Drucksache 18 / 20 754 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2019) zum Thema: Sport- und Kunstrasenplätze im Blick – Verbreitung von Mikroplastik vermeiden und Antwort vom 28. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Marion Platta (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20 754 vom 21.08.2019 über Sport- und Kunstrasenplätze im Blick – Verbreitung von Mikroplastik vermeiden ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit ist die Erarbeitung der Übersicht über die 267 Kunstrasenplätze mit und ohne Füllung, insbesondere mit Alt(reifen)gummi- und Kunststoffverfüllung für die Bezirke und das Land Berlin? Zu 1.: Derzeit geht der Senat davon aus, dass ca. ein Drittel aller Kunstrasenfelder in Berlin eine Kunststoffgranulatfüllung hat. 2. Wie viele der Kunstrasenplätze mit Alt(reifen)gummi- bzw. Kunststoffverfüllung stehen in den nächsten 3 Jahren zur grundhaften Sanierung an? Zu 2.: In Berlin gibt es keine Kunstrasenplätze mit SBR-Granulatfüllung (Styrol-Butadien- Rubber-Granulat, aus geschredderten Altreifen stammend). Eine Übersicht der kurzfristig zur Sanierung anstehenden Kunstrasenfelder mit Kunststoffgranulatfüllung gibt es derzeit noch nicht. 3. Welche alternativen Verfüllungen neben Kork (wie z. B. im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark) gibt es bereits in Berlin und nach welchen Kriterien fällt die Entscheidung über die Art des Füllstoffes bisher? Zu 3.: Eine alternative Verfüllungsart neben Kork ist Quarzsand. Mehr als 40 % der Berliner Kunstrasenfelder wurden ohne jegliche Füllmaterialien gebaut. Die Entscheidung über die Art des Kunststoffbelages und speziell über den Füllstoff beim Neubau oder der Sanierung trifft in der Regel der Betreiber der Sportstätte, in dessen Zuständigkeit die Sportanlage fällt. 4. Sind dem Senat die Vorschläge des BUND zur Vermeidung der Verbreitung von Mikroplastik aus bestehenden Kunstrasenflächen in die Umwelt aus dem Hintergrundpapier „Umweltbelastung durch Mikroplastik aus Kunstrasenplätzen“ vom 20.08.2019 (https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/meere/meere_mikroplastik_kunstrase n_hintergrund.pdf) bekannt? Zu 4.: Ja, sofern das Papier vom 15. August 2019 gemeint ist. Seite 2 von 2 5. Welche Anstrengungen wird der Senat unternehmen, um die Verbreitung von Mikroplastik von bestehenden Sportplätzen und durch Sporttreibende zu minimieren? Zu 5.: Der Senat bemüht sich – wie alle zuständigen Stellen des Sports in Deutschland - um eine Versachlichung der Debatte. Dazu gehört eine Untersuchung, wieviel Mikroplastik aus Kunstrasenfeldern tatsächlich in die Umwelt gelangt. Im Hinblick auf ein ggf. zu erwartendes Verbot von Kunstrasenfeldern mit Kunststoffgranulatfüllung wird der Senat vorläufig keine derartigen Spielfelder planen oder bauen und empfiehlt den Bezirken, ebenso zu handeln. Im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms werden die Bezirke darauf verwiesen, bei anstehenden Sanierungsarbeiten auf alternative Kunstrasensysteme auszuweichen. Darüber hinaus sind bauliche Veränderungen bei bestehenden, mit Gummigranulat verfüllten Kunstrasenplätzen derzeit nicht geplant. 6. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für die Umsetzung dieser notwendigen Maßnahmen zur Frage 5 und wie wird der Senat gemeinsam mit den Sporttreibenden an die Umsetzung der Maßnahmen gehen, die die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt verringern und dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen werden? Zu 6.: Es ist beabsichtigt, sanierungsbedürftige kunststoffverfüllte Kunstrasenplätze auszutauschen und bei einer Neuverlegung auf die Verwendung alternativer Materialien zu achten. Aus diesem Grunde wurde die Problematik bereits gemeinsam mit den Bezirken, die gummigranulatverfüllte Kunstrasenplätze in Berlin auf öffentlichen Sportanlagen betreiben, thematisiert. Hierzu läuft derzeit eine Abfrage über die beabsichtigten Sanierungen von mit Gummigranulat verfüllten Kunstrasenplätzen zum Sportstättensanierungsprogramm 2020. Spätestens ab dem Kalenderjahr 2021 ist beabsichtigt, keine gummigranulatverfüllten Kunstrasensysteme mehr über das Sportstättensanierungsprogramm zu bewilligen. Bei einem erforderlichem Austausch des Gummigranulats sollte zukünftig soweit möglich auf alternative Füllstoffe zurückgegriffen werden. 7. Welche Vorgaben und Haushaltsmittel wären erforderlich, um bei künftigen Kunstrasenplätzen und bei Sanierungsmaßnahmen auf Alt(reifen)gummi- und Kunststoffverfüllungen zu verzichten? Zu 7.: Sofern die Erneuerung der sanierungsbedürftigen Kunstrasenplätze über das Sportstättensanierungsprogramm erfolgen wird, geht der Senat davon aus, dass zusätzliche Haushaltsmittel nicht benötigt werden. Letztendlich kann eine genauere Aussage hierüber aber erst getroffen werden, wenn bekannt ist, ab wann und mit welchen Übergangsfristen ein Mikroplastikverbot auf EU-Ebene umgesetzt werden soll. Zusätzliche Kosten durch den Verzicht auf gummigranulatverfüllte Kunstrasenplätze entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Berlin, den 28. August 2019 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport