Drucksache 18 / 20 787 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Standardisiertes Notruf-Abfrageprotokoll (SNAP) bei der Feuerwehr Berlin II und Antwort vom 05. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20787 vom 25. August 2019 über Standardisiertes Notruf-Abfrageprotokoll (SNAP) bei der Feuerwehr Berlin II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Alarmierungen von 1) Notarzteinsatzfahrzeugen sowie von 2) Notfalltransporten und 3) dringlichen Notfalltransporten hat es in den Jahren 2014 bis 2018 und wie viele bisher in 2019 bei der Feuerwehr gegeben? Zu 1.: Alarmierungen 2014 - 2018 Alarmierungen bisher in 2019 (Stand: 27.08.2019) Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) 493.661 67.568 Notfalltransporte (NT) 83.646 24.730 Dringliche Notfalltransporte (NT D) 98.047 34.355 Notfalltransporte und dringliche Notfalltransporte wurden im Rahmen der Umsetzung der Änderungen im Rettungsdienstgesetz erst im April 2017 aufgenommen. Insofern gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 keine Alarmierungen zu diesen Alarmierungsstichworten. 2. Wie viele durchgeführte Einsätze von 1) Notarzteinsatzfahrzeugen sowie von 2) Notfalltransporten und 3) dringlichen Notfalltransporten sind in den Jahren 2014 bis 2018 und wie viele bisher in 2019 durch die Feuerwehr gegenüber a) gesetzlichen Krankenkassen b) privaten Krankenversicherungen bzw. deren Kunden direkt und c) sonstigen abgerechnet worden? Zu 2.: Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da bei allen Transporten durch Rettungswagen der Berliner Feuerwehr (Notfalltransporte, dringliche Notfalltransporte und Notfallrettungstransporte) die gleiche Gebühr zur Abrechnung gebracht wird. Auch eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Kostenträgern oder Kostenträgerinnen sieht das Abrechnungssystem in der retrospektiven Auswertung nicht vor. Eine Differenzierung ist nur bezüglich der Abrechnung gegenüber Seite 2 von 2 Privatpersonen (durch erlassene Gebührenbescheide) und Ersatzkostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, Unfallkassen, Dienstunfallstellen usw.) möglich. Insofern können durch den Senat folgende Informationen seitens der Berliner Feuerwehr zu den dort durchgeführten Abrechnungsvorgängen zur Verfügung gestellt werden: 2014 – 2018 Gebührenbescheid an Privatpersonen Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, Unfallkassen usw. abgerechnete Notarzteinsatzfahrzeuge 21.475 310.588 abgerechnete Rettungswagen 70.411 1.087.275 2019 (Stand 27.08.2019) Gebührenbescheid an Privatpersonen Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen, Unfallkassen usw. abgerechnete Notarzteinsatzfahrzeuge 2.107 22.383 abgerechnete Rettungswagen 6.046 69.641 Seitens der sonstigen am Notfallrettungsdienst teilnehmenden Organisationen liegen dem Senat keine Erkenntnisse zur Anzahl der Abrechnungsvorgänge vor. 3. Wie viele der zu 1) genannten Notfalltransporte und dringlichen Notfalltransporte führten zu einer Einlieferung in eine Rettungsstelle? Zu 3.: Bei den in der Antwort zur Frage 1 angegebenen Alarmierungen erfolgte im Zeitraum zwischen April 2017 und dem 27.08.2019 in 75.640 Fällen des Notfalltransportes und in 102.044 Fällen des dringlichen Notfalltransportes durch Kräfte des eingesetzten Rettungsmittels eine Krankenhausmeldung, so dass für alle diese Einsätze von einer Einlieferung der Patienten und Patientinnen in eine Rettungsstelle auszugehen ist. 4. Wie viele der Einlieferungen zu 3) führten zu einem stationären Aufenthalt des Notfallpatienten? Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat von Berlin keine Informationen vor. Berlin, den 05. September 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport