Drucksache 18 / 20 788 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Straftaten nach § 226 a StGB und Antwort vom 10. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20788 vom 25. August 2019 über Straftaten nach § 226 a StGB ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten nach § 226 a StGB sind in den Jahren 2014 bis 2018 und wie viele bisher in 2019 in Berlin erfasst worden? In wie vielen der Fälle handelte es sich jeweils um Auslandtaten im Sinne des § 5 Nr. 9a b) StGB? Zu 1.: Nach Auswertung des Aktenverwaltungssystems der Strafverfolgungsbehörden wurde zwischen 2014 und 2018 ein Verfahren zur Anzeige gebracht. Im Jahre 2019 wurde ein weiteres zur Anzeige gebracht. Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne des § 5 Nr. 9 a) und b) des Strafgesetzbuchs über die deutsche Staatsangehörigkeit der beschuldigten Person zur angezeigten Tatzeit bzw. über den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt der geschädigten Person zur angezeigten Tatzeit im Inland vor. 2. Welcher Altersgruppe (Kind, Jugendliche, Heranwachsende, Erwachsene) gehörten die Opfer zum Tatzeitpunkt an? Zu 2.: Es soll sich nach den aktenkundigen Erkenntnissen um Kinder gehandelt haben. 3. Welche Staatsangehörigkeit hatten die jeweiligen Opfer? Zu 3: Nach den aktenkundigen Erkenntnissen soll es sich bei einem Opfer um ein deutsches Kind gehandelt haben, weitere gesicherte Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit liegen nicht vor. 2 4. Wie viele der Fälle ereigneten sich zwischen dem a) 09.07. und 22.08.2014, b) 16.07. - 28.08.2015, c) 21.07. - 02.09.2016, d) 20.07. - 01.09.2017, e) 05.07 -17.08.2019 und f) 20.06. - 02.08.2019? Zu 4: Zu den exakten Tatzeiträumen liegen keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 10. September 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung