Drucksache 18 / 20 761 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2019) zum Thema: Eintreibung von Geldzahlungen aus Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden für Halter von Kfz mit ausländischen Kennzeichen und Antwort vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20761 vom 22. August 2019 über Eintreibung von Geldzahlungen aus Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden für Halter von Kfz mit ausländischen Kennzeichen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verwarnungs- und Bußgeldbescheide an Halter von Kfz mit ausländischen Kennzeichen sind in den letzten fünf Jahren durch Organe des Berliner Senates ausgestellt worden? (Bitte bei allen Antworten jeweils tabellarische Aufstellung, soweit zweckdienlich)! Zu 1.: Von der Bußgeldstelle der Polizei Berlin werden zu dieser Fragestellung keine gesonderten Statistiken vorgehalten. 2. Wie viele derartige Bescheide gingen dabei an Halter aus dem Bereich des EUCARIS (European Car and Driving License Information System) ? Zu 2.: Die Bußgeldstelle hat als Verwaltungsbehörde rechtlich keinen vollen automatisierten Zugriff auf EUCARIS-Halterdaten. Ein im Rahmen der EU-Richtlinie 2015/413/EU (CBE-Richtlinie) für definierte Verkehrsordnungswidrigkeiten rechtlich eröffneter europäischer Halterdatenaustausch kann derzeit in Berlin technisch noch nicht genutzt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Berlin begangen werden , nicht verfolgt und geahndet werden. Es hat sich als effektiver herausgestellt, eher die tatsächlichen Fahrzeugführenden zu ermitteln, als an die formal im Ausland registrierten Fahrzeughaltenden Schreiben zu versenden. Bereits seit mehreren Jahren beschäftigt sich ein Sondersachgebiet in der Bußgeldstelle in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachdienststellen mit der gezielten Ermittlung inländischer Nutzender und entsprechender konsequenter Verfolgung und Ahndung begangener Verkehrsverstöße. Seite 2 von 2 3. In wie vielen Fällen konnte das Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten ermitteln? (Jeweils getrennt nach EUCARIS- und Nicht-EUCARIS-Ländern) 4. Wie hoch ist die Gesamtsumme der an EUCARIS-Halter gerichteten Bescheide? 5. Wie hoch ist die Gesamtsumme der an die übrigen Halter gerichteten Bescheide? 6. Wie hoch ist die Gesamtsumme der bei beiden Haltergruppen tatsächlich beigetriebenen Geldbeträge ? 7. Welche Gründe sieht der Senat in einer eventuellen Differenz zwischen den eingeforderten und den tatsächlich eingegangenen Geldbeträgen? 8. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um eine solche eventuelle Differenz zu beseitigen? Zu 3. bis. 8.: Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2. Berlin, den 04. September 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport