Drucksache 18 / 20 760 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2019) zum Thema: Offene Fragen zu den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens „ICC Berlin“ und den weiteren Fortgang und Antwort vom 03. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 760 vom 21. August 2019 über Offene Fragen zu den Ergebnissen des Interessenbekundungsverfahrens „ICC Berlin“ und den weiteren Fortgang ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Zwischenzeitlich fand das mit 4,5 Millionen Euro finanzierte Interessenbekundungsverfahren seinen Abschluss und laut Medienberichten liegen acht Bekundungen vor. Laut öffentlicher Ankündigung der Wirtschaftssenatorin fand am 14. Juni eine Beratung mehrerer Senatsverwaltungen über den weiteren Vorgang statt: Ich frage den Senat: 1. Welche Senatsverwaltungen waren zu der medial angekündigten Gesprächsrunde mit welcher Ebene (Staatssekretärsebene, Abteilungsleiterebene, Referatsleiterebene, etc.) eingeladen und tatsächlich beteiligt. Zu 1.: Es waren folgende Verwaltungen eingeladen: die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die Senatskanzlei, das Landesdenkmalamt und der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf. Teilgenommen haben bis auf Vertreterinnen bzw. Vertreter von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen aus jeder eingeladenen Verwaltung ein bzw. zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter, von jeweils verschiedenen Ebenen. 2. Welche Ergebnisse wurden in der im Mai angekündigten Beratung zwischen den Senatsverwaltungen erzielt? Insbesondere: Wurden einzelne Konzepte und / oder einzelne Interessenten in dieser Runde bereits verworfen. 3. Wenn einzelne Konzepte / Interessenten aussortiert wurden, mit welchen Begründungen erfolgte die Selektion? 4. Welches, bzw. welche Nutzungskonzept wird bzw. werden präferiert? 5. Was sind die Gründe für diese Präferenz, bitte auch in Abgrenzung zu den anderen eingereichten Interessenbekundungen? 2 Zu 2. bis 5.: Es erfolgt nach einem Interessenbekundungsverfahren keine Auswahl, da keine Bewertung vorgenommen werden kann. Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren. Die eingegangenen Bekundungen wurden lediglich in drei Kategorien der Angebotsabgabe einsortiert: Investorenbrief, Zwischennutzung, konkrete Projektentwicklung. 6. Es war medial angekündigt, das Konzeptverfahren noch in diesem Jahr zu starten. Wann ist beabsichtigt, das Konzeptverfahren konkret zu starten? 7. Wenn es wider der Ankündigung noch keinen konkreten Zeitpunkt gibt, benennen sie bitte die Gründe dafür und teilen sie mit, auf wann das Konzeptverfahren nun verschoben worden ist? Zu 6. und 7.: Ein Konzeptverfahren würde, wie angekündigt, ab Vorliegen der Voraussetzungen starten können. Momentan liegen diese noch nicht vor, so dass aktuell noch kein Startzeitpunkt festgelegt wurde. 8. Ist, unter anderem am 14. Juni dieses Jahres oder auf einem der sicherlich durchgeführten Folgetermine zwischenzeitlich entschieden worden, ob für das ICC ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag oder ein Erbbaurechtsvertrag mit einer Bauverpflichtung und Nutzungsbindung geschlossen werden soll? Zu 8.: Die Entscheidung zu den genannten Alternativen wird aus vergaberechtlichen Gründen im Rahmen der Vorbereitung des Konzeptverfahrens getroffen werden müssen. Zum Start des Konzeptverfahrens wird diese Entscheidung daher vorliegen. 9. Wann beabsichtigt der Senat das im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren notwendige europaweite Ausschreibungsverfahren konkret zu starten? 10. Wird dieses Ausschreibungsverfahren in mehrere Lose unterteilt, wenn ja, in welche, wenn nein, warum nicht? Letzteres bitte ich auch vor dem Hintergrund der notwendigen Asbestsanierung zu beantworten. Zu 9. und 10.: Die genaue Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens ist noch zu klären und festzulegen. Die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens wird konkret gestartet, sobald die genaue Ausgestaltung festgelegt sein wird. 11. Die Vorbereitung und Begleitung des Interessenbekundungsverfahrens war mit 4,5 Mill. Euro veranschlagt und im Haushalt eingestellt. Mit welchen Kosten rechnet der Senat bei der Vorbereitung, Umsetzung und Auswertung des Ausschreibungsverfahrens? Zu 11.: Der Senat rechnet bei dem weiteren Verfahren mit Kosten in mindestens der für das Interessenbekundungsverfahren veranschlagten und im Haushalt eingestellten Höhe. 12. Ist beabsichtigt, neben Vertretern des Senats auch sachkundige unabhängige Experten in das Ausschreibungsverfahren einzubinden? Wenn ja, welche werden das sein? Zu 12.: Die genaue Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren, insbesondere des Konzeptverfahrens, wird in den Details noch geklärt und festgelegt. Bei der Festlegung der Ausschreibungskriterien kann auch über die Einbindung von unahängigen Expertinnen und Experten diskutiert werden. 13. Davon ausgehend, dass es bereits konkrete Vorstellungen über das notwendige Ausschreibungsverfahren gibt, bis spätestens wann soll die Vergabe abgeschlossen sein? 3 Zu 13.: Nach Start des Konzeptverfahrens muss - je nach Verfahrensart (einstufiges oder zweistufiges Verfahren) - mit einer Dauer von ca. zwei Jahren gerechnet werden. Der Anhandgabezeitraum, beginnend nach Vergabeempfehlung an die Bestbieterin bzw. den Bestbieter bis zum Zeitpunkt der Beurkundung, umfasst momentan einen Zeitraum von ca. 6-9 Monaten, die sich an den Ausschreibungszeitraum anschließen. Berlin, den 03. September 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe