Drucksache 18 / 20 803 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Wie unterstützt der Senat die Berliner Stiftungsarbeit? und Antwort vom 07. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 20 803 vom 22. August 2019 über Wie unterstützt der Senat die Berliner Stiftungsarbeit? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung hat für den Senat die Arbeit der Berliner Stiftungen und mit welchen Stiftungen arbeitet er besonders eng zusammen? Zu 1.: Der Senat sieht in den Stiftungen, die gemeinnützige Ziele verfolgen, eine wichtige Säule der Berliner Zivilgesellschaft. Stiftungen sind in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv und daher für viele Ressorts wichtige Partner zur Förderung des Gemeinwohls. Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt aktuell auf Stiftungen , die sich für eine Stärkung der Demokratie einsetzen. 2. Welche Rahmenbedingungen stellt der Senat für das Engagement von Stiftungen in Berlin zur Verfügung und wie groß ist das finanzielle Volumen, das der Senat zur Förderung von Stiftungen ausgibt? Zu 2.: Der Senat fördert auf vielfältige Weise gute Rahmenbedingungen für Stiftungen in Berlin. So findet in diesem Jahr zum 10. Mal der vom Senat geförderte Berliner Stiftungstag statt, bei dem sich Stiftungen präsentieren, über ihre Arbeit austauschen , vernetzen und fachliche Weiterbildung erhalten. Seit 2018 findet der von der Landesfreiwilligenagentur e.V. organisierte Stiftungstag im jährlichen Wechsel im Marktplatz- bzw. im Konferenzformat statt. Zudem fördert der Senat die Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements von Stifterinnen und Stiftern durch die Ausrichtung eines jährlichen Empfangs für die Stifterinnen und Stifter des jeweiligen Vorjahres. 2 Die Stiftungsaufsichtsbehörde – die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung – unterstützt Stifterinnen und Stifter bei der Errichtung von Stiftungen sowie bestehende Stiftungen bei ihrer Arbeit (siehe Antwort zu 7., 8. und 9.). Der Senat befindet sich regelmäßig im Gespräch mit Stiftungen. Um im Roten Rathaus den Austausch mit international ausgerichteten Stiftungen, NGOs und Think Tanks zu intensivieren, hat der Senat z.B. im Jahr 2019 den „Round Table International “ etabliert. Folgende Mittel stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 zur Verfügung: · Stiftungstag – 2018: 30.000 € (Titel: 68406); 2019: 30.000 € (Titel: 54612) · Neustifterempfang – 2018: 6.057,05 €; 2019: 1.490,30 € (Titel 53103) · Zuschüsse an sonstige Stiftungen: Stiftung Zukunft Berlin – 2018: 100.000 €; 2019: 100.000 € (Titel 68619) 3. Inwiefern ist die in den Sitzungen des Ausschusses für Bürgerschaftliches Engagement am 20.11.2017 sowie am 15.01.2018 formulierte Zielstellung von Frau Staatssekretärin Chebli zur besseren öffentlichen Sichtbarkeit der Berliner Stiftungsarbeit bisher erreicht? 4. Welche Maßnahmen ergriff der Senat seit Ende 2017, um die öffentliche Sichtbarkeit der in den Berliner Stiftungen geleisteten Arbeit zu erhöhen? 5. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Sichtbarkeit der Berliner Stiftungsarbeit sind derzeit konkret in der Planung? 6. Wann fanden in der laufenden Legislaturperiode Gespräche mit welchen Stiftungen und welchen Ergebnissen statt? Zu 3., 4., 5. und 6.: In der Öffentlichkeit hat das bürgerschaftliche Engagement insgesamt in letzter Zeit einen deutlichen Zuwachs an Aufmerksamkeit erfahren, zum Beispiel durch neue mediale Newsletter-Formate, durch die Präsenz von Stiftungen im Rahmen der Berliner Stiftungswoche, auf dem Berliner Stiftungstag oder im Rahmen des europäischen Aktionstags der Stiftungen rund um den 1. Oktober sowie durch Aktivitäten des Senats. Angesichts der Bedeutung des Engagements für den Zusammenhalt der Gesellschaft und für eine Stärkung der Demokratie begrüßt der Senat die zunehmende Sichtbarkeit der Berliner Zivilgesellschaft, zu der zahlreiche Stiftungen einen wichtigen Beitrag leisten. Der Senat fördert die öffentliche Sichtbarkeit und steht im ständigen Austausch mit Stiftungen und ihren Netzwerken, um die Rahmenbedingungen in Berlin weiter zu verbessern. Vertreterinnen und Vertreter des Senats nehmen regelmäßig an Veranstaltungen von Berliner Stiftungen teil und würdigen so ihre gemeinnützigen Aktivitäten . Erhöht wurde die Sichtbarkeit auch dadurch, dass die Förderung des Berliner Stiftungstages im Jahr 2018 auf eine jährliche Ausrichtung umgestellt wurde, nachdem die Veranstaltung zuvor im zweijährigen Rhythmus stattgefunden hatte. Mit den Initiatorinnen und Initiatoren der Berliner Stiftungswoche wurde vereinbart, den jährlichen Neustifterempfang im Rahmen der Berliner Stiftungswoche zu veranstalten . Im Gegenzug haben die Veranstalter der Berliner Stiftungswoche den neuen 3 Stiftungen eine kostenfreie Teilnahme an deren Programm ermöglicht, um die Sichtbarkeit junger Stiftungen zu erhöhen. 7. Welche konkreten Beratungsangebote hat der Senat den Berliner Stiftungen bisher vorgehalten, was laut Aussage der Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement ein expliziter Wunsch der Stiftungen war? 8. Inwiefern sind Beratungsangebote derzeit konkret geplant? 9. In welchen Bereichen sehen die Stiftungen weiteren Unterstützungsbedarf und wie begegnet der Senat diesem Bedarf? Zu 7., 8. und 9.: Die Stiftungsaufsichtsbehörde – die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung – unterstützt Stifterinnen und Stifter im Verfahren der Anerkennung neuer Stiftungen durch Hinweise und Formulierungshilfen dabei, dass der Wille der Stiftenden in der Stiftungssatzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt und die Satzung klare und sinnvoll vollziehbare Regelungen für die Verwaltung der Stiftung trifft. Den bestehenden Stiftungen werden insbesondere Hilfen bei der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen der Satzungen und der gesetzlichen Vorschriften geboten. Eine umfassendere Beratung durch die Aufsichtsbehörde kann nicht erfolgen , weil dies mit der gesetzlichen Aufgabe der Behörde, die Rechtsaufsicht über die Stiftungen zu führen, nicht vereinbar ist. Darüber hinaus fördert der Senat mit dem jährlichen Berliner Stiftungstag eine Veranstaltung , die immer auch mit Beratungsangeboten für Stiftungen verbunden ist. 10. Wie hat sich das Programm, die Teilnehmerzahl sowie das Gesamtbudget der Berliner Stiftungswoche in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Zu 10.: Der Senat verfolgt die Entwicklung der von der Berliner Stiftungsrunde initiierten Berliner Stiftungswoche mit Interesse. Er sieht darin ein gutes Beispiel dafür, wie erfolgreiche Vernetzung und inhaltliche Fokussierung zu erhöhter Sichtbarkeit und öffentlicher Präsenz beitragen. Details zur Entwicklung der Zahl der Teilnehmenden sowie zum Gesamtbudget der Berliner Stiftungswoche liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 7. September 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei