Drucksache 18 / 20 804 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2019) zum Thema: Wie bekämpft der Senat Antisemitismus und antisemitische Vorfälle im Land Berlin? und Antwort vom 12. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20804 vom 22. August 2019 über Wie bekämpft der Senat Antisemitismus und antisemitische Vorfälle im Land Berlin? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Zahlen der antisemitischen Übergriffe in Berlin in den letzten zehn Jahren entwickelt und wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des Berlin-Monitors 2019? Zu 1.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich anders als bei der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Es werden die Fallzahlen als Grundlage genommen, die durch den Senator für Inneres und Sport auf der Pressekonferenz am 27. Februar 2019 veröffentlicht wurden. Diese tragen daher den Erhebungsstand 11. Februar 2019. Erst nach Veröffentlichung des geplanten Berichts „Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2018“ können aktualisierte Fallzahlen verwendet werden. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation . Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. 2 Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Um die Fallzahlen übersichtlich und in Teilbereichen vergleichbar darzustellen , erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Terrorismus ist über die Strafbarkeit der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) sowie Verstöße gegen §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB erfasst. Gewaltdelikte sind Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbrüche, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr , Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstands- sowie Sexualdelikte einschließlich der Versuche. Propagandadelikte sind Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sonstigen Delikte beinhalten alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze, zum Beispiel Beleidigung gemäß § 185 StGB, Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG). Fallaufkommen Antisemitismus in Berlin 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gewaltdelikte 13 4 3 6 9 6 13 10 7 27 Propagandadelikte 28 23 21 30 40 22 23 21 22 46 sonstige Delikte 199 121 105 174 150 191 173 230 277 250 Terrorismus 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 PMK - gesamt 240 148 129 210 199 219 209 261 306 324 Die Staatsanwaltschaft Berlin erfasst im Rahmen der bundeseinheitlichen statistischen Erhebung von Hasskriminalität seit 2018 antisemitische Straftaten durch ein klar abgrenzbares Merkmal „SAH“ – Straftat mit antisemitischem Hintergrund. Die entsprechende Erfassung erfolgt dabei nach dem Zeitpunkt der Einleitung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2018 440 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund eingeleitet. Im Jahr 2019 sind bislang (Stand 29.08.2019) 269 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund erfasst worden. Vor dem Jahr 2018 erfolgte die Erfassung antisemitischer Straftaten nicht spezifisch und eindeutig abgrenzbar, sondern als Bestandteil anderweitiger Erhebungsparameter. Fallzahlen, die mit denen der Jahre 2018 und 2019 vergleichbar wären, können daher nicht mitgeteilt werden. Generell verweist die Entwicklung der Fallzahlen darauf, dass Antisemitismus in Berlin ein gravierendes Problem darstellt. Diese Feststellung wird durch die Ergebnisse des „Berlin Monitors“ untermauert, auch wenn für einzelne Ausprägungen des Antisemitismus in Berlin im Vergleich zum Bundesdurchschnitt niedrigere Werte ermittelt wurden. 3 2. Welche Strategien entwickelte der Senat in den letzten Jahren, um die Zunahme antisemitischer Vorfälle zu stoppen und welche inhaltlichen Schwerpunkte waren dem Senat dabei besonders wichtig? Zu 2.: Der Berliner Senat hat in seinem Beschluss zu „Berlin gegen jeden Antisemitismus ! Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention“ (vgl. Drucksache 18/1754) eine Gesamtstrategie zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus vorgelegt. Darin wird dargestellt, dass der Senat die Antisemitismusprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht, an der sich auf staatlicher Seite verschiedene Ressorts und Aufgabenbereiche beteiligen. Dem Berliner Senat ist dabei besonders wichtig, Fälle von Antisemitismus sichtbar zu machen (zivilgesellschaftliches Monitoring erhellt das Dunkelfeld) und Antisemitismus öffentlich zu ächten, die Kompetenzen zur Auseinandersetzung zu stärken (z. B. über Fortbildungsangebote) und Betroffene zu unterstützen . Hinzu kommen diverse weitere wichtige Aufgabenfelder, die im Detail der o. g. Senatsstrategie zu entnehmen sind. Jenseits der allgemeinen Prävention tragen die Strafverfolgungsbehörden bei der Intervention gegen antisemitische Vorfälle eine besondere Verantwortung, da sie für Repression , Prävention und Gefahrenabwehr zuständig sind. Die Polizei Berlin hat zur Bewältigung der Herausforderungen in der Bekämpfung des Antisemitismus als ein Kernthema des Rechtsextremismus neben der Initiierung und Durchführung repressiver Maßnahmen auch präventiv wirkende Strategien implementiert und optimiert diese fortlaufend. Das Arbeitsfeld Antisemitismus stellt ein komplexes Thema dar, an dessen Bearbeitung viele Stellen in der Polizei Berlin beteiligt sind. Um eine gebündelte und effektive Bearbeitung zu gewährleisten, erfolgt die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren mit Antisemitismusbezug zentriert beim Polizeilichen Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin (LKA 5). In der Polizei Berlin wurde im Monitoring sozialer Netzwerke mit der Einstellung spezieller Internetauswerter eine deutliche Verbesserung der Internetauswertung innerhalb des LKA 5 erreicht. Das wirkt sich insbesondere bei der Bearbeitung von antisemitischen Hasspostings positiv aus. Durch die fachlich fundierten Auswertungen strafbewehrter Äußerungen auf Internetseiten wurde nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin eine deutliche Qualitätssteigerung in den Ermittlungsverfahren erzielt. Die Klassifizierung von antisemitischen Straftaten beim Kriminalpolizeilichen Meldedienst -PMK (KPMD-PMK) erfolgt nach bundeseinheitlichen Vorgaben. Im Hinblick auf präventive Maßnahmen setzt die Polizei Berlin im Themenfeld Antisemitismus besonders auf die Stärkung potenziell Betroffener. Neben der Beratung in Fragen des Opferschutzes gehört auch die Empfehlung von Verhaltens- und Sicherungstipps, insbesondere in Form von „Sicherheitsgesprächen“, zur polizeilichen Arbeit. Weitere präventive Maßnahmen sind: die Durchführung bzw. Konzeption von themenbezogenen Informationsveranstaltungen (TIV) an Schulen u. a. zum Thema „Wissen und Bildung als Schutzfaktor gegen Rechtsextremismus“ und „Hasskriminalität“, welche derzeit aktualisiert und überarbeitet werden, die Veröffentlichung von Hinweisen und Informationen im Bereich Opferschutz/Opferschutzhilfe auf der Internetseite der Polizei Berlin zu den Themen Prävention/Extremismus /Rechtsextremismus, 4 die Erarbeitung und Verteilung von Handzetteln für Zeuginnen und Zeugen/Opfer rechts-motivierter/extremistischer Straftaten, die Vermittlung der Opfer an Opferhilfeeinrichtungen wie beispielsweise ReachOut, Antidiskriminierungswerk Berlin, Weißer Ring e.V., Opferhilfe Berlin, die Prüfung und ggf. Initiierung und Durchführung von Schutzmaßnahmen für durch antisemitische Straftaten konkret gefährdete Personen oder Objekte, um die Sicherheit zu gewährleisten und Straftaten zu verhindern. Die Zentralstelle für Prävention (LKA Präv) ist originär für sämtliche Grundsatzvorgänge im Themenfeld Kriminalprävention zuständig und steht extern sowie intern als fachliche Beraterin zu Fragen der Prävention zur Verfügung. Im Hinblick auf eine zentrale Koordinierung und Optimierung aller Aufgaben der im Themenfeld agierenden Dienststellen, die Intensivierung und Stärkung interner Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die Institutionalisierung der Zusammenarbeit/Vernetzung zwischen der Polizei Berlin und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wurde am 20. August 2019 der Leiter LKA Präv zum Antisemitismusbeauftragten der Polizei Berlin ernannt . 3. Welche Rolle spielte in diesem Strategieprozess der AK Antisemitismus, wie ist er zusammengesetzt und mit welchen Zielstellungen und Ergebnissen tagte er bisher? 4. Inwieweit werden die Ergebnisse des AK Antisemitismus in die landesweite Engagement-Strategie einfließen und welche Vorschläge welcher weiteren Partner werden mit aufgegriffen? Zu 3. und 4.: Der von der Senatskanzlei ins Leben gerufene AK gegen Antisemitismus hat angesichts einer gestiegenen Zahl von antisemitischen Vorfällen Handlungsempfehlungen entwickelt, um die Bekämpfung des Antisemitismus zielgerichtet zu verstärken. Die Empfehlungen wurden nach einjähriger Arbeit am 14.12.2018 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.76687 3.php ). Der Arbeitskreis bestand aus Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, jüdischen Organisationen und Zivilgesellschaft. Mitgewirkt haben: Deidre Berger (American Jewish Committee), Sawsan Chebli (Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement , Initiatorin und Gastgeberin des AK gegen Antisemitismus), Dr. Elke Gryglewski, Stv. Direktorin (Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz), Dervis Hizarci (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus), Sigmount Königsberg (Antisemitismusbeauftragter der Jüdischen Gemeinde zu Berlin), Sergey Lagodinsky (Mitglied der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin) und Dr. Juliane Wetzel (Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin). Die Handlungsempfehlungen sind in die Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention eingeflossen und werden nun Schritt für Schritt umgesetzt. Aufgrund ihres Querschnittscharakters werden die Maßnahmen, die vom Arbeitskreis vorgeschlagen wurden, zudem in strategische Konzepte der einzelnen Ressorts einfließen. 5. Welche Maßnahmen des Landeskonzepts der Antisemitismus-Prävention wurden bisher umgesetzt? 6. Welche Maßnahmen wurden bisher aus welchen Gründen nicht umgesetzt und bis wann ist mit der Realisierung zu rechnen? Zu 5. und 6.: Siehe Anlage. 5 7. Welches konkrete Aufgabenspektrum wird die endgültig bis 2020 zu besetzende Stelle des Antisemitismusbeauftragten haben und welche Aufgabenteilung wird es zwischen ihm und dem Antisemitismusbeauftragten der Polizei geben? Zu 7.: Der Berliner Senat hat in seinem Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention die Benennung einer Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners des Landes Berlin zu Antisemitismus beschlossen. Das Aufgabenspektrum wurde wie folgt festgelegt: Abstimmung der Maßnahmen zur Antisemitismus-Prävention im Land Berlin mit den Maßnahmen auf Bundes- und Bezirksebene; Identifikation von Weiterentwicklungspotenzialen der Berliner Antisemitismusprävention; Anregung und Entwicklung von Maßnahmen, die nicht bereits in bestehenden Programmen abgedeckt werden; Koordination eines Expert/innenkreises aus Wissenschaft, Bildung und Zivilgesellschaft, der regelmäßig gegenüber Parlament und Öffentlichkeit über die Umsetzung von Maßnahmen gegen Antisemitismus berichtet; Regelmäßiger Austausch mit jüdischen Organisationen sowie die Organisation von Austauschformaten mit weiteren Akteurinnen und Akteuren aus Verwaltung und Zivilgesellschaft ; Kooperation mit bestehenden Präventionsnetzwerken wie z. B. dem Berliner Beratungsnetzwerk ; Zusammenarbeit mit den Fach- und Beratungsstellen zu Antisemitismus, Übernahme von Verweisberatungen; Jährliche Zusammenführung und Auswertung der Daten und Ergebnisse aus den verschiedenen Erfassungsquellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Schule, RIAS usf.) zu Antisemitismus in Berlin; Erstellung eines (Umsetzungs-)Berichts im Abstand von drei Jahren zur Intervention gegen und Prävention von Antisemitismus im Land Berlin; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Aufgabenspektrum des Antisemitismusbeauftragten der Polizei Berliner beschränkt sich dagegen auf Aufgaben im polizeilichen Kontext. Zur Abstimmung der jeweiligen Aufgabengebiete sind der Antisemitismusbeauftragte der Polizei Berlin und der Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus in Kontakt. 8. Inwiefern wird eine Koordination und Verzahnung des Antisemitismusbeauftragten mit allen anderen Berliner Verwaltungen sichergestellt? Zu 8.: Der Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus wird die an der Landeskonzeption zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention beteiligten Ressorts und Behörden zu Abstimmungsrunden einladen, die Umsetzung abfragen und auch bilateral den Austausch mit den verschiedenen Berliner Verwaltungen suchen. Der Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus wird die Koordination der Maßnahmen organisieren und deren Verzahnung sicherstellen. 9. Welche Fortbildungsangebote zur Erlangung von Kompetenzen zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus gibt es für das Personal der Polizei und der Staatsanwaltschaft in den jeweiligen Arbeitsbereichen und wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Verwaltungen geschult? Zu 9.: Für die Dienstkräfte der Polizei Berlin werden Fortbildungen angeboten, die sich u. a. mit dem Israel-Palästina-Konflikt und dem antisemitischen Gehalt von Aussagen und Aktionen in diesem Zusammenhang auseinandersetzen. 6 Der besonders intensiven Auseinandersetzung mit dem Themenfeld Rechtsextremismus dient ein seit 2014 zusammen mit dem Fachbereich Recht der Polizeiakademie der Polizei Berlin regelmäßig durchgeführtes Basisseminar (Titel „Rechtsextremismus“), das umfassend über aktuelle Entwicklungen und Erscheinungsformen in der rechtsextremen Szene informiert. Dabei sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, rechtsextremistische Phänomene erkennen und bewerten zu können. Zur Vertiefung des erlangten Basiswissens werden für die polizeiliche Aufgabenbewältigung Seminare, Exkursionen und Fachgespräche angeboten. Diese eintägigen Veranstaltungen dienen der praxisorientierten Auseinandersetzung mit den Anforderungen einer bürgernahen und weltoffenen Polizei, auch in Bezug auf die Diversität der Lebensstile einer sich wandelnden Stadtbevölkerung. Für Fach- und Lehrkräfte kann neben den oben erwähnten Fortbildungsangeboten auch auf die Angebote der Verwaltungsakademie (VAk) Berlin, der Bundespolizeiakademie und der Fachhochschule der Polizei (FHPol) des Landes Brandenburg verwiesen werden . Für die mit entsprechenden Lehraufgaben betrauten Mitarbeitenden besteht neben behördeninternen Fortbildungen auch die Möglichkeit der verwaltungsexternen Fortbildung . Im Sinne einer gezielten Perspektiverweiterung der Mitarbeitenden existiert die Möglichkeit der Teilnahme an Veranstaltungen verschiedener zivilgesellschaftlicher Träger der Bildungsarbeit, aber auch der Bundeszentrale für Politische Bildung und der Freien Universität Berlin. In Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung werden berufsethische Wertehaltungen vermittelt , um antirassistische und menschenrechtliche Überzeugungen zu stärken. Der intensiven und kontinuierlichen Auseinandersetzung mit Antisemitismus wird bereits im ersten Ausbildungsabschnitt als eigenständiges Leitthema im Lehrplan Rechnung getragen. Im Rahmen eines Projekttages „Jüdisches Leben“ nehmen Auszubildende bspw. an der jährlichen Gedenkveranstaltung der Kindertransporte teil und kommen mit Zeitzeugen jüdischen Glaubens ins Gespräch. Des Weiteren besuchen alle Auszubildenden die Gedenkstätte Sachsenhausen. Bei der Konfrontation mit Ausdrucks- und Erscheinungsformen des Antisemitismus stehen der dialogische Zugang, Diskussion und Reflexion im Vordergrund. Generell befasst sich der Fachbereich I 4 Politische Bildung/Öffentliches Recht der Polizeiakademie mit antisemitischen Alltagssituationen im gesellschaftlichen Umfeld, um Polizeibeamte für aktuelle Entwicklungen zu sensibilisieren. In der Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes wird das Themenfeld Antisemitismus entsprechend der Studienordnung des Bachelorstudiengangs Gehobener Polizeivollzugsdienst in drei Lehrveranstaltungen eingebracht. Zusätzlich können die Inhalte in weiteren Modulen vertieft werden. Im Einzelnen werden an der Polizeiakademie folgende Fortbildungsangebote zur Erlangung von Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit der Thematik Antisemitismus angeboten : Seminar Polizei im Rechtsstaat: Was passiert, wenn rechtsstaatliche Grundsätze keine Rolle spielen? „Die Bedeutung der Wannseekonferenz 1942" Tagesseminar "Parlamentarismus in Theorie und Praxis – historische Entwicklung und aktuelle Bedeutung" Tagesseminar "Gewährleistung der Inneren Sicherheit als Aufgabe des Abgeordnetenhauses von Berlin“ Tagesseminar zur politischen Bildung „Die Rolle der Polizei und Geheimen Staatspolizei (Gestapo) im NS-Staat“ 7 Tagesseminar (Führungskräfteseminar) "Al-Quds-Tag" - ein Rückblick Tagesseminar „Parlamentsseminar: Rechtsextremismus und -terrorismus in Deutschland , Folgerungen aus dem NSU-Abschlussbericht" Tagesseminar „Jüdisches Leben in Berlin - einst und jetzt" Tagesseminar "Erscheinungsformen des Antisemitismus“ Tagesseminar „Antisemitismus und Rassismus vor dem Hintergrund der Polizeigeschichte " Seminar Antisemitismus/Extremismus: Neue Entwicklungen und Akteure in der rechten Szene. Für die weiteren Strafverfolgungsbehörden werden in jedem Jahr Fortbildungen angeboten , die sich mit dem Themenbereich Antisemitismus –vornehmlich im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus – befassen. Darüber hinaus ist eine weitere Veranstaltung zu den aktuellen Erscheinungsformen von Antisemitismus im Kriminalgericht Berlin in Planung, die noch dieses Jahr stattfinden soll. Die Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft hat zudem in Kooperation mit dem Verein Demokratie und Information im Mai 2019 für Berliner Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zwei Führungen durch eine Ausstellung zur Staatsgründung Israels im Rathaus Charlottenburg organisiert . Aufgrund der positiven Resonanz ist beabsichtigt, auch in Zukunft Führungen durch geeignete Ausstellungen für Mitarbeitende der Berliner Strafverfolgungsbehörden anzubieten . Zudem ist mitzuteilen, dass das Themenfeld Antisemitismus integrativer Bestandteil mehrerer Fortbildungsveranstaltungen für Berliner Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist. So wird beispielsweise an der landeseigenen Justizakademie in Königs Wusterhausen (JAK) auch in diesem Jahr am 30. September 2019 erneut die jährliche Veranstaltung „Politischer Extremismus und Terrorismus“ vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) organisiert . Die Veranstaltung gibt als festen Programmpunkt ein jährliches Lagebild zum Extremismus und zu den in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten. Darüber hinaus wird wie schon im letzten Jahr ein eigenes Referat dem Thema Antisemitismus gewidmet . Zudem findet das Thema auch immer wieder in Veranstaltungen, die an der Deutschen Richterakademie angeboten werden, Berücksichtigung (Bundesebene). So wird 2020 erneut die zweijährig angebotene Veranstaltung 5d/2020 „Justiz und Judentum“ für Richter /innen und Staatsanwälte/innen aus allen Bundesländern sowie dem Bund angeboten. Zudem finden jährlich an der Deutschen Richterakademie die Veranstaltungen „Praxisforum Staatsschutzstrafrecht“, „Politischer Extremismus –Herausforderung für Gesellschaft und Justiz“, „Zwischen Recht und Unrecht –Deutsche Justizgeschichte im 20. Jahrhundert “ sowie „Die nationalsozialistische Justiz und ihre Aufarbeitung“ statt. Erstmals im Jahresprogramm 2020 werden darüber hinaus die Veranstaltungen „Das Rosenburg- Projekt und seine Folgerungen daraus“ sowie „Rassismus - Eine Herausforderung für die Justiz“ angeboten. Die genauen Programmbeschreibungen der Veranstaltung sind über die Internetpräsenz der Deutschen Richterakademie öffentlich einsehbar. 10. An welchen Berliner Schulen gibt es bereits Beratungsangebote zum Umgang mit antisemitischen Vorfällen ? Zu 10.: Schulen gehen in erster Linie eigenverantwortlich mit antisemitischen Vorfällen um. Hierbei werden zahlreiche Angebote aus der Zivilgesellschaft genutzt. Mit der „Praxisstelle - Bildung und Beratung“ der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) 8 wurde jedoch eine zentrale Anlaufstelle für Schulen geschaffen, die sich Antisemitismus entgegenstellen. In der Praxisstelle können Schulen sowohl eine Erstberatung und Begleitung bei akuten Fällen als auch eine längerfristige Betreuung und Kooperation in Anspruch nehmen. 11. Welche Rolle spielen Kompetenzen zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus in der Ausbildung der pädagogischen Lehrkräfte in Berlin? Zu 11.: Antisemitismusprävention und die Entwicklung von Antidiskriminierungskompetenzen sind in der 2. Phase der Lehrkräftebildung, im Vorbereitungsdienst, Pflichtbestandteil der Ausbildung im Modul Erziehen und Innovieren. In diesem Rahmen gibt es auch verschiedene Angebote für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unter Einbeziehung von externen Beratungsstellen wie z. B. „mbr - mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin“. Berlin, den 12. September 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Anlage zur S 18/20804 – Fragen 5 und 6 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen SenJustVA Ernennung eines / einer Ansprechpartners/in für Antisemitismus (S. 3). Ernennung erfolgte im Mai 2019 (zunächst kommissarisch). Eine endgültige Besetzung ist in 2020 geplant. SenJustVA Ernennung eines /einer Antisemitismusbeauftragten in der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (S. 16). Die Ernennung erfolgte am 1. September 2018. SenJustVA Dauerhafte Förderung von Präventionsmaßnahmen, die der Heterogenität der Berliner Stadtbevölkerung gerecht werden (S. 28). Fortlaufende Förderung des Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“. Vorkehrungen für eine Fortsetzung der Förderung von Maßnahmen der Antisemitismusprävention im Kap. 0601 / Titel 68406 wurden veranschlagt. SenJustVA Antisemitische Vorfälle und antisemitische Einstellungen in der Berliner Bevölkerung werden zivilgesellschaftlich erfasst und analysiert (28 f.). Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) gewährleistet ein (anonymisiertes) zivilgesellschaftliches Monitoring antisemitischer Vorfälle. Das Projekt „Berlin Monitor“ ermittelt das Ausmaß antisemitischer Einstellungen in der Berliner Bevölkerung. Antisemitismus wurde bei der Erhebung im Jahr 2019 als Schwerpunkt bearbeitet. Vorkehrungen für eine Fortsetzung der Förderung beider Projekte im Kap. 0601 / Titel 68406 wurden veranschlagt. SenJustVA Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) (S. 30). Die Bundesratsinitiative wird dem - zurzeit noch laufenden - Gesetzgebungsverfahren zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) folgen. SenJustVA Ausbau von Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus im digitalen Raum (im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus) (S. 10). 2020 ff. Vorkehrungen im Kap. 0601Titel 68406 wurden veranschlagt. SenJustVA Förderung des Angebots der Beratung einer antisemitismuskritischen Jugendarbeit, die auf die Handlungskompetenz pädagogischer Fachkräfte abzielt (Landesprogramm gegen Rechtsextremismus., Rassismus und Antisemitismus) (S. 11). 2020 ff. Vorkehrungen für eine Teilfinanzierung im Kap. 0601 / Titel 68406 wurden veranschlagt. Konzeptionelle Abstimmung mit SenBJF ist erfolgt. 2 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen SenJustVA Fortbildungsmaßnahmen für Richter/innen und Staatsanwälte/innen zum Thema Antisemitismus sowie zur Sensibilisierung im Umgang mit den Opfern rassistischer Taten (S.16, 35). Fortbildungen an der Justizakademie in Königs Wusterhausen: Jährliche Veranstaltung „Politischer Extremismus und Terrorismus“ in 2019 am 30.09.2019 mit eigenem Referat zum Thema Antisemitismus. Fortbildungen an der Deutschen Richterakademie. Finanzierung über das Fortbildungsbudget des GJPA / Finanzierungsanteil von Berlin an den Kosten der DRA ist wie jedes Jahr angemeldet. SenJustVA Entwicklung von Informationsangeboten für Mitarbeitende der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu aktuellen Erscheinungsformen von Antisemitismus (S. 17, 36). Erste Informationsveranstaltung für Richter/innen und Staatsanwälte/innen für Dezember 2019 geplant, derzeit Terminabstimmung mit dem Referenten. SenJustVA Weiterentwicklung des Landeskonzeptes gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Koordination eines konsultativen Prozesses mit Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft (S. 27). Fortlaufend Die Weiterentwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem einzurichtenden „Expert_innenkreis Antisemitismus“ ab 2020. SenJustVA Förderung eines kooperativen Projekts jüdisch-muslimischer Jugendlicher / Akteure der Zivilgesellschaft (S. 29). Vorkehrungen im Kap. 0601 Titel 68406 wurden veranschlagt. Projektförderung erfolgt in Auswertung der Projektförderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020. SenJustVA Veranstaltung zur Fortbildung und Vernetzung für Strafrichter/innen, Staatsanwälte/innen sowie die Polizeibeamten/innen, die antisemitisch motivierte Straftaten bearbeiten (S.17, 36). Für nächstes Jahr ist eine Veranstaltung für diesen Personenkreis geplant. 3 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen SenJustVA Veranstaltungen für Rechtsreferendare zu den Themen deutsche Justizgeschichte / Nationalsozialismus / Antisemitismus / Opferschutz (S.35). 1) Pflichtveranstaltungen jeweils 1 Tag: „Aspekte deutsche Justizgeschichte im 20. Jahrhundert“; „DDR-Geschichte“; „Anwaltsgeschichte“. 2) Zusatzveranstaltungen: 5. und 6.12.2019 je eine Fortbildungsveranstaltung „Menschenrechtsbasierter Diskriminierungsschutz und Diversity“ . 29.03.2019 Seminar „Politische Justiz im Nationalsozialismus“. 27.09.2019 Seminar „Prozessuale Fragen der Nürnberger Prozesse“. 12.09.2019 Fortbildung „Herausforderungen und Probleme des NSU-Verfahrens aus Sicht des Generalbundesanwalts“. SenJustVA Unterstützung eines auf Antisemitismus spezialisierten Beratungsangebots (S.29). Der Beginn der Maßnahme ist für 2020 geplant. Die Vorkehrungen im Kap. 0601 Titel 68406 wurden veranschlagt. Aktuell erfolgt die konzeptionelle Planung. SenJustVA Online-Portal „Demokratie. Vielfalt. Respekt“. Die Plattform soll im Hinblick auf die Antisemitismusprävention weiter ausgebaut werden (S. 31). Fortlaufend. Angebote zur Antisemitismusprävention wurden aufbereitet. SenBJF Stärkung von Demokratiebildung und Partizipation durch Jugendfördergesetz (S. 9). Fortlaufend. SenBJF Lehrkräftefortbildung zum Thema Antisemitismus und jüdisches Leben. Insbesondere wird der Lehrkräftenachwuchs aller Fächer für die im Schulalltag auftretenden Formen von Antisemitismus im Rahmen der Lehrkräftefortbildung sensibilisiert und zum Handeln befähigt. Themen wie die Sichtbarkeit jüdischen Lebens als Teil unserer Gesellschaft im schulischen Alltag und die Entstehungsgeschichte des Staates Israel sowie seine besondere Bedeutung für Jüdinnen und Juden sind, wie im Landeskonzept postuliert, Gegenstand von Fortbildungen. Für die regionale Fortbildung werden Schulberaterinnen und Schulberater in einer dreijährigen Qualifizierung für Demokratiebildung & Diversity sowie Prävention gegen Diskriminierung, Gewalt, Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus qualifiziert und bieten seit dem Schuljahr 2018/19 landesweite Fortbildungen zur Demokratiebildung sowie regionale und schulinterne Veranstaltungen an. 4 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen SenBJF Praxisstelle Bildung und Beratung. Die Schulen erhielten im Schuljahr 2018/19 durch die „Praxisstelle Bildung und Beratung“ und andere ebenfalls durch Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanzierte Programme Angebote für eine prozessorientierte, dauerhafte Auseinandersetzung mit Antisemitismus. An die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) wurde für das Schuljahr 2019/20 eine Lehrkraft abgeordnet, um die „Praxisstelle Bildung und Beratung“ und andere Projekte des außerschulischen Bildungspartners KIgA in Ihren Angeboten für Schulen zu unterstützen. SenBJF Projekt „Grundschulen für religiöse und weltanschauliche Vielfalt“. Im Rahmen des Projekts „Grundschulen für religiöse und weltanschauliche Vielfalt“ werden die Lehrkräfte und das pädagogische Personal unter anderem über Inhalte wie Religion, Grundrechte, Antisemitismus und Radikalisierung informiert und im Weiteren in die Lage versetzt, ihr erworbenes Wissen im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern anzuwenden. Die Schülerinnen und Schüler sollen damit beim Aufbau von Resilienz gegen fundamentalistische Ideologien unterstützt werden. Methoden, die die Eltern in die Planung und Umsetzung des Vorhabens einbeziehen, sollen erprobt werden. SenBJF Rahmenlehrplan der Jahrgangsstufen 1-10. Für die im seit dem Schuljahr 2017/18 gültigen Rahmenlehrplan obligatorischen übergreifenden Themen „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, „interkulturelle Bildung“ und „Demokratiebildung“ sind seit Beginn des Schuljahres im Rahmen von Projektvereinbarungen mit dem LISUM Orientierungs- und Handlungsrahmen in Arbeit. SenBJF Einrichtung einer überbezirklichen Praxisstelle, um die Themen Demokratiebildung und Antisemitismus in der Jugendarbeit zu verankern (S. 10). ab 2020. Vgl. bei SenJustVA die Maßnahme „Förderung des Angebots der Beratung einer antisemitismuskritischen Jugendarbeit“. Diese Maßnahme wird mit der hier beschriebenen Maßnahme zusammengeführt. 5 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen SenBJF Ausbau der Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit zu Antisemitismus (S. 11). Die Angebote der Fortbildung wurden entsprechend der Nachfrage und dem gestiegenen Bedarf weiter ausgebaut. Insbesondere wird der Lehrkräftenachwuchs aller Fächer für die im Schulalltag auftretenden Formen von Antisemitismus im Rahmen der Lehrkräftefortbildung sensibilisiert und zum Handeln befähigt. Bezüglich der Fortbildungsangebote für Fachkräfte in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe siehe z.B. die entsprechenden Angebote des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin Brandenburg (SFBB) wie beispielsweise das Fortbildungsangebot „Antisemitismus – (k)ein Thema der Jugend(sozial)arbeit?!“ am 10.12.2019 und 11.12.2019. SenBJF Erstellung von Handreichungen für Lehrkräfte zur Antisemitismusprävention an Grundschulen oder zum Umgang mit israelbezogenen Antisemitismus (S. 12). Die Handreichung soll im Dezember 2019 fertiggestellt werden. Ein Dossier zum Umgang mit israelbezogenen Antisemitismus im Kontext des Nahostkonflikts wurde erarbeitet und auf dem Bildungsserver online gestellt. SenBJF Unterstützung von Lehrkräften und PädagogInnen bei der Organisation und Durchführung von Exkursionen zu außerschulischen Lernorten (S. 14). Im Schuljahr 2018/19 wurde in mehreren Fachbriefen an die Fachbereichsleitungen für die Fächer Geschichte/Politische Bildung auf Angebote der außerschulischen historischpolitischen Bildungsarbeit hingewiesen. Insbesondere durch die gemeinsamen Fortbildungsreisen von Berliner Lehrkräfte und pädagogischem Personal an die Internationale Gedenkstätte Yad Vashem wurde ein Netzwerk von schulischen und außerschulischen Pädagoginnen und Pädagogen geknüpft, das zu intensiverer Kooperation zwischen Schulen und Gedenkstätten sowie anderen außerschulischen Lernorten führt. Im Rahmen des Zeitgeschichtlichen Forums wird auch in diesem Jahr der Austausch zwischen Schulen und Gedenkstätten intensiviert. 6 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen SenInnDS Fort- und Ausbildungen der Mitarbeitenden der Polizei zu Antisemitismus als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Prävention von Hasskriminalität (S. 18). Laufende Maßnahme: Aus-und Fortbildung durch die Polizeiakademie (PA) im Themenfeld Antisemitismus In Planung: Erstellung neuer Aus- und Fortbildungskonzepte durch PA und LKA Präv (Oktober 2019 – 2020) SenInnDS Ernennung eines Antisemitismusbeauftragten der Berliner Polizei. Erfolgte am 20. August 2019. SenInnDS Veröffentlichung von Informationen im Bereich Opferschutz auf der Seite der Polizei zu den Themen Prävention/Rechtsextremismus . Andauernde Maßnahme SenInnDS Vermittlung der Opfer an Beratungsstellen. Andauernde Maßnahme SenInnDS Erarbeitung und Verteilung von Handzetteln für Zeugen/Opfer rechtsmotivierter /extremistischer Straftaten. Andauernde Maßnahme (Erarbeitung 2019) SenInnDS Durchführung von Schutzmaßnahmen für von Antisemitismus betroffene Personen sowie Objektschutz. Andauernde Maßnahme SenInnDS Zusammenarbeit der Polizei Berlin mit verschiedenen Institutionen und Vernetzung. Andauernde Maßnahme. Ernennung eines Antisemitismusbeauftragten der Polizei Berlin als zentrale Ansprechperson und für die interne Koordinierung und Steuerung SenInnDS Der kriminalpolizeiliche Meldedienst kategorisiert einheitlich antisemitisch motivierte Straftaten. Der KPMD-PMK kategorisiert zentral und einheitlich antisemitisch motivierte Straftaten und schafft somit eine Datengrundlage, auf der die polizeiliche Prävention aufbauen kann. SenInnDS / Landeskommission Berlin gegen Gewalt „ACT –Acceptance, Commitment, Training“ Schulen werden im Umgang mit Antisemitismus gestärkt. Entwicklung eigener Konzepte zur Prävention von Im Jahr 2019 erfolgte durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt eine Projektförderung i.H. von 20.000 € (1.7. – 31.12.2019) Eine ganzjährige Weiterförderung in 2020 i.H. von 50.000 € ist geplant. 7 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen Antisemitismus, Sensibilisierung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler (S. 12). SenInnDS / Landeskommission Berlin gegen Gewalt Make Hummus Not Walls Mit den Stadtteilmüttern / Kiezmüttern werden im Bezirk verankerte und gut vernetzte Multiplikatorinnen für das Thema Antisemitismus speziell im Kontext des Nahostkonflikts sensibilisiert und fachlich gestärkt (S. 22). 1.7.2019 – 31.12.2020 Im Jahr 2019 erfolgte durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt eine Projektförderung i.H. von 20.000 € (1.7. – 31.12.2019) Eine ganzjährige Weiterförderung in 2020 i.H. von 50.000 € ist geplant SenInnDS / Landeskommission Berlin gegen Gewalt Antisemitismus als „Brückennarrativ“ (Arbeitstitel) Untersuchung von Antisemitismus als Schnittmenge zwischen verschiedenen extremistischen und gewaltbereiten Ideologien (S. 12, 22 und 23/24). 1.9.2019 – 30.6.2020 Umsetzungsbeginn ab 09/2019 geplant. Die Projektförderung erfolgt durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt. SenKultEuro Passus für Zuwendungsbescheide in der Kulturförderung und in der Förderung der kulturellen Bildung, wonach keine Diskriminierung zulässig ist nach dem AGG (S. 21). Erarbeitung des Passus bis Ende 2019 angestrebt, Umsetzung in Zuwendungsbescheiden ab 2020. SenKultEuro Stärkung der Jüdischen Kulturtage. Kapitel 0820 / Titel 68303: Senatsentwurf sieht für die Haushaltsjahre 2020/21 einen Aufwuchs der Förderung für die Jüdischen Kulturtage vor (von derzeit 277.000 € auf 312.000 € in 2020 und 2021). SenKultEuro Stärkung der Stiftung Neue Synagoge – Centrum Judaicum (S. 21). Seit 2018 (250.000 € mehr gegenüber 2017 zum Abbau eines strukturellen Defizits). Kapitel 0820 / Titel 68433: Senatsentwurf sieht für die Haushaltsjahre 2020/21 einen weiteren Aufwuchs der Förderung für die Stiftung Neue Synagoge – Centrum Judaicum vor, u.a. für die Einrichtung einer Stelle für Museumspädagogik ab 2021. SenKultEuro Zusätzliche Mittel für den Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinsch aften für Förderung von Projekten zur Stärkung des Seit 2018 (Erhöhung des Teilansatzes „Religionsübergreifende Zusammenarbeit und Dialog der Religions- und Weltanschauungsgemeinscha Kapitel 0820 / Titel 68444: Senatsentwurf sieht für die Haushaltsjahre 2020/21 Erhöhung des Teilansatzes „Religionsübergreifende Zusammenarbeit und Dialog 8 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen jüdisch-muslimischen Dialogs (S. 22). ften“ von 65.000 € im Jahr 2017 auf 100.000 € in den Jahren 2018 und 2019). der Religions- und Weltanschauungsgemeinscha ften“ von 100.000 € auf 160.000 € in 2020 und 2021 vor, insbesondere auch für die Stärkung des jüdischmuslimischen Dialogs. SenKultEuro Zusätzliche Mittel für Gesellschaft für Christlich- Jüdische Zusammenarbeit (S. 22) 2020/21 die Fortführung der Förderung der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit i. H. v. 96.000 € vor. Vgl. Kapitel 0820 / Titel 68444. Senatskanzlei Unterstützung des Arthur- Langerman-Archiv am Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) (S. 25-26). Unterstützung des Landes 2020/2021 vorgesehen. (Etablierung der Sammlung erfolgt bereits gegenwärtig.) Vgl. Kapitel 0330/ Titel 68569, jeweils 280.000 € veranschlagt. Senatskanzlei Einrichtung eines Lehrstuhls für außerschulische Politische Bildung (S. 25): Gastprofessur am ZfA. a) 2017 bis 2019: besetzt b) 2019 bis 2020: Neuausschreibung im Gang Kapitel 0330/ Titel 68559 (Zuschüsse an Hochschulen nach dem Hochschulpakt 2020) ca. 98.000 € / Jahr Förderung im Rahmen des Bund-Länder- Hochschulpaktes 2020, Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger. Senatskanzlei Weitere Gastprofessur Antisemitismusforschung am ZfA (forscht zur deutschjüdischen Geistes- und Philosophiegeschichte, Religionsphilosophie). Laufend; derzeit besetzt Finanzierung aus TU-Mitteln Senatskanzlei Dialogreihe „Tu was gegen Antisemitismus“. Start 16.5.2019, seitdem wurden in Zusammenarbeit mit der KIgA e.V. und der Flick-Stiftung drei Veranstaltungen durchgeführt, weitere sind konkret in der Planung. Senatskanzlei Vorbereitung und Begleitung einer Gedenkstättenreise nach Auschwitz durch Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund . 29.5.-31.5.2019 (Reise) Vorbereitung März/ April 2019 Senatskanzlei Begleitung eines Gedenkstättenbesuchs einer Willkommensklasse in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen durch die Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund 15.5.2019 9 Zuständige Senatsverwalt ung Maßnahme / Seitenzahl im Landeskonzept gegen Antisemitismus Umsetzungszeitraum Bemerkungen Senatskanzlei Fachbesuch des Direktors der Auschwitz-Birkenau- Foundation in Berlin zum Thema NS-Gedenkstätten in Deutschland. 18.-20.9.2019 Senatskanzlei Maßnahmen an Berliner Hochschulen. In allen Berliner Hochschulen erfolgen laufende Maßnahmen der Antisemitismusprävention (vgl. Landeskonzept S. 39 ff.). SenJustVA = Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung SenBJF = Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenInnDS = Senatsverwaltung für Inneres und Sport SenKultEuro = Senatsverwaltung für Kultur und Europa