Drucksache 18 / 20 791 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 23. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Quellen-TKÜ im Land Berlin – Stand 2019 und Antwort vom 11. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20791 vom 23. August 2019 über Quellen-TKÜ im Land Berlin – Stand 2019 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ab welchem Zeitpunkt hatte der Berliner Senat oder eine Behörde des Landes Berlin Kenntnis davon, dass das Bundeskriminalamt seit Juni 2015 zum Zweck der Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zwei Versionen des behördeneigenen Programms „Remote Communication Interception Software“ (RCIS) entwickelt, fertiggestellt und getestet hat? 2. Ist die RCIS-Länderschnittstelle, deren Fertigstellung der Senat in der Sitzung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 11. September 2017 noch in Aussicht gestellt hatte, fertiggestellt? Wenn, ja, wann wurde sie fertiggestellt? Wenn nein, welche Kenntnisse hat der Senat über eine mögliche Fertigstellung? 3. Welche genauen Funktionen hat die RCIS Länderschnittstelle, und was können Berliner Behörden über diese im Einzelnen steuern oder auslesen? 4. Für welche Behörden des Landes Berlin wird die Schnittstelle zur Verfügung stehen? 5. In welcher Weise werden mit der Einrichtung der Länderschnittstelle die Protokollierungspflichten nach § 100a Abs. 6 StPO technisch gewährleistet und in welchen Datenbanken werden diese Informationen gespeichert? Zu 1. bis 5.: Die Fertigstellung wurde 2016 bekannt. Fragen zu Entwicklungsstatus, Funktionsumfang und Arbeitsweise möglicher Produkte des Bundeskriminalamtes (BKA) können nur durch das BKA bzw. den Bund beantwortet werden. Seite 2 von 3 Die Berliner Strafverfolgungsbehörden Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft Berlin sind und waren bei der Entwicklung eines vom BKA entwickelten Programms „RCIS“ oder einer Länderschnittstelle hierfür zu keinem Zeitpunkt beteiligt. Die Polizei Berlin nutzt keine Schnittstellen zum BKA im Sinne der Fragestellung. 6. Wurden durch Behörden des Landes Berlin seit dem 1. Januar 2019 Maßnahmen zur Quellen- TKÜ nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO durchgeführt? Wenn ja, wie viele wie oft und durch welche Behörden? Zu 6.: Die Polizei Berlin hat keine Maßnahmen der Quellen-TKÜ durchgeführt. 7. Trifft es zu, dass die Berliner Polizei im Jahr 2012 einen Pflegevertrag für die ebenso vom BKA genutzte kommerzielle Software FinFisher/FinSpy abschloss und diesen zum 31. Dezember 2017 kündigte? Wenn ja, a) welche Kosten sind dafür insgesamt angefallen? b) wie bewertet der Senat diesen Umstand angesichts der Tatsache, dass die Software durch die Berliner Polizei kein einziges Mal für Quellen-TKÜ-Maßnahmen genutzt wurde? Zu 7a.: Richtig ist, dass die Polizei Berlin einen Softwarepflegevertrag zur Quellen- Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) mit einem externen Anbieter geschlossen hat, der zwischenzeitlich gekündigt wurde. TKÜ ist eine verdeckte Form von Ermittlungen in Verfahren von schwerer und schwerster Kriminalität. Die Lieferanten von Technik zur Durchführung verdeckter Maßnahmen wird daher der Senat nicht offenlegen. Die Gesamtkosten betrugen 407.869,57 €. Zu 7b.: Zur Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten sind bisweilen aus kriminaltaktischen Gründen technische Einsatzmittel vorzuhalten, um bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen zielgerichtet und so schnell als möglich agieren zu können. Nach Auffassung des Senats sind in diesen Fällen Bewertungen über das Kosten-Nutzen-Verhältnis eher nachrangig. 8. Gibt es wie beim BKA ebenfalls Überlegungen von Berliner Sicherheitsbehörden, zusätzlich zur RCIS-Schnittstelle aus Redundanzgründen oder als Reserveinstrument erneut eine Lizenz einer Software eines kommerziellen Anbieters zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ anzuschaffen? Wenn ja, wann, von welchem Dienstleister und zu welchen Kosten? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Zu 8.: TKÜ ist eine verdeckte Ermittlungsform, die nur in Fällen schwerer und schwerster Kriminalität genutzt wird. Seite 3 von 3 Die Lieferanten von Technik zur Durchführung verdeckter Maßnahmen kann der Senat nicht öffentlich nennen. Gleiches gilt analog für die Gründe zur Auswahl derartiger Einsatzmittel oder den Verzicht auf diese. Berlin, den 11. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport