Drucksache 18 / 20 783 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 24. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Leitstelle der Polizei IV und Antwort vom 11. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20783 vom 24. August 2019 über Leitstelle der Polizei III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Personalausstattung seit 2012 in der Leitstelle der Berliner Polizei entwickelt? (bitte monatlich mit VZÄ (geplant) und unbesetzten Stellen sowie der Eingruppierung angeben) Zu 1.: Aufgrund der vorhandenen Daten beim Polizeipräsidenten in Berlin ist lediglich eine jährliche Angabe zur Personalausstattung der bei der Direktion Einsatz angebundenen Einsatzleitzentrale (ELZ) möglich. Eine monatliche Speicherung der Personalausstattung erfolgt nicht. Die Anzahl der Planstellen und der tatsächlichen Beschäftigten in der ELZ seit 2012 (Alle Auswertungen erfolgten ausschließlich auf der Basis der im System IPV zum Stichtag 31.12. des Jahres hinterlegten Daten und spiegeln den Datenbestand zu diesem Stichtag wider.) gliedert sich wie folgt auf: Seite 2 von 6 Dienststelle Beschäftigtengruppe Besoldungs-/Entgeltgruppe Stellen VZÄ(2) 2018(1) 2018(3) ELZ Beamt. BesGr. A13S 4,00 2,00 Beamt. BesGr. A12 9,00 7,00 Beamt. BesGr. A11 51,00 36,00 Beamt. BesGr. A10 76,00 93,71 Beamt. BesGr. A9 144,00 89,42 Beamt. BesGr. A9S 1,00 1,00 Beamt. BesGr. A8 10,00 32,33 Beamt. BesGr. A7 9,00 15,52 Beamt. BesGr. A6 12,00 5,93 Tarifbeschäftigte E8 0,00 1,00 Tarifbeschäftigte E6 0,00 2,73 Tarifbeschäftigte E5 1,00 39,98 Tarifbeschäftigte E3 36,00 0,00 Gesamt 353,00 326,62 Dienststelle Beschäftigtengruppe Besoldungs-/Entgeltgruppe Stellen VZÄ(2) Stellen VZÄ(2) 2017(1) 2017(3) 2016(1) 2016(3) ELZ Beamt. BesGr. A13S 4,00 2,00 4,00 2,00 Beamt. BesGr. A12 8,00 7,00 8,00 8,00 Beamt. BesGr. A11 40,00 34,00 40,00 28,00 Beamt. BesGr. A10 64,00 85,00 64,00 79,75 Beamt. BesGr. A9 164,00 104,51 164,00 103,94 Beamt. BesGr. A9S 0,00 1,00 0,00 0,00 Beamt. BesGr. A8 10,00 33,32 10,00 32,87 Beamt. BesGr. A7 9,00 6,45 9,00 12,28 Beamt. BesGr. A6 13,00 7,00 13,00 8,75 Tarifbeschäftigte E8 0,00 1,00 0,00 1,00 Tarifbeschäftigte E6 0,00 2,00 0,00 0,00 Tarifbeschäftigte E5 2,00 41,69 2,00 27,05 Tarifbeschäftigte E3 25,00 0,00 25,00 0,00 Gesamt 339,00 324,97 339,00 303,64 Seite 3 von 6 Dienststelle Beschäftigtengruppe Besoldungs-/Entgeltgruppe Stellen VZÄ(2) Stellen VZÄ(2) 2015(1) 2015(3) 2014(1) 2014(3) ELZ Beamt. BesGr. A13S 4,00 2,00 4,00 3,87 Beamt. BesGr. A12 8,00 8,00 8,00 7,00 Beamt. BesGr. A11 40,00 28,00 40,00 29,00 Beamt. BesGr. A10 64,00 79,75 64,00 88,49 Beamt. BesGr. A9 164,00 103,94 164,00 97,68 Beamt. BesGr. A9S 0,00 0,00 0,00 0,00 Beamt. BesGr. A8 10,00 32,87 10,00 35,06 Beamt. BesGr. A7 9,00 12,28 9,00 7,35 Beamt. BesGr. A6 13,00 8,75 13,00 9,42 Tarifbeschäftigte E8 0,00 1,00 0,00 1,00 Tarifbeschäftigte E6 0,00 0,00 0,00 0,00 Tarifbeschäftigte E5 2,00 27,05 2,00 31,76 Tarifbeschäftigte E3 25,00 0,00 25,00 0,00 Gesamt 339,00 303,64 339,00 310,63 Dienststelle Beschäftigtengruppe Besoldungs-/Entgeltgruppe Stellen VZÄ(2) Stellen VZÄ(2) 2013(1) 2013(3) 2012(1) 2012(3) ELZ Beamt. BesGr. A13S 4,00 4,00 4,00 4,00 Beamt. BesGr. A12 8,00 6,00 8,00 8,00 Beamt. BesGr. A11 40,00 32,84 40,00 28,84 Beamt. BesGr. A10 64,00 83,89 64,00 90,89 Beamt. BesGr. A9 164,00 105,25 164,00 114,11 Beamt. BesGr. A9S 0,00 0,00 0,00 0,00 Beamt. BesGr. A8 10,00 29,61 10,00 27,61 Beamt. BesGr. A7 9,00 10,20 9,00 6,08 Beamt. BesGr. A6 13,00 9,41 13,00 9,41 Tarifbeschäftigte E8 0,00 0,00 0,00 0,00 Tarifbeschäftigte E6 0,00 0,00 0,00 0,00 Tarifbeschäftigte E5 2,00 33,54 2,00 32,77 Tarifbeschäftigte E3 25,00 0,00 25,00 0,00 Gesamt 339,00 314,74 339,00 321,71 * Beamt. = Beamtinnen und Beamte (1) Einschließlich Stellen des Hauptstadtkapitels (HSK) und unter Berücksichtigung unterjähriger Stellenumsetzungen (2) Vollzeitäquivalent (3) Angaben bis zum Jahr 2016 ohne beurlaubte Dienstkräfte, ab dem Jahr 2017 mit beurlaubten Dienstkräften (Systemwechsel) und ohne Anwärter und Auszubildende Seite 4 von 6 2. Wie hoch war die Krankenquote in den Jahren 2012 bis heute (2019 bis 31.07.) monatlich in der Leitstelle der Berliner Polizei (Einsatzleitzentrale)? Bei der Beantwortung bitte ich die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ebenso zu berücksichtigen wie den Umstand, dass die erfragten Informationen bei den jeweiligen Stäben in der Polizei Berlin tagesaktuell vorliegen: Um seine Kontrollfunktion sachgerecht wahrnehmen zu können, muss der Abgeordnete über einen umfassenden Informationszugang zur Verwaltung verfügen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 14. Januar 1986 - 2 BvE 14/83, 2 BvE 4/84 -, BVerfGE 70, 324 <355> = juris Rn. 124). Nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ist das Fragerecht dazu bestimmt und geeignet, ein strukturelles Wissensdefizit des Parlaments, insbesondere der Opposition, auszugleichen. Das Fragerecht ist in seiner Kontrollfunktion wichtiger Teil des politischen Diskurses und sichert parlamentarischen Minderheiten die Chance, mit einem fundierten Diskurs bei zukünftigen parlamentarischen Wahlen die Mehrheit zu erringen, vgl. Kirschniok-Schmidt, Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der Brandenburgischen Landesverfassung, 2010, S. 58). Die Antwort muss nach bestem Wissen vollständig sein. Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen , über die der Senat verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, d.h. nichts, was bekannt ist oder was mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird. Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort, vgl. StGH Nds vom 25.11.1997 zu StGH 1/97. Zu 2.: Angaben über krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten werden über das Landesverfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) erfasst. Die statistische Auswertung erfolgt ausschließlich durch die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Statistikstelle Personal, die dazu den jährlichen „Bericht über die Pauschale Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ herausgibt. Der derzeit aktuellsten Fassung dieses Berichtes sind die Gesundheitsquoten der einzelnen Behörden für das Berichtsjahr 2018 zu entnehmen. Zusätzlich zu diesem Jahresbericht veröffentlicht die Senatsverwaltung für Finanzen seit Beginn dieses Jahres monatlich – zuletzt für den Monat Juni 2019 - und vierteljährlich – zuletzt für das 2. Quartal 2019 - ein Monitoring der aktuellen Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst. Eine Differenzierung der Daten erfolgt allerdings nur nach Einzelplan (also z.B. für den Einzelplan 05 Inneres einschließlich der nachgeordneten Behörden) und Kapitel (für die Polizeibehörde das Polizeipräsidium, die einzelnen örtlichen Direktionen, die Direktion Einsatz, das Landeskriminalamt , die Polizeiakademie und die hauptstadtbedingten Aufwendungen im Sicherheitsbereich des Landes Berlin). Rückschlüsse auf einzelne Organisationseinheiten sind damit nicht möglich. Darüber hinausgehende behördeninterne Auswertungen von IPV zur Gesundheitsquote oder Erkrankungsdauer der Beschäftigten sind nicht zulässig und werden auch nicht vorgenommen. Eine Ausnahme bilden lediglich die nach einer Dienstvereinbarung mit den Beschäftigtenvertretungen der Polizei Berlin zur Evaluation der neuen Arbeitszeitregelungen in den Abschnittskommissariaten sowie des Tourenmodells im Berliner Modell (BMO) erhobenen Krankenstandsdaten in anonymisierter Form für Personengruppen größer als acht Personen, die ausschließlich ausgewählten Leitungskräften als Führungsinformation zur Verfügung gestellt und nicht veröffentlicht werden. Eine solche Datenerhebung erfolgt für die Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin aber nicht. 3. Wie viele Telefonanrufe mit Gesprächskontakt sind in den Jahren 2012 bis heute jährlich (2019 bis 31.07.) in der Leitstelle eingegangen? Wie viele dieser Anrufe führten zu einem Einsatz? Seite 5 von 6 Zu 3.: Anhand der vorhandenen Daten ist eine Darstellung der allein aus Notrufen resultierenden Einsätze nicht möglich. Die folgende Tabelle enthält neben den angenommenen 110-Notrufen alle durch die ELZ gesteuerten Einsätze, auch solche, die nicht durch einen Notruf veranlasst wurden. Jahr Angenommene 110-Notrufe EWA-Einsätze* DG-Einsätze** Einsätze gesamt 2012 1.296.009 700.055 131.637 831.692 2013 1.381.794 710.194 134.547 844.741 2014 1.299.159 703.420 133.159 836.579 2015 *** 687.577 129.524 817.101 2016 1.282.695 709.765 132.033 841.798 2017 1.206.946 715.934 129.121 845.055 2018 1.206.565 748.093 126.788 874.881 2019**** 553.372 438.823 75.454 514.277 Quelle: Datawarehouse, Stichtag der Erhebung 27.08.2019 * EWA: Einsatzwagen Abschnitt ** DG: Dienstgruppe; keine Eilbedürftigkeit *** Temporäre Auslagerung der Einsatzleitzentrale (Juli – November) und daher keine Erhebung der angenommenen Anrufe (Januar – Juni und Dezember: 725.417 angenommene 110-Anrufe) **** angenommene Notrufe bis zur Auslagerung ELZ am 18.Juni 2019 (ab diesem Tag keine Erhebung ) 4. Trifft es zu, dass im Jahr 2019 der Umgang mit Anrufen, die nicht sofort angenommen werden können, geändert worden ist? Welche Änderungen hat es genau gegeben? Zu 4.: Der Umgang mit Anrufen, die nicht sofort angenommen werden können, hat sich im organisatorischen Ablauf nicht geändert. Auf Grund der baulich bedingten Auslagerung der ELZ, somit auch der Notrufannahme in die Ausweichleitstelle Friesenstraße und der damit bekannt gewordenen Beschwerden zu vermeintlichen Wartezeiten beim 110-Notruf, wurde eine technische Änderung vorgenommen. Seit dem 12. August 2019 wurde die bis dato geschaltete Bandansage in der Ausweichleitstelle außer Betrieb genommen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass alle Anrufenden der Reihe ihres Anrufes nach an einen freien Annahmeplatz geleitet, keine Anrufenden in eine Warteschleife mit Bandansage geführt und keine weiteren Anrufenden vor die bereits in der Warteschleife Befindlichen gestellt werden. 5. Welche Stellen waren in die Planung und Umsetzung dieser Veränderungen einbezogen? (e.g. PPr Stab III, PPr Stab IV, Elz 1, Justiziariat, Pressestelle SenInn, etc.) Zu 5.: Die Umsetzung der in der Antwort zu Frage 4 dargestellten Veränderungen erfolgte durch die Serviceeinheit Informations- und Kommunikationstechnik. Informiert waren die Direktion Einsatz, der Stab des Polizeipräsidenten sowie die Behördenleitung. Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte durch die Polizei Berlin. Seite 6 von 6 6. Wie lange kann ein Anrufer nun in technischer Hinsicht längstens nach einem „Freiton“ auf eine Gesprächsannahme warten? Zu 6.: Nach der Deaktivierung der Bandansage in der Ausweichleitstelle der ELZ erhielten alle Anrufenden durchgehend bis zur Gesprächsannahme einen Freiton. Wie lange Anrufende auf eine Gesprächsannahme warten mussten, hing von verschiedenen Faktoren ab und konnte in der Ausweichleitstelle nicht erhoben werden. 7. Bricht der Anruf nach diesem Zeitraum dann ab? Wird ein solch abgebrochener Anruf statistisch noch erfasst? Zu 7.: Da es bei der Notrufannahme keine Zeitbegrenzung gibt, wird von Polizei Berlin kein Anruf abgebrochen. Im Notrufsystem der Ausweichleitstelle der Einsatzleitzentrale war keine Verkehrsmessungseinrichtung verbaut, so dass die Anzahl abgebrochener Anrufe nicht erfasst werden konnte. Berlin, den 11. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport