Drucksache 18 / 20 794 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Mit staatlich verordnetem Schneckentempo zurück in die Steinzeit und Antwort vom 06. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20794 vom 22. August 2019 über Mit staatlich verordnetem Schneckentempo zurück in die Steinzeit Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben . Frage 1: Warum gilt in der Friedrich-Engels-Straße seit Juli Tempo 10? Antwort zu 1: Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Pankow von Berlin hat als zuständiger Straßenbaulastträger auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Verhütung von außerordentlichen Schäden der Friedrich-Engels-Straße, welche durch deren baulichen Zustand bedingt sind, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt. Diese Geschwindigkeitsreduzierung gilt für den Abschnitt zwischen Nordendstraße und Hauptstraße. Frage 2: Wann wird dort wieder Tempo 50 gelten? Antwort zu 2. Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilte mit, dass die Geschwindigkeitsreduzierung voraussichtlich nach dem Umbau der Friedrich-Engels-Straße aufgehoben wird. 2 Frage 3: Wann wird die Straße saniert? Antwort zu 3: Dem Bezirksamt Pankow von Berlin ist es gegenwärtig nicht möglich, einen Ausführungstermin für die Straßenneubaumaßnahme zu benennen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich nicht um eine Sanierung der Straße, sondern um die komplette Umgestaltung des Straßenraumes. Frage 4: Was entgegnet der Senat Berlinern in den betroffenen Parallelstraße, die den Autofahrern jetzt als Ausweichstraßen dienen (z.B. Schönhauser Straße/Hauptstraße, Kastanienallee/Hauptstraße)? Antwort zu 4: Für den Senat hat der Abbau des Instandhaltungs- und Sanierungsrückstaus hohe Priorität . Die Gewährleistung einer lebenswerten Stadt erfordert eine Vielzahl an Maßnahmen, welche nicht nur die Planung neuer Projekte, sondern auch die Aufrechthaltung ober- und unterirdisch bestehender Infrastrukturen beinhaltet. In diesem Zusammenhang treten für die Berlinerinnen und Berliner stadtweit Einschränkungen und Belastungen auf, die in Abhängigkeit von der Örtlichkeit und den täglichen Wegebeziehungen unterschiedlich stark sein können. Diese vorübergehenden höheren Verkehrsbelastungen durch Ausweichverkehre stellen zweifelsohne zusätzliche Belastungen dar, welche grundsätzlich leider nicht vermeidbar sind. Nach Fertigstellung des geplanten Neubaus der Friedrich-Engels-Straße wird diese ihrer Verkehrsfunktion wieder gerecht werden und eine verkehrliche Entlastung der parallelen Straßenverbindungen bieten. Frage 5: Gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Jogger, Fahrradfahrer, Rollerfahrer? Antwort zu 5: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn und somit für alle Verkehrsteilnehmenden, welche diese nach der StVO zu benutzen haben. Berlin, den 06.09.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz