Drucksache 18 / 20 774 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2019) zum Thema: Gebrauchte Container als Schulgebäude und Antwort vom 11. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20774 vom 22. August 2019 über Gebrauchte Container als Schulgebäude ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind die für die Unterbringung von Geflüchteten in Tempohomes aufgestellten und nunmehr dafür nicht mehr benötigten Container (so genannte „Flüchtlingscontainer“) geeignet, um sie als Container für temporäre Unterrichtsbauten an Schulen aufzustellen? Zu 1.: Die grundsätzliche Eignung der Nachnutzung der sogenannten „Tempohomes“ für temporäre Unterrichtsbauten an Schulen wird derzeit auf Anfrage der Senatsverwaltung für Finanzen sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie durch die Berliner BIM untersucht. Bereits im März 2019 wurde im Auftrag des Regionalverbunds Ost (RV O) und des Bezirksamtes Pankow die Prüfung der Nachnutzbarkeit von bestehenden Tempohome-Containern zur Schaffung von Interims- Schulplatzkapazitäten durch ein privates Ingenieurbüro geprüft. Dieses hat die grundsätzliche Eignung der Container nach bauphysikalischer und brandschutztechnischer Ertüchtigung mit Einschränkungen im Hinblick auf Prüfung der Stapelbarkeit und der Wirtschaftlichkeit festgestellt. Diese Fragestellungen werden nun weitergehend untersucht. Das aktuelle Konzept der BIM soll darüber hinaus Aufschluss geben hinsichtlich - der Anzahl der zur Nachnutzung zur Verfügung stehenden Container - der Anzahl der zur Nachnutzung durch schulische Zwecke geeigneten Container - zu welchem Zeitpunkt und in welcher Anzahl Container für schulische Zwecke zur Verfügung stehen 2 - welche Gesamtkosten für die notwendige Umrüstung der Container sowie für Schaffung eines Ausweichquartiers in Bezug auf Umbau, Umzug, Planung und Genehmigungsfähigkeit entstehen. Mit einem Ergebnis des Untersuchungsauftrags der BIM wird zum Ende 2019 gerechnet . Die notwendigen bautechnischen und schulfachlichen Vorgaben werden im Rahmen der „AG Ausweichstandorte“ der Steuergruppe der Taskforce Schulbau der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemeinsam mit Vertretern der 3 Regionalverbünde der BSO sowie den ebenfalls beteiligten Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Finanzen unter der Leitung der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Bezirke erörtert. 2. Beabsichtigt der Senat solche Container als temporäre Bauten an Schulen den Bezirken anzudienen ? Zu 2.: Eine Entscheidung hierzu kann erst nach Abschluss des Untersuchungsauftrags getroffen werden. Grundsätzlich besteht durch die umfangreiche Sanierung von Bestandsschulen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive während der Sanierungsphasen ein dringender Bedarf an temporären Schulplätzen, der u.a. durch Containerlösungen gedeckt wird. Darüber hinaus dienen Container der befristeten Bereitstellung von Unterrichtsräumen bei temporär auftretenden Bedarfsspitzen und zur Bedarfsdeckung bis Fertigstellung neuer Schulgebäude. Eine dauerhafte Beschulung in Schulcontainern ist dabei nicht vorgesehen. Gleichzeitig werden durch das Auslaufen der Baugenehmigungen von Tempohomes und Containerbauten Flächen und Gebäude zur Nachnutzung frei. Eine Entscheidung darüber, ob die Weiternutzung der Container für schulische Zwecke wirtschaftlich, bautechnisch und schulfachlich sinnvoll ist, muss im weiteren Verfahren erst noch geprüft werden. Durch den ebenfalls anhaltenden hohen Bedarf zur Unterbringung von wohnungslosen Personen, für studentisches Wohnen, Auszubildende usw. sind auch Nachnutzungen durch diese Gruppen vorstellbar. 3. Welche Vorgaben berücksichtigt der Senat bei seiner Empfehlung der Verwendung von Containern hinsichtlich Mindestwerte für Raumhöhe, Kubikmeter Raum etc.? Zu 3.: Für die Verwendung von Containern als temporäre Unterrichtsbauten gibt es von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine schulfachlichen Vorgaben. Die notwendigen bautechnischen und schulfachlichen Vorgaben werden im Rahmen der „AG Ausweichstandorte“ der Steuergruppe der Taskforce Schulbau gemeinsam mit Vertretern der 3 Regionalverbünde der BSO sowie der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie Senatsverwaltung für Finanzen unter der Leitung der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Bezirke erörtert. Ziel ist die Erarbeitung allgemeingültiger Standards im Hinblick auf temporäre Schulbauten, u.a. 3 auch für Containerstandorte. Die zu erarbeitenden Standards beziehen sich dabei nicht nur auf die Definition der Eignung der Container zur schulischen Nutzung an sich, sondern ergeben sich auch im Hinblick auf die Anforderung des potentiellen Standorts. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Mindestwerten bei der Verwendung von Containern werden u.a. die geltenden Vorgaben der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten “ (ASR), „ASB Lehrerarbeitsplatz“, „Unfallkasse Berlin“ sowie „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGVU) herangezogen. Weitere Rahmenbedingungen werden durch die notwendige Einhaltung der EnEV bei Standzeiten über 24 Monate, dem Brandschutz, der Statik sowie hinsichtlich der Berücksichtigung der Anforderungen des Grundstücks und der BauOBln gebildet. Weitere zu berücksichtigende Faktoren sind dabei die Klärung der Fragen hinsichtlich Beheizung (vorzugsweise Fernwärme ), notwendiger Sanitäreinrichtungen (nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler ) sowie ggf. Maßnahmen zur Verhinderung von Wasserschäden und zum Schutz vor Sonneneinstrahlung. 4. Hält der Senat die Qualität der mehrere Jahre zu Wohnzwecken verwendeten Container für geeignet, sie als Schulcontainer zu verwenden? Zu 4.: Die Nutzung der über mehrere Jahre zu Wohnzwecken verwendeten Container für schulische Zwecke ist nicht ohne einen vorherigen Umbau möglich. Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit dieser Investition ist im Rahmen der Ergebnisse der bereits erwähnten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der BIM zu bewerten. Da diese noch nicht vorliegt, kann zu diesem Zeitpunkt hierzu keine weitere Aussage getroffen werden. 5. Dient der Senat diese Container allen Bezirken an und hält der Senat die Aufstellung solcher Container in allen Bezirken für geeignet? Zu 5.: Im Vorgriff auf die noch nicht vorliegenden Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchung wird angestrebt, ein berlinweites, für alle Bezirke einheitlich geltendes Verfahren , zur Weiternutzung der Container zu installieren. Berlin, den 11. September 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie