Drucksache 18 / 20 799 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Abfall an Gleisflächen der Deutschen Bahn in Berlin und Antwort vom 06. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20799 vom 22.08.2019 über Abfall an Gleisflächen der Deutschen Bahn in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn Netz AG, Produktionsdurchführung Berlin (DB Netz AG, PD Berlin) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Auch an Gleisflächen der Deutschen Bahn in Berlin liegen große Mengen von Müll, die entsorgt werden müssen. Mitunter erweisen sich diese Flächen als Abfall-Hotspots. Frage 1: Wie viel Abfall fällt nach Kenntnis des Senats jährlich an Gleisflächen der Deutschen Bahn in Berlin an? Antwort zu 1: Die DB Netz AG, PD Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Durch die DB Netz AG, PD Berlin werden jährlich bis zu 100 t Abfälle mit konventionellen Reinigungsverfahren im Bereich der Gleisanlagen entsorgt. Zusätzlich wird mit maschinellen Verfahren eine Gleisreinigung im Bereich von Bahnsteigen im S-Bahn-Netz durchgeführt, welche je nach Verschmutzung schätzungsweise weitere 120 t Abfälle hervorbringen.“ Frage 2: Wer ist für die Abfallentsorgung auf diesen Flächen zuständig? 2 Antwort zu 2: Die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung liegt beim jeweiligen Verursacher. Kann dieser nicht ermittelt werden, liegt die Zuständigkeit bei dem Eigentümer des Grundstücks. Innerhalb des DB Konzernes sind nach Angaben der DB Netz AG, PD Berlin in der Regel die Konzernunternehmen DB Station & Service AG, DB Immobilien und DB Netz AG zuständig. Frage 3: Wie oft wird Abfall an Gleisflächen der Deutschen Bahn in Berlin eingesammelt und entsorgt? Von wem bzw. in wessen Auftrag? Antwort zu 3: Die DB Netz AG, PD Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Für die Reinigung von Gleisrandbereichen und des Gleisbereiches seitens der DB Netz AG werden mehrere Dienstleister mit der Zusammenstellung und Entsorgung von Abfällen beauftragt. Die Beseitigung findet sowohl zyklisch wie auch mittels einzelner, konzentrierter Beräumungen statt.“ Frage 4: Welche Kosten entstehen durch die Abfallentsorgung an Gleisflächen? Antwort zu 4: Die DB Netz AG, PD Berlin wendet nach ihren Angaben jährlich ca. 1,05 Mio. € für die Beseitigung von Abfällen auf. Davon entfallen ca. 750.000 € auf die zyklische Reinigung. Frage 5: Gibt es Gespräche zwischen Senat und Deutscher Bahn zur Entsorgung von Abfall auf den Gleisflächen der Deutschen Bahn? Wenn ja, seit wann und gibt es bereits Resultate? Wenn nein, wann werden diese aufgenommen? Antwort zu 5: Nach Angaben der DB Netz AG, PD Berlin stimmt sie sich punktuell im Rahmen konzentrierter Bereinigungsaktionen oder für HotSpots mit Bezirken und weiteren zuständigen Ämtern ab. Die DB Netz AG ist stark daran interessiert, Gespräche mit dem Ziel zu führen, wie die illegale Entsorgung von Abfällen auf Grundstücken im Raum Berlin mittels geeigneter Maßnahmen verhindert oder eingedämmt werden kann. Frage 6: Gibt es Strafen für die Deutsche Bahn, wenn der Abfall nicht entsorgt wird? Wenn ja, wie hoch und werden diese beglichen? Wenn nein, warum nicht? 3 Antwort zu 6: Strafen werden gegen die Verursacher von illegalen Abfällen erhoben. Die DB Netz AG hat mitgeteilt, dass sie illegale Ablagerungen zur Anzeige bringt, wenn Hinweise auf den Verursacher bei der Entsorgung gewonnen werden können. Frage 7: Wie will der Senat darüber hinaus gegen die Vermüllung von Bahnhofsgleisen vorgehen? Antwort zu 7: Am 10. Mai 2019 wurde in der 92. Umweltministerkonferenz auf Vorschlag des Landes Berlin ein Antrag „Verminderung von Kunststoffabfalleintrag und sekundärem Mikroplastik in die Umwelt durch verbesserte Reinigung von Bahnanlagen und entlang bundeseigener Schienenwege“ beschlossen. Die Umweltministerinnen/Umweltminister, Umweltsenatorin/ Umweltsenatoren der Länder bitten den Bund als Eigentümerin darauf hinzuwirken, dass Bahnanlagen häufiger gereinigt werden, und dass entlang bundeseigener Schienenwege ebenfalls eine häufigere Reinigung erfolgt, um insbesondere Kunststoffabfälle einzusammeln, bevor sie Landschaft, Boden und Gewässer verunreinigen und zu Mikroplastik zerfallen können. Berlin, den 06.09.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz