Drucksache 18 / 20 801 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Weihnachtsgnadenerweise und Antwort vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Andreas Wild (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20801 vom 21. August 2019 über Weihnachtsgnadenerweise ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Beim Finanzamt gibt es den Weihnachtsfrieden, der bedeutet, dass zwischen Heiligabend und Neujahr keine Steuerschulden eingetrieben wurden. In der Justiz gibt es Weihnachtsgnadenerweise. Im Spätherbst eines jeden Jahres war es in Berlin seit 1946 Brauch, zu Weihnachten staatliche Milde walten zu lassen. Damit kamen Strafgefangene, die im Zeitraum von Oktober bis Mitte Januar ohnehin entlassen worden wären etwas früher auf freien Fuß. Unter dem Deckblatt „Weihnachtsgnadenweise“ befand sich am 14.8.2019 in den Unterlagen zum Gnadenausschuss ein Entwurf des Justizsenators, der den Titel „Sammelgnadenerweis zum Jahresende 2019“ trägt. Unwillkürlich muss man an die „Jahresendfigur“ der DDR denken, in die der Weihnachtsengel am sozialistischen deutschen Weihnachtsbaum umbenannt worden war. Wie wir heute wissen, nur vorübergehend . Wann und wozu wurde dem Weihnachtsgnadenerweis das Wort „Weihnachten“ entzogen? Aufgrund welches Anlasses soll zum Jahresende ansonsten Gnade geübt werden? Die Verwendung der Bezeichnung „Sammelgnadenerweis zum Jahresende“ erfolgte erstmals im Jahre 2017. Die Umbenennung trug der zeitgleich vorgenommenen Erweiterung des Entlassungszeitraums Rechnung, der in jenem Jahr bereits Ende Oktober begann und hatte somit auch klarstellende Wirkung. Sinn und Zweck des Gnadenerweises zum Jahresende ist, den Straf- und Jugendstrafgefangenen, deren Entlassungstermin in den genannten Zeitraum fällt, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern, da erfahrungsgemäß eine Wohnungs- und Arbeitssuche zum Jahresende schwierig ist und auch Beratungsstellen hoch belastet oder gar geschlossen sind. Berlin, den 9. September 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung