Drucksache 18 / 20 766 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 23. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2019) zum Thema: Erhebung von Daten zu ethnischer Zugehörigkeit durch Berliner Behörden und Antwort vom 12. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 16 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 766 vom 23. August 2019 über Erhebung von Daten zu ethnischer Zugehörigkeit durch die Berliner Behörden ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2017 findet sich ein Verweis auf die vermeintliche Minderheitenzugehörigkeit von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Es heißt dort: „Zum dem Phänomen ‚Trickdiebstahl in Wohnung‘ konnten insgesamt 86 Tatverdächtige ermittelt werden, davon 33 weibliche. Unter den 45 Nichtdeutschen befanden sich 27 polnische Staatsangehörige, davon 16 weibliche. Bei den hierzu durch die Fachdienststelle ermittelten Tatverdächtigen handelt es sich überwiegend um Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma. Diese Familienclans leben mittlerweile seit Jahren in Deutschland und besitzen größtenteils die deutsche Staatsangehörigkeit.“ Daraus leiten sich eine Reihe von Fragen zur Datenerfassung bei Berliner Behörden ab. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Datenerfassung zu Volksgruppen: In welchen Dateien erfassen und verarbeiten Berliner Behörden die besondere Kategorie personenbezogener Daten „Volkszugehörigkeit“ bzw. „ethnische Zugehörigkeit“? Bitte vollständig listen. a) Welche Optionen werden jeweils den Anwendern und Anwenderinnen der entsprechenden Dateien als auszuwählende Optionen für das Merkmal „Volkszugehörigkeit“ angeboten? Bitte alle Optionen sowie mögliche zusätzliche Angaben listen. Bitte ebenfalls listen, bei wie vielen Personen das jeweilige Merkmal erfasst ist. b) Gibt es unter den zur Auswahl stehenden Merkmalen „Volkszugehörigkeit“ das Merkmal „Sinti und Roma“? Falls nein, gibt es ein anderes Merkmal, das für Angehörige der „Volksgruppe der Sinti und Roma“ Verwendung findet oder das auf eine Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe schließen lässt? c) Auf welcher Rechtsgrundlage werden Angaben zur Volkszugehörigkeit erfasst? Was sind die Speicherfristen? d) Nach welchen Kriterien werden Merkmale zur Volkszugehörigkeit vergeben? Insbesondere: Wie entscheiden Behörden, ob sie hierzu Daten erfassen oder nicht? e) Nach welchen Methoden werden die Daten hierzu erhoben, wie lässt sich die Volkszugehörigkeit bestimmen? f) Welchem Zweck dienen die erhobenen Daten zur Volkszugehörigkeit? Speziell, welchen Zweck dienen sie bei der Kriminalitätsprävention und -bekämpfung? Seite 2 von 16 g) Gibt es Auffangbegriffe wie „sonstige Volkszugehörigkeit“ und „unbekannte Volkszugehörigkeit“? Wenn ja, bitte benennen und begrifflich erläutern, was mit diesem Merkmal benannt werden soll. Nach welchen Kriterien wird entschieden hierzu Daten zu erfassen? Nach welcher Methode werden Daten hierzu erhoben? Zu welchem Zweck? h) Wer hat Zugriff auf diese Daten, welche Behörden und welche Personen innerhalb der Behörde? Wie viele Personen sind das zahlenmäßig in Berlin? Wird der Zugriff auf die Daten protokolliert? Zu 1.: Im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin werden zu beschuldigten Personen keine Daten systematisch erfasst oder erhoben, die die „Volkszugehörigkeit“ der Personen, ihre Zugehörigkeit zu einer „Volksgruppe“ oder ihre „ethnische Zugehörigkeit“ betreffen. Es gibt keine entsprechend vorgesehenen Eintragungsoptionen. Soweit Daten zur „Volkszugehörigkeit“ oder „ethnischen Zugehörigkeit“ in Form von Papierakten oder Eingaben von Dritten übermittelt oder sonst im Einzelfall bekannt werden sollten, wären diese auf Grundlage der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung, § 160 Strafprozessordnung (StPO), und des Grundsatzes der Aktenwahrheit aktenkundig zu machen und ggf. auch im Rahmen der Textverarbeitung auf Grundlage des § 483 StPO zu speichern. Gegenstand der konkreten Verwendung solcher Daten wären indessen nicht die entsprechenden Zuordnungen als solche, sondern allein die ihnen möglicherweise zugrundeliegenden konkreten tatsächlichen Umstände in der Person der Betroffenen und dies nur, soweit sie strafprozessual relevant sein könnten. Dies ließe sich – wie die Speicher- bzw. Aufbewahrungsfristen - nur im konkreten Einzelfall, verfahrensbezogen, bestimmen. Eine automatisierte Auswertung ist nicht möglich. Eine Erfassung der Volkszugehörigkeit findet im Sinne der Anfrage im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) statt. Die erfragten Daten werden ggf. auch in weiteren Verfahren, wie dem Fallbearbeitungssystem CASA (Computergestützte Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung) oder dem BIDAVIS (Bild-Datenverarbeitungs- und Informationssystem) verarbeitet. Das POLIKS ist hierbei jeweils das Quellsystem für die Grunddaten. Zu 1. a): Im POLIKS werden folgende Optionen und Informationen angeboten: Volkszugehörigkeit Siedlungsgebiete/Herkunft Abchase Abchasien (Region im Südkaukasus/Georgien) Adschare Adscharien (autonome Republik in Georgien) Adygejer (West- Tscherkesse) Adygeja (Nordkaukasus) Albaner (Kosovo- Albaner) Kosovo Albaner (Skipetare) Albanien, Mazedonien, Serbien Ambonese Ambon (Molukken-Hauptinsel) Indonesien Araber Arabische Halbinsel, Nordafrika Armenier Armenien, Aserbaidschan, Berg Karabach, Turkmenistan Aserbaidschaner Aserbaidschan, Armenien, Nachitschewan, Berg Seite 3 von 16 (Aseri) Karabach, Iran Assyrer Kaukasus, Moskau, St. Petersburg Aware Dagestan (Republik im Kaukasus) Balkare Karbadino-Balkarien, Nord-Kaukasus Baske Baskenland (Spanien: Vasca u. Navarra; Frankreich: Pyrenées atlantiques) Belutsche östlicher Iran, südliches Afghanistan, westliches Pakistan Bosnier Bosnien und Herzegowina, Serbien Bretone Bretagne (Frankreich) Dagestaner Dagestan (Republik im Kaukasus) Darginer Dagestan (Republik im Kaukasus) deutsch Deutschland Eritreer Eritrea, Äthiopien Este Estland Flame Flandern (Belgien) -niederländ.-sprachig Georgier Georgien (Kaukasus), Russland Han-Chinese China, Indonesien, Malaysia, Taiwan, Singapur, Thailand Hazara Afghanistan, Iran, Pakistan Inder Indien, Pakistan Ingusche Inguschetien, Nordkaukasus Kabardiner (Ost- Tscherkesse) Kabardino-Balkarien, Karatschai-Tscherkessien (Nordkaukasus), Türkei, Syrien, Jordanien Kalmyke Kalmykien (Nordkaukasus) Kanuri Nigeria, Niger, Tschad, Kamerun Karatschajer Karatschaj-Tscherkessien (Nordkaukasus) Kasache Kasachstan/ Zentralasien, China, Russland, Tadschikistan, Usbekistan Katalane Katalonien u. Balearen (Spanien) Kirgise Kirgisistan/ Zentralasien, China, Tadschikistan, Usbekistan Korse Korsika (Frankreich) Kroate Kroatien, Bosnien u. Herzegowina, Österreich, Ungarn Kumyke Dagestan (Republik im Kaukasus) Kurde Kurdistan (Türkei, Iran, Irak, Syrien) Lake Dagestan (Republik im Kaukasus) Lesgier Dagestan (Republik im Kaukasus) Lette Lettland Litauer Litauen, Lettland, Belarus, Russland, Polen Maure Algerien, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien Mazedonier Mazedonien Mingrelier Georgien (Kaukasus) Seite 4 von 16 Moldauer Moldawien, Ukraine, Rumänien Molukker Molukken (indonesische Inselgruppe) Indonesien Montenegriner Montenegro Nogaier Dagestan (Republik im Kaukasus) Nordire Nordirland, Großbritannien Ossete Nordossetien-Alanien, Südossetien (Georgien) Palästinenser Palästinensische Gebiet, Israel, Jordanien, Libanon, Syrien Paschtune Afghanistan, Pakistan Punjabi Punjab, (Indien, Pakistan) Russe Russland, Staaten der ehem. UdSSR, bedeutende Minderheiten in Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Israel, Kanada, Vereinigtes Königreich, USA Rutuler Dagestan (Republik im Kaukasus) Same (Lappe) Norwegen, Schweden, Finnland, Russland Sarde Sardinien (Italien) Serbe Serbien, Kroatien, Kosovo, Bosnien u. Herzegowina Singhalese Sri Lanka Slowake Slowakei, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien, Tschechien, Ukraine, Ungarn Slowene Slowenien, Italien, Österreich, Ungarn Somali Somalia, Äthiopien; Kenia sonstige Volkszugehörigkeit Sorbe Brandenburg, Sachsen Südtiroler Italien (Trentino-Südtirol) Swane Georgien (Kaukasus) Tabasaraner Dagestan (Republik im Kaukasus) Tadschike Afghanistan, Tadschikistan, Usbekistan, China Talische Aserbaidschan Tamile Sri Lanka, Indien Tate Aserbaidschan und Dagestan (Republik im Kaukasus) Tausug Malaysia, Philippinen Thai Thailand Tscherkesse Karatschai-Tscherkessien, Adygeja, Kabardino- Balkarien (Nordkaukasus), Türkei, Syrien, Jordanien Tschetschene Tschetschenien (Kaukasus) Tuareg Algerien, Libyen, Mali, Niger Türke Türkei, Bulgarien, Deutschland, Niederlande, Zypern Turkmene Turkmenistan, Türkei, Aserbaidschan, Irak, Syrien, Iran, Afghanistan, Kasachstan, Usbekistan Uigure China, Kasachstan Ukrainer Ukraine, Belarus, Russland Seite 5 von 16 unbekannte Volkszugehörigkeit Usbeke Usbekistan, Afghanistan, Kasachstan, Russland, Tadschikistan Wallone Belgien (Wallonie) –frz.-sprachig Weißrusse Weißrussland/Belarus, Estland, Lettland, Litauen, Ukraine Im Informationssystem sind diese Werte durch die Polizei Berlin gemäß der folgenden Tabelle erfasst worden (Stand 03.09.2019). Die Tabelle enthält zum Teil Katalogwerte, die bei Ersterfassung aktuell nicht mehr auswählbar wären, die jedoch aufgrund der Verknüpfung mit der betreffenden Person bei nicht abgelaufener Speicherfrist weiterhin recherchierbar sind. Volkszugehörigkeit Anzahl Abchase 6 Adschare 1 Afrika 7 Albaner (Kosovo- Albaner) 27 Albaner (Skipetare) 1 Ambonese 1 Araber 9 Armenier 9 Aserbaidschaner (Aseri) 4 Asien 1 Aware 4 Baden- Württemberg 138 Balkare 2 Bayern 29 Berlin 105 Bosnier 10 Brandenburg 83 Bremen 3 Dagestaner 20 Darginer 3 deutsch 40 Este 4 Europa-Ost 11 Europa-West 6 Georgier 22 Hamburg 5 Seite 6 von 16 Hazara 4 Hessen 30 Ingusche 5 Karatschajer 1 Kasache 37 Kirgise 7 Korea 1 Kroate 2 Kumyke 6 Kurde 59 Lette 19 Litauer 9 Mazedonier 4 Mecklenburg- Vorpommern 15 Moldauer 18 Montenegriner 1 Niedersachsen 69 Nordafrika 3 Nordamerika 1 Nordire 1 Nordrhein- Westfalen 37 Ossete 2 Palästinenser 344 Paschtune 2 polnisch verwaltete Ostgebiete 5 Punjabi 1 Rheinland-Pfalz 11 Russe 961 Rutuler 2 Saarland 3 Sachsen 27 Sachsen-Anhalt 52 Schleswig-Holstein 5 Serbe 24 Slowake 2 sonstige Volkszugehörigkeit 51 sowjetisch verwaltete Ostgebiete 4 Seite 7 von 16 Südamerika 1 Tabasaraner 1 Tadschike 12 Talische 1 Tamile 1 Thüringen 11 Tschetschene 310 Türke 3 Turkmene 6 Ukrainer 46 unbekannte Volkszugehörigkeit 576 Usbeke 9 Vereinigte Arabische Republik 2 Vorderer Orient 5 Weißrusse 20 Zu 1. b): Satz 1 und 2: Nein. Zu 1.c): Die Rechtsgrundlagen sind vom jeweiligen Verarbeitungszweck abhängig. Überwiegend erfolgt dies im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Die Erfassung dieser Daten erfolgt vornehmlich auf der Grundlage der §§ 161 ff, 483 Abs.3, 484 Abs. 4 StPO i. V. m. §§ 18, 42 ff Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG). Die Prüf- und Löschfristen ergeben sich aus §§ 43 und 48 ASOG sowie aus der Verordnung über Prüffristen bei der polizeilichen Datenspeicherung. Zu 1. d) und e): Die Entscheidung über die Erfassung der Volkszugehörigkeit richtet sich nach der möglichen Relevanz für die weiteren Ermittlungen des Sachverhalts im konkreten Einzelfall. In der Regel teilen Personen ihre Volkszugehörigkeit auf Nachfrage selbst mit. Die Angaben der betroffenen Person werden den bundeseinheitlichen Katalogwerten entsprechend übernommen. Die Katalogwerte werden von der Kommission „Informationsmanagement Fachlichkeit“ (KINF) der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt (AG Kripo) erarbeitet und erforderlichenfalls aktualisiert. Zu 1. f): Die Angaben können im Einzelfall eine ermittlungs- bzw. fahndungsunterstützende Information darstellen. Insbesondere können sie für die Analyse der Täter-Opfer- Beziehung, die Erkennung von Tatzusammenhängen oder die Ermittlung des Tatmotivs relevant sein. Seite 8 von 16 Zu 1. g): Die Auffangbegriffe „sonstige Volkszugehörigkeit“ und „unbekannte Volkszugehörigkeit“ sind Katalogwerte, die Verwendung finden, wenn die Volkszugehörigkeit zwar benannt, diese jedoch nicht als Katalogwert enthalten oder keine Information hierzu erlangbar ist. Des Weiteren siehe Antworten zu den Fragen 1. d) und f). Zu 1. h): Zugriffsberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin, die über eine Berechtigung für das POLIKS verfügen. Das sind aktuell 19.462 Dienstkräfte (Stand 03.09.2019). Jeder Zugriff auf personenbezogene Daten wird protokolliert. 2. Datenerfassung zum „Phänotyp“: In welchen Dateien erfassen und verarbeiten Berliner Behörden personenbezogene Daten zum „Phänotypen“ von Personen? a) Wenn ja, bitte alle Dateien listen. Bitte ebenfalls alle Optionen sowie mögliche zusätzliche Angaben listen und angeben, bei wie vielen Personen jeweils erfasst werden. b) Gibt es die Phänotyp-Kategorie „Sinti und Roma“? Falls nein, gibt es einen Phänotyp, der im Alltagsgebrauch für Angehörige der „Volksgruppe der Sinti und Roma“ Verwendung findet oder der auf die Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe schließen lässt? c) Was ist Rechtsgrundlage für diese Erfassung? Was sind die Speicherfristen? d) Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob zu einer Person Feststellungen zum „Phänotyp“ getroffen werden? e) Nach welchen Methoden wird der „Phänotyp“ von Tatverdächtigen und Straftätern und Straftäterinnen bestimmt? Wie kommen die Phänotyp-Kategorien zustande? Wie wird eine trennscharfe Einsortierung von Phänotypen sichergestellt? Gibt es die Möglichkeit mehrere Phänotypen anzugeben? Gibt es hierzu Anwendungshinweise oder Schulungen für die Beamten und Beamtinnen? f) Wie unterscheidet sich ein „südosteuropäischer“ von einem „osteuropäischen“ oder „südeuropäischen“ Phänotypus? g) Welchem Zweck dient die Erfassung? h) Wer hat Zugriff auf diese Daten, welche Behörden und welche Personen innerhalb der Behörde? Wie viele Personen sind das zahlenmäßig in Berlin? Wird der Zugriff auf die Daten protokolliert? Zu 2.: Für die Geschäftsbereiche der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin gelten die in der Antwort zu 1 getroffenen Aussagen analog. Eine Erfassung zum „Phänotyp“ findet im Sinne der Anfrage im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) statt. Zu 2. a): Im POLIKS werden in der Kategorie „Phänotypus“ folgende Auswahlmöglichkeiten angeboten: Phänotypus afrikanisch afro-amerikanisch asiatisch europäisch Seite 9 von 16 indianisch mittel-/ südamerikanisch nordafrikanisch nordamerikanisch nordostafrikanisch ostasiatisch osteuropäisch südasiatisch südeuropäisch südostasiatisch südosteuropäisch westasiatisch westeuropäisch zentral- /südafrikanisch zentralasiatisch Im POLIKS sind diese Werte in der zu einer Person gehörenden Personenbeschreibung gemäß folgender Aufschlüsselung erfasst worden (Stand: 03.09.2019): Phänotypus Anzahl afrikanisch 1647 afro-amerikanisch 594 asiatisch 2643 europäisch 17935 indianisch 116 mittel-/ südamerikanisch 1058 nordafrikanisch 9338 nordamerikanisch 77 nordostafrikanisch 566 ostasiatisch 12018 osteuropäisch 31696 südasiatisch 1162 südeuropäisch 12664 südostasiatisch 1153 südosteuropäisch 27734 westasiatisch 33730 westeuropäisch 68251 zentral- /südafrikanisch 4335 zentralasiatisch 200 (Leer) 34251 Gesamtergebnis 261168 Seite 10 von 16 Zu 2. b): Nein. Zu 2. c): Siehe Antwort zu Frage 1. c). Zu 2. d): Der Phänotyp ist ein ergänzendes Merkmal zur Personenbeschreibung. Die Erfassung erfolgt regelmäßig im Rahmen erkennungsdienstlicher Maßnahmen. Zu 2. e) und f): Die der Zuordnung zugrunde liegenden bundeseinheitlichen Katalogwerte werden von der Kommission „Informationsmanagement Fachlichkeit“ (KINF) der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt (AG Kripo) erarbeitet und erforderlichenfalls aktualisiert. Erkennungsdienstliche Behandlungen werden grundsätzlich von Dienstkräften der Polizei Berlin durchgeführt. Sie werden dazu in einem Ausbildungslehrgang geschult. Konkrete Checklisten für die Zuordnung zu einzelnen Phänotypen liegen nicht vor. Die Einordnung wird nach Anschein vorgenommen, d.h. sie liegt im Ermessen des Durchführenden der erkennungsdienstlichen Behandlung und wird im Vier-Augen- Prinzip geprüft. Eine Mehrfachnennung ist nicht möglich. Zu 2. g): Die Personenbeschreibung dient insbesondere dem Wiedererkennen von Personen nach Straftaten oder dem Erkennen von Tatzusammenhängen. Die Personenbeschreibung ist Element der Zuordnung in den polizeilichen Lichtbildvorzeigedateien. Im kriminalistischen Alltag werden aus diesen Dateien ermittlungsunterstützende Anwendungen, wie z. B. Wahllichtbildvorlagen, erstellt. Zu 2. h): Siehe Antwort zu Frage 1. h): 3. Datenerfassung zu Tatverdächtigen: In welchen Dateien erfassen Berliner Behörden personenbezogene Daten zu Tatverdächtigen? Bitte Dateien listen. a) Soweit aus der Antwort auf Frage 1 nicht bereits ersichtlich: In welchen Dateien wird dabei speziell die Kategorie „Volkszugehörigkeit“ bei Tatverdächtigen erfasst? Welche Kategorien werden hier jeweils erfasst? Bitte Optionen listen und angeben, welche zusätzlichen Angaben vermerkt werden können. Bitte ebenfalls angeben, bei wie vielen Personen das Merkmal erfasst ist. b) Soweit aus der Antwort auf Frage 2 nicht bereits ersichtlich: In welchen Dateien werden Daten zum „Phänotyp“ von Tatverdächtigen erfasst? Welche Kategorien werden hier jeweils erfasst? Bitte Optionen listen und angeben, welche zusätzlichen Angaben vermerkt werden können. Bitte ebenfalls angeben, bei wie vielen Personen das Merkmal erfasst ist. Zu 3.: Personenbezogene Daten tatverdächtiger Personen werden in dem Aktenverwaltungsprogramm MESTA erfasst, das in der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin zum Einsatz kommt. Daten zu gerichtlichen Strafverfahren werden in AuLAK-Straf (Automation Landgericht, Amtsgericht und Kammergericht in Strafsachen) in einer INFORMIX Seite 11 von 16 SQL-Datenbank gespeichert. Sie enthalten keine Angaben im Sinne der Fragen 1. und 2. Bei der Polizei werden die Daten Tatverdächtiger im Polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfasst. Daten werden ggf. auch in weiteren Verfahren, wie dem Fallbearbeitungssystem CASA (Computergestützte Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung) oder dem BIDAVIS (Bild-Datenverarbeitungs- und Informationssystem) verarbeitet. Das POLIKS ist hierbei jeweils das Quellsystem für die Grunddaten. 4. Datenerfassung im POLIKS: Welche weiteren ermittlungsrelevanten Hinweise (EHW) oder personenbezogenen Hinweise (PHW) werden im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfasst? Bitte sämtliche Optionen listen und angeben, welche zusätzlichen Angaben gemacht werden können. Bitte ebenfalls angeben, bei wie vielen Personen die Merkmale erfasst ist. a) Was ist begrifflich unter den EHW „reisender Täter“ zu verstehen? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den EHW „reisender Täter“ zu vergeben? Welche zusätzlichen Angaben können mit diesen EHW verbunden werden? Bitte sämtlich listen. b) Auf welcher Rechtsgrundlage werden EHW und PHW jeweils vergeben? Was sind Speicherfristen? c) Nach welchen Kriterien wird entschieden, dass EHW und PHW zugewiesen werden? d) Welchem Zweck dient die Erfassung der EHW und PHW? e) Welche Daten können als zusätzlichen Personendaten erfasst werden? Bitte sämtlich listen und angeben, ob zusätzliche Angaben gemacht werden können. f) Ist es denkbar, dass bei der Personenbeschreibung oder als „abhängiges Objekt“ Angaben zur Volkszugehörigkeit oder zum Phänotyp von Tatverdächtigen erfolgen? Können diese Felder strukturell ausgewertet werden? g) Wer hat Zugriff auf diese Daten im POLIKS, welche Behörden und welche Personen innerhalb der Behörde? Wie viele Personen sind das zahlenmäßig in Berlin? Wird ein Zugriff auf die Daten protokolliert? h) Gibt es eine Kombination von PHW/EHW, Phänotyp-Kategorie und Volkszugehörigkeit, die aus Sicht der Berliner Polizei auf die Zugehörigkeit der beschriebenen Person zur „Volksgruppe der Sinti und Roma“ schließen lässt? Zu 4.: Aus einem Katalog zu personengebundenen und ermittlungsunterstützenden Hinweisen (PHW/EHW) kann ein Wert ausgewählt werden. Die Vergabe mehrerer EHW/PHW ist möglich. Folgende Werte stehen zur Verfügung: Personengebundener Hinweis Abkürzung Art Achtung: Sondersachbearbeitung - Anruf bei zust. K1 Dienststelle erforderlich Sofortanruf K 1 !! EHW Ansteckungsgefahr Ansteckungsgefahr PHW Aufenthaltsverbot Aufenthalt EHW Auflage/Weisung Auflage EHW Auflage/Weisung HB Auflage HB EHW Ausbrecher Ausbrecher PHW Auskunftssperre Auskunftssperre EHW bewaffnet bewaffnet PHW Seite 12 von 16 Btm-Handel (Abnehmer) Btm-Abnehmer EHW Btm-Handel (Händler) Btm-Händler EHW Btm-Handel (Kurier) Btm-Kurier EHW Btm-Handel (Lieferant) Btm-Lieferant EHW Btm-Handel (Produzent) Btm-Produzent EHW Btm-Konsument Btm-Konsument PHW Einbrecher Einbrecher EHW Explosivstoffgefahr Explosiv PHW Freitodgefahr Freitod PHW Gefährdung (Brandstifter) Brandstifter EHW Gefährdung (Häusliche Gewalt) Häusl.Gewalt EHW Gefährdung (Stalker) Stalker EHW Gefährdungslagebild Gefährder EHW Gewalttäter Sport (Intensivtäter) Sportgewalt EHW gewalttätig gewalttätig PHW Identität Identität EHW Identität (Dokumentenbeschaffer) ID-Beschaffer EHW Identität (Passüberlasser) ID-Pass EHW Kfz-Dieb Kfz-Dieb EHW Konsument harter Drogen BtmHart EHW Menschenhandel (Anwerber) Anwerber EHW Menschenhandel (Schleuser) Schleuser EHW Menschenhandel (Vermieter) Vermieter EHW Menschenhandel (Zuhälter) Zuhälter EHW Politisch motivierter Straftäter (PMK - nicht zuzuordnen) PMK-Sonstige EHW Politisch motivierter Straftäter (PMK-ausländische Ideologie) PMK-Ausländer EHW Politisch motivierter Straftäter (PMK-Links) PMK-Links EHW Politisch motivierter Straftäter (PMK-Rechts) PMK-Rechts EHW Politisch motivierter Straftäter (PMK-religiöse Ideologie) PMK-Religiös EHW Psychische und Verhaltensstörungen Psych PHW Reichsbürger / Selbstverwalter ReichsB EHW Reisender in/aus Jihad-/ Krisengebiet Jihad EHW Reisender Täter Reisender EHW Rocker Rocker EHW Seite 13 von 16 Schmuggler Schmuggler EHW Sexualstraftäter Sexualtäter EHW Sofortanruf LKA 5 Sofortanruf LKA 5 EHW Trick-/Taschendieb Trickdieb EHW Waffenbesitzverbot WaffVerbot EHW Im POLIKS sind 77.665 Personen mit einem oder mehreren PHW/EHW erfasst. Zu 4. a): Reisende Täter in diesem Sinne sind Personen, die durch einen Zusammenschluss von Straftätern, • der hierarchisch aufgebaut ist oder • sich temporär aus einem losen Netzwerk zusammensetzt oder • aus einem Familienverbund besteht und • die in einem größeren geographischen Raum, länderübergreifend und/oder • grenzüberschreitend agieren und • überwiegend Eigentums- und Betrugsdelikte begehen. Der EHW „Reisender Täter“ darf nur vergeben werden, wenn die/der Betroffene • bereits als Mitglied einer reisenden Gruppe von Straftätern bei der Begehung von Eigentums- oder Betrugsdelikten in Erscheinung getreten ist und • Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie/er zukünftig gleichartige Straftaten als Mitglied einer reisenden Gruppe von Straftätern begehen wird. Zu 4. b): Siehe Antwort zu Frage 1. c) Zu 4. c): EHW und PHW werden nach den in entsprechenden Leitfäden (VS-NfD) enthaltenen, differenzierten Vergabevoraussetzungen genutzt. Die Leitfäden werden von der Kommission „Informationsmanagement Fachlichkeit“ (KINF) der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt (AG Kripo) regelmäßig überarbeitet. Zu 4. d): EHW/PHW sind Hinweise auf Besonderheiten einer Person, die den Zweck haben, polizeiliches Handeln zielgerichteter zu steuern bzw. zu unterstützen oder die dem Schutz Dritter dienen. Ein EHW kann auch dem Schutz der Betroffenen und der eingesetzten Polizeibediensteten dienen. Zu 4. e): Zusätzliche Angaben sind in einem Freitextfeld „Erläuternde Hinweise“ möglich. Zu 4. f): Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Tatverdächtigen werden die Volkszugehörigkeit und der Phänotyp regelmäßig erfasst. Diese Angaben sind recherchierbar. Seite 14 von 16 Zu 4. g): Siehe Antwort zu Frage 1. h). Zu 4. h): Nein. 5. Polizei Kriminalstatistik Berlin: Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten in der Polizeistatistik Berlin (PKS) veröffentlicht und welchem Zweck dienen sie? a) Nach welchen Methoden und Standards werden Daten erhoben, die in der PKS veröffentlicht werden? Nach welchen Standards und welcher Methode erheben oder bewerten Berliner Behörden dabei speziell, ob Tatverdächtige der Volksgruppe der Sinti und Roma angehören? b) Nach welchen Methoden und Standards arbeiten die zuständigen Fachdienststellen, wenn sie die in der PKS zu veröffentlichen Daten, die ihrem Fachbereich entstammen, einleiten oder bewerten? c) Gibt es Berliner Behörden und insbesondere Fachdienststellen der Berliner Polizei, die der Auffassung sind, ethnische Zugehörigkeit im Allgemeinen, und die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Sinti und Roma im Speziellen, bestimmen zu können? Wenn ja, nach welchen Methoden und Standards tun sie das? d) Art. 3 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz Nationaler Minderheiten lautet: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“ Stehen die Methoden und Standards, nach welchen die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Sinti und Roma erhoben und bewertet wurde, bevor dazu Aussagen in der Berliner PKS veröffentlicht wurden, im Einklang mit dieser völkerrechtlichen Verpflichtung? e) Wer ist für die Bewertungen oder Einleitungen der den jeweiligen Fachbereichen entstammenden Daten in der PKS verantwortlich? f) Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Daten in der PKS veröffentlicht werden? g) Welchen Zweck dient speziell die Veröffentlichung von Daten zur Angehörigkeit zur Volksgruppe der Sinti und Roma von Tatverdächtigen? Zu 5.) Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist § 2 Abs. 6 Ziff. 2 Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG). Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern sind die bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik verbindlich. Diese sind auf den Internetseiten des BKA öffentlich einsehbar und erläutern auch die Zwecke der PKS. Zu 5. a) bis c): Die Methoden und Standards, nach denen Daten für die PKS erhoben und veröffentlicht werden, ergeben sich aus den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Die in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Kommentierungen im Jahresbericht zur PKS Berlin 2017 bezogen sich auf Erkenntnisse, die sich unmittelbar aus der konkreten Vorgangsbearbeitung ergaben und entstammten nicht einer statistischen Erfassung und Auswertung einer Minderheitenzugehörigkeit. So bezeichneten sich Tatverdächtige in Vernehmungen beispielsweise selbst als Angehörige dieser ethnischen Gruppe. Dem Senat ist durchaus bewusst, dass der notwendige Schutz einzelner Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung sowie der Bildung von Vorurteilen und Ressentiments einerseits und das legitime Seite 15 von 16 Informationsbedürfnis staatlicher Stellen, wie beispielsweise von Polizei, Jugend- und Sozialarbeit andererseits, ein Spannungsfeld darstellen. In Abwägung der verschiedenen Interessen hat sich der Senat entschieden, in der Veröffentlichung zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 auf die Erwähnung dieser ethnischen Zugehörigkeit zu verzichten. Zu 5. d): Ja. Zu 5. e): Die jeweilige Fachdienststelle verantwortet die von ihr zugelieferte Stellungnahme. Die redaktionelle Verantwortung für die Übernahme in den Bericht liegt bei der Fachdienststelle für Kriminalitätsanalyse des Landeskriminalamtes. Der Bericht wird vor Veröffentlichung durch die Behördenleitung der Polizei Berlin autorisiert. Zu 5. f): Siehe Antwort zu Frage 5. und 5. a) bis c). Zu 5. g): Die PKS dient der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten. Sie unterstützt die Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen. Unter diesen Gesichtspunkten kann es in begründeten Einzelfällen sinnvoll sein, auf gewonnene und belegbare Erkenntnisse aus der polizeilichen Sachbearbeitung hinzuweisen. Zu Fragen der dabei zu treffenden Interessenabwägung siehe Antwort zu Frage 5. a) bis c). 6. Begriff „Familienclan“: Was ist begrifflich unter einem „Familienclan“ zu verstehen? Erfassen und verarbeiten Berliner Behörden Daten zu Familienangehörigen von Tatverdächtigen? Wenn ja, bitte angeben, in welchen Dateien und welche Daten hier erfasst werden, insbesondere, welche Familienverhältnisse bis in welche Grade dabei erfasst werden. Bitte ebenfalls angeben, bei wie vielen Personen Daten über Familienangehörige vermerkt sind. Zu 6. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten bzw. zur Gefahrenabwehr befasst sich die Polizei Berlin mit sogenannter Clankriminalität. Darunter ist die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Strukturen, sogenannter „Clans“, zu verstehen. Dieses Kriminalitätsphänomen ist bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen und/oder einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung. Allein das Vorliegen verwandtschaftlicher Beziehungen zu Tatverdächtigen ist keine Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Daher besteht auch keine Erfassung bestimmter Familiengrade. In einer Anwendung, die im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen genutzt wird, besteht die Möglichkeit der Eintragung von Daten zu Familienangehörigen. Diese Möglichkeit wird in der Regel nicht genutzt. Seite 16 von 16 In den Geschäftsbereichen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin erfolgt keine systematische Erfassung familiärer Verbindungen beschuldigter Personen zu Dritten. Die Verarbeitung entsprechend gewonnener Daten im Einzelfall in den Akten bzw. in üblichen Textverarbeitungsdateien erfolgt auf Grundlage von § 160 StPO in Verbindung mit dem Grundsatz der Aktenklarheit und auf Basis von § 483 StPO. Die konkrete Verwendung hängt von der strafprozessualen Relevanz der familiären Beziehung tatverdächtiger Personen zu Dritten im konkreten Einzelfall ab. Zahlenmaterial liegt hierzu nicht vor. 7. Begrifflichkeiten zur Staatsangehörigkeit: Gibt es einen Unterschied zwischen „deutschen Staatsangehörigen“ und Personen, welche „die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“? Gibt es einen Grund dafür, dass bei Angehörigen der Volksgruppe der Sinti und Roma darauf hingewiesen wird, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit „besitzen“, während im Übrigen von deutschen Staatsangehörigen gesprochen wird? Zu 7.: Nein. Berlin, den 12. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport