Drucksache 18 / 20 802 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 23. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Offener und geschlossener Vollzug und Antwort vom 10. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 802 vom 23. August 2019 über Offener und geschlossener Vollzug Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen im Verhältnis zu der Gesamtanzahl der Gefangenen seit dem 01.01.2016 bis zur Beantwortung der Anfrage entwickelt (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren sowie Angabe der jeweiligen Gesamtzahlen und des prozentualen Anteils)? Zu 1.: Die Belegungszahlen für die Berliner Strafvollzugsanstalten werden jeweils mittwochs erhoben, so dass als Vergleichsdaten hier die Zahlen vom jeweils ersten Mittwoch im Januar der Jahre 2016 bis 2019 sowie ergänzend die jüngsten zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage verfügbaren Belegungszahlen von Mittwoch, dem 4. September 2019, zu Grunde gelegt werden. Das Verhältnis der im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen zu der Gesamtzahl der Gefangenen gestaltet sich im Betrachtungszeitraum wie folgt: Stichtag Gesamtzahl der Gefangenen Davon im offenen Vollzug untergebracht Prozentualer Anteil der im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen 2016 (06.01.2016) 3.819 929 24,33% 2017 (04.01.2017) 4.023 918 22,82% 2018 (03.01.2018) 4.024 852 21,17% 2019 (02.01.2019) 3.907 728 18,63% 2019 (04.09.2019) 3.752 804 21,43% 2. Wie hat sich die Zahl der im geschlossenen Vollzug untergebrachten Gefangenen im Verhältnis zu der Gesamtanzahl der Gefangenen seit dem 01.01.2016 bis zur Beantwortung der Anfrage entwickelt (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren sowie Angabe der jeweiligen Gesamtzahlen und des prozentualen Anteils)? Zu 2.: Hinsichtlich der Erhebungszeitpunkte wird auf Frage 1 Bezug genommen. Das Verhältnis der im geschlossenen Vollzug untergebrachten Gefangenen zu der Gesamtzahl der Gefangenen gestaltet sich im Betrachtungszeitraum wie folgt: 2 Stichtag Gesamtzahl der Gefangenen Davon im geschlossenen Vollzug untergebracht Prozentualer Anteil der im geschlossenen Vollzug untergebrachten Gefangenen 2016 (06.01.2016) 3.819 2.890 75,67% 2017 (04.01.2017) 4.023 3.105 77,18% 2018 (03.01.2018) 4.024 3.172 78,83% 2019 (02.01.2019) 3.907 3.179 81,37% 2019 (04.09.2019) 3.752 2.948 78,57% 3. Welche Voraussetzungen müssen aufgrund welcher gesetzlichen Vorgaben erfüllt sein, damit ein im geschlossenen Vollzug untergebrachter Gefangener im offenen Vollzug untergebracht werden kann? Zu 3.: Gemäß § 16 Abs. 2 des Berliner Strafvollzugsgesetzes (StVollzG Bln) sind Gefangene im offenen Vollzug unterzubringen, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden. 4. Wie viele Anträge auf Unterbringung im offenen Vollzug sind seit dem 01.01.2016 bis zur Beantwortung der Frage in den jeweiligen Vollzugsanstalten Berlins gestellt worden (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Anstalten)? 5. Wie viele der unter Frage 4.) genannten Anträge wurden positiv hinsichtlich der Unterbringung im offenen Vollzug beschieden (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Anstalten)? 6. Wie viele der unter Frage 4.) genannten Anträge wurden abschlägig entschieden und was waren jeweils die 5 meisten Gründe (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren und Anstalten)? Zu 4. bis 6.: Eine statistische Erfassung förmlich gestellter Anträge der Gefangenen auf Verlegung in den offenen Vollzug findet nicht statt. 7. Wie hat sich die Zahl derjenigen Gefangenen seit dem 01.01.2016 bis zur Beantwortung der Anfrage entwickelt, die ursprünglich im geschlossenen Vollzug untergebracht waren, wegen Erfüllens der unter Frage 3.) genannten Voraussetzungen sodann in den offenen Vollzug wechseln konnten (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren sowie Angabe der jeweiligen Gesamtzahlen sowie Verteilung auf die Anstalten)? Zu 7.: Die Zahl derjenigen Gefangenen, die ursprünglich im geschlossenen Vollzug untergebracht waren und in den offenen Vollzug verlegt werden konnten, hat sich im abgefragten Zeitraum wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich entwickelt. Dabei sind für das Jahr 2019 statistische Zahlen bis einschließlich Juli 2019 berücksichtigt. Anzahl der Verlegungen aus dem geschlossenen in den offenen Vollzug 2016 2017 2018 2019(01.01. bis 31.07.) Gesamtzahl 682 665 535 378 Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 146 117 135 74 JVA für Frauen Berlin 133 230 190 94 Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin 64 53 45 31 JVA Tegel 35 61 39 35 JVA Plötzensee 196 108 41 62 JVA Heidering 108 96 85 82 3 8. Wie hat sich die Zahl derjenigen Gefangenen seit dem 01.01.2016 bis zur Beantwortung der Anfrage entwickelt, die ursprünglich im offenen Vollzug untergebracht waren, dann aber wegen Fehlens bzw. Nichterfüllens der entsprechenden Voraussetzungen im geschlossenen Vollzug untergebracht werden mussten (erbitte gesonderte Darstellung nach Jahren sowie Angabe der jeweiligen Gesamtzahlen und Verteilung auf die Anstalten)? Zu 8.: Die Zahl derjenigen Gefangenen, die ursprünglich im offenen Vollzug untergebracht waren und in den geschlossenen Vollzug verlegt werden mussten, hat sich im abgefragten Zeitraum wie folgt entwickelt: Anzahl der Verlegungen aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug 2016 2017 2018 2019(01.01. bis 31.07.) Gesamtzahl 388 409 365 228 JVA Plötzensee 69 50 24 18 JVA für Frauen Berlin 28 47 32 20 JSA Berlin 19 26 16 21 JVA des Offenen Vollzugs Berlin 272 286 293 169 9. Wie lautet seit dem 01.01.2016 bis zur Beantwortung der Anfrage der Personalschlüssel in den Berliner Vollzugsanstalten (Verhältnis von Vollzugskräften und Gefangenen) für die Unterbringung im geschlossenen und wie für die Unterbringung im offenen Vollzug und nach welchen Vorgaben wird dieser jeweils ermittelt? 10. Sofern sich der Personalschlüssel verändert hat: was waren jeweils die Gründe dafür? Zu 9. und 10.: Einen festgesetzten Personalschlüssel, der das Verhältnis von Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) zu Inhaftierten bestimmt, gibt es im Berliner Justizvollzug nicht. Jedoch wurden im Rahmen von Organisationsbetrachtungen in jeder Anstalt anhand gleicher Kriterien die Personalbedarfe auch für den allgemeinen Vollzugsdienst berechnet und festgelegt. Hierbei wurden insbesondere vollzugsformspezifische , bauliche sowie sonstige besonderen Gegebenheiten beachtet. Berlin, den 10. September 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung