Drucksache 18 / 20 789 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Umsetzung des Haushaltsgesetzes durch den Polizeipräsidenten in Berlin und Antwort vom 04. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20789 vom 20. August 2019 über Umsetzung des Haushaltsgesetzes durch den Polizeipräsidenten in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Sind nach Auffassung des Senats zum Kapitel 0541 Titel 54039 „Haltung von Tieren“ verbindliche Titelerläuterungen zum Haushaltsgesetz 2018/2019 durch das Parlament beschlossen worden? Wenn ja, welche? (bitte im Wortlaut wiedergeben) Zu 1.: Nein. Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2018/2019 wurde die Erläuterung lediglich einfach, das heißt ohne Erklärung der Verbindlichkeit, ergänzt (s. Drucksache 18/0700). 2) Welche rechtliche Bedeutung hat eine sogenannte „verbindliche Titelerläuterung“? Zu 2.: Verbindliche Erläuterungen fallen unter die Feststellungswirkung des Haushaltsgesetzes. Sie binden die Exekutive bei der Ausführung des Haushaltsplans unmittelbar an den für verbindlich erklärten Zweck. 3) Ist dem Senat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.06.2007 zu 2 BvR 1447/05 bekannt und betrachtet der Senat die dortigen Ausführungen: „Eine Interpretation, die den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, damit keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder – bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke – stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein“ als für seine Arbeit bindend? Zu 3.: Ja, das Urteil ist dem Senat bekannt. Das Zitat lautet vollständig: „Eine solche Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, ihren Widerhall nicht im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder – bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke – stillschweigend gebilligt wird, greift aber unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein.“ Der Senat achtet jedes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Berlin, den 04.09.2019 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen