Drucksache 18 / 20 811 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 23. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2019) zum Thema: Armutsbekämpfung: Nichtabrufen von Sozialleistungen – Nimmt Berlin seine Fürsorgepflicht ausreichend wahr? und Antwort vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20811 vom 23. August 2019 über Armutsbekämpfung: Nichtabrufen von Sozialleistungen - Nimmt Berlin seine Fürsorgepflicht ausreichend wahr? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Sozialleistungen können jeweils unter welchen Voraussetzungen beim Jobcenter, Sozialamt, Amt für Ausbildungsförderung und anderen Behörden beantragt werden? (Bitte um tabellarische Auflistung). Zu 1.: Es gibt eine Vielzahl an Sozialleistungen, die durch unterschiedliche Institutionen, Einrichtungen und Akteure bereitgestellt bzw. angeboten werden. Zu den Sozialleistungen zählen Geld-, Sach- und Dienstleistungen, die die soziale Sicherung im Sinne des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG) gewährleisten soll. Die soziale Sicherung beruht zum einen auf das Versicherungsprinzip etwa bei Krankheit, Arbeitsunfällen oder Pflegebedürftigkeit, bei Arbeitslosigkeit und zur Absicherung im Alter. Zum anderen beruht sie auf das Fürsorgeprinzip, die den Rechtsanspruch Bedürftiger auf Leistungen für den Fall begründet, dass sie sich nicht selbst helfen können und keine Leistungen von anderer Seite erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere das Arbeitslosengeld II und die verschiedenen Formen der Sozialhilfe. Die Finanzierung erfolgt hier aus Steuermitteln. Schließlich gilt noch das Versorgungsprinzip für die Entschädigungen (ebenfalls aus Steuermitteln) in besonderen Fällen, etwa bei Kriegs- oder Katastrophenfolgen. Die verschiedenen Sozialleistungen einschließlich der zuständigen Leistungsträger sind im Wesentlichen in den §§ 18 bis 29 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) geregelt. Die Voraussetzungen zur Leistungsgewährung sind in den jeweiligen Spezialgesetzen niedergelegt. 2 Die nachfolgende Tabelle bildet die wesentlichen Sozialleistungen des Sozialrechtes ab: Leistungsbereich Gesetzliche Grundlage Institution Ausbildungsförderung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Amt für Ausbildungsförderung beim jeweiligen Bezirk Leistungen der Arbeitsförderung Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) Arbeitsagentur Grundsicherung für Arbeitsuchende Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Jobcenter Gesetzliche Krankenversicherung Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Krankenkasse Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) Pflegekasse Gesetzliche Unfallversicherung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Unfallkasse Gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung für Landwirtinnen/Landwirte Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) Rentenversicherungsträger Soziales Entschädigungsrecht Bundesversorgungsgesetz (BVG), Opferentschädigungsgesetz (OEG), Häftlingshilfegesetz (HHG), Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG), Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VerwRehaG), Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Zivildienstgesetz (ZDG), Infektionsschutzgesetz (IfSG) Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie Bezirksamt/Abteilung: Soziales Kindergeld, Kinderzuschlag Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Familienkasse Elterngeld, Betreuungsgeld Bundeselterngeld- u. Elternzeitgesetz (BEEG) Bezirksamt/Abteilung: Jugend Wohngeld Wohngeldgesetz (WoGG) Bezirksamt/ Abteilung: Wohnen Kinder- und Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Bezirksamt/Abteilung: Jugend Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Landesamt für Gesundheit und Soziales, Integrationsamt sowie Bezirksamt/Abteilung: Erziehung 3 Sozialhilfe Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Bezirksamt/Abteilung: Soziales Leistungen für Asylbewerber Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Landesamt für Flüchtlingsangelegenh eiten sowie Bezirksamt/Abteilung: Soziales 2. An welcher Stelle, etwa im Internet und in Form von Material im Sinne eines Leitfadens, können sich etwaige Anspruchsberechtigte zentral über sämtliche soziale Unterstützungsmöglichkeiten für ihre individuellen Lebenssituationen informieren? Welche Planungen und Zeitpläne gibt es, insoweit noch nicht vorhanden? Zu 2.: Auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), dem Versicherungsamt Berlin, erhalten etwaige Anspruchsberechtigte sämtliche Informationen zu Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung sowie zu den einzelnen Sozialleistungen und den dafür zuständigen Leistungsträgern. Dazu gehören die soziale Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus können sich Versicherte in dem Versicherungsamt Berlin vor Ort beraten lassen. Die für Integration, Arbeit und Soziales zuständige Senatsverwaltung hat auf ihrer Internetseite und in Form von zahlreichen Merkblättern sämtliche Informationen, die ihren Bereich betreffen, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden aktuelle Informationen, Rundschreiben und Ausführungsvorschriften im Newsletter Berliner Sozialrecht veröffentlicht. Zudem bieten die bezirklichen Ämter für Soziales u. a. vor Ort Beratungen durch Allgemeine Soziale Dienste an. 3. Wie hoch ist nach Schätzungen des Senats insgesamt die Anzahl der Bezugsberechtigten von Sozialleistungen in Berlin? 4. Wie viele Anträge auf Sozialleistungen wurden tatsächlich jährlich seit 2011 in Berlin gestellt? (Bitte nach Sozialleistungen und Bezirken aufschlüsseln). 5. Wie viele Anträge zu den jeweiligen Sozialleistungen wurden jährlich seit 2011 positiv beschieden, abgelehnt oder gerichtlich beklagt? 6. Wie viele Sozialleistungsberechtigte haben in dem Zeitraum von sich aus ihren Verzicht auf Sozialleistungen erklärt, welche Gründe sind hierfür bekannt? 7. Wie hoch wird der Anteil der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in Berlin geschätzt – insbesondere bei Senioren mit geringen Renten und Wohnungslosen? (Bitte nach den jeweiligen Sozialleistungen aufschlüsseln). Zu 3. bis 7.: Angaben zur Anzahl aller unter 1) genannten Leistungsberechtigten von Sozialleistungen und versicherten Person können nicht gemacht werden. Es erfolgt darüber hinaus keine statistische Erfassung der Anzahl der gestellten Anträge, der Bewilligungen und Ablehnungen unter 1) genannten Sozialleistungen sowie der auf Grundlage von § 46 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) erklärten Verzichte auf Sozialleistungen durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. 4 Die Anzahl derjenigen Personen, die dem Grunde nach leistungsberechtigt nach den jeweiligen Gesetzen sind, aber entsprechende Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen, ist nicht bekannt. 8. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis oder Einschätzung des Senats, dass Bezugsberechtigte Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen? Zu 8.: Die Gründe für eine Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen können vielfältig sein. Ein Grund kann darin liegen, dass Menschen, die ein geringes Einkommen und deshalb dem Grunde nach Anspruch auf Sozialleistungen haben, mit der Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen Stigmatisierungsängste verbinden. Darüber hinaus kann ein möglicher Grund darin gesehen werden, dass im Falle des Bezugs von bestimmten Sozialleistungen die unterhaltsverpflichteten Angehörigen der leistungsberechtigten Person vom vorleistenden Leistungsträger in Anspruch genommen werden können. Die Gewährung von Transferleistungen, beispielsweise von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuchs (SGB XII) und den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, erfordern zudem mannigfaltige Mitwirkungspflichten. So setzt zur Überprüfung der Hilfebedürftigkeit eine weitgehende Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraus. Mithin kann ein weiterer Grund für die Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen in organisatorischen und bürokratischen Hürden bei der Leistungsgewährung liegen. Auszufüllende Antragsunterlagen, einzureichende Nachweise und Dokumente zur Prüfung der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen oder auch die Notwendigkeit einer regelmäßigen Vorsprache bei der jeweiligen Leistungsbehörde können entsprechende Hindernisse bilden. Ferner können auch bestimmte Gründe, die in der Person selbst liegen, wie z. B. Suchtproblematik, Sprachbarrieren, Überforderung und auch Angst vorm Behördengang zu einer Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen führen. 9. Welche Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Fragestellung unter 8., werden auf welchem Weg und mit welchen (Kommunikations-) Mitteln unternommen, um potentiell Bezugsberechtigte über ihren Anspruch zu informieren und bei der Antragsstellung zu unterstützen? (Bitte nach Sozialleistungen und/oder Bevölkerungsgruppen aufschlüsseln). 11. Welche staatlichen Einrichtungen informieren Senioren und Wohnungslose in welchem Umfang über ihre Ansprüche oder wird dies vollständig Wohlfahrtsorganisationen und anderen Trägern überlassen? 13. Wie sieht das aktuelle Konzept des Senats aus, um zukünftig eher passive Bezugsberechtigte, insbesondere Obdachlose und ältere Menschen, auf ihrem Weg zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu begleiten? Zu 9., 11. und 13.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales informiert über die jeweiligen Leistungen, ihre Voraussetzungen und Unterlagen sowie über die jeweils zuständige Leistungsbehörde im Wege des Onlineauftritts, durch Broschüren und Flyer. Das betrifft insbesondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen für Menschen mit Behinderungen und bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), soziale Entschädigungsleistungen, 5 Leistungen der jeweiligen Sozialversicherungszweige sowie Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz. Darüber hinaus wird u. a. auch auf Schuldnerberatungsstellen, Mitwirkungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren sowie Angebote in der Wohnungslosenpolitik im Onlineauftritt hingewiesen. Schließlich finden sich Informationen rund um das Thema „Gute Arbeit“ sowie Beschäftigungsförderung. Die bezirklichen Ämter für Soziales bieten Beratung durch Allgemeine soziale Dienste an. Hierzu informieren und beraten sie alle Personen, unabhängig vom Alter, zu Ansprüchen auf Sozialleistungen. Auch leistungsspezialisierte Fachstellen und Fachteams in den Sozialämtern, wie z. B. die Soziale Wohnhilfe, Beratungsstelle für Behinderte, der Sozialpsychiatrischen Dienst oder das Fachteam Pflege und Seniorenberatung sind weitere Maßnahmen, um dem Grunde nach leistungsberechtigte Personen über ihre jeweiligen Ansprüche zu informieren. Seniorinnen und Senioren sowie wohnungslose Menschen können über dieses bezirkliche Angebot hinaus Informationen von einer Vielzahl geförderter Projekte wie z. B. der unter 10. (siehe Anlage) dargestellten Allgemeinen unabhängigen Sozialberatung (AUSB) in den Bezirken oder die gesamtstädtisch z. B. im Integrierten Sozialprogramm (ISP) geförderten Angebote (Kontaktstelle PflegeEngagement, Pflegestützpunkte, Migrationssozialdienste oder Dienste in der Wohnungsnotfallhilfe) durch die gemeinnützigen Träger der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin erhalten. Neben Versorgungsleistungen bestehen die Aufgaben der Projekte primär darin, die Menschen über bestehende Rechtsansprüche und Hilfen für unterschiedliche Problem- und Lebenslagen zu beraten, entsprechende Stellen und Angebote zu vermitteln und sie bei der Stellung der Leistungsanträge zu unterstützen. Grundsätzliches Ziel ist, dass die Menschen den Zugang zum sozialen und gesundheitlichen Regelversorgungssystem finden. Für wohnungslose Menschen werden zum Beispiel die Angebote im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik überprüft ggf. angepasst. Darüber hinaus besuchen in den Bezirken ehrenamtliche tätige Menschen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Seniorinnen und Senioren. Die ehrenamtlich Tätigen sind Mitglieder von bezirklichen Sozialkommissionen. Sie beraten auch über Sozialleistungen und vermitteln ggf. in die entsprechenden Fachberatungsstellen. Im Rahmen eines entsprechenden Konzeptes können auch die unter 10. dargestellten bezirklichen Angebote der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung, die grundsätzlich allen hilfesuchenden Personen offenstehen, einen wichtigen Baustein darstellen. Hierfür ist eine Fortschreibung der Ansätze im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2020/2021 bei Kapitel 2711 Titel 68406 erfolgt. In einigen Bezirken erfolgt zudem eine aufsuchende Sozialarbeit, um insbesondere wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem zu eröffnen. Aufsuchende Hilfen sind nunmehr auch in den vom Senat von Berlin am 3. September 2019 verabschiedeten „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik“ verankert. 6 10. Welche Beratungsstellen für Sozialleistungen gibt es jeweils in den Bezirken, von wem werden sie betrieben, welche Qualifikationen müssen die Beratenden zwingend aufweisen, mit welchen Mitteln und in welcher Höhe werden diese finanziert? Zu 10.: Diese Frage kann der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten. Zur Beantwortung sind deshalb die Bezirksämter um Unterstützung gebeten worden. Den Berliner Bezirken stehen im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung im Haushaltsjahr 2019 für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, zusätzliche Angebote einer Allgemeinen unabhängigen Sozialberatung (AUSB) vorzuhalten, Mittel in Höhe von insgesamt 1.223.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Vergabe von Zuwendungen zur Finanzierung entsprechender zusätzlicher Angebote bei freien Trägern. Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von Rahmenvorgaben, die unter der Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit Beteiligung der Bezirke erarbeitet worden sind. Die Beratung erfolgt durch Personen, die über sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische bzw. gleichwertige berufliche Qualifikationen verfügen. Insbesondere werden umfassende Kenntnisse über die vorhandenen Trägerstrukturen, Hilfeangebote und Netzwerke sowie sozialleistungsrechtliche Grundlagen vorausgesetzt. Die Bezirke haben 2018 auf dieser Grundlage überwiegend nach Durchführung von Interessenbekundungsverfahren aus ihrer Sicht geeignete Träger für das Angebot der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung ausgewählt. Die einzelnen Beratungsstellen für Sozialleistungen in den jeweiligen Bezirken ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1. 12. Wie viel Personal zu 11. steht in den einzelnen Bezirken für die Arbeit auf der Straße und für Besuche in Wohnungslosenunterkünften und privaten Räumen zur Verfügung? Welche Pläne gibt es seitens des Senats für diese Legislaturperiode? Zu 12.: Diese Frage kann der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten. Zur Beantwortung sind deshalb die Bezirksämter um Unterstützung gebeten worden. Nach Abfrage bei den Bezirken von Berlin liegen folgende Rückmeldungen vor: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Im Sozialdienst für Erwerbsfähige und Soziale Wohnhilfe erfolgt die sozialpädagogische Beratung durch 24 staatliche anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, zwei davon sind in der Clearingstelle tätig. In 2019 wurde mit Präventionsmitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ein Projekt finanziert, in dem zwei Sozialpädagoginnen des Diakonischen Werkes aufsuchend bei den Personen tätig sind, die eine Räumungsklage oder eine Zwangsräumung erhalten haben, um möglichst frühzeitig gegen den Wohnraumverlust intervenieren zu können. Mit dem Doppelhaushalt sind zwei zusätzliche Planstellen in den Haushalt 2020 eingestellt zur präventiven Arbeit. Im Seelingtreff arbeitet ein Streetworker aufsuchend und weitere 2,5 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. In der City-Station sind vier Sozialarbeiterinnen mit zusätzlicher Diakoninnenausbildung tätig. 7 Bezirksamt Lichtenberg Durch das Amt für Soziales erfolgt keine Straßensozialarbeit. Die im Amt für Soziales beschäftigten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter führen im Rahmen ihrer Tätigkeit Hausbesuche im Einzelfall und bei Bedarf durch, sowohl im Fachteam Pflege und Seniorenberatung als auch in der Fachstelle Soziale Wohnhilfe. Außerdem verfügt das Amt für Soziales über ein Heimbegehungsrecht. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Die Information der Seniorinnen und Senioren sowie wohnungslosen Menschen erfolgt durch Dienstkräfte der Sozialen Wohnhilfe (Team IV), des SeniorenServiceBüros (SSB) und des regionalen Allgemeinen Sozialdienstes (rASD). In diesem Team sind in Summe zurzeit 26 Dienstkräfte beschäftigt. Der Anteil der Arbeitszeit, die anteilig für Beratung der Gruppe Seniorinnen und Senioren sowie wohnungslose Menschen anfällt, entspricht ca. zwölf Dienstkräften. Die Beratung findet überwiegend in der Dienststelle statt. Der Anteil an Beratungszeit außerhalb der Dienststelle (Stadtteilzentren, Privaträume, Straße o. ä.) entspricht rechnerisch etwa 1,6 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Bezirksamt Neukölln Der Bezirk Neukölln hat zur Bekämpfung der steigenden Wohnungslosigkeit ein Mietpräventionsteam eingerichtet. Dieses ist Teil der Sozialen Wohnhilfe Neukölln und seit Februar 2019 mit fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig besetzt. Die Ziele der Arbeit liegen im Wohnraumerhalt und der Vermeidung von mietschuldenbedingten Kündigungen und Räumungen. Grundsätzlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf frühzeitige Informationen angewiesen, damit das Mietpräventionsteam schon zu Beginn des Mahnwesens also bestenfalls schon vor Erhalt der Kündigung aktiv werden kann. Betroffene, die aus einer Vielzahl von Gründen nicht selbst den Kontakt aufnehmen bzw. bei denen Hinweise aus dem persönlichen Umfeld an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangetragen werden, werden eingeladen und die Hilfe des Mietpräventionsteams angeboten. Aber auch Hausbesuche als Methode der aufsuchenden Sozialarbeit sowie Begleitungen sind wichtige Instrumente der präventiven Arbeit. Bei Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten werden weiterführende Hilfen (Anregung einer rechtlichen Betreuung oder Prüfung eines Anspruchs gem. § 67 SGB XII) als zusätzliches Angebot mit einbezogen. Bezirksamt Pankow Der Allgemeine Sozialdienst des Amtes für Soziales informiert im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit insbesondere von Wohnungslosigkeit bedrohte und ältere Menschen in deren privaten Räumen über Ansprüche auf Sozialleistungen. Dies ist jedoch nur eine von vielen Aufgaben, welche die derzeit zwölf Sozialarbeiterinnen und Sozialerbeiter wahrnehmen. Zum überwiegenden Teil erfolgt die Straßensozialarbeit über freie Träger. Bezirksamt Reinickendorf Für Seniorinnen und Senioren wird durch eine Mitarbeiterin der aufsuchenden Sozialarbeit eine Beratung in privaten Räumen angeboten. Die fünf Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids führen auch Hausbesuche durch, um über einen Anspruch auf Sozialleistungen zu informieren. 8 Im Rahmen der Umsetzung des Fachstellenkonzepts Soziale Wohnhilfen ist eine aufsuchende Sozialarbeit durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Fachstelle vorgesehen. Bezirksamt Mitte Im Bezirk Mitte sind zurzeit zwei Außendienstmitarbeitende für präventive Arbeit bei Mietschuldnerinnen und Mietschuldner, Hausbesuchen in Wohnheimen sowie Beratung von Straßenobdachlosen beschäftigt. Im Innendienst sind weitere drei Mitarbeitende im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung tätig, die mehrmals die Woche aufsuchende Arbeit in den Wohnheimen anbieten. Für den Bereich der Seniorinnen und Senioren stehen im Rahmen des Allgemeinen Sozialdienstes im Sozialamt Mitte 13, 5 VzÄ für aufsuchende Sozialarbeit und Beratung u. a. für hilfe- und ratsuchende Seniorinnen und Senioren zur Verfügung. Bezirksamt Spandau Die Anzahl kann nicht beziffert werden. Straßensozialarbeit erfolgt nicht. Besuche in Wohnungslosenunterkünften bzw. privaten Räumen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialen Wohnhilfe im Rahmen ihrer Tätigkeit durchgeführt. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist kein Personal für die Aufgaben einer Streetworkerin und eines Streetworkers (Arbeit auf der Straße) vorhanden. Im Amt für Soziales Steglitz-Zehlendorf sind acht Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich der Sozialen Wohnhilfe und zehn Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes tätig. Im Rahmen ihrer Aufgaben erfolgen sowohl Besuche in Wohnungslosenunterkünften als auch Besuche in privaten Räumen. Darüber hinaus sind weitere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Gesundheitsund im Jugendamt tätig, die im möglichen Rahmen ebenfalls aufsuchende Sozialarbeit durchführen Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Neben den Beratungen, die die zuständigen Leistungsstellen des Bezirks durchführen, bieten die neun bezirkseigenen Seniorenfreizeitstätten seniorenspezifische Beratungen an. Die beim Bezirk angestellten Altenpflegerinnen und Krankenschwestern beraten dort zu Sozialleistungsansprüchen nicht im Detail, sondern verweisen hier auf die Unabhängige Soziale Beratung im Bezirk, die Pflegestützpunkte oder den jeweiligen Leistungsträger. Der Schwerpunkt der in den Seniorenfreizeitstätten durchgeführten Beratungen liegt jedoch auf den Themenbereichen Seniorenwohnen und Freizeitangebote. Ferner werden seniorenspezifische Beratungen von einer Sozialarbeiterin der Seniorenarbeit (A10/E9,2) durchgeführt. Bei den sehr selten in Anspruch genommenen Beratungen zu Leistungsansprüchen erfolgt auch hier die Vermittlung an die zuständigen Leistungsträger. Bezirksamt Treptow-Köpenick Das Amt für Soziales Treptow-Köpenick hält für die beschriebene Beratung und Intervention folgende Sozialdienste bereit: - Sozialdienst für Nichterwerbsfähige und Senioren: sechs Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter - Koordinationsstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungsverlust: neun Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter 9 - Sozialdienst für Erwerbsfähige: eine Sozialarbeiterin für U25-Jährigen; vier Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für Ü25-Jährige Es wird darauf hingewiesen, dass die aufsuchende Sozialarbeit jeweils nur einen Anteil der Arbeitsaufgaben dieser sozialen Dienste ausmacht. Insbesondere für Wohnungslose findet die Beratung vor allem im Amt statt. Aufsuchende Arbeit auf der Straße wird für uns durch den o.g. Träger Gangway durchgeführt. 14. Plant der Senat in dem unter 12. genannten Bereich Neuerungen? Zu 14.: In einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe wurde von den Bezirken gemeinsam mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung ein Konzept für eine Fachstelle für Wohnungsnotfälle entwickelt. Dieses Fachstellenkonzept wurde von den Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten für Soziales am 22. Mai 2019 einstimmig verabschiedet. Die Bezirke haben sich damit auf ein einheitliches Vorgehen verständigt. Das vorliegende Konzept findet aktuell Eingang in die Projektvorbereitung des Vorhabens der gesamtstädtischen Geschäftsprozessoptimierung „Soziale Wohnhilfe“ durch die Geschäftsprozessmanagement (GPM)-Einheit des Bezirks Mitte im Rahmen des Programms „Optimierung von Verwaltungsabläufen im Ressort der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales“. Dazu werden auf Basis des Fachstellenkonzeptes Schlüsselprozesse identifiziert und optimiert. Dieser Prozess wird in den Jahren 2020/21 fortgeführt. 15. Wie viele Menschen haben nach Erkenntnissen oder Einschätzungen des Senats jährlich seit 2011 ihre Wohnung verloren, obwohl sie mit der berechtigten Unterstützung durch Sozialleistungen in ihrem Umfeld hätten bleiben können? Zu 15.: Es liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Mietverhältnisse fortgesetzt hätten werden können, sofern die von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen rechtzeitig Beratung und Hilfe in Anspruch genommen hätten. Menschen, denen ein Wohnungsverlust droht, können sich an die Soziale Wohnhilfe wenden. Dort erhalten sie Unterstützung. Beratung und Unterstützung zielen vorrangig auf die Prävention vor Wohnraumverlust ab, das heißt ein drohender Wohnungsverlust soll abgewendet und dauerhafte Wohnverhältnisse gesichert werden. Es wird im Einzelfall geprüft, ob die Gewährung von Sozialleistungen in Betracht kommt. Das betrifft insbesondere die darlehensweise Übernahme von Mietschulden, um das Mietverhältnis fortsetzen zu können. Eine darlehensweise Übernahme von Mietschulden kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Wohnungsverlust nicht mehr verhindert werden kann. Darüber hinaus können die Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses auch auf andere Vertragsverletzungen zurückzuführen sein. Dazu gehören u. a. nicht genehmigte Untervermietung oder verhaltensbedingte Gründe. 16. Welche Folgen hat es nach Ansicht des Senats für im Grunde bezugsberechtigte Menschen, wenn sie keine Unterstützung durch Sozialleistungen bekommen? 17. In welchen Bereichen für Bezugsberechtigte von Sozialleistungen sieht der Senat von sich aus unbedingt und akut notwendige Verbesserungsmaßnahmen und was plant der Senat deshalb wann konkret umzusetzen? 10 Zu 16. und 17.: Menschen, die dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II oder SGB XII sind, nur über ein geringes Einkommen verfügen und gleichwohl keine Sozialleistungen beantragen, leben in verdeckter Armut. Sie verfügen über ein Einkommen unterhalb des staatlichen Existenzminimums. Damit ist ihr physisches und soziokulturelles Existenzminimum nicht gedeckt. Die Folgen können u. a. Verschuldung, Wohnungslosigkeit, ein Mangel an (gesunder) Ernährung sowie fehlende gesellschaftliche Teilhabe sein. Es bedarf eines niedrigschwelligen Informations- und Beratungssystems, um Menschen über ihre jeweiligen Ansprüche auf Sozialleistungen zu informieren. Darüber hinaus ist ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit hilfebedürftigen Menschen eine wichtige Voraussetzung. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bietet in ihrem Zuständigkeitsbereich umfangreiche Informationen über die in Betracht kommenden Sozialleistungen, Leistungsbehörden und Beratungsstellen an. Berlin, den 13. September 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 1 Zu 10.: Anlage 1 Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/20811 vom 23. August 2019 über Armutsbekämpfung: Nichtabrufen von Sozialleistungen – Nimmt Berlin seine Fürsorgepflicht ausreichend wahr? Nach Abfrage bei den Bezirken von Berlin liegen folgende Rückmeldungen vor: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es folgende Beratungsstellen: · Soziale Wohnhilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen. In diesem Sozialdienst haben sich zwei Kolleginnen auf den Personenkreis der Menschen ab Vollendung des 58. Lebensjahres spezialisiert. · Modellprojekt Clearingstelle § 16a SGB II im Jobcenter, welches zu allen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II berät und wenn nötig in die entsprechenden Fachdienste weitervermittelt. Ziel ist eine schnelle und passgenaue, niedrigschwellige Beratung, die direkt vor Ort im Jobcenter angeboten wird, aber im Einzelfall auch aufsuchend bei den Ratsuchenden zu Hause stattfindet. · Beratungsstelle für Behinderte und dem Sozialpsychiatrischen Dienst, die auch Beratung zu Sozialleistungen umfasst. · Allgemeine Unabhängige Sozialberatung (AUSB) ist beim Caritasverband Berlin angesiedelt und befindet sich in der Pfalzburger Straße 18, 10719 Berlin und als zweiten Standort in Alt-Lietzow 31, in 10587 Charlottenburg. · Tagesstätte in der Seelingstraße 9, 14059 Berlin bietet eine niedrigschwellige Beratung in die Regelsysteme an. Dort ist konzeptionell ein Streetworker beschäftigt, der aufsuchend im ganzen Bezirk tätig wird. · City Station des Trägers Berliner Stadtmission in der Joachim-Friedrich- Str. 46 in 10711 Berlin statt. Die Zuwendungen für den Seelingstreff betragen in 2019 249.315,90 Euro, für die City-Station 177.000,00 Euro. Die AUSB wird mit 87.296,76 Euro aus Zuwendungsmitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung gefördert. Die anteiligen Personalmittel der Mitarbeitenden in den Sozialen Diensten lässt sich nicht exakt spezifizieren. Bezirksamt Lichtenberg Im Bezirk Lichtenberg gibt es folgende Beratungsstellen: · Fachteam Pflege und Seniorenberatung · Fachstelle Soziale Wohnhilfe (inkl. Sozialdienst 18-60 Jahre) · AUSB (auftragsweise Bewirtschaftung SenIAS); Immanuel Diakonie; 51.684,73 Euro · AUSB (auftragsweise Bewirtschaftung SenIAS); Caritasverband; 51.684,73 Euro · Seniorenbüro 55+, Lichtenberger Betreuungsdienste GmbH; 60.000,00 Euro · Beratungs- u. Begegnungszentrum für Migranten; VÖLKERBALL e. V.; 55.000,00 Euro 2 · Seniorenberatung und -betreuung; Hohenschönhausen Lebensmut e. V.; 28.900,00 Euro · Aufsuchende Sozialarbeit Lichtenberg; Immanuel Diakonie; 17.500 Euro · Aufsuchende Sozialarbeit Lichtenberg; Caritasverband; 17.500 Euro. Die hier tätigen sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (Fachpersonal) des Bezirksamtes Lichtenberg. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es folgende Beratungsstellen: · bei den Wohlfahrtsverbänden: Diakonie, Caritas, Volkssolidarität, · im Bezirksamt: regionaler Allgemeiner Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe, Beratungsstelle für Behinderte, Sozialpsychiatrischer Dienst. Derzeit ist eine Anzahl von 30 Beratungsstellen im Bezirk bekannt. Das eingesetzte Personal ist unterschiedlich ausgebildet und besteht aus Verwaltungsangestellten, Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzten sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. · Der gemeinnützige Verein „Wuhlgarten - Hilfsverein für psychisch Kranke e.V.“ (AUSB) wird mit 105.006,85 Euro aus Zuwendungsmitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung gefördert. Die hier tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verfügen über eine staatliche Anerkennung. Bezirksamt Neukölln Im Bezirk Neukölln gibt es folgende Beratungsstellen: · Seniorenberatung: HVD, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Zuwendungen rd. 135.000 Euro · Pflegestützpunkt, HVD, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Zuwendungen 6.000 Euro · Tee- und Wärmestube, Diakonie, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Zuwendungen rd. 130.000,00 Euro · Mithilfe gGmbH, Beratungen nach § 16a SGB II, Vertrag 12.000 Euro · Allgemeine Unabhängige Sozialberatung (AUSB): Nachbarschaftsheim, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Zuwendungen rd. 56.000 Euro (vier Standorte: Richardplatz, Schillerkiez, Körnerkiez, Weiße Siedlung) und DRK, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagigen, Zuwendungen rd. 56.000 Euro (Standort Britzer Damm) Bezirksamt Pankow Im Bezirk Pankow gibt es folgende Beratungsstellen: · Allgemeine Unabhängige Sozialberatung (AUSB) Träger: Immanuel Beratung - Beratung+Leben GmbH Fördersumme: 95.456,60 Euro Qualifikation: vorrangig Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Mittel: auftragsweise Bewirtschaftung von Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 3 · "Arm - Alle Ressourcen Mobilisieren" Träger: Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Fördersumme: 110.229,62 Euro Qualifikation: vorrangig Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Mittel: bezirkliche Zuwendungsmittel Bezirksamt Reinickendorf Im Bezirk Reinickendorf gibt es folgende Beratungsstellen: · Allgemeine Unabhängige Sozialberatung (AUSB) Träger: Diakonische Werk Fördersumme: 100.837,50 Euro Qualifikation: vorrangig Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Mittel: auftragsweise Bewirtschaftung von Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales · Der STEG gGmbH berät im Auftrag des Bezirksamtes Reinickendorf unter 25- jährige Leistungsbeziehende nach dem SGB II gemäß § 16a SGB II (Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung) und - wenn diese noch im Haushalt der Eltern leben - ob aufgrund besonderer Lebenssituationen wie z.B. familiärer Schwierigkeiten die Anmietung einer eigenen Wohnung erforderlich ist. · Deutsche Familienverband führt im Auftrag des Bezirksamtes Reinickendorf die Schuldner- und Insolvenzberatung durch und wird aus bezirklichen Zuwendungsmitteln in Höhe von 587.285,00 Euro finanziert. Die erforderliche Qualifikation dort ist Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter mit der Zusatzqualifikation Schuldnerberaterin bzw. Schuldnerberater. · Das Bezirksamt hat ein Beratungsangebot für ältere Menschen (aufsuchende Sozialarbeit) geschaffen, um insbesondere den Zugang zur Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel SGB XII niedrigschwelliger zu gestalten. Dafür verfügt der Bezirkshaushalt über eine Stelle Entgeltgruppe 9 TV-L seit dem Jahr 2018. Die Aufgabe ist im Amt für Soziales angesiedelt und wird durch eine dort tätige Sozialarbeiterin ausgeführt. · Alle Fachbereiche im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu Sozialleistungen. Bezirksamt Mitte Im Bezirk Mitte gibt es folgende Beratungsstellen: · AWO Zentrum für Migration und Integration Stettiner Str. 12 in 13357 Berlin · Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ), Beratung für Arbeitslose, Arbeitsuchende und erwerbstätige mit geringem Einkommen Beusselstr. 35 in 10553 Berlin · Caritasverband Allgemeine Soziale Beratung Oldenburger Str. 47 in 10551 Berlin · Caritasverband und Berliner Stadtmission; Zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot Levetzowstr. 12a in 10555 Berlin · DRK Allgemeiner Sozialer Dienst (Tiergarten/Mitte) Gotzkowskystr. 8 in 10555 Berlin 4 · DRK Allgemeine Soziale Dienste (Wedding) Neue Hochstr. 21 in 13347 Berlin · Rechtsambulanz Sozialhilfe, Rechtsberatung zu Alg II und Sozialhilfe für einkommensschwache Personen Exerzierstr. 23 in 13347 Berlin Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt in der Regel auf der Basis von Durchschnittssätzen E9. Anforderungen an die Qualifikation der Beratenden werden vom Zuwendungsempfänger festgelegt. Eingesetzt werden weitestgehend Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit entsprechender Ausbildung Nachfolgende Träger erhalten eine Zuwendungsfinanzierung für Projekte. Hier erfolgen auch Beratungen: Träger Adresse Projekt Adresse Zuwendungshöhe Bemerkungen Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e.V. (BALZ) Kirchstr. 4, 14163 Berlin Begegnungs- und Beratungszentrum BALZ Beusselstr. 35,10553 Berlin 6.220,00 € Volkssolidarität LV Berlin e. V. (bis 30.04.19 Kinder- und Jugend gGmbH der Volkssolidarität Berlin) Storkower Str. 111, 10407 Berlin Nachbarschaftszent rum "Bürger für Bürger" Brunnenstr. 145, 10115 Berlin 44.960,94 € Verein für Berliner Stadtmission Lehrter Str. 68, 10557 Berlin Wohnungslosentage sstätte "Warmer Otto" Wittstocker Str. 7, 10553 Berlin 154.350,00 € Unter Druck Kultur von der Straße e.V. Oudenarder Str. 26, 13347 Berlin Sozialkultureller Treffpunkt für wohnungslose Menschen Oudenarder Str. 26, 13347 Berlin 73.077,49 € Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin Schönhauserstr. 41, 13158 Berlin Intensivbegleitung/- beratung wohnungsloser Frauen - IwoF Müllerstr. 126, 13349 Berlin 30.000,00 € Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin Schönhauserstr. 41, 13158 Berlin Tagesstätte für wohnungslose Frauen "Evas Haltestelle" Müllerstr. 126, 13349 Berlin 80.000,00 € Verein für Berliner Stadtmission Lehrter Str. 68, 10557 Berlin Perspektive für wohnungslose Eu- Bürger*innen "PewE" Wittstocker Str. 7, 10553 Berlin 9.591,71 € Schildkröte GmbH Boppstr. 7, 10967 Berlin Clearing A. u. S. Mitte Ramlerstr. 28a, 13355 Berlin 112.959,42 € Finanzierung durch SenIAS (Auftragswirts chaft) 5 Bezirksamt Spandau Im Bezirk Spandau gibt es folgende Beratungsstellen: · Nachbarschaftsladen, Selbsthilfe und Beratung Treffpunkt Regenbogen e. V., Lynarstr. 9, 13585 Berlin Zuwendung: 98.965,82 Euro · Sprechstunde im Seniorenwohnhaus Fördererverein Heerstr. Nord e. V., Obstallee 22 c, 13593 Berlin Zuwendung: 12.000,00 Euro · Projekt Bürgernah Gemeinwesenverein Heerstr. Nord e. V., Obstallee 22 d/e, 13593 Berlin Zuwendung: 10.375,53 Euro · „Spandau wohnt“ – Energie- und Mietschuldnerberatung Beratung + Leben GmbH, GmbH – Immanuel Beratung Spandau, Burbacher Weg 4, 13583 Berlin Zuwendung: 83.455,00 Euro · Sozialberatung in Haselhorst Gemeinwesenverein Haselhorst e. V., Burscheider Weg 21, 13599 Berlin Zuwendung: 20.000,00 Euro · Allgemeine unabhängige Sozialberatung in Spandau (AUSB), Beratung + Leben GmbH – Immanuel Beratung Spandau, Burbacher Weg 4, 13583 Berlin Zuwendung: 105.844,18 Euro · Allgemeine Unabhängige Sozialberatung DRK Kreisverband Berlin Spandau, Galenstraße 29, 13597 Berlin Zuwendung: Finanzierung nicht bekannt · Sozialberatung Hinbun – Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen und ihre Familien, Brunsbütteler Damm 17, 13581 Berlin Zuwendung: Finanzierung nicht bekannt · Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen Schreib-Büro Spandau der Zukunftswerkstatt Köpenick gGmbH, Neuendorfer Straße 12, 13585 Berlin Zuwendung: Finanzierung nicht bekannt Die Finanzierung der Projekte erfolgt in der Regel auf der Basis von Durchschnittssätzen E9. Anforderungen an die Qualifikation der Beratenden werden von der Zuwendungsempfängerin bzw. vom Zuwendungsempfänger festgelegt. Eingesetzt werden weitestgehend Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit entsprechender Ausbildung. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es folgende Beratungsstellen: · Das Bezirksamt (regionaler Allgemeiner Sozialdienst, Soziale Wohnhilfe, Beratungsstelle für Behinderte, Sozialpsychiatrischer Dienst). 6 · Soziale Beratung für Einzelpersonen /Diakonisches Werk Steglitz Teltow- Zehlendorf e. V., Johanna-Stegen-Str. 8, 12167 Berlin · Familienbüro / Diakonisches Werk Steglitz Teltow-Zehlendorf e. V., Kirchstr. 3, 14163 Berlin · Unabhängige soziale Beratung /Deutsches Rotes Kreuz (AUSB), Düppelstr. 36,12163 Berlin; Zuwendung: 89.347,68 Euro · Deutscher Familienverband e. V., Schuldner- und Insolvenzberatung, Berlinickestr. 13, 12165 Berlin) · Suchtberatung (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V., Königsberger Str. 11, 12207 Berlin) · Pflegestützpunkte, Albrechtstr. 81 A, 12167 Berlin; Teltower Damm 35, 14169 Berlin; Scheelestr. 109/111, 12209 Berlin · stationäre und ambulante Wohnhilfen · Projekt Wegweiser Wohnen und Wohnraumvermittlung für Geflüchtete (Deutsches Rotes Kreuz) Die notwendigen Qualifikationen und die Finanzierung sind uns nicht ausreichend bekannt. Über diese Einrichtungen hinaus gibt es vielfältige niedrigschwellige Angebote z. B. in Kirchengemeinden. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es folgende Beratungsstellen: · Unabhängige Soziale Beratung (AUSB) des Diakonischen Werks Steglitz und Teltow-Zehlendorf e. V.; Zuwendung: 99.049,86 Euro. Die Beratungsstelle ist personell mit zwei Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Entgeltgruppe EG 9 (63,45 % Regelarbeitszeit /RAZ und 88,83 % RAZ) sowie einer Verwaltungsstelle, Vergütungsgruppe EG 6 (1,90 % RAZ), ausgestattet. · Die großen Träger im Bezirk (Nachbarschaftsheim Schöneberg, Kiezoase und das Nachbarschaftszentrum der Ufa-Fabrik) bieten Beratungen zu vielfältigen Themen - auch Sozialleistungen - meist ehrenamtlich oder gegen eine sehr geringe Kostenbeteiligung an. Wie die Träger die Beratungsangebote finanzieren und welche Qualifikationen die Beratenden haben, ist nicht bekannt. Bezirksamt Treptow-Köpenick Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es folgende Beratungsstellen: · Allgemeine unabhängige Sozialberatung in Treptow-Köpenick (AUSB); Träger: GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH Qualifikation: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Zuwendung: 94.782,50 Euro · Soziale Integration von Vietnamesen und Vietnamesinnen in Treptow- Köpenick Träger: abw – gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Bildung und Wohnen mbH Qualifikation:Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen 7 Zuwendung: 31.000,00 Euro · Soziale Beratung und Betreuung von Spätaussiedlern Träger: abw – gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit, Bildung und Wohnen mbH Qualifikation:Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Zuwendung: 24.050,00 Euro · Treffpunkt Strohhalm – Kontakt-, Beratungs- und Begegnungsstätte Träger: Stiftung SPI – Geschäftsbereich Gesundheit, Wohnen und Beschäftigung Qualifikation:Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Zuwendung: 178.845,21 Euro · Beratungs- und Koordinierungsstelle für Gehörlose und Hörbehinderte Träger: Förderverein der Gehörlosen/ Hörbehinderten e. V. (BRD) Qualifikation: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Zuwendung: 46.137,62 Euro · Aufsuchende Sozialarbeit im Rahmen der Obdachlosenprävention Träger: Gangway e. V. Qualifikation: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Zuwendung: 50.000,00 Euro