € 2.064,00 € 255,00 € 3.060,00 € 186,00 € 2.232,00 € 275,00 € 3.300,00 € 200,00 € 2.400,00 € Einkommen / jahr Schulgeld für 3 Kindef an unserer Schule 1. Kind mtl. 1. Kind jährl. 2. Kind mtl. 2. Kind jährl. 3. Kind mtl. 3. Kind jährl. < 12.500 € 12.501 € - 24.999 € 25.000 € - 37.499 € 37.500 € - 49.999 € 50.000 € - 62.499 € 62.500 € - 74.999 € 75.000 € - 87.499 € > 87.500 € 61,67 € 740,04 € 48,17 € 578,04 € 34,67 € 416,04 € 106,67 € 1.280,04 € 79,67 € 956,04 € 52,67 € 632,04 € 136,67 € 1.640,04 € 100,67 € 1.208,04 € 67,67 € 812,04 € 166,67 € 2.000,04 € 121,67 € 1.460,04 € 76,67 € 920,04 € 196,67 € 2.360,04 € 142,67 € 1.712,04 € 88,67 € 1.064,04 € 226,67 € 2.720,04 € 163,67 € 1.964,04 € 100,67 € 1.208,04 € 246,67 € 2.960,04 € 177,67 € 2.132,04 € 108,67 € 1.304,04 € 266,67 € 3.200,04 € 191,67 € 2.300,04 € 116,67 € 1.400,04 € * Werden mehrere Kinder einer Familie in der Bewegten Schule Köpenick beschult, so bleibt es bei der MaximaIarbeitsstundenzahl, die im Vertrag des 1. Kindes vereinbart wurde. Diese Stundenzahl wird dann anteilig auf die beschulten Kinder berechnet und ist anteilig geschuldet. 27,AUG,2ü19 Stand 28.01.2016 060_MX-3060N (1. OG Links)_20190828_094839 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Phorms Berlin gGmbH 0 1 P 1 8 Phorms Berlin Mitte Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 656 93 Einkünfte 50.000 €-80.000 € = 504 € für GS, 690 € für GYM / Einkünfte 80.000 €-130.000 € = 536 € für GS, 732 € für GYM / Einkünfte ab 130.000 € = 737 € für GS, 923 € für GYM. 106 ja, Staffelung siehe 3 / 247 SuS mit Einkünften unter 50.000 € / 99 SuS mit Einkünften 50.000 €-80.000 € / 98 SuS mit Einkünften 80.000 €-130.000 € / 212 SuS mit Einkünften ab 130.000 € ja, es gibt ein reduziertes Schulgeld für Familien mit Einkünften unter 50.000 € Verwaltungsgebühr, einmalig bei Aufnahme in 2,5-facher Höhe des einkommensabhängigen Schulgelds ja, Staffelung siehe 3 / 27 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte unter 50.000 € / 12 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte 50.000 €-80.000 € / 14 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte 80.000 €-130.000 € / 26 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte ab 130.000 € Verwaltungsgebühr, einmalig bei Aufnahme in 1-facher Höhe des einkommensabhängigen Schulgelds das zweitgeborene Kind erhält eine Ermäßigung von 25 %, das drittgeborene Kind eine Ermäßigung von 50 %, ab dem viertgeborenen Kind erfolgt eine 75 % Reduzierung des Schulgelds 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 061_SJ 2019_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_Phorms Mitte 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201913:52 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Phorms Berlin gGmbH 0 6 P 1 8 Phorms Berlin Süd Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 062_SJ 2019_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_Phorms Süd 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 470 45 Einkünfte 50.000 €-80.000 € = 504 € für GS, 690 € für GYM / Einkünfte 80.000 €-130.000 € = 536 € für GS, 732 € für GYM / Einkünfte ab 130.000 € = 737 € für GS, 923 € für GYM. 106 ja, Staffelung siehe 3 / 154 SuS mit Einkünften unter 50.000 € / 77 SuS mit Einkünften 50.000 €-80.000 € / 74 SuS mit Einkünften 80.000 €-130.000 € / 165 SuS mit Einkünften ab 130.000 € ja, es gibt ein reduziertes Schulgeld für Familien mit Einkünften unter 50.000 € Verwaltungsgebühr, einmalig bei Aufnahme in 2,5-facher Höhe des einkommensabhängigen Schulgelds ja, Staffelung siehe 3 / 22 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte unter 50.000 € / 8 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte 50.000 €-80.000 € / 12 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte 80.000 €-130.000 € / 16 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte ab 130.000 € Verwaltungsgebühr, einmalig bei Aufnahme in 1-facher Höhe des einkommensabhängigen Schulgelds das zweitgeborene Kind erhält eine Ermäßigung von 25 %, das drittgeborene Kind eine Ermäßigung von 50 %, ab dem viertgeborenen Kind erfolgt eine 75 % Reduzierung des Schulgelds 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:52 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Canisius-Kolleg GmbH 0 1 P 0 6 Canisius-Kolleg - Gymnasium und Integrierte Sekundarschule (Pedro Arrupe) Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Wir machen darauf aufmerksam, dass wir der schulspezifischen Veröffentlichung dieser Daten NICHT zustimmen. Die Senatsschulverwaltung veröffentlicht keine schulspezifischen Daten zur sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft der vom Staat getragenen Schulen, um einer Stigmatisierung der Schülerschaft einzelner Schulen vorzubeugen. Dies halten wir pädagogisch für die einzig verantwortbare Position. Der Abgeordnete Langenbrinck fragt Zahlen nach, um der Aufsichtsplicht des Parlamentes Genüge zu tun. Dazu braucht es keine schulspezifischen Daten auf seinem Blog oder in den Zeitungen. Wir erwarten dieselbe Sorgfaltspflicht, die Verwaltung und Parlement den Schulen in staatlicher Trägerschaft entgegenbringen auch unserer Schule gegenüber. Denn die Aufsichtspflicht bedeutet auch hier nicht nur Kontrolle, sondern laut Grundgesetz insbesondere Fürsorge. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB- Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 880 davon 18 Schüler*innen in der Integrierten Sekundarschule (seit 1.8.2019) LMB im Sinne der staatlichen Schulen erheben wir nicht. Schulgeldbefreite Schüler*innen haben einen Berlin-Pass oder werden aufgrund eines Antrages von der Zahlung befreit. (Siehe Schulgeldordnung Homepage). Siehe Homepage des Canisius-Kollegs. LMB im Sinne der staatlichen Schulen erheben wir nicht. Gegen Vorlage des Berlinpasses oder auf Antrag wird das Schulgeld erlassen. Insofern EUR 0,00 . Ja, es gibt eine Staffelung. Eine Eingruppierung wird nicht vorgenommen. Das Schulgeld beruht jenseits des Basissatzes auf Selbsteinschätzung. Wir können also keine Statistik über das Schulgeld je "Einkommensgruppe" bieten. Ja. Mit formlosem Antrag beim Träger Reduktion bis zur Hälfte des Schulgedes. Gegen Vorlage des Berlinpasses und auf Antrag Kompletterlass. Dienstleistungen? Keine sonstigen verpflichtenden "Dienstleistungen" für die Schule. "Gebühren"? Für alle Kosten, Klassenfahrten, Betreuungskosten des offenen Ganztages o.ä. gibt es das Angebot der Kostenreduktion oder der Kostenübernahme durch den Träger auf Antrag. Dies gilt auch für Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit/-bildung, wie Wochenenden oder 14-tägige Sommerferienfreizeiten. Wir gruppieren nicht und ordnen keine Staffelungsgruppen zu. Aus unserem System ist die Frage völlig unverständlich. Es gibt keine weiteren sonstigen Gebühren - siehe zu Ziffer 7. und 8. Ja. Einberechnung von Geschwisterkindern in den Freibetrag bei der Selbsteinschätzung - unabhängig vom tatsächlichen Schulbesuch. Möglichkeit einer unbürokratischen Schulgeldreduktion via Antrag beim Träger. Eine die Reichen privilegierende Regelung einer einkommensunabhängigen Geschwisterregelung wurde vom Träger und von den Eltern bei der Erarbeitung der Schulgeldordnung im Konsens als unsozial abgelehnt. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 02.09.201909:54 Seite 1 von 1 Seiten 063_2019-08-30_AW_Sonderungsverbot_Canisius-Kolleg 064_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Christburg Campus gGmbH 0 3 P 0 3 Elisabeth-Abegg-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule nein ja, es können Anträge gestellt werden ja, siehe Schulgeldtabelle 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? siehe unten ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 100,00 € 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 72 siehe Schulgeldtabelle siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 065_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744 Schulnummer (BSN) 265 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 12.09.201913:53 Seite 1 von 4 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Christburg Campus gGmbH 0 3 P 0 3 Corrie-ten-Boom Schule Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 065_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 237 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 33 160,00 € 50,00 € 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Nein, aber Familien, die lernmittelzuzahlungsbefreit sind, müssen generell nur 50,00 € zahlen, Familien mit geringen Einkommen zahlen ein ermäßigtes Schulgeld ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? nein ja, es können Anträge gestellt werden ja, wenn mehrere Geschwister unsere Schulen besuchen, gibt es Geschwisterrabatte 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 12.09.201913:53 Seite 2 von 4 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Christburg Campus gGmbH 1 0 P 0 9 Sabine-Ball-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 236 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 111 siehe Schulgeldtabelle siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? siehe unten ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? nein ja, es können Anträge gestellt werden ja, siehe Schulgeldtabelle 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 12.09.201913:53 Seite 3 von 4 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Christburg Campus gGmbH 0 5 P 1 5 Immanuel-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 141 54 siehe Schulgeldtabelle ja, es können Anträge gestellt werden ja, siehe Schulgeldtabelle siehe Schulgeldtabelle siehe unten ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € nein 12.09.201913:53 Seite 4 von 4 Seiten Schulgeldtabelle Grundschulen ab August 2019 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1 bis 22.499 46 31 15 2 ab 22.500 67 45 22 3 ab 26.340 77 51 26 4 ab 27.780 81 54 27 5 ab 29.220 85 57 28 6 ab 30.660 91 61 30 7 ab 32.100 97 64 32 8 ab 33.540 102 68 34 9 ab 34.980 107 71 36 10 ab 36.420 112 75 37 11 ab 37.860 118 78 39 12 ab 39.300 123 82 41 13 ab 40.740 129 86 43 14 ab 42.180 135 90 45 15 ab 43.620 142 95 47 16 ab 45.060 151 101 50 17 ab 46.500 159 106 53 18 ab 47.940 167 111 56 19 ab 49.380 175 117 58 20 ab 50.820 185 123 62 21 ab 52.260 194 130 65 22 ab 53.700 205 137 68 23 ab 55.140 215 144 72 24 ab 56.580 227 151 76 25 ab 58.020 240 160 80 26 ab 59.460 252 168 84 27 ab 60.900 264 176 88 28 ab 62.340 275 183 92 29 ab 63.780 288 192 96 30 ab 65.220 300 200 100 31 ab 66.660 313 209 104 32 ab 68.100 344 230 115 Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich des Freibetrags von 5.000 € pro Geschwisterkind unter 18 Jahre. Einkommen (Jahr) in Euro abzgl. Geschwisterfreibeträge Schulgeld (Monat) in Euro 065a_Schulgeldtabelle_08_2019 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Demokratische Bildung Berlin e.V. 1 2 P 1 0 Demokratische Schule X Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 066_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 ausgefüllt Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 61 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 36 (59%) 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Ein reguläres Schulgeld in dem Sinne gibt es nicht. Es gibt eine sehr differenzierte Schulgeldtabelle mit 48 Einkommensstufen. Das Medianschulgeld liegt aktuell bei 100 €, das Durschnittsschulgeld bei 165,46 €. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? in der Regel 100 €, teils darunter, max. 114 € 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? ja, die Staffelung kann der Schulgeldtabelle entnommen werden 3*61 2*71 1*80 1*82 2*84 4*89 19*100 2*112 1*114 1*116 1*126 1*132 2*176 4*188 1*192 1*197 1*200 1*214 1*215 2*216 2*247 1*270 1*362 3*432 1*462 1*492 1*5406. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Wenn Eltern von sich aus auf den Vorstand zugehen, sucht der Vorstand nach Lösungen im Einzelfall. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Für das Schulfrühstück wird ein pauschaler Betrag von 20 € pro Monat erhoben. Zum Schuleintritt erhebt der Träger eine Aufnahmegebühr in Höhe von 1000 Euro. Die ermäßigte Aufnahmegebühr beträgt 500 Euro. Letzter Stand: 12.09.201913:56 Seite 1 von 2 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.20198. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Die ermäßigte Aufnahmegebühr gilt für Wohngeldberechtigte, Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Bafög-Empfänger und Familien mit einem Einkommen, das sie berechtigten würde, entsprechende Sozialleistungen zu empfangen. 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Der Vorstand des Trägervereins kann auf Anfrage im Einzelfall über Ausnahmen entscheiden. 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ja, siehe Schulgeldtabelle Der DSXgeschwisterfaktor beträgt 100 %, wenn ein Kind der Familie die DSX besucht; 80 %, wenn zwei Kinder der Familie die DSX besuchen; 60 %, wenn drei Kinder der Familie die DSX besuchen; 50 %, wenn vier oder mehr Kinder der Familie die DSX besuchen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kinder unter oder über 18 Jahre alt sind. Der Familiengeschwisterfaktor beträgt 100 %, wenn in der Familie insgesamt ein Kind lebt; 80 %, wenn in der Familie insgesamt zwei Kinder leben; 60 %, wenn in der Familie insgesamt drei Kinder leben; 50 %, wenn in der Familie insgesamt vier oder mehr Kinder leben. Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie / des gleichen Haushalts aufgenommen werden, gilt die ermäßigte Aufnahmegebühr für das zweite und jedes weitere aufgenommene Kind unabhängig von Einkommen. Letzter Stand: 12.09.201913:56 Seite 2 von 2 Seiten Schulgeld für Schüler im Grundschulalter 1 oder 2 Kinder in der Familie Einkommen Schulgeld 1 < 15.600 € < 1.300 € 89 € 89 € 71 € 1 15.600 € 1.300 € 93 € 93 € 74 € 1 16.800 € 1.400 € 100 € 100 € 81 € 1 18.000 € 1.500 € 100 € 100 € 87 € 1 19.200 € 1.600 € 100 € 100 € 94 € 1 20.400 € 1.700 € 100 € 100 € 100 € 1 21.600 € 1.800 € 100 € 100 € 100 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 100 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 100 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 100 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 100 € 5 29.460 € 2.455 € 118 € 114 € 114 € 6 30.660 € 2.555 € 130 € 124 € 124 € 7 32.100 € 2.675 € 145 € 136 € 135 € 8 33.540 € 2.795 € 160 € 148 € 139 € 9 34.980 € 2.915 € 175 € 160 € 142 € 10 36.420 € 3.035 € 183 € 169 € 146 € 11 37.860 € 3.155 € 187 € 171 € 149 € 12 39.300 € 3.275 € 192 € 175 € 154 € 13 40.740 € 3.395 € 196 € 178 € 157 € 14 42.180 € 3.515 € 200 € 181 € 160 € 15 43.620 € 3.635 € 205 € 183 € 164 € 16 45.060 € 3.755 € 210 € 187 € 168 € 17 46.500 € 3.875 € 214 € 190 € 171 € 18 47.940 € 3.995 € 219 € 194 € 175 € 19 49.380 € 4.115 € 223 € 197 € 179 € 20 50.820 € 4.235 € 228 € 199 € 182 € 21 52.260 € 4.355 € 231 € 201 € 185 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 1 Kind in der Familie 2 Kinder in der Familie, 1 Kind an der DSX 2 Kinder in der Familie, beide an der DSX 066a_Schulgeld2017-05 - Grundschüler - nach Kindern in der Familie 22 53.700 € 4.475 € 235 € 204 € 188 € 23 55.140 € 4.595 € 239 € 207 € 191 € 24 56.580 € 4.715 € 242 € 208 € 194 € 25 58.020 € 4.835 € 247 € 211 € 197 € 26 59.460 € 4.955 € 251 € 214 € 201 € 27 60.900 € 5.075 € 255 € 217 € 204 € 28 62.340 € 5.195 € 258 € 218 € 207 € 29 63.780 € 5.315 € 262 € 221 € 210 € 30 65.220 € 5.435 € 267 € 224 € 213 € 31 66.660 € 5.555 € 270 € 226 € 216 € 32 68.100 € 5.675 € 274 € 228 € 219 € 33 69.540 € 5.795 € 278 € 231 € 223 € 34 70.980 € 5.915 € 281 € 233 € 225 € 35 72.420 € 6.035 € 286 € 236 € 228 € 36 73.860 € 6.155 € 290 € 238 € 232 € 37 75.300 € 6.275 € 294 € 241 € 235 € 38 76.740 € 6.395 € 297 € 243 € 238 € 39 78.180 € 6.515 € 301 € 246 € 241 € 40 79.620 € 6.635 € 306 € 248 € 244 € 41 81.060 € 6.755 € 309 € 250 € 247 € Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Das Schulgeld beinhaltet weder die Kostenbeteiligung für den Hort (nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG) noch Essensgeld. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Schüler im Grundschulalter 3 Kinder in der Familie Einkommen Schulgeld 1 < 15.600 € < 1.300 € 89 € 71 € 53 € 1 15.600 € 1.300 € 93 € 74 € 56 € 1 16.800 € 1.400 € 100 € 81 € 61 € 1 18.000 € 1.500 € 100 € 87 € 65 € 1 19.200 € 1.600 € 100 € 94 € 70 € 1 20.400 € 1.700 € 100 € 100 € 75 € 1 21.600 € 1.800 € 100 € 100 € 80 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 82 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 88 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 94 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 99 € 5 29.460 € 2.455 € 111 € 111 € 100 € 6 30.660 € 2.555 € 118 € 118 € 100 € 7 32.100 € 2.675 € 127 € 126 € 101 € 8 33.540 € 2.795 € 136 € 128 € 104 € 9 34.980 € 2.915 € 145 € 129 € 106 € 10 36.420 € 3.035 € 154 € 132 € 110 € 11 37.860 € 3.155 € 156 € 134 € 112 € 12 39.300 € 3.275 € 158 € 137 € 115 € 13 40.740 € 3.395 € 160 € 139 € 118 € 14 42.180 € 3.515 € 161 € 141 € 120 € 15 43.620 € 3.635 € 162 € 143 € 123 € 16 45.060 € 3.755 € 165 € 145 € 126 € 17 46.500 € 3.875 € 166 € 147 € 128 € 18 47.940 € 3.995 € 168 € 150 € 132 € 19 49.380 € 4.115 € 170 € 152 € 134 € 20 50.820 € 4.235 € 171 € 154 € 137 € 21 52.260 € 4.355 € 171 € 155 € 138 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 1 Kind an der DSX 2 Kinder an der DSX 3 Kinder an der DSX 22 53.700 € 4.475 € 173 € 157 € 141 € 23 55.140 € 4.595 € 174 € 159 € 144 € 24 56.580 € 4.715 € 174 € 160 € 145 € 25 58.020 € 4.835 € 176 € 162 € 148 € 26 59.460 € 4.955 € 177 € 164 € 150 € 27 60.900 € 5.075 € 178 € 166 € 153 € 28 62.340 € 5.195 € 179 € 167 € 155 € 29 63.780 € 5.315 € 180 € 169 € 157 € 30 65.220 € 5.435 € 181 € 171 € 160 € 31 66.660 € 5.555 € 181 € 172 € 162 € 32 68.100 € 5.675 € 183 € 174 € 164 € 33 69.540 € 5.795 € 184 € 176 € 167 € 34 70.980 € 5.915 € 184 € 177 € 169 € 35 72.420 € 6.035 € 186 € 179 € 171 € 36 73.860 € 6.155 € 187 € 180 € 174 € 37 75.300 € 6.275 € 188 € 182 € 176 € 38 76.740 € 6.395 € 189 € 184 € 178 € 39 78.180 € 6.515 € 190 € 185 € 181 € 40 79.620 € 6.635 € 191 € 187 € 183 € 41 81.060 € 6.755 € 192 € 188 € 185 € Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Das Schulgeld beinhaltet weder die Kostenbeteiligung für den Hort (nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG) noch Essensgeld. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Schüler im Grundschulalter 4 oder mehr Kinder in der Familie Einkommen Schulgeld 1 < 15.600 € < 1.300 € 89 € 71 € 53 € 45 € 1 15.600 € 1.300 € 93 € 74 € 56 € 47 € 1 16.800 € 1.400 € 100 € 81 € 61 € 51 € 1 18.000 € 1.500 € 100 € 87 € 65 € 55 € 1 19.200 € 1.600 € 100 € 94 € 70 € 59 € 1 20.400 € 1.700 € 100 € 100 € 75 € 63 € 1 21.600 € 1.800 € 100 € 100 € 80 € 67 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 82 € 68 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 88 € 73 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 94 € 78 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 99 € 82 € 5 29.460 € 2.455 € 109 € 109 € 100 € 82 € 6 30.660 € 2.555 € 115 € 115 € 100 € 82 € 7 32.100 € 2.675 € 123 € 121 € 100 € 85 € 8 33.540 € 2.795 € 130 € 122 € 100 € 87 € 9 34.980 € 2.915 € 138 € 123 € 100 € 89 € 10 36.420 € 3.035 € 145 € 125 € 103 € 91 € 11 37.860 € 3.155 € 148 € 126 € 104 € 93 € 12 39.300 € 3.275 € 150 € 128 € 107 € 96 € 13 40.740 € 3.395 € 151 € 130 € 109 € 98 € 14 42.180 € 3.515 € 151 € 131 € 110 € 100 € 15 43.620 € 3.635 € 152 € 132 € 112 € 102 € 16 45.060 € 3.755 € 153 € 134 € 115 € 105 € 17 46.500 € 3.875 € 154 € 135 € 116 € 107 € 18 47.940 € 3.995 € 156 € 137 € 119 € 110 € 19 49.380 € 4.115 € 156 € 138 € 121 € 112 € 20 50.820 € 4.235 € 157 € 140 € 122 € 114 € 21 52.260 € 4.355 € 156 € 140 € 124 € 115 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 1 Kind an der DSX 2 Kinder an der DSX 3 Kinder an der DSX 4 Kinder an der DSX 22 53.700 € 4.475 € 157 € 141 € 125 € 118 € 23 55.140 € 4.595 € 158 € 142 € 127 € 120 € 24 56.580 € 4.715 € 157 € 143 € 128 € 121 € 25 58.020 € 4.835 € 158 € 144 € 130 € 123 € 26 59.460 € 4.955 € 158 € 145 € 132 € 125 € 27 60.900 € 5.075 € 159 € 146 € 134 € 128 € 28 62.340 € 5.195 € 159 € 147 € 135 € 129 € 29 63.780 € 5.315 € 159 € 148 € 137 € 131 € 30 65.220 € 5.435 € 160 € 149 € 139 € 133 € 31 66.660 € 5.555 € 159 € 150 € 140 € 135 € 32 68.100 € 5.675 € 160 € 151 € 142 € 137 € 33 69.540 € 5.795 € 161 € 152 € 143 € 139 € 34 70.980 € 5.915 € 160 € 152 € 145 € 141 € 35 72.420 € 6.035 € 161 € 154 € 146 € 143 € 36 73.860 € 6.155 € 161 € 155 € 148 € 145 € 37 75.300 € 6.275 € 162 € 156 € 150 € 147 € 38 76.740 € 6.395 € 162 € 156 € 151 € 149 € 39 78.180 € 6.515 € 162 € 158 € 153 € 151 € 40 79.620 € 6.635 € 163 € 159 € 155 € 153 € 41 81.060 € 6.755 € 162 € 159 € 156 € 154 € Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Das Schulgeld beinhaltet weder die Kostenbeteiligung für den Hort (nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG) noch Essensgeld. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Sekundarschüler 1 oder 2 Kinder in der Familie Einkommen Schulgeld 1 < 22.500 € < 1.875 € 100 € 100 € 100 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 100 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 100 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 100 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 100 € 5 29.460 € 2.455 € 121 € 117 € 117 € 6 30.660 € 2.555 € 136 € 129 € 129 € 7 32.100 € 2.675 € 154 € 143 € 143 € 8 33.540 € 2.795 € 172 € 158 € 158 € 9 34.980 € 2.915 € 190 € 172 € 172 € 10 36.420 € 3.035 € 208 € 186 € 186 € 11 37.860 € 3.155 € 226 € 201 € 201 € 12 39.300 € 3.275 € 244 € 215 € 210 € 13 40.740 € 3.395 € 262 € 230 € 217 € 14 42.180 € 3.515 € 280 € 244 € 225 € 15 43.620 € 3.635 € 291 € 258 € 233 € 16 45.060 € 3.755 € 300 € 270 € 240 € 17 46.500 € 3.875 € 310 € 278 € 248 € 18 47.940 € 3.995 € 320 € 286 € 256 € 19 49.380 € 4.115 € 329 € 293 € 263 € 20 50.820 € 4.235 € 339 € 301 € 271 € 21 52.260 € 4.355 € 348 € 309 € 279 € 22 53.700 € 4.475 € 358 € 316 € 286 € 23 55.140 € 4.595 € 368 € 324 € 294 € 24 56.580 € 4.715 € 377 € 332 € 302 € 25 58.020 € 4.835 € 387 € 339 € 309 € 26 59.460 € 4.955 € 396 € 347 € 317 € 27 60.900 € 5.075 € 406 € 355 € 325 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 1 Kind in der Familie 2 Kinder in der Familie, 1 Kind an der DSX 2 Kinder in der Familie, beide an der DSX 066b_Schulgeld2017-05 - Sekundarschüler - nach Kindern in der Familie 28 62.340 € 5.195 € 416 € 362 € 332 € 29 63.780 € 5.315 € 425 € 370 € 340 € 30 65.220 € 5.435 € 435 € 378 € 348 € 31 66.660 € 5.555 € 444 € 386 € 356 € 32 68.100 € 5.675 € 454 € 393 € 363 € 33 69.540 € 5.795 € 464 € 401 € 371 € 34 70.980 € 5.915 € 473 € 409 € 379 € 35 72.420 € 6.035 € 483 € 416 € 386 € 36 73.860 € 6.155 € 492 € 424 € 394 € 37 75.300 € 6.275 € 502 € 432 € 402 € 38 76.740 € 6.395 € 512 € 439 € 409 € 39 78.180 € 6.515 € 521 € 447 € 417 € 40 79.620 € 6.635 € 531 € 455 € 425 € 41 81.060 € 6.755 € 540 € 462 € 432 € Das Schulgeld beinhaltet nicht das Essensgeld. Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Sekundarschüler 3 Kinder in der Familie Einkommen Schulgeld 1 < 22.500 € < 1.875 € 100 € 100 € 90 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 90 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 96 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 100 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 100 € 5 29.460 € 2.455 € 113 € 113 € 113 € 6 30.660 € 2.555 € 122 € 122 € 122 € 7 32.100 € 2.675 € 132 € 132 € 128 € 8 33.540 € 2.795 € 143 € 143 € 134 € 9 34.980 € 2.915 € 154 € 154 € 140 € 10 36.420 € 3.035 € 165 € 165 € 146 € 11 37.860 € 3.155 € 176 € 176 € 151 € 12 39.300 € 3.275 € 186 € 186 € 157 € 13 40.740 € 3.395 € 197 € 193 € 163 € 14 42.180 € 3.515 € 208 € 199 € 169 € 15 43.620 € 3.635 € 219 € 204 € 174 € 16 45.060 € 3.755 € 230 € 210 € 180 € 17 46.500 € 3.875 € 240 € 216 € 186 € 18 47.940 € 3.995 € 251 € 222 € 192 € 19 49.380 € 4.115 € 258 € 228 € 198 € 20 50.820 € 4.235 € 263 € 233 € 203 € 21 52.260 € 4.355 € 269 € 239 € 209 € 22 53.700 € 4.475 € 275 € 245 € 215 € 23 55.140 € 4.595 € 281 € 251 € 221 € 24 56.580 € 4.715 € 286 € 256 € 226 € 25 58.020 € 4.835 € 292 € 262 € 232 € 26 59.460 € 4.955 € 298 € 268 € 238 € 27 60.900 € 5.075 € 304 € 274 € 244 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 1 Kind an der DSX 2 Kinder an der DSX 3 Kinder an der DSX 28 62.340 € 5.195 € 309 € 279 € 249 € 29 63.780 € 5.315 € 315 € 285 € 255 € 30 65.220 € 5.435 € 321 € 291 € 261 € 31 66.660 € 5.555 € 327 € 297 € 267 € 32 68.100 € 5.675 € 332 € 302 € 272 € 33 69.540 € 5.795 € 338 € 308 € 278 € 34 70.980 € 5.915 € 344 € 314 € 284 € 35 72.420 € 6.035 € 350 € 320 € 290 € 36 73.860 € 6.155 € 355 € 325 € 295 € 37 75.300 € 6.275 € 361 € 331 € 301 € 38 76.740 € 6.395 € 367 € 337 € 307 € 39 78.180 € 6.515 € 373 € 343 € 313 € 40 79.620 € 6.635 € 378 € 348 € 318 € 41 81.060 € 6.755 € 384 € 354 € 324 € Das Schulgeld beinhaltet nicht das Essensgeld. Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Sekundarschüler 4 oder mehr Kinder in der Familie Einkommen Schulgeld 1 < 22.500 € < 1.875 € 100 € 100 € 90 € 75 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 90 € 75 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 95 € 80 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 100 € 88 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 100 € 93 € 5 29.460 € 2.455 € 111 € 111 € 111 € 98 € 6 30.660 € 2.555 € 118 € 118 € 117 € 102 € 7 32.100 € 2.675 € 127 € 127 € 122 € 107 € 8 33.540 € 2.795 € 136 € 136 € 127 € 112 € 9 34.980 € 2.915 € 145 € 145 € 132 € 117 € 10 36.420 € 3.035 € 154 € 154 € 136 € 121 € 11 37.860 € 3.155 € 163 € 163 € 141 € 126 € 12 39.300 € 3.275 € 172 € 172 € 146 € 131 € 13 40.740 € 3.395 € 181 € 181 € 151 € 136 € 14 42.180 € 3.515 € 190 € 186 € 156 € 141 € 15 43.620 € 3.635 € 199 € 190 € 160 € 145 € 16 45.060 € 3.755 € 208 € 195 € 165 € 150 € 17 46.500 € 3.875 € 217 € 200 € 170 € 155 € 18 47.940 € 3.995 € 226 € 205 € 175 € 160 € 19 49.380 € 4.115 € 235 € 210 € 180 € 165 € 20 50.820 € 4.235 € 244 € 214 € 184 € 169 € 21 52.260 € 4.355 € 249 € 219 € 189 € 174 € 22 53.700 € 4.475 € 254 € 224 € 194 € 179 € 23 55.140 € 4.595 € 259 € 229 € 199 € 184 € 24 56.580 € 4.715 € 264 € 234 € 204 € 189 € 25 58.020 € 4.835 € 268 € 238 € 208 € 193 € 26 59.460 € 4.955 € 273 € 243 € 213 € 198 € 27 60.900 € 5.075 € 278 € 248 € 218 € 203 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 1 Kind an der DSX 2 Kinder an der DSX 3 Kinder an der DSX 4 Kinder an der DSX 28 62.340 € 5.195 € 283 € 253 € 223 € 208 € 29 63.780 € 5.315 € 288 € 258 € 228 € 213 € 30 65.220 € 5.435 € 292 € 262 € 232 € 217 € 31 66.660 € 5.555 € 297 € 267 € 237 € 222 € 32 68.100 € 5.675 € 302 € 272 € 242 € 227 € 33 69.540 € 5.795 € 307 € 277 € 247 € 232 € 34 70.980 € 5.915 € 312 € 282 € 252 € 237 € 35 72.420 € 6.035 € 316 € 286 € 256 € 241 € 36 73.860 € 6.155 € 321 € 291 € 261 € 246 € 37 75.300 € 6.275 € 326 € 296 € 266 € 251 € 38 76.740 € 6.395 € 331 € 301 € 271 € 256 € 39 78.180 € 6.515 € 336 € 306 € 276 € 261 € 40 79.620 € 6.635 € 340 € 310 € 280 € 265 € 41 81.060 € 6.755 € 345 € 315 € 285 € 270 € Das Schulgeld beinhaltet nicht das Essensgeld. Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Verein zur Förderung der französischen Bildung in Berlin e.V. 0 1 P 4 7 Ecole Voltaire Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 272 272 490 € Schulgeldermäßigung nach Einkommen basierend auf dem Steuerbescheid (siehe Anhang). 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Schulgeldermäßigung nach Einkommen basierend auf dem Steuerbescheid (siehe Anhang). Kinder vom Schulpersonal (mit einem unbefristeten Vollzeit Vertrag) erhalten eine 50% Schulgeldermäßigung. Die Zahle der Schüler, die von der Staffelung benefizieren werden, werden in Oktober bekannt. Stipendium von der französischen Botschaft nach Einkommen basiert auf dem Stipendiumsverfahren der französischen Behörde für französische Schulen im Ausland. Einmalige Aufnahmegebühr für alle neuen Schüler der Schule: 102€ für das erste Kind und 52€ für jedes weitere Kind. Optionale Gebühr: Kantine direkt bei der Catering-Firma zu bezahlen. siehe Anhang. Nein Nein Ja, Ermäßigung ab dem 2. Kind, S. Anhang 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 30-08-199:17 PM Seite 1 von 1 Seiten 070_70 Ecole Voltaire 20693 01P47 Antwortvolage Aug2019 070a_70 Ecole Voltaire20963 Antwort zur Email Abrage 230819 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Elisabethstift 1 2 P 0 6 Elisabethstift-Schule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 071_Abfrage Senat Sonderungsverbot 2019_20.xlsx 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 121 wir erheben keine Gelder für Lernmittel, sondern ledoglich einen jährlichen Materialkostenbeitrag in Höhe von 25 Euro es gibt ein einkommensabhängiges Schulgeld lt. Beigefügter Schulgeldtabelle siehe Frage 2 die Schulgeldtabellen sowie einen Übersicht über die Staffelungsgruppen befinden sich im Anhang der Mail. 19 Schüler*innen werden derzeit über das Jugendamt finanziert, für die Eltern dieser Schüler*innen werden keine weiteren Kosten erhoben es gibt eine Härtefallregelung lt. Schulgeldtabelle. Entscheidung werden im Einzelfall, nach Darlegung der finanziellen Verhältnisse, getroffen Materialkostenbeitrag lt. Schulgeldtabelle sowie Essensbeitrag für die Schüler*innen der Klassen 7-10, die keinen BerlinPass besitzen nein, es existiert keine Staffelung bezpüglich des Materialkostenbeitrages sowie des Essenbeitrages siehe Frage 6 siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201913:57 Seite 1 von 1 Seiten Elisabethstift-Schule (Oberschule) Schulgeldregelung für das Schuljahr 2019/20 1 Einkommensabhängiges Schulgeld 1.1 Das Schulgeld wird - einkommensabhängig - nach Maßgabe folgender Berechnung in Euro (€) erhoben: 1.2 Der Schulgeldbeitrag bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 € beträgt monatlich 100,00 €. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 130.000,00 € beträgt der monatliche Schulgeldsatz 600,00 €. Innerhalb dieses Mindest- und Höchstbeitrages berechnet sich das individuelle, monatliche Schulgeld nach folgender Berechnungsvorschrift: Schulgeld/Monat = (0,06 * Bruttojahreseinkommen - 600) / 12 Monate Einkommen/Jahr in Euro (€) Schulgeld/Jahr in Euro (€) Schulgeld/Monat In Euro (€) bis 29.420,00 1.200,00 100,00 29.420,01 – 30.000,00 1.200,00 100,00 30.000,01 – 40.000,00 1.200,00 – 1.800,00 100,00 – 150,00 40.000,01 – 50.000,00 1.800,00 – 2.400,00 150,00 – 200,00 50.000,01 – 60.000,00 2.400,00 – 3.000,00 200,00 – 250,00 60.000,01 – 70.000,00 3.000,00 – 3.600,00 250,00 – 300,00 70.000,01 – 80.000,00 3.600,00 – 4.200,00 300,00 – 350,00 80.000,01 – 90.000,00 4.200,00 – 4.800,00 350,00 – 400,00 90.000,01 – 100.000,00 4.800,00 – 5.400,00 400,00 – 450,00 100.000,01 – 110.000,00 5.400,00 – 6.000,00 450,00 – 500,00 110.000,01 – 120.000,00 6.000,00 – 6.600,00 500,00 – 550,00 120.000,01 – 130.000,00 6.600,00 – 7.200,00 550,00 – 600,00 ab 130.000,01 7.200,00 600,00 1.3 Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schulgeldpflichtigen dies rechtfertigen und ein entsprechender Antrag gestellt wird, wird bei Geschwistern, die zeitgleich die Schule besuchen, ab dem 2. Kind eine Ermäßigung von 25%, ab dem 3. Kind von 50% und jedem weiteren von 75% gewährt. Der Mindestschulgeldbeitrag beträgt jedoch 100,00 € pro Monat. 1.4 Zusätzlich zum Schulgeldbeitrag wird ein verpflichtender Kostenbeitrag für das Mittagessen in Höhe von zurzeit 40,00 € pro Monat erhoben. Das Elisabethstift ist berechtigt bei steigenden Kosten den Kostenbeitrag anzupassen. Bestehen Ansprüche auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und können diese nachgewiesen werden (BerlinPass), entfallen die Kosten für das Mittagessen. 1.5 Die Elisabethstift-Schule erhebt im Schuljahr 2019/20 einen verpflichtenden Materialkostenbeitrag in Höhe von zurzeit 25,00 €. 1.6 Unter Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, kann auf Antrag eine Befreiung bzw. Schulgeldreduzierung gewährt werden. 1.7 In weiteren Fällen (z.B. „Nicht- Regelbeschulbarkeit“) kann die Finanzierung durch das Jugendamt beantragt werden. 2 Einkommensermittlung 2.1 Bei der Ermittlung des Einkommens der Schulgeldpflichtigen wird die Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 071a_20190801 OS Vorlage Schulgeldtabelle SJ 19_20 Einkommenssteuergesetz, vor Abzug der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, berücksichtigt. Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und dessen Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewährleisten, sind auch diese schulgeldpflichtig. 2.2 Das Einkommen der Schulgeldpflichtigen im Schuljahr 2019/20 wird mit dem Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2018 bis spätestens zum 30.06.2019 nachgewiesen. 2.3 Liegt der Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2018 bis zum 30.06.2019 nicht vor, so ist das Einkommen über den Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2017 zur vorläufigen Festsetzung des Schulgeldbeitrages zugrunde zu legen. Liegt auch der Einkommenssteuerbescheid nicht vor, so wird der Schulgeldbeitrag auf der Grundlage der glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres 2018 bemessen. 2.4 Zur endgültigen Festsetzung des Schulgeldbeitrages ist bis spätestens zum 31.12.2019 das Einkommen mit dem Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2018 nachzuweisen. Bei Nicht-Veranlagung ist eine entsprechende Erklärung des Finanzamtes bis zum 31.12.2019 einzureichen. Werden die erforderlichen Einkommensnachweise zur endgültigen Festsetzung des Schulgeldbeitrages nach dem 31.12.2019 eingereicht, erfolgt die Anpassung eines verminderten Schulgeldes nicht rückwirkend, sondern im Folgemonat nach Einreichung der Unterlagen. 2.5 2.6 Die Höhe des Schulgeldbeitrages bei Pflegekindern richtet sich nach der Höhe des Einkommens der Pflegeltern, welches, nach Antragstellung der Pflegeltern beim zuständigen Bezirksamt, auch von diesem übernommen werden kann. Bei Schülerinnen und Schülern, die in einer Einrichtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe leben, erfolgt die Festsetzung der Schulgeldhöhe nach individueller Verhandlung mit dem zuständigen Jugendamt oder gegebenenfalls dem freien Träger der Jugendhilfe. 3 Festsetzung des Schulgeldbeitrages 3.1 Das Schulgeld ist von der Elisabethstift-Schule jeweils für ein Schuljahr festgesetzt. 3.2 Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag für den Zeitraum vom 01.08. eines Kalenderjahres bis zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres; es ist im Voraus zu entrichten. Das Schulgeld kann in 12 monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden, die jeweils bis zum 5. des Monats fällig sind. 3.3 Sofern die Schulgeldpflichtigen die erforderlichen Unterlagen zur Feststellung des Einkommens zu den unter Punkt 2 genannten Fristen nicht vorlegen, erfolgt die Zuordnung zur höchsten Einkommensgruppe der Schulgeldtabelle. 3.4 Bei erheblicher Verminderung des Einkommens kann eine Anpassung des Schulgeldbeitrages auch während des Schuljahres vorgenommen werden. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung entsprechender Nachweise einzureichen. Sofern die Voraussetzung zur Anpassung gegeben ist, erfolgt die Minderung des Schulgeldbeitrages im Folgemonat nach Antragstellung. 3.5 Die Schulgeldpflichtigen verzichten hinsichtlich eines rückständigen nicht gezahlten Schulgeldes auf die Einrede der Verjährung. Elisabethstift-Schule Stand: 01.08.2019 Elisabethstift-Schule (Grundschule) Schulgeldregelung für das Schuljahr 2019/20 1 Einkommensabhängiges Schulgeld 1.1 Das Schulgeld wird - einkommensabhängig - nach Maßgabe folgender Berechnung in Euro (€) erhoben: 1.2 Der Schulgeldbeitrag bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 25.000 € beträgt monatlich 75,00 €. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 120.000,00 € beträgt der monatliche Schulgeldsatz 550,00 €. Innerhalb dieses Mindest- und Höchstbeitrages berechnet sich das individuelle, monatliche Schulgeld nach folgender Berechnungsvorschrift: Schulgeld/Monat = (0,06 * Bruttojahreseinkommen – 600) / 12 Monate Einkommen/Jahr in Euro (€) Schulgeld/Jahr in Euro (€) Schulgeld/Monat In Euro (€) bis 25.000,00 900,00 75,00 25.000,01 – 30.000,00 900,00 – 1.200,00 75,00 – 100,00 30.000,01 – 40.000,00 1.200,00 – 1.800,00 100,00 – 150,00 40.000,01 – 50.000,00 1.800,00 – 2.400,00 150,00 – 200,00 50.000,01 – 60.000,00 2.400,00 – 3.000,00 200,00 – 250,00 60.000,01 – 70.000,00 3.000,00 – 3.600,00 250,00 – 300,00 70.000,01 – 80.000,00 3.600,00 – 4.200,00 300,00 – 350,00 80.000,01 – 90.000,00 4.200,00 – 4.800,00 350,00 – 400,00 90.000,01 – 100.000,00 4.800,00 – 5.400,00 400,00 – 450,00 100.000,01 – 110.000,00 5.400,00 – 6.000,00 450,00 – 500,00 110.000,01 – 120.000,00 6.000,00 – 6.600,00 500,00 – 550,00 ab 120.000,01 6.600,00 550,00 1.3 Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schulgeldpflichtigen dies rechtfertigen und ein entsprechender Antrag gestellt wird, wird bei Geschwistern, die zeitgleich die Schule besuchen, ab dem 2. Kind eine Ermäßigung von 25%, ab dem 3.Kind von 50% und jedem weiteren von 75% gewährt. Der Mindestschulgeldbeitrag beträgt jedoch 75,00 € pro Monat. 1.4 Die Elisabethstift-Schule erhebt im Schuljahr 2019/20 einen verpflichtenden Materialkostenbeitrag in Höhe von zurzeit 25,00 €. 1.5 Unter Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, kann auf Antrag eine Befreiung bzw. Schulgeldreduzierung gewährt werden. 1.6 In weiteren Fällen (z.B. „Nicht- Regelbeschulbarkeit“) kann die Finanzierung durch das Jugendamt beantragt werden. 2 Einkommensermittlung 2.1 Bei der Ermittlung des Einkommens der Schulgeldpflichtigen wird die Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Einkommenssteuergesetz, vor Abzug der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, berücksichtigt. Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und dessen Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewährleisten, sind auch diese schulgeldpflichtig. 071b_20190801 Vorlage GS Schulgeltabelle SJ 19_20 2.2 Das Einkommen der Schulgeldpflichtigen im Schuljahr 2019/20 wird mit dem Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2018 bis spätestens zum 30.06.2019 nachgewiesen. 2.3 Liegt der Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2018 bis zum 30.06.2019 nicht vor, so ist das Einkommen über den Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2017 zur vorläufigen Festsetzung des Schulgeldbeitrages zugrunde zu legen. Liegt auch der Einkommenssteuerbescheid nicht vor, so wird der Schulgeldbeitrag auf der Grundlage der glaubhaft gemachten Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres 2018 bemessen. 2.4 Zur endgültigen Festsetzung des Schulgeldbeitrages ist bis spätestens zum 31.12.2019 das Einkommen mit dem Einkommenssteuerbescheid des Kalenderjahres 2018 nachzuweisen. Bei Nicht-Veranlagung ist eine entsprechende Erklärung des Finanzamtes bis zum 31.12.2019 einzureichen. Werden die erforderlichen Einkommensnachweise zur endgültigen Festsetzung des Schulgeldbeitrages nach dem 31.12.2019 eingereicht, erfolgt die Anpassung eines verminderten Schulgeldes nicht rückwirkend, sondern im Folgemonat nach Einreichung der Unterlagen. 2.5 2.6 Die Höhe des Schulgeldbeitrages bei Pflegekindern richtet sich nach der Höhe des Einkommens der Pflegeltern, welches, nach Antragstellung der Pflegeltern beim zuständigen Bezirksamt, auch von diesem übernommen werden kann. Bei Schülerinnen und Schülern, die in einer Einrichtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe leben, erfolgt die Festsetzung der Schulgeldhöhe nach individueller Verhandlung mit dem zuständigen Jugendamt oder gegebenenfalls dem freien Träger der Jugendhilfe. 3 Festsetzung des Schulgeldbeitrages 3.1 Das Schulgeld ist von der Elisabethstift-Schule jeweils für ein Schuljahr festgesetzt. 3.2 Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag für den Zeitraum vom 01.08. eines Kalenderjahres bis zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres; es ist im Voraus zu entrichten. Das Schulgeld kann in 12 monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden, die jeweils bis zum 5. des Monats fällig sind. 3.3 Sofern die Schulgeldpflichtigen die erforderlichen Unterlagen zur Feststellung des Einkommens zu den unter Punkt 2 genannten Fristen nicht vorlegen, erfolgt die rückwirkende Zuordnung zur höchsten Einkommensgruppe der Schulgeldtabelle. 3.4 Bei erheblicher Verminderung des Einkommens kann eine Anpassung des Schulgeldbeitrages auch während des Schuljahres vorgenommen werden. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung entsprechender Nachweise einzureichen. Sofern die Voraussetzung zur Anpassung gegeben ist, erfolgt die Minderung des Schulgeldbeitrages im Folgemonat nach Antragstellung. 3.5 Die Schulgeldpflichtigen verzichten hinsichtlich eines rückständigen nicht gezahlten Schulgeldes auf die Einrede der Verjährung. Elisabethstift-Schule Stand: 01.08.2019 Einkommen/Jahr Schulgeld/Jahr Schulgeld/Monat Anzahl Einkommen/Jahr Schulgeld/Jahr Schulgeld/Monat Anzahl in Euro (€) in Euro (€) In Euro (€) Kinder in Euro (€) in Euro (€) In Euro (€) Kinder bis 25.000,00 900,00 75,00 bis 29.420,00 1.200,00 100,00 25.000,01 - 30.000,00 900,00 1.200,00 75,00 100,00 29.420,01 - 30.000,00 1.200,00 100,00 30.000,01 - 40.000,00 1.200,00 1.800,00 100,00 150,00 30.000,01 - 40.000,00 1.200,00 1.800,00 100,00 150,00 40.000,01 - 50.000,00 1.800,00 2.400,00 150,00 200,00 40.000,01 - 50.000,00 1.800,00 2.400,00 150,00 200,00 50.000,01 - 60.000,00 2.400,00 3.000,00 200,00 250,00 50.000,01 - 60.000,00 2.400,00 3.000,00 200,00 250,00 60.000,01 - 70.000,00 3.000,00 3.600,00 250,00 300,00 60.000,01 - 70.000,00 3.000,00 3.600,00 250,00 300,00 70.000,01 - 80.000,00 3.600,00 4.200,00 300,00 350,00 70.000,01 - 80.000,00 3.600,00 4.200,00 300,00 350,00 80.000,01 - 90.000,00 4.200,00 4.800,00 350,00 400,00 80.000,01 - 90.000,00 4.200,00 4.800,00 350,00 400,00 90.000,01 - 100.000,00 4.800,00 5.400,00 400,00 450,00 90.000,01 - 100.000,00 4.800,00 5.400,00 400,00 450,00 100.000,01 – 110.000,00 5.400,00 6.000,00 450,00 500,00 100.000,01 – 110.000,00 5.400,00 6.000,00 450,00 500,00 110.000,01 – 120.000,00 6.000,00 6.600,00 500,00 550,00 110.000,01 – 120.000,00 6.000,00 6.600,00 500,00 550,00 ab 120.000,01 6.600,00 550,00 120.000,01 – 130.000,00 6.600,00 7.200,00 550,00 600,00 ab 130.000,01 7.200,00 600,00 6 Grundschule Oberschule 0 5 15 4 8 6 10 3 3 2 6 2 1 Schuljahr 2019/20 0 13 0 0 0 7 2 3 3 1 2 071c_Anzahl Kinder OS_ GS SJ 2019_20 innerhalb Einkommenstabelle SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Emil Molt Schule e.V. 0 6 P 0 5 Emil Molt Schule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 392 32 (geschätzt); 32/392 entspricht 8,1% (Vorjahr: 9,64%) Der Elternbeitrag ("Schulgeld") wird grundsätzlich erst NACH der Aufnahme der Schüler in Absprache mit den Eltern festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in einem vertraulichen Finanzgespräch. Eine Nicht-Aufnahme von Schülern aufgrund finanziell schwieriger Familiensituation ist ausgeschlossen. Regel-Elternbeitrag: EUR 200 im Monat. Der durchschnittliche Elternbeitrag liegt bei EUR 160 im Monat. Der Elternbeitrag liegt zwischen EUR 0 und EUR 40. In unserer schulischen Praxis fallen kaum zusätzliche Lernmittelkosten an. Ja, wobei die Staffelung sehr differenziert erfolgt; zusammengefasst in drei Stufen ist die Staffelung wie folgt: EUR 0 bis EUR 40: 51 Schüler; EUR 41 bis EUR 199: 148 Schüler; EUR 200 bis EUR 320: 193 Schüler. Ja, auf Antrag bei finanzieller Bedürftigkeit. Es werden keine sonstigen regelmäßigen Gebühren erhoben. Es gibt einmalige Gebühren bei der Aufnahme (Aufnahmegebühr und Zukunftsbaustein für Gebäudeinstandhaltung), die in begründeten Fällen erlassen werden. Es werden keine sonstigen regelmäßigen Gebühren erhoben. Es werden keine sonstigen regelmäßigen Gebühren erhoben. Die einmaligen Gebühren bei der Aufnahme werden in begründeten Fällen erlassen. Ja. Für den Regelbeitrag beträgt die Geschwisterkindermäßigung für das 2. Kind: 50%, für das 3. Kind 80%. Die prozentuale Geschwisterkindermäßigung liegt bei ermäßigten Elternbeiträgen noch höher. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 072_06P05_Antwort_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201914:09 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Aktion Sonnenschein Berlin gGmbH 0 4 P 2 2 Erste Aktivschule Charlottenburg Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 073_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 44 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3 Kinder, entspricht 6,8 %. 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Einkommensabhängig von 100 € bis 200 € monatlich. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 0,00 € 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Staffelung existiert. 3 x 0,00 €, 19 x 100,00 €, 4 x 130,00 €, 5x 170,00 €, 13 x 200,00 €. 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Die Erlassregelung greift bei Vorlage von Bescheiden über ALG I / II, Wohngeld etc.. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 100,00 € jährlich für Schulbücher, Hefte, und anderes Lehrmaterial. 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Keine Staffelung beim Materialgeld. Erlassregelung siehe Punkt 6. 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Siehe Punkt 6. 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Keine Ermäßigung bei Geschwisterkindern, da Schulgeld im berlinweiten Vergleich am untersten Ende ist. Letzter Stand: 12.09.201914:09 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Privates Europa-Gymnasium Berlin GmbH 0 7 P 1 1 Europa-Gymnasium Berlin, Staatlich Anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 074_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 50 Schüler/innen (weitere Anfragen werden bearbeitet) 26 Schüler/innen (weitere Anfragen werden bearbeitet) über die Hälfte der Schüler/innen sind befreit, ansonsten: 65 € /Monat bis s. Schulgeldtabelle Im Durchschnitt <99,00 Euro/Monat S. Anlage (Schulgeldtabelle) 1.) Stipendium: Notendurchschnitt < 2,0 /// 2.) bei Leistungsbezug /// 3.) bei Flüchtlingshintergrund 1.) Aufnahmegebühr für Eltern mit Schulbeitragsverpflichtung i. H. .v. 500,- € (einmalig). /// 2.) Kunstmaterialien i. d. R. 20,- €/Jahr /// 3.) Lehr- und Verbrauchsmaterialpausch. i. d. R. 10,- €/Monat Nein, da ja die Aufnhamegebühr ggf. ganz erlassen wird (also ganz ohne Staffelung) Ja, jene Gebühr wird dann ganz erlassen. Ja, siehe die seit 2009 staatlich genehmigt Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201914:09 Seite 1 von 1 Seiten Schulgeldregelung des Privates Europa-Gymnasium Berlin Grundsätzliches Bei der Erhebung des Schulgeldes wird Rücksicht genommen auf die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Manche Familien können nicht soviel Schulgeld aufbringen, wie ihnen die Erziehung ihrer Kinder an dem Privaten Europa Gymnasium eigentlich wert ist. Auf keinen Fall soll das Schulgeld ein Hindernis für den Besuch des Privaten Europa Gymnasiums sein. Die Schulgebühren des Privaten Europa-Gymnasiums Berlin sind einkommensabhängig. Schulgeldtabelle (in Euro) Monatliches Brutto Familieneinkommen der Eltern - M o n a t l i c h e S c h u l g e l d b e i t r ä g e: Von Bis 1. Kind 2. Kinder weitere Kinder unter 1000,00 69,00 58,65 55,20 1.001,00 1.250,00 75,00 63,75 60,00 1.251,00 1.500,00 79,00 67,15 63,20 1.501,00 1.750,00 85,00 72,25 68,00 1.751,00 2.000,00 89,00 75,65 71,20 2.001,00 2.250,00 95,00 80,75 76,00 2.251,00 2.500,00 99,00 84,15 79,20 2.501,00 2.750,00 149,00 126,65 119,20 2.751,00 3.000,00 199,00 169,15 159,20 3.001,00 3.250,00 299,00 254,15 239,20 3.251,00 3.500,00 349,00 296,65 279,20 3.501,00 3.750,00 374,00 317,90 299,20 3.751,00 4.000,00 399,00 339,15 319,20 4.001,00 4.250,00 424,00 360,40 339,20 4.251,00 4.500,00 449,00 381,65 359,20 4.501,00 4.750,00 474,00 402,90 379,20 4.751,00 5.000,00 499,00 424,15 399,20 5.001,00 5.250,00 524,00 445,40 419,20 5.251,00 5.500,00 549,00 466,65 439,20 5.501,00 5.750,00 574,00 487,90 459,20 5.751,00 6.000,00 599,00 509,15 479,20 6.001,00 6.250,00 624,00 530,40 499,20 6.251,00 6.500,00 649,00 551,65 519,20 6.501,00 6.750,00 674,00 572,90 539,00 6.751,00 7.000,00 699,00 594,15 559,20 7.001,00 7.250,00 724,00 615,40 579,20 7.251,00 7.500,00 749,00 636,65 599,20 7.501,00 7.750,00 774,00 657,90 619,20 7.751,00 8.000,00 799,00 679,15 639,20 8.001,00 8.250,00 824,00 700,40 659,20 8.251,00 8.500,00 849,00 721,65 679,20 8.501,00 8.750,00 874,00 742,90 699,20 8.751,00 9.000,00 899,00 764,15 719,20 9.001,00 9.250,00 924,00 785,40 739,20 9.251,00 9.500,00 949,00 806,65 759,20 9.501,00 9.750,00 974,00 827,90 779,20 9.751,00 10.000,00 999,00 849,15 799,20 074a_Schulgeldregelung-new-2011-11-14 (2) Von Bis 1. Kind 2. Kinder weitere Kinder 10.001,00 10.250,00 10125,5 1.013,56 861,68 811,05 10.251,00 10.500,00 10375,5 1.038,07 881,92 830,04 10.501,00 10.750,00 10625,5 1.062,55 902,10 848,98 10.751,00 11.000,00 10875,5 1.087,01 922,24 867,86 11.001,00 11.250,00 11125,5 1.111,44 942,33 886,70 11.251,00 11.500,00 11375,5 1.135,84 962,37 905,49 11.501,00 11.750,00 11625,5 1.160,22 982,35 924,23 11.751,00 12.000,00 11875,5 1.184,58 1.002,29 942,91 12.001,00 12.250,00 12125,5 1.208,91 1.022,18 961,55 12.251,00 12.500,00 12375,5 1.233,22 1.042,02 980,14 12.501,00 12.750,00 12625,5 1.257,50 1.061,80 998,68 12.751,00 13.000,00 12875,5 1.281,76 1.081,54 1.017,16 13.001,00 13.250,00 13125,5 1.305,99 1.101,23 1.035,60 13.251,00 13.500,00 13375,5 1.330,19 1.120,87 1.053,99 13.501,00 13.750,00 13625,5 1.354,37 1.140,45 1.072,33 13.751,00 14.000,00 13875,5 1.378,53 1.159,99 1.090,61 14.001,00 14.250,00 14125,5 1.402,66 1.179,48 1.108,85 14.251,00 14.500,00 14375,5 1.426,77 1.198,92 1.127,04 14.501,00 14.750,00 14625,5 1.450,85 1.218,30 1.145,18 14.751,00 15.000,00 14875,5 1.474,91 1.237,64 1.163,26 15.001,00 16.000,00 15500,5 1.536,10 1.288,09 1.210,59 16.001,00 17.000,00 16500,5 1.634,37 1.369,54 1.287,04 17.001,00 18.000,00 17500,5 1.732,55 1.450,79 1.363,29 18.001,00 19.000,00 18500,5 1.830,62 1.531,84 1.439,34 19.001,00 20.000,00 19500,5 1.928,60 1.612,69 1.515,19 20.001,00 21.000,00 20500,5 2.026,47 1.693,34 1.590,84 21.001,00 25.000,00 23000,5 2.272,45 1.897,54 1.782,54 25.001,00 30.000,00 27500,5 2.715,67 2.266,04 2.128,54 30.001,00 35.000,00 32500,5 3.207,80 2.674,79 2.512,29 35.001,00 40.000,00 37500,5 3.699,42 3.082,54 2.895,04 40.001,00 45.000,00 42500,5 4.190,55 3.489,29 3.276,79 45.001,00 50.000,00 47500,5 4.681,17 3.895,04 3.657,54 50.001,00 55.000,00 52500,5 5.171,30 4.299,79 4.037,29 55.001,00 60.000,00 57500,5 5.660,92 4.703,54 4.416,04 60.001,00 65.000,00 62500,5 6.150,05 5.106,29 4.793,79 65.001,00 70.000,00 67500,5 6.638,67 5.508,04 5.170,54 70.001,00 75.000,00 72500,5 7.126,80 5.908,79 5.546,29 75.001,00 80.000,00 77500,5 7.614,42 6.308,54 5.921,04 80.001,00 85.000,00 82500,5 8.101,55 6.707,29 6.294,79 85.001,00 90.000,00 87500,5 8.588,17 7.105,04 6.667,54 90.001,00 95.000,00 92500,5 9.074,30 7.501,79 7.039,29 95.001,00 100.000,00 97500,5 9.559,92 7.897,54 7.410,04 > 100.001,00 1. Einkommensanrechnung/Einkommensermittlung a) Berücksichtigt wird das Einkommen der Schulgeldpflichtigen. Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und dessen Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig. b) Das Schulgeld wird vom Privaten Europa Gymnasium Berlin jeweils für ein Schuljahr festgesetzt; es kann im Voraus entrichtet oder in zwölf monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden. c) Die Einkommensermittlung erfolgt auf der Grundlage der erforderlichen Unterlagen: Einkommensteuerbescheid, Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Bescheinigung des Arbeitgebers sowie weitere Unterlagen zum Nachweis sonstiger Einkommen. Die jeweiligen Unterlagen sind grundsätzlich bis spätestens zwei Monate vor Schuljahresbeginn vorzulegen. d) Sofern die Schulgeldpflichtigen die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß vorlegen, sind sie mit einer Zuordnung zur höchsten Einkommensgruppe einverstanden. e) Bei erheblicher, sich nach der unter Ziffer 2 abgedruckten Tabelle auswirkender Verminderung des Einkommens kann eine Anpassung auch während des Schuljahres beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen an das Private Europa Gymnasium Berlin zu richten. Eine rückwirkende Anpassung des Schulgeldes ist nicht möglich. Eine nach Maßgabe der unter Ziffer 2 abgedruckten Tabelle beachtliche Steigerung des Einkommens ist schriftlich und unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen dem Privaten Europa Gymnasium Berlin unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Eine Anpassung erfolgt dann zum Ersten des Monats, in dem die Einkommenssteigerung erfolgt ist. 2. Schulgeldbefreiungen a) Schulgeldpflichtige können beim Vorliegen schwerwiegender Gründe auf Antrag ganz oder teilweise von der Zahlung des Schulgeldes befreit werden. b) Schulgeldpflichtige, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) erhalten, werden in vollem Umfang von der Zahlung des Schulgeldes befreit. c) Für Schülerinnen und Schüler, die zum Besuch einer Schule im Ausland beurlaubt werden, ist für den Beurlaubungszeitraum der Beitrag der niedrigsten Einkommensstufe zu entrichten. 3. Inkrafttreten Diese Schulgeldregelung gilt für die Schulgeldzahlungen ab dem Schuljahr 2009/2010. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Evangelische Schulstiftung in der EKBO P 01P01 - Ev. Schule Berlin-Mitte / 01P23 - Ev. Schule Berlin-Zentrum / 02P25 - Ev. Schule Berlin-Friedrichshain / 03P12 - Ev. Schule Pankow / 03P33 - Ev. Schule Buch / 04P05 - Ev. Schule Charlottenburg / 04P11 - Ev. Gymnasium zum Grauen Kloster / 04P21 - Ev. Grundschule Wilmersdorf / 05P03 - Ev. Schule Spandau / 06P12 - Ev. Schule Steglitz / 08P03 - Ev. Schule Neukölln / 09P07 - Ev. Schule Köpenick / 09P13 - Ev. Grundschule Friedrichshagen / 11P03 - Ev. Schule Lichtenberg / 12P03 - Ev. Schule Frohnau Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 075_088_Antwortvorlage_S18-20624_bis S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Zum Stichtag 15.08.2019 besuchten 6.773 Schüler*innen die Berliner Schulen der Ev. Schulstiftung in der EKBO (siehe oben, Namen der Ersatzschule). Es haben derzeit insgesamt 253 Schüler*innen eine Lernmittelbefreiung, zusätzlich 10 Willkommensschüler*innen. Das entspricht momentan 3,74 %. Anmerkung: Zum Beginn des Schuljahres werden momentan die Lernmittelbefreiungen erfasst, so dass die hier angegebenen Anzahl noch nicht die tatsächliche Anzahl ist, da die Erfassung noch nicht abgeschlossen ist. Der Mittelwert beläuft sich auf 115,74 € monatlich. Anmerkung: Zum Beginn des Schuljahres werden momentan noch die Berechnungen des Schulgeldes vorgenommen, so dass auch hier noch nicht der tatsächliche Wert feststeht, da die Erfassung noch nicht abgeschlossen ist. Zum Stichtag 15.08.2019 sind 253 Schüler*innen vom Schulgeld befreit, für 676 wird nur der Mindestsatz von 30 € gezahlt. Anmerkung: Zum Beginn des Schuljahres werden momentan noch die Berechnungen des Schulgeldes vorgenommen, so dass auch hier noch nicht der tatsächliche Wert feststeht, da die Erfassung noch nicht abgeschlossen ist. Grundsätzlich beträgt das Schulgeld 2,2 % des maßgeblichen Einkommens. Der Mindestsatz beträgt monatlich 30,00 €, der Höchstsatz monatlich 312,00 €. Bei den Ganztagsschulen Lichtenberg und Zentrum (bis Ende Jhrg. 11) beträgt das Schulgeld 3,9 % vom maßgeblichen Einkommen, der Mindestsatz beläuft sich hier auf 60,00 €, der Höchstsatz 553,00 €. Schulgeldpflichtige, die Empfänger einer Sozialleistung nach SGB II, SGB XII und AsylbLG sind, werden auf Antrag von der Zahlung des Schulgeldes befreit. Ansonsten erfolgt darüber hinaus eine Einzelfallprüfung. Es werden neben dem Elternbeitrag (originäres Schulgeld) keine gesonderten Gebühren erhoben, die nicht auch an einer staatlichen Schule anfallen würden. Es werden neben dem Elternbeitrag (originäres Schulgeld) keine gesonderten Gebühren erhoben, die nicht auch an einer staatlichen Schule anfallen würden. Es werden neben dem Elternbeitrag (originäres Schulgeld) keine gesonderten Gebühren erhoben, die nicht auch an einer staatlichen Schule anfallen würden. Im Rahmen der Geschwisterermäßigung werden für das 2. Kind 40 % und für das 3. Kind 60 % des Schulgeldes als Ermäßigung gewährt. Für das 4. Kind und weitere Kinder ist kein Schulgeld zu zahlen. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201914:09 Seite 1 von 1 Seiten Schulgeldregelung ab 1. August 2016 1. Einkommensabhängiges Schulgeld 1.1 Das Schulgeld beträgt mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 2,2 % des maßgeblichen Einkommens gem. Ziff. 2. Für den gebundenen Ganztagsbetrieb beträgt das Schulgeld zum 01.August 2016 3,9 % des maßgeblichen Einkommens gem. Ziff. 2. Die Schulstiftung ist berechtigt, jeweils ab dem 01.08. den prozentualen Beitragssatz vom maßgeblichen Einkommen um bis zu 0,2 Prozentpunkte und für den gebundenen Ganztagsbetrieb um maximal 0,4 Prozentpunkte nach billigem Ermessen zu erhöhen, wenn a) sich die voraussichtlichen Brutto-Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten einschließlich der Abgaben zur Gesamtsozialversicherung) der Schulstiftung je Schüler um mehr als 2 % erhöhen oder b) sich kostenrelevante Steuern (Mehrwertsteuer, Versicherungssteuer, Verbrauchsteuern) erhöhen oder c) sich staatliche Zuschüsse verringern. Grundlage für die Berechnung nach 1.1.a) sind die voraussichtlichen Bruttopersonalkosten für das nächste Schuljahr, die jeweils durch die durchschnittliche Anzahl der Schüler in diesem Jahr geteilt werden. Als Basis für die Ermittlung einer eventuellen Kostensteigerung gelten die durchschnittlichen Personalkosten des laufenden Schuljahres je Schüler unter Berücksichtigung der Einnahmen (z.B. staatliche Zuschüsse, Schulgelder, Spendeneinahmen, sonstige Zuschüsse) der Schulstiftung. Eine Erhöhung des prozentualen Beitragssatzes nach 1.1.b) und c) richtet sich nach der damit verbundenen, voraussichtlichen Ausgabenerhöhung bzw. Reduzierung der Einnahmen der Schulstiftung. Eine Anpassung des Schulgeldes nach dieser Regelung ist erstmals ab dem 01.08.2017 möglich. Eine eventuelle Erhöhung oder Absenkung des Schulgeldes wird durch die Schulstiftung bis spätestens zum 01.05. des jeweiligen Jahres bekanntgegeben. 1.2 Der stets zu zahlende Mindestsatz für das Schulgeld beträgt monatlich 30,00 Euro. Die Evangelische Schulstiftung behält sich vor, den monatlichen Mindestsatz jährlich zum 01.08. eines jeden Jahres um maximal 5,00 Euro zu erhöhen. Für den gebundenen Ganztagsbetrieb beträgt der stets zu zahlende Mindestsatz monatlich 60 Euro. Die Evangelische Schulstiftung behält sich vor, den monatlichen Mindestsatz für den gebundenen Ganztagsbetrieb jährlich zum 01.08. eines jeden Jahres um maximal 10,00 Euro zu erhöhen. Eine Erhöhung des Mindestsatzes erfolgt nur im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Schulgeldes nach 1.1. 1.3 Der Höchstsatz für das Schulgeld beträgt derzeit monatlich 312,00 €. Für den gebundenen Ganztagsbetrieb beträgt der Höchstsatz derzeit monatlich 553,00 Euro. Diese Höchstsätze erhöhen sich jährlich jeweils ab dem 1.8. um 10 Euro für das Schulgeld und um 20 Euro für den gebundenen Ganztagsbetrieb, erstmals ab dem 1.8.2017. 1.4 Im Rahmen der Geschwisterermäßigung werden für das 2. Kind 40 % und für das 3. Kind 60 % des Schulgeldes als Ermäßigung gewährt. Für das 4. Kind und weitere Kinder in Schulen der Evangelischen Schulstiftung ist kein Schulgeld zu zahlen. Die Geschwisterermäßigung gilt nur für Kinder, die eine Schule besuchen, deren Träger die Evangelische Schulstiftung in der EKBO ist. Verlässt ein Geschwisterkind eine solche Schule, so rückt das ursprünglich 2. Kind zum 1. Kind, das ursprünglich 3. Kind zum 2. Kind und das ursprünglich 4. Kind zum 3. Kind nach. 2. Einkommensanrechnung (Maßgebliches Einkommen) 2.1 Berücksichtigt wird das Einkommen der Schulgeldpflichtigen. Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und dessen Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig. 2.2 Als Einkommen gilt die Summe der in dem dem Schuljahr vorangegangenen Kalenderjahr erzielten positiven Einkünfte (Bruttoeinkünfte) der Schulgeldpflichtigen. 075a_088a_2016_11_02_Schulgeldregelung_2016_final__002_ Die maßgeblichen Einkommensarten bestimmen sich nach § 2 Einkommensteuergesetz. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten anderer schulgeldpflichtiger Personen ist nicht möglich. Abgezogen werden: a. ein Freibetrag von 2.640 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind, b. die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten oder die vorgesehenen Pauschalsätze, c. die für den Berechnungszeitraum zu leistende Kirchensteuer, d. außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG, die von der Finanzverwaltung nachweisbar (durch Einkommensteuerbescheid) als abziehbar anerkannt wurden. 2.3 Als Einkommen gelten ferner in Höhe der tatsächlich geleisteten Beträge: a. Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, b. sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind. Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung eines Mandats und steht ihm auf Grund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 % der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung des Mandates hinzuzurechnen. 3. Festsetzung des Schulgeldes 3.1 Das Schulgeld wird von der Evangelischen Schulstiftung jeweils für ein Schuljahr festgesetzt. Die Schulgeldpflichtigen sind verpflichtet, die für die Berechnung notwendigen Unterlagen bei der Evangelischen Schulstiftung jeweils bis zum 31.07. eines jeden Jahres einzureichen. 3.2 Das Schulgeld ist ein Jahresbetrag für den Zeitraum vom 1.8. eines Kalenderjahres bis zum 31.7. des folgenden Kalenderjahres; es ist im Voraus zu entrichten. Das Schulgeld kann in 12 monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch die Schulgeldpflichtigen. Der Einzug des Betrages erfolgt jeweils zum 15. eines Monats. Eventuelle Bankrücklastgebühren sind durch die Schulgeldpflichtigen zu erstatten. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen sind die Teilbeträge auch dann bis zum Ablauf des lfd. Schuljahres zu entrichten, wenn das Schulverhältnis vor diesem Zeitpunkt endet. 3.3 Die Einkommensermittlung erfolgt grundsätzlich anhand des Einkommensteuerbescheides des dem Schuljahresbeginn vorangegangenen letzten Kalenderjahres. Ist dieser Bescheid noch nicht erteilt, ist vorläufig der letzte, dem Beitragspflichtigen erteilte Bescheid zugrunde zu legen. Die Festsetzung des zu zahlenden Beitrags für das jeweilige Schuljahr erfolgt dann nur vorläufig bis zur Einreichung des Einkommensteuerbescheides für das Kalenderjahr, das diesem Schuljahr vorangeht. Der Einkommensteuerbescheid ist unverzüglich einzureichen. Erfolgt die Einreichung nicht bis spätestens zum 31.3. des darauffolgenden Kalenderjahres ist die Schulstiftung berechtigt, rückwirkend den jeweiligen Höchstbetrag gemäß Ziff. 1.3. festzusetzen. Schulgeldpflichtige, die mangels steuerrechtlicher Verpflichtung für das vorhergehende Kalenderjahr keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, sind verpflichtet, dies glaubhaft zu belegen. Die Einkommensermittlung erfolgt dann anhand anderer geeigneter Nachweisunterlagen für das dem Schuljahr vorhergehende Kalenderjahr (elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr, Bescheinigung des Arbeitgebers über den steuerpflichtigen Jahresbruttoarbeitslohn, Gewinnermittlung sowie weitere Unterlagen zum Nachweis sonstiger Einkommensarten). 3.4 Sofern die Schulgeldpflichtigen die erforderlichen Unterlagen zur Feststellung des maßgeblichen Einkommens gem. Ziffer 3.3 nicht vorlegen, sind sie mit einer Festsetzung auf den jeweiligen Höchstbetrag einverstanden. 3.5 Bei erheblicher Verminderung des Einkommens kann eine Herabsetzung auch während des Schuljahres beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung eines Nachweises über die Einkommensminderung (z.B. Arbeitslosengeld-, Rentenbescheid, Bescheid über Elterngeld/Betreuungsgeld, aktuelle Lohn-/ Gehaltsbescheinigung etc.) bei der Evangelischen Schulstiftung einzureichen. Eine rückwirkende Herabsetzung des Schulgeldes ist nicht möglich. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Herabsetzung nur für das laufende Schuljahr zum Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht. 3.6 Sofern an der jeweiligen Schule Büchergeld und/oder sonstige Beiträge zur Erstattung von Aufwendungen der Schulstiftung (z.B. Fahrgeld) erhoben werden, sind die Schulgeldpflichtigen zu diesbezüglichen Zahlungen verpflichtet. 3.7 Die Schulgeldpflichtigen verzichten hinsichtlich rückständiger, nicht gezahlter Schulgeldbeitrage oder sonstiger Beiträge auf die Einrede der Verjährung. 4. Schulgeldbefreiungen 4.1 Schulgeldpflichtige, die Empfänger einer laufenden Sozialleistung nach SGB II, SGB XII und AsylbLG sind, werden auf Antrag von der Zahlung des Schulgeldes befreit. Der aktuelle Bescheid über den Bezug der vorgenannten Sozialleistungen ist in Kopie dem Antrag beizufügen. Im Übrigen sind auf eine Befreiung die Regelungen zu Ziffer 3.5 entsprechend anzuwenden. Die Befreiung gilt nur bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Für jedes neue Schuljahr muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden. 4.2 Für Pflegekinder ist der Mindestbeitrag zu entrichten. 4.3 Für Schüler/innen, die zum Besuch einer Schule im Ausland beurlaubt sind, ist für den Beurlaubungszeitraum der Mindestbeitrag zu entrichten. 089_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH 0 3 P 14 Freie Grundschule Pfefferwerk Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 090_03P14_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 116 8, weitere Anträge noch offen 160 100 nein, ledilgich reguläres und ermäßigtes Schulgeld individuelle Vereinbarungen möglich 100 Euro Materialgeld pro Schuljahr nein nein Geschwister 135 Euro bzw. 100 Euro 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201914:10 Seite 1 von 1 Seiten 092_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Freie Waldschule Pankow e.V. 0 3 P 2 3 Freie Naturschule im StadtGut Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 094_AbfrageLangenbrinck2019.xlsx 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 64 alle; 100,00% 175€, 130€ für kleinere Einkommen, 100€ für Empfänger von Sozialleistungen siehe Frage 2 ja, denn 32 Kinder zahlen voll mit 175€, dazu 4 Geschwisterkinder mit 131,25€ 3 Kinder zahlen 130€ 20 Kinder zahlen 100€ und 5 Kinder entsprechend 75€ nein keine siehe Frage 8 siehe Frage 8 25% Nachlass für das 2. Kind, 50% für das 3. Kind 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201914:10 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Forum Pädagogik Berlin e. V. 1 0 P 12 Freie Schule am Elsengrund Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 162 28 100 Euro Grundbetrag + einkommensabhängiger Anteil 100 Euro siehe Frage 3 Ja, bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit findet ein Gespräch mit dem Vorstand statt. Hortbeitrag. Höhe wird vom Jugendamt festgesetzt. Ja, für das Essen. Eltern mit Berlin Pass zahlen 1 Euro pro Essen. Klasse 1-4 zahlt 3,40 Euro pro Essen. Klasse 5-11 zahlt 5,10 Euro pro Essen. siehe Frage 8. Berlin pass. Ja. 1. Kind 100 Euro, 2. Kind 70 Euro, 3. Kind 30 Euro, jedes weitere Kind 10 Euro. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 095_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201914:10 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Freies Lernen in Berlin e.V. 0 1 P 1 3 Freie Schule am Mauerpark Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 096_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744-1.xlsx Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 67 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 9, 13,43 % 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? wir haben ein einkommensabhängiges Schulgeld nach freiwilliger Selbsteinschätzung der Eltern Staffelung von 77 bis 293 € lt. Interner Schulgeldtabelle und Schulgeldordnung, siehe Anhang 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? Von 70 bis 152 € Durchschnitt: 110 € Die Eltern geben eine freiwillige Selbsteinschätzung ab, wir prüfen keine Belege. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? ja, lt. Schulgeldordnung, siehe Anhang Auch auf unser Webseite öffentlich einzusehen und für alle zugänglich. Wer wie viel ist schwer zu beantworten, es gibt 30 Einkommenszeilen und 10 Spalten inkl. Geschwisterermäßigung und Haushaltsmitglieder. Das Durchschnittschulgeld beträgt derzeit 144 € 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es gibt Härtefallregelungen, die individuell vertraulich mit der Familie besprochen werden. Kein Kind muss aus finanziellen Gründen die Schule verlassen. Es gab in der Vergangenheit mehrerer Härtefallregelung , beginnend beim vollständigen Erlass. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? keine 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? siehe Frage 7, es gibt keine sonstigen Gebühren 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? siehe Frage 7, es gibt keine sonstigen Gebühren 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Ja, 66 % fürs erste Geschwisterkind, 50 % vom zweiten fürs dritte, das vierte Kind ist frei Siehe auch Schulgeldordnung und Tabelle im Anhang Letzter Stand: 12.09.201914:10 Seite 1 von 1 Seiten 096a_FSaM Schulgeldordnung inkl. Schulgeldtabelle SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Stiftung Würth 0 6 P 2 0 Freie Schule Anne Sophie Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 380 insgesamt Das Schulgeld ist nach dem Einkommen gestaffelt 0 € sofern auch ein JobCenterBescheid vorliegt 21 Schüler sind befreit bis 29999 = 100 Euro/ 113 Schüler ab 30000 = 195 €/67 Schüler ab 50000 =295 €/54 Schüler ab 70000 =375 €/27 Schüler ab90000 = 525€/30 Schüler ab 120000= 675€/10 Schüler ab 150000= 875€/7 Schüler ab 170000= 950€/51 Schüler Ja es wird das Schulgeld erlassen soferen eine nachweisbare finanzielle Bedürftigkeit besteht. Der Erlass gilt solange diese existiert. Es wird eine jährliche Gebühr von 200€ erhoben siehe Frage 5 siehe Frage 6 Ja das erste Geschwisterkind erhält 10% und jedes weitere 20% 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 097_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201914:11 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Freie Schule Charlottenburg e.V. 0 4 P 1 5 Freie Schule Charlottenburg Schulträger Name der Ersatzschule SenBildJugFam II C 2 Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 098_FSC 04P15 Antwortvorlage_S18-20624 bis S18-20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis 1820744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 73 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule) sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? Die Zahl wird im SJ 19/20 nicht erhoben, da wir im SJ 19/20 keine Lernmittelzuzahlung erheben. 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch der Schule erhebt? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html Die Höhe des Schulgeldes, entsprechend des Sonderungsgebotes, wird mithilfe einer freiwilligen Einkommenserkärung der Eltern (nach Einkommen gestaffeltes Schulgeld und darüber hinaus Geschwisterermäßigungen ) festgestellt. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? s. 3. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html Anhand der Staffelung ergibt sich ein durchschnittliches Schulgeld in Höhe von 128,- monatlich pro Schulkind. 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Eltern können einen Antrag auf Erlass bzw. Minderung des Schulgeldes stellen. Gemäß der Selbsteinschätzung der Eltern entscheidet der Trägerverein im individuellen Gespräch. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html Eltern können einen Antrag auf Erlass bzw. Minderung stellen. Gemäß der Selbsteinschätzung der Eltern entscheidet der Trägerverein im individuellen Gespräch. 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Ja, es existiert eine Geschwisterkinderregelung – siehe Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html 12.09.201914:11 Seite 1 von 1 Seiten 098a_04P15 Schulgeldregelung Schulgeldregelung der Freien Schule Charlottenburg Das monatliche Schulgeld ist nach dem jährlichen Einkommen der Eltern gestaffelt. Schulgeldstaffelung jährliches Einkommen der Eltern in Euro 1. Kind 2.Kind ab dem 3. Kind bis 29.999 100 70 50 ab 30.000 120 80 60 ab 40.000 150 100 75 ab 50.000 180 120 90 ab 60.000 210 140 105 ab 70.000 240 160 120 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Freie Schule in Berlin e.V. 0 7 P 0 5 Freie Schule in Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 099_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 53 da generell keine Lehrmittelzuzahlung erhoben wird, lmb-Quote wird bisher nicht ermittelt ab 100 Euro, eigenverantwortliche Selbsteinschätzung der Eltern, Orientierung bietet die Stufen-Tabelle (s. Anhang) entfällt, siehe 2. ja, siehe 2., das durchschnittliche Schulgeld beträgt zur Zeit 140 Euro ja, siehe 2. keine entfällt, siehe 7. entfällt, siehe 7. eigenverantwortliche Selbsteinschätzung der Eltern, Orientierung bietet die Stufen-Tabelle (s. Anhang) 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201914:11 Seite 1 von 1 Seiten Freie Schule in Berlin e.V. Viktoriastr. 13-18 12105 Berlin-Tempelhof Tabelle mit Richtwerten für das Schulgeld zur verantwortlichen Selbsteinschätzung (ab 1.8.2017) Betrag je Kind und Monat Jahreseink. Monatsbeitrag in € in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 100% 80% 60% bis mind. 22.500 100 80 60 bis mind. 28.000 120 96 72 bis mind. 34.000 140 112 84 bis mind. 40.000 160 128 96 bis mind. 46.000 190 152 114 bis mind. 52.000 240 192 144 52.000 mind. und mehr 290 232 174 Positive Einkünfte sind: Bruttoeinkommen bzw. bei Selbständigen der Gewinn abzüglich Werbekosten zuzüglich z.B. Unterhalt, Renten, staatl. Leistungen wie ALG, Wohngeld, Zinsen, Mieteinnahmen etc. Unter Jahreseinkommen ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte beider Eltern zu verstehen, und nicht das sogenannte zu versteuernde Einkommen. 099a_Selbsteinschätzungstabelle 2017 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Freie Schule Kreuzberg e.V. 0 2 P 0 9 Freie Schule Kreuzberg Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 100_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 - Freie Schule Kreuzberg (02P09) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Wir eheben diese Zahl nicht. Alle Kinder erhalten sämtliche Lehrmittel kostenfrei. Die Höhe der elterlichen Kostenbeiträge beruhen auf einer Selbsteinschätzung, sodass wir weder die Höhe der Einkommen unserer Familien kennen noch wissen, ob sie öffentliche Zahlungen zum Lebensunterhalt beziehen. Für 19 von 43 Kindern wird die geringste Höhe der Kostenbeiträge gezahlt (44%). Es kann daher angenommen werden dass der Anteil unserer Kinder, die von der Pflicht zur Lernmittelzuzahlung befreit wären, ähnlich hoch liegt. Wir weisen darauf hin, dass die LMB-Quoten nach der Abschaffung der Pflicht zur Lernmittelzuzahlung bis zur Jahrgangsstufe 6 auch an staatlichen Schulen nicht mehr durchgängig erhoben werden und dass eine schulgenaue Veröffentlichung dieser Angabe nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gegen Grundrechte der Schulangehörigen auf informationelle Selbstbestimmung und das Sozialgeheimnis verstößt und somit rechtswidrig ist (vgl. Drucksache 18 / 15 241 des Berliner Abgeordnetenhauses: Antwort vom 21.06.2018 auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 31.05.2018). Eltern zahlen bei uns einen Gesamtbeitrag, der Schulgeld und ggf. die Kostenbeiträge zur ergänzenden Förderung und Betreuung gemäß TKBG umfasst. Die Höhe legen Eltern nach Selbsteinschätzung anhand einer Tabelle selbst fest, die für das erste Kind als Mindestbeitrag 90,00 EUR vorschlägt und 500,00 EUR als Höchstbeitrag. Der Anteil des Schulgeldes an diesem Gesamtbeitrag schwankt bei den aktuellen Zahlungen zwischen 34 EUR und 500 EUR monatlich. 43 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Da wir nicht feststellen können, welche Kinder von der Pflicht zur Lernmittelzuzahlung befreit sind bzw. bis zur Abschaffung dieser Pflicht für Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6 befreit waren, und die Höhe des Schulgeldanteils an den bei uns zu zahlenden Gesamtbeiträgen von zahlreichen Faktoren abhängt, können wir diese Frage nicht beantworten, außer mit dem Hinweis, dass Eltern bei geringem Einkommen den geringsten Kostenbeitrag von 90 EUR für das erste Kind wählen können, der Schulgeld und die Beiträge für Betreuung nach TKBG umfasst. Im Übrigen können Eltern auf Antrag auch von dem vorgeschlagenen Mindestbetrag auf Antrag an den Vereinsvorstand noch ganz oder teilweise befreit werden, was gegenwärtig für rund 5% der Schulplätze auch der Fall ist. Ja, siehe die Antwort zu 3. Die erwähnte Tabelle ist online einsehbar unter https://freieschulekreuzberg.de/aufnahme/. Sie schlägt für Jahresnettoeinkommen unter 13.000 EUR monatliche Gesamtbeiträge für Schulgeld sowie Verpflegung und Betreuung in Höhe von 90 bis 110 EUR für das erste Kind, 65 bis 88 EUR für das zweite Kind und 48 bis 66 EUR für das dritte Kind vor; aktuell wird für 19 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag gezahlt, der dieser ersten Staffellungsgruppe zuzurechnen ist (44%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 81 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 13.000 bis 22.500 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 110 bis 140 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 88 bis 112 EUR für das zweite und 66 bis 84 EUR für das dritte; aktuell wird für 5 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (12%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 109 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 22.500 bis 28.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 140 bis 170 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 112 bis 136 EUR für das zweite und 84 bis 102 EUR für das dritte; aktuell wird für 5 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (12%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 137 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 28.000 bis 34.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 170 bis 210 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 136 bis 168 EUR für das zweite und 102 bis 126 EUR für das dritte; aktuell wird für 2 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (5%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 185 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 34.000 bis 40.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 210 bis 260 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 168 bis 208 EUR für das zweite und 126 bis 156 EUR für das dritte; aktuell wird für 4 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (9%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 228 EUR . Für Jahresnettoeinkommen von 40.000 bis 46.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 260 bis 320 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 208 bis 256 EUR für das zweite und 156 bis 192 EUR für das dritte; aktuell wird für 5 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (12%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 252 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von 46.000 bis 52.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 320 bis 400 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 256 bis 320 EUR für das zweite und 192 bis 240 EUR für das dritte; aktuell wird für 1 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (2%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 320 EUR. Für Jahresnettoeinkommen von über 52.000 EUR wird ein Gesamtbeitrag von 400 bis 500 EUR für das erste Kind vorgeschlagen, 320 bis 400 EUR für das zweite und 240 bis 300 EUR für das dritte; aktuell wird für 2 von 43 Kindern ein Gesamtbeitrag dieser Staffelungsgruppe gezahlt (5%), abzüglich der Anteile nach TKBG ergibt sich ein durchschnittlicher Schulgeldanteil von 450 EUR. Letzter Stand: 12.09.201914:16 Seite 1 von 2 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Freie Schule Kreuzberg e.V. 0 2 P 0 9 Freie Schule Kreuzberg Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 100_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 - Freie Schule Kreuzberg (02P09) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Ja, an unserer Schule können alle Eltern, die sich die 90 EUR Gesamtbeiträge nicht leisten können, einen Antrag auf weitere Reduzierung oder Erlass der Kostenbeiträge stellen; der Vorstand des Trägervereins befindet darüber. Derzeit gibt es einen solchen Erlass für rund 5% der Schulplätze. Es werden keine weiteren Gebühren erhoben - der Gesamtbeitrag umfasst im Gegenteil sogar bereits die Beiträge nach TKBG; einzig für die Schulfahrt fallen weitere Beiträge an - im letzten Jahr 110 EUR. Nein, die Beiträge zur Schulfahrt werden nicht einkommensorientiert gestaffelt, jedoch bieten wir umfassende Hilfe an für die Beantragung von Zuschüssen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung zu den Kosten der Schulfahrt. Ja, auch für die Beiträge zur Schulfahrt kann eine Reduzierung oder ein Erlass beantragt werden, worüber der Vereinsvorstand befindet. Ja, für Geschwisterkinder werden geringere Gesamtkostenbeiträge vorgeschlagen - siehe die Antwort zu 5. 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Letzter Stand: 12.09.201914:16 Seite 2 von 2 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Freie Schule Pankow eG 0 3 P 1 3 Freie Schule Pankow Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? kein Essensgeld für BuT in der Sekundarstufe 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Auf Antrag können Ermäßigungen gewährt werden. 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Das Schulgeld wird einmal jährlich auf einer Bieteveranstaltung durch die Eltern festgelegt. Die Eltern stufen sich dabei selbst ein, eine Geschwisterermäßigung können sie berücksichtigen. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Das Schulgeld ist gestaffelt nach Einkommen und folgt einem solidarischen Prinzip. Das Schulgeld wird einmal jährlich auf einer Bieteveranstaltung durch die Eltern festgelegt. Die Eltern stufen sich dabei selbst ein, wir erheben keine Einkommensnachweise (ausgenommen des Nachweises über die Berechtigung nach BuT) und haben auch keine am Einkommen der Eltern orientierte vorgegebene Schulgeldtabelle BuT-berechtigte Familien können ab 99 Euro Schulgeld bieten, alle anderen Familien ab 130 Euro. 99,00-130,00 Euro: 33 Schüler*innen 131,00 – 160,00 Euro: 15 Schüler*innen 161,00 – 190 Euro: 17 Schüler*innen 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Auf Antrag können Ermäßigungen gewährt werden, im Einzelfall auch kostenfreie Schulplätze. Ermäßigungen werden zumeist für die Dauer von 6 Monaten gewährt, ein anschließender erneuter Antrag ist möglich. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Eltern mit Schüler*innen in der Grundschule zahlen zusätzlich zum Schulgeld den jeweils vom Bezirksamt festgelegten Elternbeitrag für die ergänzende Betreuung. Für Schüler*innen der Sekundarstufe kommen zum Schulgeld monatlich 31,00 Euro Materialgeld und 50,00 Euro Essensgeld (entfällt für BuT-berechtigte Familien) dazu. Bei Aufnahme ist eine Kaution von 200,00 Euro zu zahlen. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 15 18,5% 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Das Schulgeld ist gestaffelt nach Einkommen und folgt einem solidarischen Prinzip. Der Durchschnittsbetrag für das Schulgeld beträgt 160 Euro. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? BuT-berechtigte Familien können ab 99 Euro Schulgeld bieten. Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 101_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744_FSP.xlsx Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 81 Letzter Stand: 12.09.201914:16 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Freie Schule Freundeskreis e.V. 0 7 P 1 9 Freie Schüle Schöneberg Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 102_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 53 noch nicht erhoben kein einheitlicher Betrag, siehe Anhang kein einheitlicher Betrag, siehe Anhang siehe Anhang siehe Anhang keine ________ _________ siehe Anhang 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201914:16 Seite 1 von 1 Seiten Beitragsregelung ab Schuljahr 2019/2020 Freie Schule Schöneberg Die Freie Schule Schöneberg erhält als staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft einen Zuschuss von 93% der vergleichbaren Personalkosten einer staatlichen Schule. Um die monatlichen Kosten zu decken, wird der Betrieb der Schule derzeit durch Einnahmen aus Elternbeiträgen (Schulgeld) mitfinanziert. Unsere Schule ermutigt dazu, an der Erschließung alternativer Finanzierungsquellen (Spenden, Crowdfunding etc.) mitzuwirken bzw. sich für eine veränderte Finanzierungspolitik des Senats einzusetzen (so versucht etwa die Volksinitiative "Schule in Freiheit" auf eine gleichberechtigte Finanzierung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft hinzuwirken, www.schule-in-freiheit.de). Bei der Erhebung der Elternbeiträge hat sich die Freie Schule Schöneberg für ein Verfahren entschieden , welches den Eltern Spielraum dafür gibt, die Höhe ihres Beitrags selbstverantwortlich zu bemessen und eine solidarische Kultur an unserer Schule zu etablieren. Jede Familie legt ihren monatlichen Beitrag nach Selbsteinschätzung fest. Zentrale Grundlage der Selbsteinschätzung ist das antizipierte monatliche Familienbruttoeinkommen mit folgenden Einkommensstufen und verbindlichem Mindestsatz: Monatliches Familienbruttoeinkommen Mindestsatz Schulgeld empfohlenes monatliches Schulgeld bis 2.500,00 Euro ab 100,00 Euro 100,00 bis 180,00 Euro 2.500,00 bis 4.000,00 Euro ab 150,00 Euro 150,00 bis 230,00 Euro 4.000,00 bis 7.000,00 Euro ab 200,00 Euro 200,00 bis 360,00 Euro ab 7.000,00 Euro ab 300,00 Euro mind. 300,00 Euro Vermögensverhältnisse und anderweitige finanzielle Ressourcen sind jedoch bei der Erstellung des Schulgeldgebots ebenfalls zu berücksichtigen. Der Mindestsatz der jeweiligen Einkommensstufe ist für Familien im unteren Bereich der Einkommenspanne vorgesehen, Familien im mittleren und oberen Bereich der jeweiligen Einkommensstufe sollten ihren monatlichen Beitrag entsprechend höher festlegen (empfohlenes monatliches Schulgeld). Der Elternbeitrag für das zweite Kind an der Schule kann 25% weniger betragen. Um das notwendige Gesamtaufkommen an Elternbeiträgen zu erreichen, wird einmal jährlich vor Beginn des neuen Schuljahres eine „Bieterrunde“ durchgeführt, an der alle Familien beteiligt sind. Hierbei gibt jede Familie ihr Gebot für ihren Elternbeitrag entsprechend der oben dargestellten Stufen ab. Wird hierdurch die benötigte Gesamtsumme – welche die Geschäftsführung jeweils aus dem Finanzplan ableitet – nicht erreicht, erfolgen weitere „Bieterrunden“, d.h. jede Familie prüft, ob das individuelle Gebot erhöht werden kann. Der Elternbeitrag wird für ein Schuljahr festgelegt. Gravierende Einkommensänderungen im laufenden Schuljahr, welche sich auf die Höhe des Elternbeitrages auswirken, sollten der Freien Schule Schöneberg mitgeteilt werden. Eine Anpassung des Schulgeldes erfolgt dann auch unterjährig. Kann der Elternbeitrag bei sehr geringem Einkommen nicht in Höhe des Mindestsatzes aufgebracht werden, besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu beantragen („Härtefallregelung“). Hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der Freien Schule Schöneberg mit Einkommensunterlagen einzureichen. Kriterien für die Ermäßigung sind u.a. geringes Einkommen und Anzahl der Kinder im Haushalt. Durch den Hort, der auf derselben konzeptionellen Grundlage wie die Schule arbeitet, ist eine Ganztagsbetreuung der Kinder vorgesehen. Auch für den Hortbetrieb gibt es eine anteilige Senatsfinanzierung . Der Beitrag für die Hortbetreuung wird durch das Bezirksamt gemäß dem Berliner Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz nach dem Einkommen der Eltern berechnet und beträgt mindestens 9 € (Familie mit zwei Kindern) und 11 € (Familie mit einem Kind) Betreuungsanteil monatlich. NEU ! Ab August 2019 fällt für SchülerInnen der Klassen 1 und 2 der Hortbeitrag weg. 102a_Beitragsregelung SJ 2019-20 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH 0 9 P 1 5 Freie Sekundarschule Peppermont (W-I-R-Grundschule) Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 77 33 100,00 bis 400,00 Euro 100,00 € Ja. Berechnung ist noch nicht abgeschlossen. individuelle Vereinbarungen keine siehe oben trifft nicht zu ja. Zweites Kind 75% 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 103_09P15_Peppermont_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 (3) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201914:17 Seite 1 von 1 Seiten 104_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ 105_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ 106_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ 107_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ 108_Sammelantwort Waldorfschulen Sammelantwort der Waldorfschulen Für alle Waldorfschulen werden die zehn Fragestellungen von dem Bildungspolitischen Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg pauschal wie folgt beantwortet (Auszug): „ “ SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Berthold-Otto-Schule eG 0 6 P 1 3 Berthold-Otto-Schule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 169 169 165,- € Eltern leisten keine Lernmittelzuzahlung Unter 30.000,- € Familieneinkommen max. 95,- € Schulgeld pro Monat, weitere Reduzierungen möglich bis hin zum Freiplatz (s. Anlage Schulgeldordnung) Staffelung: 12 zahlen 95,- bis 55,- € - 15 zahlen 0,- € (= Freiplatz) - 12 zahlen 110,- € - 1 zahlt 100,- € - 2 zahlen 132,- € (Mitarbeiterrabatt). 42 Schüler/innen ( 25% ) haben eine Schulgeldreduzierung Freiplatz wird auf Anfrage gewährt, keine Einkommensgrenze,sondern Vertrauen in die Aufrichtigkeit der Eltern. Ergänzende Betreuung bis 16.30 Uhr für GS-Kinder: 60,- €, Reduzierung möglich 60,- € / 40,- € / 30,- € / Freiplatz parallei zur Festlegung des Schulgeldes Geschwisterermäßigung: 2. Kind 110,- € - 3. Kind 55,- € - 4. Kind Freiplatz 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 111_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201914:27 Seite 1 von 1 Seiten 111a_Schulgeldordnung Berthold-Otto-Schule SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2019 Christburg Campus gGmbH 0 5 P 1 5 Immanuel-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule ja, es können Anträge gestellt werden ja, siehe Schulgeldtabelle siehe Schulgeldtabelle siehe unten ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € nein 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 141 54 siehe Schulgeldtabelle Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 113_Antwortvorlage_S18-20624 bis 20744 Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 12.09.201914:27 Seite 1 von 1 Seiten Schulgeldtabelle Grundschulen ab August 2019 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1 bis 22.499 46 31 15 2 ab 22.500 67 45 22 3 ab 26.340 77 51 26 4 ab 27.780 81 54 27 5 ab 29.220 85 57 28 6 ab 30.660 91 61 30 7 ab 32.100 97 64 32 8 ab 33.540 102 68 34 9 ab 34.980 107 71 36 10 ab 36.420 112 75 37 11 ab 37.860 118 78 39 12 ab 39.300 123 82 41 13 ab 40.740 129 86 43 14 ab 42.180 135 90 45 15 ab 43.620 142 95 47 16 ab 45.060 151 101 50 17 ab 46.500 159 106 53 18 ab 47.940 167 111 56 19 ab 49.380 175 117 58 20 ab 50.820 185 123 62 21 ab 52.260 194 130 65 22 ab 53.700 205 137 68 23 ab 55.140 215 144 72 24 ab 56.580 227 151 76 25 ab 58.020 240 160 80 26 ab 59.460 252 168 84 27 ab 60.900 264 176 88 28 ab 62.340 275 183 92 29 ab 63.780 288 192 96 30 ab 65.220 300 200 100 31 ab 66.660 313 209 104 32 ab 68.100 344 230 115 Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich des Freibetrags von 5.000 € pro Geschwisterkind unter 18 Jahre. Einkommen (Jahr) in Euro abzgl. Geschwisterfreibeträge Schulgeld (Monat) in Euro 113a_Schulgeldtabelle_08_2019 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Montessori & Friends Education gGmbH 0 6 P 2 1 Internationale Montessori-Schule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 114_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744.xlsx 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 71 12 8,5% s. 5. 100 € Anzahl 12 02 02 05 03 03 03 06 04 06 01 05 04 03 11 Bei einem Einkommen unter 29.420 € pro Jahr kann das Schulgeld bei prüfung des Einzelfalls ganz erlassen werden. Materialgeld (Montessori-Material, Schreibmaterial, Lern- und Arbeitshefte, Materialien für den Fachunterricht): 200 € einmalig pro Schuljahr Bearbeitungsgebühr: 350 € einmalig bei Vertragserstellung entfällt Bei einem Einkommen unter 29.420 € pro Jahr wird die Aufnahmegebühr von 350 € erlassen. 25% Rabatt für das zweite Kind 50% Rabatt für das dritte Kind 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201914:28 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Montessori & Friends Education gGmbH 0 6 P 2 1 Internationale Montessori-Schule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 71 12 8,5% s. 5. 100 € Anzahl 12 02 02 05 03 03 03 06 04 06 01 05 04 03 11 Bei einem Einkommen unter 29.420 € pro Jahr kann das Schulgeld bei prüfung des Einzelfalls ganz erlassen werden. Materialgeld (Montessori-Material, Schreibmaterial, Lern- und Arbeitshefte, Materialien für den Fachunterricht): 200 € einmalig pro Schuljahr Bearbeitungsgebühr: 350 € einmalig bei Vertragserstellung entfällt 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 27.08.201913:28 Seite 1 von 2 Seiten 114a_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Montessori & Friends Education gGmbH 0 6 P 2 1 Internationale Montessori-Schule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Bei einem Einkommen unter 29.420 € pro Jahr wird die Aufnahmegebühr von 350 € erlassen. 25% Rabatt für das zweite Kind 50% Rabatt für das dritte Kind Letzter Stand: 27.08.201913:28 Seite 2 von 2 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Islam Kolleg Berlin 1989 gGmbH 0 2 P 0 3 Islamische Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 166 90 Einkommensabhängig, Beiträge von 100, € bis 260,00 € 100,00 € 100,- € 105, 160,- € 9, 180,-- € 5, 200,-- € 5, 220,-- € 5, 240,- € 2, 260,-- € 6 Ja, Antragsstellung mit Einkommensnachweisen, ab Antragsstellung keine nein nein Bei Antragsstellung, Einzelprüfung 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 115_Kopie von Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744-3 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201914:28 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Johanna-Gerdes-Grundschule e. V. 0 6 P 0 2 Johanna-Gerdes-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 116_Anlage 2_Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 120 0 285,00 € 285,00 €, wenn keine Ermäßigung beantragt wurde. Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden (s. Punkt 6) weniger als 18.000,00 € Jahresbrutto = 50,00 € Schulgeld 18.000,00 € - 24.000,00 € = 120,00 € Schulgeld 24.000,00 € - 30.000,00 € = 190,00 € Schulgeld Vereinsgeld Schulverein: 15,00 € monatlich, Vereinsgeld Förderverein: 5,00 € monatlich Einmalige Verwaltungspauschale: 100,00 € Fahrtkosten zur Sportstätte: 52,00 € bis 208,00 € (einmal/Schuljahr), je nach Anzahl der Fahrten Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden. Pro Familie wird nur einmal der Vereinsbeitrag erhoben. Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden In der Beitragsordnung findet sich eine Mehrkindklausel: Haben bereits zwei Kinder einer Familie die Johanna-Gerdes-Grundschule für zusammen mindestens acht Jahre besucht, ermäßigt sich das Schulgeld für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 25 %. Pro Familie werden nur einmal die Vereinsbeiträge erhoben. 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Letzter Stand: 12.09.201914:29 Seite 1 von 1 Seiten SenBildJugFam II C 2 Berlin, 23.08.2019 Jüdische Traditionsschule Talmud Thora e. V. 0 4 P 2 3 Jüdische Traditionsschule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 88 Schülerinnen und Schüler: Grundschule 61 SchülerInnen, Sek I 15 SchülerInnen, Sek II 12 Schülerinnen 17 = 19,32 % Mindestsatz: 16,11 €, Höchstsatz: 214,75 € 16,11 € ja (siehe Anlage "Gebührentabelle", Seite 1) nein Büchergeld; Fahrtkosten bei Inanspruchnahme des Fahrdienstes (siehe Anlage "Gebührentabelle", Seite 1 und 2) nein Nein, für Leistungsberechtigte der Grundschulkinder wird aber ein Rabatt gewährt. ja, beim Busservice (siehe Anlage "Gebührentabelle", Seite 2) 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2019/2020 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 119_Senat Kopie von Antwortvorlage_S18-20624_bis_S18-20744 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2019/2020 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2019/2020 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2019/2020 für den Besuch ihrer Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage der Fachgruppe II C 2 vom 23. August 2019 (Schriftliche Anfragen S18/20624 bis S18/20744) Schulnummer (BSN) Letzter Stand: 12.09.201914:29 Seite 1 von 1 Seiten Seite 1 von 2 Jüdische Traditionsschule Talmud Thora e. V. staatlich anerkannte Ersatzschule, gebundene Ganztagsgrundschule und gebundenes Ganztagsgymnasium Jüdische Traditionsschule Talmud Thora e. V. / Spandauer Damm 220 / 14052 Berlin / Tel.: (030) 32 67 88 97 / Fax: (030) 32 67 88 33 Kosten an der Jüdischen Traditionsschule Monatliche Kosten Schulgebühren (in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen beider Elternteile) Mindestsatz 16,11 € Höchstsatz 214,75 € Einkommen Monatliche Gebühr Anzahl der SchülerInnen unter 22.496,84 € 16,11 € 43 bis 33.745,26 € 42,95 € 6 bis 44.993,69 € 80,52 € 8 bis 55.219,52 € 134,21 € 14 bis 76.693,78 € 161,06 € 6 ab 76.693,79 € 214,75 € 11 ______________________________________________________________________ Einmalige Kosten im Schuljahr Büchergeld 75,00 € (Grundschule) (einmalig pro Schuljahr zum Erwerb 100,00 € (Gymnasium) notwendiger Lernmaterialien, Leistungsberechtigte sind befreit) 119a_Gebührentabelle_SJ19-20_08-19 Seite 2 von 2 Weitere monatliche Kosten Busservice Die Zuständigkeit für den Busservice liegt bei einem externen Transportunternehmen. Dieses ist verantwortlich für Organisation, Durchführung und Kostenabrechnung. Für Leistungsberechtigte der Grundschulkinder wird ein Rabatt gewährt. Kosten des Fahrdienstes: ➢ Grundschule: erstes Kind 130,00 € Geschwisterkind 120,00 € ➢ Gymnasium: jedes Kind 180,00 € Alle Angaben ohne Gewähr.