Drucksache 18 / 20 798 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 15. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Zero Waste in Unternehmen – mit gutem Beispiel vorangehen und Antwort vom 06. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20798 vom 15.08.2019 über Zero Waste in Unternehmen – mit gutem Beispiel vorangehen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Das Land Berlin hat sich das Leitbild Zero Waste gegeben. Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts für den Planungszeitraum 2020-2030 steht unter der Überschrift Zero Waste. Landeseigene Unternehmen müssen dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung, dass landeseigene Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Zero Waste-Strategie leisten können und sollten? Antwort zu 1: Ja, den landeseigenen Unternehmen kommt eine wichtige Vorbildfunktion bei der Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zu. Frage 2: Sieht der Senat die Entwicklung einer Zero Waste-Strategie als ein Element zur Implementierung eines systematischen Nachhaltigkeitsmanagements in landeseigenen Unternehmen (Antrag Drucksache 18/0964)? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Ja. Ein wesentliches Element systematischen Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen ist das Ressourcenmanagement bzw. die Verminderung der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen. Die Zero-Waste Strategie kann damit integraler Bestandteil des systematischen Nachhaltigkeitsmanagements sein. Frage 3: Was tut der Senat, um die Implementierung von Zero Waste-Strategien in landeseigenen Unternehmen (Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Gesellschaften privaten Rechts mit mindestens 50 2 Mitarbeiter*innen, an welchen das Land Berlin mindestens 50,1 % der Unternehmensanteile hält) zu fördern? Antwort zu 3: Der Senat wirkt daraufhin, dass in den landeseigenen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, an welchen das Land Berlin mindestens 50,1 % der Unternehmensanteile hält, ein systematisches Nachhaltigkeitsmanagement implementiert wird, dass unter anderem auch Strategien zum Ressourcenmanagement und zum Schutz natürlicher Ressourcen, somit also auch Elemente von Zero-Waste, enthält. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob Umweltschutzvereinbarungen geschlossen werden können, in denen sich die Unternehmen zur Einführung von Zero- Waste-Strategien verpflichten Frage 4: Welche landeseigenen Unternehmen nach oben stehender Definition haben bereits eine Zero Waste- Strategie erarbeitet und/oder implementiert? Bitte einzeln auflisten mit der Angabe seit wann. Frage 5: Welche landeseigenen Unternehmen nach oben stehender Definition planen die Entwicklung einer Zero Waste-Strategie? Bitte einzeln auflisten. Frage 6: Wenn es landeseigene Unternehmen gibt, die keine Entwicklung einer Zero Waste-Strategie planen: warum nicht? Bitte auflisten nach Unternehmen mit Angabe von Gründen. Antwort zu 4 bis 6: Nach Verabschiedung des Zero-Waste-Aktionsplans als Bestandteil des geplanten Abfallwirtschaftskonzepts 2020-2030 durch das Berliner Abgeordnetenhaus wird der Senat die landeseigenen Unternehmen auffordern, diesen Plan konsequent und zeitnah umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Umfrage bei allen landeseigenen Unternehmen nicht zielführend, da sich der Zero-Waste-Aktionsplan noch in der Abstimmung befindet. Berlin, den 06.09.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz