Drucksache 18 / 20 781 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Kraftfahrzeuge der BSR III und Antwort vom 05. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20781 vom 25. August 2019 über Kraftfahrzeuge der BSR III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1) Welche Fahrzeuge sind zum Stichtag 30.06.2019 bei der Berliner Stadtreinigung AöR vorhanden? Bitte gegliedert nach a) Datum der Erstzulassung b) Laufleistung c) Marke und Modell d) Fahrzeugtyp (e.g. Müllwagen, Kehrfahrzeug etc.) e) Schadstoffklasse f) Umweltplakette g) Kennzeichen h) Energiequelle (Benzin/Diesel/Gas/Elektro). Zu 1.: Die Nutzfahrzeuge der BSR sind i.d.R. Dieselfahrzeuge mit folgenden Ausnahmen : 165 gasbetriebene Abfallsammelfahrzeuge 79 elektrobetriebene Fahrzeuge Beantwortung nach Fahrzeugklassen: Klasse N1 - Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen Das sind Transporter und Werkstattwagen sowie Kleinkehrmaschinen und Geräteträger . 285 Fahrzeuge sind im Bestand der BSR. Klasse N2 - Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen Das sind Kehrmaschinen, Kehrichtsammelfahrzeuge, Geräteträger und Klein-LKW. 518 Fahrzeuge sind im Bestand der BSR. Klasse N3 - Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen - 2 - Das sind Abfallsammelfahrzeuge, Ladekrane, Streufahrzeuge, Spülfahrzeuge. 550 Fahrzeuge sind im Bestand der BSR. Beantwortung nach Euro – Abgasnormen für Nutzfahrzeuge ab 2.610 kg: Pkw Euro III u. älter 61 Euro 4 364 Euro 4 1 Euro 5 469 Euro 5 31 EEV 165 Euro VI 27 Euro VI Elektro 290 3 Elektro 76 2) Welchen durchschnittlichen Verbrauch auf 100 KM der jeweiligen Energiequelle weisen die Fahrzeuggruppen aus? (e.g. "Müllwagen (Diesel) 12 Liter") Zu 2.: Folgendes ist bei der Angabe des Kraftstoffverbrauchs zu beachten: Fahrzeuge der BSR sind zum Teil Arbeitsmaschinen. Das heißt, der Kraftstoffverbrauch referenziert nicht alleinig auf die Funktion Fahren. Beispiele: Abfallsammelfahrzeug: abgeschätzte Verbrauchsverteilung 2/5 für die Funktion Fahren, 3/5 für die Funktion Pressen Kehrmaschine: abgeschätzte Verbrauchsverteilung 1/3 für die Funktion Fahren, 2/3 für die Funktion Kehren Abfallsammelfahrzeuge (26 t) (=> unverändert *) Euro V = 81,91 l/100km Euro VI = 73,36 l/100km Econic NGT Euro 5 = 106,26 kg/100km Econic NGT Euro 6 = 84,08 kg/100km Transporter (5 - 7,5 t) = 19,74 l/100km (=> verbessert*) Kantinenfahrzeug (bis 7,49 t) = 12 l/100km (=> unverändert*) Tonnentauscher (5 - 7,49 t) = 21,07 l/100km (=> unverändert*) Papierkorbsammler (5,5 t) = 19,35 l/100km (=> verbessert*) Kleinkehrmaschine (3,5 t) = 4,37 l/ pro Betriebsstunde (=> verbessert*) Kleintransporter (bis 2,2 t) = 8,63 l/100km (=> verbessert*) Kleintransporter / Nutzfahrzeug (3,5/ 4,25 t) = 10,2 l/100km (=> unverändert*) Großkehrmaschine (18 t) = 97,63 l/100km (=> höherer Verbrauch durch Tourenoptimierung => mehr Kehrleistung*) - 3 - *) im Vergleich zur Drs.18/13705 3) Wie viele Laubblasgeräte und Laubsauger hat die BSR im Bestand? Wie viele dieser Geräte weisen ein Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf? Mit welcher Energiequelle werden diese betrieben? Zu 3.: Die BSR hat 1149 Laubblas- und Laubsauggeräte im Bestand. Die Laubsauger oder Laubbläser weisen kein Umweltzeichen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf, weil es für diese Geräteklassen keine genormten Prüfkriterien gibt und deshalb entsprechende Umweltzeichen nicht verfügbar sind. Von den insgesamt 1149 im Bestand der BSR betriebenen Laubblas- und Laubsauggeräten werden 211 Geräte elektrisch betrieben, die nicht elektrisch betriebenen Laubsauger und Laubpuster sind in der Regel benzinbetrieben. Berlin, den 05. September 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe