Drucksache 18 / 20 747 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2019) zum Thema: Runder Tisch Sexarbeit und Antwort vom 05. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20747 vom 20. August 2019 über Runder Tisch Sexarbeit ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und durch wen erfolgte die Auswahl der Beratungsstellen für Sexarbeitende, die beim Runden Tisch Sexarbeit vertreten sind? 2. Gab es Beratungsstellen, die mitarbeiten wollten und nicht zugelassen wurden? 3. Wenn ja, wie viele und warum wurden diese Beratungsstellen nicht zugelassen? Zu 1. bis 3.: Die Zusammensetzung des Runden Tisches Sexarbeit ist gemeinsam von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und dem Bezirk Tempelhof- Schöneberg beschlossen worden (zu den Mitgliedern siehe auch https://www.berlin.de/batempelhof -schoeneberg/politik-und-verwaltung/runder-tisch-sexarbeit/staendige-mitglieder- 774695.php). Bei der Auswahl der Mitglieder wurde großen Wert darauf gelegt, die Vielfalt der in unterschiedlicher Weise mit der Thematik Sexarbeit befassten Akteurinnen und Akteure in einem möglichst ausgewogenen Verhältnis abzubilden. Neben den bezirklichen Einrichtungen (Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, Prostituiertenberatung und -anmeldung, Berliner Zentrum für gesundheitliche Anmeldung nach §10 Prostituiertenschutzgesetz) wurden die senatsfinanzierten Beratungsstellen für Menschen in der Prostitution ausgewählt, da sie über eine langjährige Expertise verfügen und über ihre unterschiedlichen Zielgruppen auch verschiedene Bereiche der Sexarbeit abbilden können. Nach Aufnahme der Arbeit des Runden Tisches Sexarbeit haben zwei Vereine, die sich ebenfalls mit der Thematik Prostitution befassen, ihr Interesse an einer Teilnahme bekundet. Da die Perspektive von Beratungsstellen am Runden Tisch bereits umfänglich vertreten ist und auch die Zahl der Mitglieder im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit des Gremiums nicht erhöht werden sollte, ist keine Einladung erfolgt; die Vereine haben hierzu eine schriftliche Rückmeldung erhalten. 2 4. Können interessierte Beratungsstellen zukünftig beim Runden Tisch Sexarbeit mitarbeiten? 5. Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? Zu 4. und 5.: Die Arbeit des Runden Tisches Sexarbeit ist zeitlich begrenzt. Für die abschließende letzte Sitzung wäre eine Veränderung in der Zusammensetzung des Gremiums nicht zielführend und ist daher nicht vorgesehen. 6. Warum sind Vereine, die sich Ausstiegsberatung von Prostituierten zum Ziel gesetzt haben, unterrepräsentiert beim Runden Tisch vertreten? Zu 6.: Der Senat teilt die in der Frage zum Ausdruck gebrachte Einschätzung nicht. Die teilnehmenden Beratungsstellen bieten der Zielgruppe ein breites Beratungsangebot zu unterschiedlichen Themen, hierunter auch die berufliche Umorientierung, an. Durch die Verstetigung des früheren Bundesmodellprojekts DIWA („Der individuelle Weg zur Alternative“) bei Hydra e.V. wird Prostituierten eine individuelle sowie professionelle Unterstützung bei beruflicher Veränderung bzw. beim Umstieg angeboten. 7. Im Protokoll vom Runden Tisch Sexarbeit vom 06.03.2019 heißt es: "In Berlin liegen laut Schätzungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geschätzt mehr als die Hälfte der Betriebsstätten in Stadtplanungsgebieten, in denen sie laut Bauplanungsrecht nicht zulässig sind." Welchen Handlungsbedarf leitet der Senat hieraus ab? Zu 7.: Begleitend zum Runden Tisch werden Handlungsempfehlungen erarbeitet, die regelmäßig und fortlaufend unter den Teilnehmenden des Runden Tisches abgestimmt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Handlungsbedarf hinsichtlich bauplanungsrechtlicher Fragen noch nicht abschließend formuliert werden. 8. Erhalten Prostitutionsbetriebe eine Genehmigung gem. Prostituiertenschutzgesetz, wenn die Betriebsstätten in diesen unzulässigen Gebieten liegen? 9. Wie wird der Senat mit bestehenden Prostitutionsbetrieben in diesen unzulässigen Gebieten verfahren? Zu 8. und 9.: Für die Genehmigungserteilung nach dem Prostituiertenschutzgesetz sind die Bezirksämter zuständig. Innerhalb der Bezirksämter geben die Stadtplanungsämter eine Stellungnahme zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Betriebsstätten ab. Bei dieser Einschätzung handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, die sich im Sinne einer gesetzmäßigen Verwaltung an Gesetz und Rechtsprechung zu orientieren hat. Bauplanungsrechtlich unzulässige Betriebe können keine Erlaubnis nach dem ProstSchG erhalten. 3 10. Wurden Prostitutionsbetriebe bisher geschlossen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Die Rückmeldungen aus elf Bezirken auf eine Abfrage aus Anlass der vorliegenden Schriftlichen Anfrage ergab, dass bislang zwei Prostitutionsbetriebe gemäß § 15 Abs. 2 Gewerbeordnung geschlossen wurden, da für diese keine Erlaubnis nach dem ProstSchG erteilt werden konnte. Weitere Betriebe wurden nicht geschlossen, da entweder kein Versagungsgrund nach § 14 ProstSchG vorliegt, die Prüfung der Versagungsgründe noch nicht abgeschlossen ist oder das Anhörungsverfahren zu einer geplanten Versagung noch durchgeführt wird. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf teilte mit, dass in der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit eine ordnungsgemäße Recherche nicht durchführbar war. Berlin, den 05. September 2019 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung