Drucksache 18 / 20 810 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 23. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2019) zum Thema: Korruption in Berliner Behörden - Erkenntnisse, Prävention und Folgen und Antwort vom 13. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20810 vom 23. August 2019 über Korruption in Berliner Behörden – Erkenntnisse, Prävention und Folgen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann zuletzt und in welchen Abständen erfolgte durch wen und mit welchen Instrumenten eine Betrachtung sämtlicher Berliner Behörden und einzelner Aufgabengebiete der Verwaltung in Berlin (präventiv) auf mögliche Korruptionsanfälligkeit und (aufklärend) Korruptionsfälle? Zu 1.: Grundlage für die Prüftätigkeit der zentralen "Arbeitsgruppe Innenrevision/Anti- Korruption" im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sind die „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsprävention in der Hauptverwaltung“ vom 6. März 2012 (Amtsblatt Seite 442). Infolgedessen nimmt jede Senatsverwaltung eine Betrachtung auf mögliche Korruptionsanfälligkeit nur für den eigenen Geschäftsbereich vor. Für den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung existiert hierzu ein sogenannter Gefährdungsatlas (GFA). Der Gefährdungsatlas gibt Hinweise über den Grad der Korruptionsgefährdung von Aufgaben und Tätigkeiten in der Berliner Justiz und identifiziert Abteilungen und Ämter bzw. Arbeitsplätze , die besonders korruptionsanfällig sind. Vor diesem Hintergrund bildet der Gefährdungsatlas auch die Grundlage für nichtanlassbezogene Prüfungen. Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist anzumerken, dass laut Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 16. März 1999 die in der ehemaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr eingerichtete Arbeitsgruppe zur Antikorruption bei Bedarf und auf Anfrage auch für alle anderen Baudienststellen des Landes Berlin tätig werden sollte. Aufgrund diverser Senatsneubildungen in den vergangenen Jahren sowie der Schaffung von Prüfgruppen in den einzelnen Verwaltungen selbst nahm die Inanspruchnahme jedoch stetig ab; in den letzten 11 Jahren gab es keine Anfragen mehr. Die „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung“ (i. d. F. vom 23. März 2012) bilden die Arbeitsgrundlage der Prüfgruppe in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption. So werden regelmäßig stichprobenartige Prüfungen besonders gefährdeter Aufgabenbereiche aufgrund des im Jahr 2003 durch 2 die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entwickelten und fortgeschriebenen Gefährdungsatlasses durchgeführt. Präventive Korruptionsuntersuchungen finden bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Kontext der Routineprüfungen der Innenrevision statt. Ferner wurde ein Gefährdungsatlas erstellt, der die einzelnen Arbeitsgebiete im Hinblick auf ihr Korruptionsgefährdungspotenzial bewertet. Sofern sich aus den Routineprüfungen Erkenntnisse ergeben, die Auswirkungen auf die (potenzielle) Korruptionsanfälligkeit der untersuchten Arbeitsgebiete haben, wird der Gefährdungsatlas entsprechend angepasst. In der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finden jährlich anlasslose Prüfungen durch die im Jahr 2014 eingerichtete Prüfgruppe für Innenrevision/Antikorruption statt. Der für die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durch die Prüfgruppe erstellte Gefährdungsatlas gibt Hinweise, welche Arbeitsgebiete besonders korruptionsgefährdet sind. In den nachgeordneten Einrichtungen Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und LAF sind ebenfalls Prüfgruppen eingerichtet worden . Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist, wie auch die anderen Senatsverwaltungen, aufgrund des Senatsbeschlusses vom 27. August 2013 aufgefordert, der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung jährlich einen Bericht über die Anwendung der Richtlinien über die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung zu übermitteln. Dieser Aufforderung kommt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nach. Arbeitsgrundlage für die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sind die „Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung“ in der Fassung vom 23. März 2012. Diese Richtlinie gab es erstmals im Jahr 1998. Die Richtlinie sieht vor, dass in jeder Senatsverwaltung einschließlich der Senatskanzlei eine Prüfgruppe zur Korruptionsbekämpfung einzurichten ist. Die Prüfgruppe erstellt einen Gefährdungsatlas zur behördeninternen Einschätzung und Festlegung von besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten (II, 2 der Richtlinie ). In der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde ein Gefährdungsatlas im Jahr 2003 entwickelt. Der Gefährdungsatlas bewertet alle Aufgabengebiete (nicht Mitarbeitende) und stuft diese in eine von fünf Gefährdungsstufen ein. Der Gefährdungsatlas wird in der SenUVK fortgeschrieben. Die Prüfungen orientieren sich an diesem Gefährdungsatlas. Der GFA ist im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufgrund von Neuzuschnitten oder Aufgabenverlagerungen auf unterschiedlichem Stand. Die für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Bereiche kümmern sich um Aktualität. Für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin findet eine Betrachtung der einzelnen Aufgabengebiete über einen im Aufbau befindlichen Gefährdungsatlas statt. Dort werden alle Bereiche des Bezirksamts in einem Ampelsystem nach ihrer Korruptionsgefährdung aufgeführt. Im Rahmen der Korruptionsprävention hat die bezirkliche Arbeitsgruppe Antikorruption des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zur behördeninternen Einschätzung einer Korruptionsgefährdung der einzelnen Arbeitsbereiche einen bezirklichen Gefährdungsatlas (letzte Aktualisierung 2017) erstellt. Dieser soll nicht nur korruptionsgefährdete Aufgaben benennen, sondern auch den Organisationseinheiten als Hilfestellung dienen, 3 Aufgabenbereiche zu identifizieren, in denen durch geeignete organisatorische Maßnahmen Korruptionsrisiken reduziert werden können. Die Funktion der Antikorruptionsbeauftragten des Bezirksamts Neukölln liegt im Steuerungsdienst . Die Präventionsarbeit, Meldung und Ahndung von korruptivem Verhalten erfolgt auch von dort. Es existieren Verhaltensstandards für Korruptionsprävention, die zweimal pro Jahr an die Beauftragten für den Haushalt übersandt werden. Auffälligkeiten sind im Hause nicht existent. Beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf erfolgt die Bestandsaufnahme laufend - im Rahmen stichprobenartiger Prüfung von Unterlagen zu Auftragsvergaben und Rechnungslegungen sowie im Rahmen von Unterstützung bei der Vorbereitung von Ausschreibungen der verschiedenen Fachbereiche - durch die Zentrale bezirkliche Innenrevision . Im Bezirksamt Lichtenberg erfolgt eine regelmäßige Erfassung korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete (z. B. Gefährdungsatlas). Verdachtsmomenten auf Korruption wird unverzüglich nachgegangen (z. B. anlassbezogene Prüfungen). Im Bezirksamt Reinickendorf wurde durch die Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung ein Gefährdungsatlas im Jahre 2014 erstellt. Dieser wird anlassbezogen (z. B. bei Organisationsänderungen ) überprüft. Die Betrachtung einzelner Aufgabengebiete innerhalb des Bezirksamtes Pankow obliegt einer Arbeitsgruppe Antikorruption (vgl. Antwort zu Frage 5), die über weitgehende Prüfrechte, wie z. B. Auskunftsrechte, Akteneinsichtsrechte, Befragungsrechte usw. verfügt . Über Prüfungen, in deren Verlauf sich ein Verdacht auf Bestechung, Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme ergeben hat, wird die Berliner Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung unterrichtet. Im Bezirksamt Mitte wurden die einzelnen Aufgabengebiete durch den Gefährdungsatlas erstmalig im Jahr 2009 betrachtet. Anhand der Aufgabenbereiche und Entscheidungsbefugnisse , insbesondere in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln , wurde eine Einstufung der Arbeitsgebiete anhand von drei Gefährdungsstufen vorgenommen. Die drei Gefährdungsstufen wurden wie folgt eingeteilt: Kategorie 1 - hohe Gefährdung, Kategorie 2 - mittlere Gefährdung, Kategorie 3 - einfache Gefährdung. Der Gefährdungsatlas unterliegt der laufenden Überwachung und Anpassung zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete. 2. Welche Behörden verfügen seit wann über ein eigenes Konzept zur Korruptionsbekämpfung? Wie ist der Umsetzungsstand und wie der Planungsstand in allen Berliner Behörden? Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat über die im Land Berlin bestehenden Regelungen, die insbesondere zu der in Frage 1 beschriebenen Maßnahmen führen, hinausgehend in ihrem Geschäftsbereich kein gesondertes Konzept zur Korruptionsbekämpfung. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen besteht ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung schon seit 1995 (damals Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen ), das fortlaufend erweitert und aktualisiert wird. Seit 1998 richtet sich das Konzept nach den o.g. Richtlinien, welche von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erlassen und hier umgesetzt werden. Das Konzept ist in erster Linie auf die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und damit auf 4 Korruptionsprävention ausgerichtet. Namentlich wurde ein Gefährdungsatlas erstellt, auf dessen Grundlage routinemäßige, stichprobenartige Vorgangsprüfungen stattfinden, sowie ein Fragebogen für alle Mitarbeiter zur Feststellung besonders gefährdeter Arbeitsgebiete erarbeitet. Weitere Maßnahmen befinden sich in Planung. Maßgeblich für die Korruptionsbekämpfung sind die Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung. Darüber hinaus gibt es kein gesondertes Konzept für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. In der Senatsverwaltung für Finanzen wurde auf der Grundlage des Senatsbeschlusses Nr. 1618/98 vom 18. August 1998 mit der Geschäftsanweisung vom 20. November 1998 eine Innenrevision mit dem Ziel der Korruptionsprävention und –bekämpfung eingerichtet . Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verfügt über ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung. Die Prüfgruppe hat einen Gefährdungsatlas zur internen Einschätzung aller Aufgabengebiete hinsichtlich ihres Grades der Korruptionsbekämpfung erstellt. Die Auswahl der Aufgabengebiete für die internen jährlichen anlasslosen Prüfungen wird daran ausgerichtet. Der Gefährdungsatlas wird fortgeschrieben und orientiert sich am aktuellen Geschäftsverteilungsplan. Es wurden Info-Flyer für Führungskräfte und Mitarbeiter entwickelt und verteilt. Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – arbeitet mit den Richtlinien des Senats für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung . Das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet derzeit ein eigenes Konzept, das in 2020 umgesetzt werden soll. In der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung werden die Aufgaben der Korruptionsprävention durch die Aufgaben der Innenrevision im Sinne eines internen Kontrollsystems ergänzt. Ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung bestand schon seit 1995 in der ehemaligen Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen. Seit 1998 richtet sich das Konzept nach den bereits erwähnten Richtlinien, welche auch in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt werden. Die Senatsverwaltung für Jugend, Familie und Bildung hat kein eigenes Antikorruptionskonzept . Der Korruptionsbeauftragte geht zu den zweimal im Jahr stattfindenden Runden der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe unter Leitung der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wendet die im Land Berlin bestehenden Vorschriften und Regelungen zur Korruptionsbekämpfung („Korruptionsrichtlinien“, Ausführungsvorschrift Belohnung und Geschenke, Verwaltungsvorschrift Sponsoring, Verwaltungsvorschrift Werbung) an. Seit der Gebietsfusion verfügt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Rahmen seines Konzeptes zur Korruptionsbekämpfung über eine Arbeitsgruppe „Korruptionsprävention “, bestehend aus den Leitungen des Personalservice, Finanzservice, Steuerungsdienstes , Rechtsamtes und der Innenrevision sowie des Personalrates. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, Strategien zur Verhinderung und Aufdeckung von Unregelmäßigkei- 5 ten in der Verwaltung und zur Abwehr von Korruption zu entwickeln und konkrete Einzelvorgänge zu erörtern. Die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention trifft sich turnus-gemäß zwei- bis dreimal jährlich und bei Bedarf. Jeder Revisionsvorgang wird hinsichtlich der Korruption geprüft, da in jedem Bereich Vorteilsannahme, was nicht ausschließlich finanzieller Art sein muss, möglich ist. Darüber hinaus hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine im Geschäftsbereich der Bezirksbürgermeisterin angesiedelte abteilungsübergreifende Innenrevision, ausgestattet mit einer vollen Stelle, die auf Basis eines Arbeitsplanes sowie nach Einzelanforderung alle Bereiche der Bezirksverwaltung prüft und die einzelnen Organisationseinheiten bei der Korruptionsprävention unterstützt. Für die Bezirksverwaltung wurde – im Intranet hinterlegt – zusammen mit den Fachämtern ein Gefährdungsatlas erarbeitet, um die Dienstkräfte über korruptionsanfällige Sachverhalte in ihrem Arbeitsbereich zu sensibilisieren. Ebenfalls ist ein mit den Beschäftigten erarbeiteter Verhaltenskodex gegen Korruption im Intranet hinterlegt. Die Zusammenarbeit mit der Innenrevision wird von den Beschäftigten angefordert, sodass eine regelmäßige Beratung hinsichtlich der Vergabevorgänge, Handhabung im Umgang Geld- und Wertgegenständen, organisatorische Maßnahmen und Abläufe stattfindet. Weiter hat das Bezirksamt eine Arbeitsanweisung zum Umgang mit Zuwendungen Dritter und Sponsoring erlassen, um im Vorfeld mögliche Konfliktlagen zu identifizieren und zu entschärfen. Dazu zählt die Erstellung eines Zuwendungsberichtes, in der die jährlichen Spenden und Sponsoring-Leistungen aufgeführt sind, welcher der Bezirksverordnetenversammlung bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht wird. Das Bezirksamt Spandau hat seit 2004 ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung, das 2005 den Internationalen Speyerer Preis erhalten hat. Ein eigenes Konzept wurde für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bislang nicht erarbeitet . Spätestens im kommenden Jahr soll ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung im Bezirksamt umgesetzt werden. Bisher und maßgebliche Grundlage für die Tätigkeit sind Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung des Senats von Berlin vom 6. März 2012. Im Übrigen werden Aufgaben der Korruptionsbekämpfung durch die Aufgaben der Innenrevision als weiteres Kontrollmittel ergänzt. Die etablierte Struktur zur Korruptionsbekämpfung im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg besteht aus einem bezirklichen Antikorruptionsbeauftragten, einer Sachbearbeitung Korruptionsprävention, einer Arbeitsgruppe Antikorruption und einer externen Ombudsfrau (Rechtsanwältin) als Ansprechperson für Verdachtsfälle außerhalb der Behörde. Über die Befolgung der landesweit geltenden Vorschriften hinausgehend, verfügt das Bezirksamt Neukölln über kein eigenes Konzept zur Korruptionsbekämpfung. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurde im Jahr 2003 eigens eine Zentrale bezirkliche Innenrevision geschaffen. Durch die Zentrale bezirkliche Innenrevision der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf wurde 2007 ein bezirklicher Gefährdungsatlas erstellt und im Bezirksamt beschlossen. Dieser wurde einschließlich eines Verhaltenskodex gegen Korruption an alle Fachbereiche und Ämter übergeben. Die Fachbereiche werden regelmäßig über die Ausführungs- 6 vorschriften über die Annahme von Belohnungen und Geschenken informiert. Dabei werden alle Fachbereichsleiter aufgefordert, einmal jährlich erneut alle Beschäftigten gegen Unterschrift darüber zu informieren. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass bereits jeglicher Anschein des Verdachtes auf eine Empfänglichkeit für Vorteilsnahme zu vermeiden ist. In diesem Zusammenhang werden einmal jährlich die „Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“ und ein entsprechendes Merkblatt an die Fachbereiche versandt. Im Bezirksamt Lichtenberg besteht seit 2002 eine ständige Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung sowie eine zentrale Vergabestelle. Das Bezirksamt Reinickendorf hat am 16. September 2008 Richtlinien zur innerbehördlichen Korruptionsbekämpfung beschlossen und in Kraft gesetzt. Danach besteht eine bezirkliche Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung (Innenrevision), der die Leitungen von Steuerungsdienst, Rechtsamt und Serviceeinheit Finanzen sowie einzelne Vertreter besonders gefährdeter Bereiche angehören. Diese Arbeitsgruppe ist auch mit der landesweiten Arbeitsgruppe Korruptionsprävention unter Leitung des zuständigen Oberstaatsanwaltes vernetzt. Im Bezirksamt Treptow wurde im Jahre 1999 eine eigenständige Organisationseinheit für Innenrevision sowie Korruptionsprävention und –bekämpfung geschaffen. Diese Organisationseinheit wurde im fusionierten Bezirk Treptow-Köpenick weitergeführt. Sie führt nichtanlassbezogene Revisionen, anlassbezogene Prüfungen bei Hinweisen mit Korruptionsbezug sowie Maßnahmen der Korruptionsprävention durch. Das Bezirksamt Mitte von Berlin verfügt seit Juli 2017 über ein Konzept zur Korruptionsbekämpfung . Das Bezirksamt hat mit Beschluss Nr. 119/2017 das „Konzept zur Korruptionsbekämpfung im Bezirksamt Mitte (einschließlich Verhaltenskodex und Leitfaden für Vorgesetzte)“ am 18. Juli 2017 beschlossen. 3. Welche Behörden gelten aufgrund ihrer Aufgaben – etwa Polizei, Bauämter, Vergabestellen, Finanzämter – als besonders korruptionsanfällig, welche allgemeinen Schutzmechanismen und -regeln gibt es? Zu 3.: Eine pauschale Benennung von besonders korruptionsanfälligen Behörden ist nicht möglich. Innerhalb von Behörden kann sich die Gefahr für Korruption je nach Tätigkeitsbereich der Dienstkraft sehr unterschiedlich darstellen. 4. Wie viele Fälle von Korruption wurden jährlich in der Berliner Verwaltung seit dem Jahr 2001 festgestellt ? Von welchem Schaden ist jeweils auszugehen? Bitte um jeweilige Angabe der Behörde und Dienststelle . Zu 4.: Im Bereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung werden dazu keine zusammenfassenden statistischen Erhebungen geführt . Zu der Anzahl von Korruptionsfällen, welche die Berliner Verwaltung betreffen, liegt den Strafverfolgungsbehörden kein spezifisches Datenmaterial vor. Verfahren dieser Art werden nicht gesondert erfasst. Die Fallzahlen insgesamt für alle Korruptionsfälle sind den Jahresberichten der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung zu entnehmen: 2018: 134 Verfahren mit Korruptionsbezug mit insgesamt 194 Beschuldigten 2017: 114 Verfahren mit Korruptionsbezug mit insgesamt 211 Beschuldigten 2016: 110 Verfahren mit Korruptionsbezug mit insgesamt 185 Beschuldigten 7 2015: 100 Verfahren mit Korruptionsbezug mit insgesamt 170 Beschuldigten 2014: 119 Verfahren mit Korruptionsbezug mit insgesamt 244 Beschuldigten 2013: 126 Verfahren mit Korruptionsbezug mit insgesamt 228 Beschuldigten 2012: 120 Verfahren mit Korruptionsbezug mit insgesamt 203 Beschuldigten 2011: 126 Verfahren mit Korruptionsbezug mit insgesamt 228 Beschuldigten In der Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe wurden im Betrachtungszeitraum keine Korruptionsfälle festgestellt. Im Bereich der Senatsverwaltung für Finanzen (Berliner Finanzämter) wurden seit 2001 fünf Korruptionsfälle festgestellt und zwar in den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen (2x), Reinickendorf, Körperschaften IV und Wilmersdorf. Die Schadenssummen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr beziffern. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales kam es zu einem Fall von Korruption im Bereich des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (vormals LAGeSo). Beim Regierenden Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – sind für die letzten 6 Jahre keine Fälle von Korruption bekannt. Ältere Aktenbestände sind nicht aufbewahrungspflichtig und daher vernichtet worden. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurden keine Fälle von Korruption bekannt. In der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden Unterlagen inzwischen wegen des Ablaufs verschiedener Aufbewahrungsfristen vernichtet. Aus der Erinnerung kann berichtet werden, dass zwischen dem Jahr 1998 und 2007 ca. 100 Fälle von Korruption in der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (vorher Bau- und Wohnungswesen) bearbeitet wurden. Der letzte Korruptionsfall in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist aus dem Jahr 2007. Da die Aufarbeitung von Korruptionsfällen mehrere Jahre dauert und bis zur Rechtskraft eines Urteils immer wieder Pressemeldungen auftauchen, kann in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden sein, dass es auch später noch Korruptionsfälle gab. Soweit bekannt und noch nachvollziehbar sind seit 2001 im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport keine Fälle von Korruption aufgetreten. Es hat zwar diverse anlassbezogene Prüfungen aufgrund eines Anfangsverdachtes gegeben, jedoch hat sich dieser in keinem der Fälle erhärtet. Zumeist handelte es sich um Mängel im Verwaltungshandeln wie z. B. Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, die in Einzelfällen zwar dienstrechtliche, aber keine strafrechtlichen Konsequenzen zur Folge hatten. Über etwaige daraus entstandene finanzielle Schäden für das Land Berlin kann keine Aussage getroffen werden, da es diesbezüglich keine statistische Erfassung gibt. Im Geschäftsbereich des Bezirksamts Spandau kam es zu einem Fall im Jahr 2001, im Hochbauamt mit einem Schaden von 11.511,74 Euro. Im Bereich des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg wurden keine durch Korruption bedingten Schäden bekannt. 8 In der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf gab es in 2001 und 2002 jeweils einen Korruptionsverdachtsfälle, bei denen im Rahmen umfänglicher Prüfungen Korruption jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. In dem genannten Zeitraum (2007) wurde beim Bezirksamt Lichtenberg ein Korruptionsfall im Sozialamt (Untreue pp.) bekannt. Die Schadenssumme betrug ca. 740.000 Euro. Dem Bezirksamt Reinickendorf ist in seinem Bereich in ein Fall von Korruption aus dem Jahr 2006 (Stadtentwicklungsamt-Denkmalschutz) bekannt, in dem es, aber zu keinem Schaden kam. Ab dem Jahr 2012 sind im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin acht Korruptionsverdachtsfälle aktenkundig gemacht worden. Eine Schadenshöhe kann derzeit nicht beziffert werden. Im Bezirksamt Treptow-Köpenick gab es im Zeitraum 2009 bis 2018 ca. 34 anlassbezogene Prüfungen, die Verdachtsfälle auf Korruption sowie auf Begleitdelikte wie Betrug, Untreue etc. betrafen. Schadenssummen können nicht beziffert werden. Für den Zeitraum vor 2009 liegen keine statistischen Angaben vor. Im Bezirksamt Mitte gibt es seit dem 1. Januar 2017 die Prüfgruppe Korruptionsprävention . Seither gab es 13 anlassbezogene Prüfungen und 5 Routineprüfungen. Bisher wurden dabei keine Fälle von Korruption aufgedeckt. 5. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2001 zur Korruptionsbekämpfung in Berliner Behörden neu ergriffen? Zu 5.: Am 1. Oktober 2011 nahm der im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung angesiedelte Vertrauenswalt für die Berliner Verwaltung zur Korruptionsbekämpfung seine Tätigkeit auf. Zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades des Vertrauensanwaltes erarbeitete die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eine Informationsbroschüre (Flyer), die im Laufe der Monate März und April 2019 in der gesamten Berliner Verwaltung bekannt gemacht wurde. Am 21. Januar 2013 erließ die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die am 1. April 2013 in Kraft getretenen Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Ausführungsvorschrift Belohnungen und Geschenke – AV BuG). Seit dem 9. Februar 2015 ist im Internet das Hinweisgebersystem des Landeskriminalamtes Berlin zur Abgabe anonymer Hinwiese zur Korruption eingerichtet. Zum 1. August 2019 traten die vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung (ABl. Nr. 33/9. August 2019, S. 4932 ff.) in Kraft, welche die rechtliche Grundlage für die Durchführung der beabsichtigten forensischen Datenanalyse bilden. Seit 2006 sind von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kontinuierlich bauleitende Aufgaben sukzessiv an externe Ingenieurbüros vergeben und damit aus der Verwaltung outgesourct worden. Aufgrund dieser organisatorischen Veränderung wurde die Möglichkeit zur Korruption von Verwaltungsmitarbeitern in tatsächlicher Hinsicht erheblich verringert. Darüber hinaus wurde beispielsweise die Innenrevision mit der Stabstelle Antikorruption eingerichtet, ein Gefährdungsatlas erstellt, auf dessen Grundlage routinemäßige, stichprobenartige Vorgangsprüfungen stattfinden, sowie ein Fragebogen für alle Mitarbeiter zur Feststellung besonders gefährdeter Arbeitsgebiete erarbeitet. 9 Ferner gibt es die Vorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken (AV BuG). Bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurden Prüfgruppen Innenrevision/Antikorruption eingerichtet. Im Bereich der Senatsverwaltung für Kultur und Europa wurde der für die Abteilung Kulturelle Angelegenheiten 2009 erstellte Gefährdungsatlas im Jahr 2015 grundlegend überarbeitet und auf weitere Bereiche (Beauftragter für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften , nachgeordneten Einrichtungen) erweitert. Es ist vorgesehen, diesen auf die derzeitige gesamte Senatsverwaltung zu erweitern. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa wurde ein Link zum Vertrauensanwalt eingerichtet . 2012 bis 2014 erfolgte eine Routineprüfung in einem Förderreferat, 2016 zwei Routineprüfungen im Bereich der Büromittelbeschaffung und 2017 eine Routineprüfung auf dem Gebiet der Anordnungen im Buchungssystem ProFiskal. Im Einzelnen wurde geprüft, ob im Buchungssystem am Wochenende gearbeitet wurde. Alle Prüfungen ergaben keine Hinweise über korruptes Verhalten oder sonstige strafrechtlich relevante Sachverhalte. In der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurden die Aufgaben der Korruptionsprävention und der Innenrevision in einem Aufgabengebiet gebündelt . Im Übrigen werden Prüfungen nach Maßgabe der Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsprävention in der Hauptverwaltung durchgeführt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung setzte die Ausführungsvorschriften über die Annahme von Belohnungen und Geschenke für ihren Geschäftsbereich um und legte ein Verfahren über die Anzeige und Dokumentation von Belohnungen und Geschenke fest. Die Beschäftigten wurden auf die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring und andere Zuwendungsformen Privater hingewiesen, die u. a. vorsieht, dass eine Sponsoringvereinbarung der für Korruptionsprävention zuständigen Stelle zu übermitteln ist. Darüber hinaus wurden die Beschäftigten mit der Funktion und den Aufgaben des Vertrauensanwaltes einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (vierte Säule der Korruptionsbekämpfung im Land Berlin) und des anonymen Hinweisgebersystems beim LKA Berlin bekannt gemacht. Vom Jahr 2006 an wurde in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (seinerzeit Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) die bauleitende Aufgabe sukzessive an externe Ingenieurbüros vergeben. Hierdurch fand eine Trennung der Tätigkeiten – a) Auftragsvergabe, b) Kontrolle der Durchführung, c) Bezahlung – statt. Durch diese organisatorische Änderung wurde die Möglichkeit der Korruption für Mitarbeitende der Verwaltung stark eingeschränkt. Beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf kam es zu folgenden Maßnahmen: - Schaffung einer zentralen bezirklichen Innenrevision im Jahr 2003, - Erstellung eines bezirklichen Gefährdungsatlasses im Jahr 2007, - Verteilung eines Verhaltenskodex gegen Korruption an alle Fachbereiche und Ämter, - Unterstützung der Fachbereiche in allen Fragen der Auftragsvergabe, - Führung eines „Zentralen Bezirklichen Registers“ über den Eingang von Zuwendungen Privater (Zuwendungsregister). 10 Beim Bezirksamt Lichtenberg wurden folgende Maßnahmen ergriffen: - Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe Antikorruption, - Einrichtung einer zentralen Vergabestelle für alle EU-Verfahren, - Einführung eines Gefährdungsatlasses, - Verhaltenskodex, - Ausweitung der Zuständigkeit der zentralen Vergabestelle auf alle Vergaben. In der Bezirksverwaltung Reinickendorf wurden Richtlinien zur innerbehördlichen Korruptionsbekämpfung erlassen (seit 2008, siehe oben). Zudem wurde die Zusammenarbeit mit der externen Ombudsperson Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune (2010-2019) und sodann mit dem Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung (seit 2019) aufgenommen . Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurden folgende Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung getroffen: - Benennung einer/eines Anti-Korruptionsbeauftragten, - Aufbau eines Gefährdungsatlases, - Elektronisches anonymes Hinweisgebersystem, - Beauftragung einer Ombudsfrau/Ombudsmann (unabhängiger Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ), - Aufstellung eines Verhaltenskodexes zum Thema Korruption. Korruptionsbekämpfung ist beim Bezirksamt Pankow grundsätzlich Aufgabe einer jeden Führungskraft, aber auch jeder einzelnen Dienstkraft der Behörde. Das Bezirksamt Pankow hat einen Beauftragten für die Korruptionsprävention und –bekämpfung (Antikorruptionsbeauftragter ) benannt, der direkt dem Dienststellenleiter unterstellt und als unabhängige Beratungs- und Anlaufstelle bei Verdachtsfällen sowie als Kontrollinstanz tätig ist. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird der Antikorruptionsbeauftragte von einer Arbeitsgruppe Antikorruption unterstützt, die zugleich die Funktion einer Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung ausübt. Die Gruppe arbeitet ebenfalls selbständig und unabhängig. Sie führt in den Bereichen Routineprüfungen ebenso wie anlassbezogene Prüfungen durch. Zur Beurteilung der Korruptionsanfälligkeit wurde für das Bezirksamt ein Gefährdungsatlas erstellt, in dem die Produkte und Leistungen der Ämter und Serviceeinheiten hinsichtlich ihrer Gefährdungsschwerpunkte betrachtet werden. Auf diese Weise wurden mit Blick auf Prävention und Kontrolle vorrangig zu bearbeitende Verwaltungsleistungen identifiziert. Ferner hat das Bezirksamt Pankow bereits 2003 einen Verhaltenskodex gegen Korruption beschlossen, welcher Handlungsmaximen zur Korruptionsbekämpfung und –prävention enthält, die für alle Dienstkräfte bindend sind. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Belehrungen der Beschäftigten. Für den Umgang mit Sponsoring gibt es eine Dienstanweisung, welche die Voraussetzung für die Zulässigkeit und das Verfahren regelt. Sofern Beschäftigte den Kontakt zu innerbehördlichen Instanzen vermeiden wollen , sind im Intranet auch externe Ansprechpartner (Vertrauensanwalt und anonymes Hinweisgebersystem des LKA) verlinkt. Im Bezirksamt Treptow-Köpenick wurde – letztmalig im Jahre 2008 – eine umfassende Analyse der Korruptionsrisiken sowie der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme vorgenommen und deren Ergebnisse in einem Gefährdungsatlas niedergelegt. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor rechtswidrigen Vorteilsannahmen zu schützen und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit herzustellen, wurde eine Arbeitsan- 11 weisung zur Förderung von Tätigkeiten der Bezirksverwaltung durch Zuwendungen Privater erlassen und ein Zuwendungsregister eingerichtet. Die Zuwendungsberichte werden seit 2009 veröffentlicht. Im Jahr 2015 wurde eine Anordnung zur Ergänzung der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG) erlassen, die die Zuständigkeiten und das Verfahren innerhalb des Bezirksamts Treptow-Köpenick regelt und konkretisiert. Der Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung ist zwischenzeitlich auch für die Bezirksverwaltung Treptow-Köpenick tätig. Der Vertrauensanwalt stellte sich dem Bezirksamt persönlich vor, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über seine Aufgaben und seine Arbeitsweise informiert. Bei der Leitung des Rechtsamtes des Bezirksamts Mitte wurde die Stelle der Antikorruptionsbeauftragten eingerichtet. Für Ausschreibungen nach VOL gilt seit Februar 2012 (BA-Beschluss Nr. 120/2012) die Nutzungspflicht der zentralen Vergabestelle. Seit 16. September 2002 gilt mit BA-Beschluss Nr. 244 für Ausschreibungen nach VOB die Nutzungspflicht der zentralen Vergabestelle. Am 1. Januar 2017 wurde die Prüfgruppe Korruptionsprävention eingerichtet, die regelmäßig anlassbezogene Prüfungen und Routineprüfungen vornimmt, sowie Angaben von Hinweisgebern nachgeht. 6. In welchem Umfang gibt es in den Senatsverwaltungen, nachgeordneten Behörden und Bezirksämtern Personal zur Aufklärung und Korruptionsbekämpfung? Zu 6.: Der „Arbeitsgruppe Innenrevision/Anti-Korruption“ der Senatsverwaltung für Justiz , Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gehören gegenwärtig 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, davon 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Senatsverwaltung und 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den nachgeordneten Justizbehörden . Die Tätigkeit in der Arbeitsgruppe wird von allen Mitgliedern neben ihren Aufgaben in ihren jeweiligen Dienstbehörden ausgeübt. Im Bereich des Sozialgerichts Berlin ist seit dem Jahr 2010 ein Antikorruptionsbeauftragter (nebst Stellvertreter) unter den Richterinnen und Richtern, die Veraltungsaufgaben wahrnehmen, bestellt worden. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird die Aufklärung über und die Bekämpfung von Korruption durch zwei Mitarbeiterinnen wahrgenommen. Für die Korruptionsbekämpfung ergibt sich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe ein Stellenanteil von 0,975, der sich auf drei Dienstkräfte verteilt. Für den Bereich der Senatsverwaltung für Finanzen und ihrer nachgeordneten Behörden (außer Finanzämtern) ist eine Dienstkraft tätig. Für den Bereich der Berliner Finanzämter besteht die in der Senatsverwaltung für Finanzen eingegliederte Stabsstelle aus 7 Dienstkräften (1 Koordinator und 6 Prüferinnen und Prüfer). Davon nehmen derzeit 3 Prüferinnen und Prüfer (3,00 Vollzeitäquivalent - VZÄ) Aufgaben der Inneren Revision und 3 Prüferinnen und Prüfer (2,50 VZÄ) Aufgaben der unvermuteten Prüfungen im Erhebungsverfahren wahr. Bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist eine entsprechende Stelle (32 Stunden) eingerichtet. Der Leiter der Prüfgruppe und ein weiterer Mitarbeiter des Justitiariats nehmen die Aufgaben der Korruptionsbekämpfung/Innenrevision neben ihren anderen Aufgaben wahr. 12 Beim Regierenden Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – gibt es eine Anti- Korruptionsbeauftragte. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz hat einen Anti- Korruptionsbeauftragten ernannt. In der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gibt es neben der Funktion des Antikorruptionsbeauftragten (zugleich Leiter des Rechtsreferates) eine weitere Dienstkraft des gehobenen Dienstes die die Aufgabe der Korruptionsprävention (Prüfungen) und der Innenrevision wahrnimmt. Bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist eine Prüfgruppe Antikorruption eingerichtet. Die Mitglieder werden für diese Tätigkeit im erforderlichen Umfang von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt. Bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind 3 Stellen eingerichtet , davon zwei zurzeit unbesetzt. In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gibt es eine Anti-Korruptionsbeauftragte und eine Prüfgruppe unter ihrer Leitung. Die Anti-Korruptionsbeauftragte (und auch die Mitglieder der Prüfgruppe) nehmen diese wahr. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gibt es jeweils Einzelpersonen bzw. Kleingruppen, die ausschließlich oder anteilig mit der Korruptionsbekämpfung befasst sind. Personal zur Aufklärung und Korruptionsbekämpfung steht im Bezirksamt Spandau nicht zur Verfügung. Die Mitglieder der Prüfgruppe können diese Aufgaben nur im Rahmen ihrer begrenzten zeitlichen Ressourcen wahrnehmen. Beim Bezirksamt Neukölln ist eine halbe Stelle im Steuerungsdienst zur Korruptionsbekämpfung vorhanden. In der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf gibt es einen Korruptionsbeauftragten und 2 Beschäftigte in einer zentralen bezirklichen Innenrevision. Die ständige Arbeitsgruppe Antikorruption im Bezirksamt Lichtenberg besteht derzeit aus 2 Mitarbeitern und kann bei Bedarf temporär erweitert werden. In der Bezirksverwaltung Reinickendorf sind Aufklärung und Korruptionsbekämpfung Führungsaufgabe. Die Aufgaben der Aufklärung und zur Korruptionsbekämpfung werden im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf durch den Anti-Korruptionsbeauftragten vorgenommen. Die Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten im Bezirksamt Pankow wird im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten durch eine Dienstkraft wahrgenommen. Dazu kommen Zeitanteile der Mitglieder der AG Antikorruption in unterschiedlichem Umfang. Der Organisationseinheit der Zentralen Revision im Bezirksamt Treptow-Köpenick stehen derzeit 2,45 Stellenanteile zur Verfügung. Ab Januar 2017 wurde im Bezirksamt Mitte eine bei der Antikorruptionsbeauftragten im Rechtsamt angesiedelte Prüfgruppe Korruptionsprävention mit 2 Sachbearbeiterinnen 13 eingerichtet. Die Prüfgruppe Korruptionsprävention untersteht der Leitung der Antikorruptionsbeauftragten , die auch die Rechtsamtsleitung ist. 7. Wie viele Dienstkräfte sind bei der Berliner Polizei (LKA 3 und örtlich) im Bereich der Korruptionsbekämpfung bei welchen Dienststellen tätig? Zu 7.: Die Zuständigkeitsregelungen der Polizei Berlin sehen vor, dass sämtliche Korruptionsdelikte im Dezernat 34 des Landeskriminalamtes bearbeitet werden. In dieser Dienststelle sind 29 Dienstkräfte dauerhaft und weitere sechs Dienstkräfte temporär für die Aufklärung von Korruptionsdelikten eingesetzt. Hinzu kommen drei Tarifbeschäftigte im Schreibdienst. 8. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Qualitätssteigerung in der Korruptionsbekämpfung durch die angekündigte forensische Datenanalyse vor, welche Arten der Korruption wird sie schneller aufdecken helfen? Zu 8.: Es ist anzunehmen, dass die angekündigte forensische Datenanalyse zu einer Verbesserung und damit auch zu einer Qualitätssteigerung bei der Korruptionsbekämpfung führen wird. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung erweisen sich händische Prüfungen von Stichproben oft nicht mehr als ausreichend. Die forensische Datenanalyse ermöglicht einen automatisierten Datenabgleich, um die Korruptionsbekämpfung zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die Datenanalyse stellt damit ein effektives Mittel zur Prävention und Bekämpfung von Korruption dar. Es ist anzunehmen, dass durch die Datenanalyse die Entdeckungsmöglichkeiten von Manipulationen immer besser werden. Welche konkreten Arten von Korruption durch deren Einführung zügiger aufgedeckt werden können wird sich nach Beginn deren Einsatzes zeigen. 9. Wann und wie viele Stellen explizit für die forensische Datenanalyse wird es an welcher Stelle in Berlin geben für: a) beratende Begleitung beim Einsatz der forensischen Datenanalyse? b) für die Einrichtung, Wartung sowie der Vermittlung von erforderlichen Kenntnissen? c) für die Anwendung zur Ermittlung von Korruptionsfällen? Zu 9.: Nach den zum 1. August 2019 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung (ABl. Nr. 33 / 9. August 2019, S. 4932 ff.) kann jede Verwaltung für sich selbständig und in eigener Verantwortung die forensische Datenanalyse einführen und durchführen. Allerdings ist es derzeit noch nicht absehbar, ob und wenn ja, wie viele Stellen für die forensische Datenanalyse bei den einzelnen Senatsverwaltungen erforderlich sein werden. Dies betrifft sowohl die beratende Begleitung beim Einsatz der forensischen Datenanalyse, die Einrichtung, Wartung und Vermittlung von erforderlichen Kenntnissen sowie letztlich auch die Anwendung zur Ermittlung von Korruptionsfällen. Es bleibt dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen . 10. Welche Veränderungen in der Struktur und bei den beteiligten Stellen des Vier-Säulen-Modells zur Korruptionsbekämpfung und -prävention wird es im Zusammenhang der forensischen Datenanalyse geben ? Zu 10.: Strukturelle Änderungen des Vier-Säulen-Modells wegen der Einführung der forensischen Datenanalyse sind derzeit nicht beabsichtigt. 11. Welche dieser Stellen werden neu bzw. zusätzlich geschaffen, wird es Neueinstellungen oder Versetzungen geben oder werden Experten eingestellt, die mit einer forensischen Datenanalyse langjährige praktische Erfahrungen haben? 14 Zu 11.: Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Welche Arten der Korruption werden nicht durch die forensische Datenanalyse aufgedeckt werden können und wie sollen diese zukünftig bekämpft werden? Zu 12.: Naturgemäß können durch die forensische Datenanalyse nur solche Korruptionssachverhalte aufgedeckt werden, welche in irgendeiner Form digital dokumentiert wurden . Die somit nicht erfassten Formen der Korruption werden weiterhin durch die bestehenden Maßnahmen bekämpft. 13. Welche Präventionsmaßnahmen – einschließlich Beschulungen – werden in den und für die Berliner Behörden durchgeführt, um Korruptionsfälle im Vorfeld zu vermeiden? (Bitte die Maßnahmen benennen, wie oft, in welchen Abständen, für welche Zielgruppen und für wie viele Beschäftigte insgesamt, diese an welcher Stelle seit 2016 durchgeführt wurden und aktuell geplant sind). Zu 13.: Die Arbeitsgruppe Antikorruption Innenrevision der Senatsverwaltung für Justiz , Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat sich zum Ziel gesetzt, sich gerade in den korruptionsanfälligen Bereichen des Haushalt- und Vergabewesens fortzubilden, damit die Arbeit der Prüfgruppe noch effektiver gestaltet werden. Der Vertrauensanwalt hat sich und seine Arbeit in den letzten Jahren bei Behörden vorgestellt und es ist davon auszugehen, dass er dies auch künftig fortsetzen wird. Es werden verschiedene Präventionsmaßnahmen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt, um Korruptionsfälle zu vermeiden. Die Beratung durch die Innenrevision, der Verhaltenskodex, die Vorstellung des Vertrauensanwaltes sowie die Erstellung des Gefährdungsatlasses sind nur beispielhaft zu nennen. Es ist geplant, weitere Maßnahmen zur Prävention von Korruption zu erarbeiten und Schulungen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Im jährlichen Turnus werden in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe alle Beschäftigten über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken gemäß den entsprechenden Ausführungsvorschriften (AV BuG) unterrichtet. Ferner müssen Teilnahmen an Veranstaltungen sowie die Annahme von Freikarten im Vorfeld angezeigt und genehmigt werden. Schulungen fanden seit 2016 nicht statt. Für den Bereich der Senatsverwaltung für Finanzen (ohne Finanzämter) werden jährliche Informationen für die Mitarbeitenden sowie Beratungen in Einzelangelegenheiten angeboten. Zudem werden die Mitarbeitenden u. a. in Bezug auf Sponsoring und das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken sensibilisiert. Im Bereich der Finanzämter prüft die Innere Revision (IR) im Rahmen ihrer Verantwortung den gesamten Aufgabenbereich der Berliner Finanzämter auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit , Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung. Dabei soll sie Abweichungen und Schwachstellen aufdecken und Empfehlungen für deren Beseitigung und künftige Vermeidung geben. Die Tätigkeit umfasst auch die Prüfung der Sicherheit der ablauf- und aufbauorganisatorischen Regelungen sowie der formellen und materiellen Richtigkeit der Vorgangsbearbeitung. Die Arbeitsabläufe sind zudem auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Die IR hat auch Sachverhalte aufzuklären, bei denen sich der Verdacht auf strafbare Handlungen oder arbeits- oder dienstrechtliches Fehlverhalten ergibt. Ihre Aufgabe beschränkt sich in diesen Fällen auf eine interne Verwaltungsermittlung ausschließlich zur Tatsachenfeststellung. Die Prüfungen der IR erfolgen als Routineprüfungen und als anlassbezogene Prüfungen. Die Routineprüfungen erfolgen als Anschlussprüfungen in allen Berliner Finanzämtern. Sie haben eine präventive 15 Funktion und tragen dazu bei, die Kultur, Qualität, Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns nachhaltig zu verbessern. Seit 2016 wurden insgesamt 20 Routineprüfungen und 6 anlassbezogene Prüfungen abgeschlossen. Alle Führungskräfte der Berliner Steuerverwaltung durchlaufen in ihrer Probezeit eine mehrwöchige Hospitation in der Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen. In diesem Zeitraum führen sie auch Gespräche mit den einzelnen Referatsleiterinnen und Referatsleitern sowie ausgewählten Koordinatoren. Der Bereich IR ist in diese Gespräche integriert und nutzt diese für präventive Hinweise und eine Sensibilisierung der Beteiligten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Kultur und Europa werden regelmäßig per E-Mail über die Tätigkeit der Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung informiert. Beim Regierenden Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – werden folgende Maßnahmen durchgeführt: - die jährliche Bekanntgabe der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV BuG) gegen Unterschrift an alle Beschäftigten, - Beratungsgespräche in Einzelfällen, auch zu Befangenheitsfragen nach § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz , je nach Anlass, - Informations-Vorlagen an die Behördenleitung nach einschlägigen Veröffentlichungen, - Aktualisierung des Anti-Korruptions-Atlasses in größeren, regelmäßigen Abständen. Im Sekretariat der Kultusministerkonferenz sind für die beiden kommenden Jahre Schulungsmaßnahmen für die Belegschaft geplant. Dabei soll eng mit anderen Behörden zusammengearbeitet werden. Aus der Sicht der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sind die nach den Richtlinien über die Arbeit der Prüfgruppen zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung regelmäßig von der Prüfgruppe durchzuführenden Routineprüfungen die am besten geeignete Präventionsmaßnahme gegen Korruption. Die für Korruptionsprävention und Innenrevision zuständige Dienstkraft nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhöht das Vorhandensein von Innenrevisionen/Prüfgruppen für den möglichen Täter bzw. die mögliche Täterin die Gefahr, entdeckt zu werden. Je höher die Prüfdichte ist, desto weniger wird beim möglichen Täter/bei der möglichen Täterin die Neigung erwachen , sich korrumpieren zu lassen. Darüber hinaus ist eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden ebenso notwendig, wie eine entsprechende Führungskultur. Die positive Identifikation mit dem Arbeitgeber/Dienstherren spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Es werden Führungskräfte und Mitarbeitende zu Einzelfällen beraten. Interne Beschulungen haben seit 2016 nicht stattgefunden. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden u.a. eigene Schulungen für Beschäftigte in unterschiedlichen Abständen durchgeführt, daneben stehen die für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Ansprechpersonen den Beschäftigten beratend und unterstützend zur Verfügung. Des Weiteren bestehen Angebote der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin (Verwaltungsakademie) oder anderer Institutionen. Zu den Präventionsmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 16 In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist eine Informationsveranstaltung für Berliner Schulleitungen geplant. Beim Bezirksamt Spandau fand eine Schulung (2 Tage) für einen Mitarbeiter beim Kommunalen Bildungswerk statt. Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch jährliche Umläufe über die Ausführungsvorschriften über das Verbot zur Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie den Verhaltenskodex gegen Korruption regelmäßig belehrt. Weitere Präventionsmaßnahmen sind abhängig von den in den Bereichen notwendigen Maßnahmen und erfolgen in unregelmäßigen Abständen. Aktuell geplant und noch in diesem Jahr umgesetzt wird eine Mitarbeiterschulung im Jugendausbildungszentrum des Bezirks. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg werden bei Dienstaufnahme und nachfolgend mindestens einmal jährlich über die nachfolgenden Vorschriften zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken informiert: - Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG), - Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Dienstkräfte des Landes Berlin, - Orientierungsrichtlinien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen, - Information und Formular in Zusammenhang mit der Einnahme einer Einladung zur einer Veranstaltung zur Teilnahme an einer Informations-/Repräsentationsveranstaltung oder –reise als Beschäftigte/Beschäftigter des Bezirksamtes Tempelhof- Schöneberg von Berlin. Hinzu kommt im Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg die Arbeit der bezirklichen Arbeitsgruppe Antikorruption zu Austausch, Beratung, Fortschreibung Gefährdungsatlas sowie das Fortbildungsangebot der Verwaltungsakademie, z. B. aktuell „Korruptionsvorbeugung “ (für Führungskräfte). Im Bereich des Bezirksamts Neukölln existieren Fortbildungsangebote. In der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf werden folgende Präventionsmaßnahmen durchgeführt: - einmal jährlich Versand der „Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“ und entsprechendes Merkblatt an alle Fachbereichsleiter mit Aufforderung der Information aller Beschäftigten gegen Unterschrift, - Aushändigung des Merkblattes zu den „Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“ an jeden neu eingestellten Beschäftigten, - Schulung der Führungskräfte der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf zu Korruptionsprävention im Rahmen des jährlich durchgeführten Führungskräftezirkels, u. a. unter Teilnahme des Vertrauensanwaltes des Landes Berlin. 17 In der Bezirksverwaltung Lichtenberg werden folgende Präventionsmaßnahmen durchgeführt: - die Mitarbeitenden werden regelmäßig über das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken belehrt, - die Arbeitsgruppe Antikorruption führt bei Bedarf Schulungen und Informationen zu Fragen der Korruptionsprävention im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch. In der Bezirksverwaltung Reinickendorf finden regelmäßige Inhouse-Schulungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken (zuletzt am 20. Februar 2019), im Übrigen wird auf das Angebot der Verwaltungsakademie verwiesen. Die Beschäftigten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick werden jährlich entsprechend der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV BuG) belehrt. Auf ihrer Internetseite informiert die Zentrale Revision regelmäßig zu aktuellen Themen. Im Bezirksamt Mitte sind bei Bedarf Schulungsmaßnahmen durch die Prüfgruppe Korruptionsprävention für die Zukunft geplant. Schulungen in Bezug auf Korruptionsprävention werden zurzeit u. a. durch die Verwaltungsakademie durchgeführt. Berlin, den 13. September 2019 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung