Drucksache 18 / 20 758 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2019) zum Thema: Sozialpsychiatrischer Dienst (SpD) in Berlin-Neukölln und Antwort vom 06. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20758 vom 20. August 2019 über Sozialpsychiatrischer Dienst (SpD) in Berlin-Neukölln ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sind die Einsatzkräfte der Berliner Polizei im Bezirk Neukölln darauf vorbereitet, dass der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) eingestellt wurde? Zu 1.: Der Sozialpsychiatrische Dienst des Bezirksamtes Neukölln wurde nicht eingestellt. Die Polizei Berlin wurde Anfang Juli 2019 durch die Pressemitteilung des zuständigen Bezirksstadtrates von Neukölln sowie durch zeitgleiche Anschreiben an die örtlich betroffenen Polizeiabschnitte über die Priorisierung der Notdiensttätigkeiten des Neuköllner Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) in Kenntnis gesetzt. In Akutsituationen erfolgt seitdem die Vorstellung von möglicherweise psychisch erkrankten Personen unmittelbar in einem Krankenhaus. 2. Pro Jahr gibt es in Neukölln ca. 3.200 Einsätze, bei denen auf Menschen getroffen wird, die unter psychischer Labilität oder psychischen Erkrankungen leiden. Wie sind die zurzeit eingesetzten Polizeikräfte darauf vorbereitet? Zu 2.: Im Rahmen der Ausbildung werden die Dienstkräfte der Polizei Berlin zur Thematik psychisch auffälliger bzw. kranker Personen beschult. Vertiefende Fortbildungen dazu werden sowohl an der Polizeiakademie (PA) als auch an der Verwaltungsakademie Berlin (VAK) angeboten. 3. Gibt es in Zukunft Schulungen, in denen die Einsatzkräfte darauf vorbereitet werden, teilweise die Aufgaben des SpD zu übernehmen? Zu 3.: Nein. 4. Ist es geplant zusätzliches Personal einzustellen? Zu 4.: Die Polizei in Berlin beabsichtigt nicht, Personal zur Kompensation der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) des Bezirksamtes Neukölln einzustellen. Die Aufgaben des SpD unterliegen unverändert der Organisationsverantwortung des Bezirksamtes. 5. Ist das Klinikum Neukölln darauf vorbereitet, dass die betroffenen Personen ab sofort ohne vorherige Deeskalation durch den SpD eingeliefert werden? Zu 5.: Dem Klinikum Neukölln ist bekannt, dass das ärztliche Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) aufgrund nicht besetzter ärztlicher Stellen nicht umfassend aufrechterhalten werden kann. Die persönliche Begutachtung von Patienten, die im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes vorläufig nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) untergebracht wurden, und die damit ggf. verbundene Beantragung einer Unterbringung nach PsychKG beim Amtsgericht Neukölln durch Ärztinnen und Ärzte des SpD Neukölln ist durchgängig gewährleistet. Eine Zunahme von Patienten, die im Rahmen akuter psychischer Krisen direkt durch die Polizei in der Rettungsstelle des Klinikums Neukölln vorgestellt wurden, konnte in den letzten Monaten nicht verzeichnet werden. Berlin, den 06. September 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung