Drucksache 18 / 20 764 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2019) zum Thema: Diese Fragebögen und Antwort vom 12. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20764 vom 20.08.2019 über Diese Fragebögen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft einen Sachverhalt, den der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Beantwortung erfolgt nur bezogen auf die in sozialen Erhaltungsgebieten ausgeübten Vorkaufsrechte. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Da – unter Bezugnahme auf die Schriftliche Anfrage 18/ 20763 – nur die Bezirke Mitte, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg im Zusammenhang mit Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten Dienstleister beauftragt haben, treffen die nachfolgenden Fragen auch nur auf diese drei Bezirke zu. Vorbemerkung der Abgeordneten: An der Vorbereitung zur Ausübung von Vorkaufsrechten sind unterschiedliche Unternehmen und Organisationen aktiv beteiligt. Sie führen Informationsveranstaltungen und Beratungen der Mieter/innen durch. Frage 1: Welche Daten über die Mieterinnen und Mieter der Wohnhäuser der geplanten Vorkaufsrechte teilt das Bezirksamt beauftragten Dienstleistern mit? Antwort zu 1: Mitte: Beauftragter Dienstleister des Bezirks Mitte ist die Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH. Der Bezirk teilt der Mieter/innenberatung keine Daten über die Mieter/innen der Wohnhäuser mit, für die der Bezirk das Vorkaufsrecht prüft. 2 Friedrichshain-Kreuzberg: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt seinen beauftragten Dienstleistern keine personenbezogenen Daten zu Mieter/innen mit. Bei der Durchführung von Mieter/innenversammlungen erhalten die Beauftragten personenbezogene Daten der Mieter/innen nur, soweit die Mieter/innen ihnen diese übermitteln. Treptow-Köpenick: Für die Verkehrswertermittlung ist eine Liste über die Mieteinnahmen des Hauses erforderlich. Weitere Leistungen durch Dritte werden im Zusammenhang mit Vorkaufsrechten nicht erbracht. Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage darf ein Bezirksamt Daten über die Bewohner betroffener Häuser an Dienstleister herausgeben? Antwort zu 2: Mitte: Es werden keine Daten über die Bewohner/innen an die Mieter/innenberatung herausgegeben. Friedrichshain-Kreuzberg: Im Falle des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg helfen die beauftragten Dienstleister/innen dabei, gegebenenfalls Sozialdaten im Auftrag des Bezirks zu erheben. Dafür kam bislang nur die asum GmbH zum Einsatz. Im Konkreten heißt dies, dass die asum GmbH die Sozialdaten erhebt, in einem Bericht an den Bezirk zusammenfassend statistisch auswertet (Miethöhen, Mietbelastung, Haushaltsgröße und -typ) und die einzelnen Fragebögen löscht. Die asum GmbH und die AKS Gemeinwohl sind gemäß Rahmen- bzw. Leistungsvertrag dazu verpflichtet, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG) vom 13. Juni 2018 in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Soweit die Dienstleister zur Erfüllung der in ihrem Vertrag vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten verarbeiten, handeln sie als datenverarbeitende Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 des BlnDSG. Nach Abschluss der vertraglichen Leistungen sind alle dem Datenschutz unterliegenden Daten an den Bezirk zu übergeben. Treptow-Köpenick: Leistungen durch Dritte werden im Zusammenhang mit Vorkaufsrechten nicht erbracht. Eine Herausgabe von Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung von sozialen Härtefällen, etwa bei der Suche nach Ersatzwohnraum. Solche Daten sind immer Einzelfallbezogen und vertraulich zu handhaben und „Dritte“ sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet. Frage 3: In welchen Fällen müssen die Bewohner vorab einer Datenweitergabe zustimmen? Antwort zu 3: Mitte: Es werden keine Daten über die Bewohner/innen an die Mieter/innenberatung herausgegeben. 3 Friedrichshain-Kreuzberg: Im Zuge der Prüfung, ob der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufsrecht ausüben kann, können dem Bezirk Daten über die sozialen Wohnverhältnisse im betroffenen Haus helfen. Dies kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn der Kaufpreis für ein Grundstück so hoch ist, dass ein Dritter – im Regelfall eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft – nur mit einem erhöhten Zuschuss in der Lage ist, das Grundstück zu kaufen und zu bewirtschaften. Das Ausfüllen eines entsprechenden Fragebogens zu den sozialen Wohnverhältnissen beruht auf Freiwilligkeit und Anonymität. Die Sozialdaten werden ggf. ausgewertet an den Senat übermittelt. Treptow-Köpenick: In Fällen gemäß Antwort zu Frage 2 stimmen hilfsbedürftige Bewohner/innen durch Annahme der Hilfeleistung durch konkludentes Handeln der zweckgemäßen Verwendung ihrer Daten zu. Frage 4: Was geschieht mit den personenbezogenen Daten, die beauftragte Dienstleister mit Fragebögen im Zuge der Beratung der Mieterinnen und Mietern bei Veranstaltungen erhoben werden? Antwort zu 4: Mitte: Die Mieter/innenberatung erhebt keine personenbezogenen Daten mit Fragebögen (bei Veranstaltungen). Friedrichshain-Kreuzberg: Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben (siehe hierzu Antworten zu 2. und 3). Hinzu kommt, dass die Mieter/innen jederzeit und ohne die Angabe von Gründen das Recht haben, die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten zu widerrufen. Der Widerruf kann jederzeit mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Treptow-Köpenick: Daten aus Fragebögen werden codiert und anonym ausgewertet und anschließend vernichtet. Dazu sind beauftragte Dienstleister/innen immer verpflichtet. Frage 5: Was geschieht bei den beauftragten Beratern und dem Bezirksamt mit diesen Fragebögen bzw. Daten? Antwort zu 5: Mitte: Siehe die Antwort zu Frage 4. Friedrichshain-Kreuzberg: Nach der Auswertung werden die einzelnen Fragebögen gelöscht. Treptow-Köpenick: Siehe die Antwort zu Frage 4. Frage 6: Gibt es Löschfristen für das Bezirksamt und die beauftragten Berater? 4 Antwort zu 6: Mitte: Die Datenverarbeitung bzw. der Umgang mit personenbezogenen Daten im Bezirk Mitte richtet sich nach den jeweils aktuellen Datenschutzrichtlinien (EU-DSGVO). Friedrichshain-Kreuzberg: Die Löschfristen richten sich nach der DSGVO. Treptow-Köpenick: Die Löschung erfolgt nach Fertigstellung der jeweiligen Untersuchung. Frage 7: Wie wird der Datenschutz der Mieterinnen und Mieter dabei gewährleistet? Antwort zu 7: Mitte: Siehe die Antwort zu Frage 6. Friedrichshain-Kreuzberg: Siehe die Antworten zu den Fragen 3 bis 6. Treptow-Köpenick: „Dritte“ sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet. Berlin, den 12.09.2019 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen