Drucksache 18 / 20 757 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2019) zum Thema: Kontrolldichte und Dunkelfeld (Drogen, Waffen, Geldwäsche) und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sept. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20757 vom 20. August 2019 über Kontrolldichte und Dunkelfeld (Drogen, Waffen, Geldwäsche) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Laut Berliner Morgenpost vom 28. Juni 20191 wurden bei einer Razzia in einem Neuköllner Cafè kiloweise Drogen gefunden und beschlagnahmt. Rund 60 Polizisten haben in der Nacht zu Freitag (28. Juni 19) gemeinsam mit Mitarbeitern des Neuköllner Bezirksamts und des Finanzamtes Wedding Shisha-Bars und Cafés kontrolliert. Insgesamt wurden sieben Lokale durchsucht. Dabei fanden die Ermittler u.a. bei der Durchsuchung eines Geldschranks einen vierstelligen Geldbetrag, fünf Kleinkaliberpatronen, über zwei Kilogramm Cannabis und Goldschmuck. Benjamin Jendro, Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommentierte am Vormittag den Einsatz: „Wir sehen, dass sich Hartnäckigkeit auszahlt und wir nie mit leeren Taschen nach Hause gehen. Jedes von der Straße geholte Gramm illegaler Substanzen und jede einkassierte Waffe rechtfertigen diese Einsätze.“ 1. Wie bewertet der Senat das Dunkelfeld im Deliktbereich „Drogen“ vor dem Hintergrund der Erfolge einer erhöhten Kontrolldichte? Zu 1.: Bei der Betäubungsmittelkriminalität handelt es sich um Kontrollkriminalität. Das bedeutet, dass diese Straftaten in der Regel erst durch Kontrollmaßnahmen von Strafverfolgungsbehörden festgestellt werden. Daraus folgt, dass sich die Anzahl an festgestellten Verstößen bei steigender Anzahl von polizeilichen Maßnahmen erhöht. Betäubungsmittelkriminalität lässt das Vorhandensein eines großen Dunkelfeldes vermuten. Verlässliche Aussagen zum Ausmaß des Dunkelfeldes vor dem Hintergrund der Erfolge einer erhöhten Kontrolldichte können jedoch nicht getroffen werden, da dem Senat hierzu keine Dunkelfeldstudie vorliegt. 2. Wie bewertet der Senat das Dunkelfeld im Deliktbereich „Waffen“ vor dem Hintergrund der Erfolge einer erhöhten Kontrolldichte? 1 https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article226315141/Razzia-in-Berlin-Polizei-stellt-in-Shisha- Bars-Drogen-und-Waffen-sicher.html Zu 2.: Vergleichbar mit dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität handelt es sich bei Waffendelikten ebenfalls um Kontrolldelikte. Verlässliche Aussagen zum Dunkelfeld können entsprechend nicht getroffen werden. 3. Wie bewertet der Senat das Dunkelfeld im Deliktbereich „Geldwäsche“ vor dem Hintergrund der Erfolge einer erhöhten Kontrolldichte? Zu 3.: Der in den Vorbemerkungen beschriebene Sachverhalt hat primär nichts mit dem strafrechtlichen Deliktsbereich der Geldwäsche zu tun und erscheint aufgrund der reduzierten rechtlichen Eingriffsermächtigungen nicht geeignet, das Dunkelfeld geldwäscherelevanter Handlungen zu erhellen. Der Tatbestand der Geldwäsche setzt im Sinne des § 261 Strafgesetzbuch (StGB) zwingend eine Vortat des dortigen Kataloges an Verbrechens- und qualifizierten Vergehenstatbeständen und eine weitere Tathandlung, wie z. B. das Verschleiern, voraus. Derartige Feststellungen lassen sich nur auf der Basis strafprozessualer Maßnahmen im Rahmen anhängiger Ermittlungsverfahren treffen. Die zur Rede stehenden, behördenübergreifenden Einsätze zielen vornehmlich darauf ab, im Bereich der Geldwäscheprävention und der Bußgeldtatbestände des Geldwäschegesetzes (GwG) erfolgreich wirken zu können. Ungeachtet dessen besteht bei der Geldwäsche sehr wahrscheinlich ein erhebliches Dunkelfeld, zu dessen Ausmaß der Senat keine verlässlichen Aussagen treffen kann. 4. Wie stellt der Senat sicher, dass diese Kontrolldichte weiterhin aufrechterhalten werden kann? 5. Ist eine Erhöhung der Kontrolldichte in den Bereichen „Drogen, Waffen, Geldwäsche“ geplant? 6. Gibt es seitens des Senats Pläne eine erhöhte Kontrolldichte auch im Bereich „Drogenhandel Clubszene“ auszuweiten? a. Wenn nein, warum nicht? 7. Gibt es seitens des Senats Pläne eine erhöhte Kontrolldichte auf andere Bereiche auszuweiten? 7.1. Wenn nein, warum nicht? Zu 4. bis 7.1.: Es ist auch weiterhin geplant, unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen und anderer Aufgaben, Maßnahmen durch die Polizei Berlin aber auch durch andere zuständige Behörden in den entsprechenden Bereichen durchzuführen. Konkrete Auskünfte über zukünftige Maßnahmen erteilt der Senat aus taktischen Gründen nicht. Berlin, den 03. September 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport