Drucksache 18 / 20 796 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 20. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Belastung von BVG-Bussen, Fahrern und Fahrgästen durch den Straßenzustand und Antwort vom 06. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 796 vom 20. August 2019 über Belastung von BVG-Bussen, Fahrern und Fahrgästen durch den Straßenzustand ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Bei Fahrten mit BVG-Bussen zeigt sich, was sowohl Berlins Busfahrer als auch ihre rund 1.300 Fahrzeuge in Bezug auf den Straßenzustand unserer Stadt leisten müssen. Für die Fahrgäste, die sich, ob stehend oder sitzend, gut festhalten sollten - was auch eine regelmäßige Durchsage in den Bussen empfiehlt -, sind zum Beispiel das Lesen einer Zeitung oder das Schreiben von Nachrichten auf dem Mobiltelefon durch die Stöße der Federung nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Berüchtigt für ihren Zustand und ihre Schlaglöcher ist unter anderem die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gelegene Hildburghauser Straße (Bericht der B.Z. vom 13.04.2019, „So katastrophal steht es um Berlins Straßen“). Belastet sind auch die Dächer und oberen Frontscheiben der Doppelstock-Busse, wenn diese während der bis zu 50 km/h schnellen Fahrt mit unzureichend oder zu selten kupierten Bäumen bzw. deren belaubten oder unbelaubten Ästen in Berührung kommen. 1. In welchen BVG-eigenen Werkstätten oder Vertragswerkstätten werden BVG-Busse instand gehalten , gewartet und repariert? Sind darunter Spezialwerkstätten? Mit wieviel Personal sind die genannten Werkstätten jeweils besetzt? Ich bitte um Auflistung. Zu 1.: Die BVG AöR teilt mit, dass der Omnibusbereich zurzeit über sechs Betriebswerkstätten und eine Hauptwerkstatt verfügt: Werkstatt Anschrift Anzahl - 2 - Fahrzeuge Betriebshof Britz Gradestraße 10, 12347 Berlin 242 Betriebshof Cicerostr. Westfälische Straße 73, 10709 Berlin 258 Betriebshof Indira- Gandhi-Str. Indira-Gandhi-Straße 98, 13053 Berlin 320 Betriebshof Lichtenberg Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin 189 Betriebshof Müllerstr. Müllerstraße 79, 13349 Berlin 264 Betriebshof Spandau Am Omnibushof 1, 13593 Berlin 216 Hauptwerkstatt Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin 0 Die Hauptwerkstatt ist auf Unfall- und Großinstandsetzungen der Omnibusse spezialisiert . Die Personale in den Werkstätten variieren je nach Größe der Örtlichkeit, im Schnitt arbeiten rund 70 Personen an einem Standort. 2. Wie wird der Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturaufwand von Unterböden, Auspuffanlagen, Stoßdämpfern, Achsen und Reifen einschließlich Felgen beim Aufenthalt in den Werkstätten von der BVG erfasst? Wie stellt sich die Auflistung des finanziellen und zeitlichen Aufwandes im Vergleich zum Gesamtaufwand für Instandsetzungen und Reparaturen dar? Zu 2.: Die BVG AöR teilt mit, dass alle Instandhaltungsleistungen an den Omnibussen im SAP-System erfasst und abgerechnet werden. Die Anzahl und Aufwände für die angefragten Baugruppen verteilen sich für das laufende Jahr wie folgt: Anzahl: Gesamt % Anzahl % Instandhaltungs aufwand Gesamt Mängel 116.442 100 100 Abgasanlage 2.935 2,5 11,2 Achsen 1-3 1.390 1,2 2,2 Stoßdämpfer 427 0,4 2,4 Reifen 1.434 1,2 3,8 3. Kann anhand von Erfahrungswerten beurteilt werden, ob die von der BVG angeschafften Busse technisch und ökonomisch betrachtet dauerhaft für die in der Vorbemerkung beschriebenen Belastungen ausgelegt sind. Werden sie gegebenenfalls vorzeitig verkauft? Zu 3.: Die Fahrzeuge müssen den für den geplanten Einsatzzweck geltenden Normen und Vorschriften vollständig genügen und für den Linienverkehr im Berliner Stadtverkehr und Umgebung geeignet sein. - 3 - 4. Welche Maßnahmen sind für Busfahrer vorgesehen, um ihre Arbeitsplätze bestmöglich zu gestalten und ihre Rückenbelastung zu minimieren? Wird die technische Entwicklung der Fahrersitze von Bussen von der BVG durch den Austausch von Sitzen berücksichtigt? Inwieweit erfolgt ein Austausch der Sitze während der Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge? Zu 4.: Die bei der BVG zur Verwendung kommenden Fahrersitze entsprechen dem neuesten Stand und den Vorgaben des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen , was die medizinische und ergonomische Konzeptionierung betrifft. Fahrersitze werden im Rahmen der Instandhaltungsprozesse intensiv überprüft und bei Bemängelungen ausgetauscht. 5. Wird die Entwicklung eines Systems für das Unterhaltungsmanagement der Berliner Straßen vorangetrieben ? Kann die Senatsverwaltung inzwischen sagen, wie viele im Zusammenhang mit der Straßenausbesserung stehende Baustellen es zurzeit in Berlin gibt? Inwieweit kann der Senat die für den Sanierungsbedarf der Straßen benötigte Summe von 50.000.000 Euro bestätigen? Welche Maßnahmen hat der Senat getroffen, um dem Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entgegenzutreten ? Zu 5.: Die Unterhaltungspflicht für die Straßen des Landes Berlin und deren Organisation liegt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) bei den Bezirken. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) entwickelt derzeit ein Erhaltungsmanagementsystem. Dieses hat nicht die Aufgabe, die Straßenunterhaltung zu organisieren und kann dieses auch nicht leisten. Das Erhaltungsmanagementsystem Straße unterstützt sowohl Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) in den Bezirken als auch die SenUVK bei der Wahrnehmung ihrer operativen und strategischen Aufgabenstellungen für die Planung von Erhaltungsprogrammen und – strategien der Berliner Straßen. Die Zahl der der Straßenunterhaltung dienenden Baustellen (z.B. für Ausbesserungsarbeiten ) variiert stark nach Bedarf und kann somit nicht beziffert werden. Der verwendete Begriff „Sanierungsbedarf“ kann für die Straßenbauverwaltung nicht zugeordnet werden. Die für die Straßenverkehrsflächen notwendigen Mittel teilen sich in Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (Straßenunterhaltung), Instandsetzung der baulichen Substanz (z.B. Erneuerung der Deckschicht), Verbesserung der baulichen Substanz (Erhaltung; teilweiser Austausch des Straßenaufbaus) und Wiederherstellung (grundhafte Erneuerung; Re-Investition). Die angegebene Summe von 50.000.000 Euro ist hier so nicht bekannt und kann auch nicht zugeordnet werden . Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Straßenbau hat die SenUVK Ausführungsvorschriften (AV Straßenüberwachung) erlassen. Hier wird geregelt, dass bei festgestellten Schäden oder Mängeln, deren Beseitigung oder Abstellung unaufschiebbar ist, unverzüglich die zuständige Dienstkraft zu unterrichten und von dieser umgehend Maßnahmen einzuleiten sind. Gefahrenstellen sind sofort zu sichern. Anhaltende Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht sind der SenUVK nicht bekannt . 6. Welche Beschädigungen durch das Aufeinandertreffen der oberen Etage mit Ästen – bezogen auf die Doppeldeckerbusse bzw. deren Dächer sowie die oberen Frontscheiben und bezogen auf die Bäume - sind erfasst worden? Welchen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand müssen die Betriebswerkstätten im Zusammenhang mit dem genannten Punkt leisten? Zu 6.: Eine Auswertung nur nach dem Grund „Baumberührung“ erfolgt nicht. Für die Instandsetzung von Scheibenreparaturen und den Karosserieecken nach Vandalismus , Unfall und Baumberührung sind in diesem Jahr bereits folgende Kosten entstanden : - 4 - Schadensart Anzahl Schäden Gesamtkosten Karosserie (Bug- und Heckecken) 1.495 884.000 EUR Karosserie (Front- und Seitenscheiben ) 395 579.000 EUR Berlin, den 06. September 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe