Drucksache 18 / 20 813 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 23. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2019) zum Thema: Opfer und Angehörige des „Terroranschlages Breitscheidplatz 2016“ – Sachstand und Umfang staatlicher Hilfen und Antwort vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20813 vom 23. August 2019 über Opfer und Angehörige des "Terroranschlages Breitscheidplatz 2016" - Sachstand und Umfang staatlicher Hilfen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann steht Betroffenen im Zusammenhang mit den Folgen des Terroranschlages am 19.12.2016 auf dem Breitscheidplatz ein Ansprechpartner zur Verfügung, wer ist der Hauptansprechpartner und welche Stellen sind für welche Bereiche für Opfer bzw. hinterbliebene Angehörige detailliert zuständig? Zu 1.: Die Betroffenen des Terroranschlags können Leistungsansprüche gegenüber folgenden Leistungsträgern haben: · Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin – Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) im Wege eines Härteausgleichs (Leistungen erhalten Betroffene, die aufgrund einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurden und den daraus entstandenen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen sowie Hinterbliebene der Opfer von Gewalttaten) · Bundesamt für Justiz (BfJ) – Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten · Verkehrsopferhilfe e. V. (VOH) – Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen nach § 12 Pflichtversicherungsgesetz (Benutzung eines Kraftfahrzeugs als Tatwaffe) · Unfallkasse Berlin – Leistungen nach dem SGB VII für Hilfeleistende · Berufsgenossenschaften, Leistungen nach dem SGB VII soweit Betroffene im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit geschädigt wurden. 2 Die Entscheidung, dass Leistungen nach dem OEG den Betroffenen des Anschlags im Wege eines Härteausgleichs gewährt werden können, wurde aufgrund einer Initiative des Landes Berlin am 20. Januar 2017 durch die Bundesministerin für Soziales und den Bundesminister für Justiz verkündet. Im Anschluss daran wurden am 20. Januar 2017 in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) sowie auf den Internetseiten der SenIAS und des LAGeSo Berlin zentrale Erreichbarkeiten (Telefonnummern/E-Mail-Adressen) zur Beratung und Beantragung von Leistungen nach dem OEG veröffentlicht. Opferhilfeorganisationen und der Opferbeauftragte des Landes Berlin wurden sofort über die Entschädigungsmöglichkeit nach dem OEG informiert. Die Kontaktdaten der Verkehrsopferhilfe und des Bundesamtes für Justiz wurden bereits unmittelbar nach dem Anschlag auf der Internetseite des LAGeSo Berlin veröffentlicht, ebenso der Hinweis für Betroffene, dass sie aufgrund der psychischen Belastungen die Hilfe der Traumaambulanz in Anspruch nehmen können. Neben den erwähnten zentralen Erreichbarkeiten wurden den Betroffenen, die einen Antrag auf Leistungen gestellt haben, mit der Eingangsbestätigung die für sie zuständigen Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner mitgeteilt. Die aufgeführten verschiedenen Leistungsträger arbeiten von Anfang an eng zusammen. Seit dem 8. März 2017 steht der Beauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die eingangs genannten Leistungsträger stehen im engen Kontakt mit der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angesiedelten Geschäftsstelle des Bundesbeauftragten. 2. Wie viel Personal stand bzw. steht monatlich in den Jahren 2017, 2018 und 2019 für die Bearbeitung von Anliegen und Anträgen zur Verfügung? Welche Planungen gibt es für die kommenden Jahre? Zu 2.: Für die Bearbeitung der Anträge der Opfer des Attentats vom Breitscheidplatz wurde kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung erfolgte zentral in einer von drei bestehenden Rentengruppen des LAGeSo Berlin, in denen ansonsten alle Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz, aber auch die Leistungsansprüche nach den anderen Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechts nach Buchstaben unterteilt bearbeitet werden. Acht Vollzeitäquivalente (VZÄ) bearbeiten die Anträge anteilig im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung. Für das kommende Jahr ist geplant Fallmanagement-Stellen einzurichten, die den Rentengruppen angegliedert werden. 3. Wie viele Betroffene haben sich insgesamt seit dem Anschlag gemeldet? Zu 3.: 185 Betroffene haben sich insgesamt seit dem Anschlag gemeldet. 195 Anträge sind beim LAGeSo Berlin eingegangen. Von einigen Betroffenen wurden mehrere Anträge gestellt, da Hinterbliebene der Opfer sowohl Hinterbliebenenleistungen als auch Leistungen als Geschädigte erhalten können, wenn sie aufgrund der Mitteilung vom gewaltsamen Tod ihres Angehörigen selbst gesundheitlich geschädigt wurden (sogenannte Schockgeschädigte). 3 4. Welche konkreten Unterstützungsangebote und –Möglichkeiten von welchen Stellen gibt es? Zu 4.: Neben zahlreichen telefonischen Beratungen durch Mitarbeitende des LAGeSo Berlin wurden Betroffenen persönliche Beratungsgespräche im LAGeSo Berlin angeboten. Das LAGeSo Berlin hat bei Bedarf an Fallkonferenzen beim Bundesopferbeauftragten sowie bei der Deutschen Rentenversicherung teilgenommen und diese auch selbst mit den Beteiligten durchgeführt. Der Fürsorgerische Dienst hat gemeinsam mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern Hausbesuche zur Beratung über die möglichen Leistungen nach dem OEG und die Klärung des Hilfebedarfs durchgeführt. Betroffene, die aufgrund der psychischen Belastungen schnelle, psychotherapeutische Hilfe benötigten, konnten unmittelbar nach dem Anschlag die Traumaambulanz in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür wurden im Rahmen des OEG übernommen. Durch den Bundesopferbeauftragten wurde und wird den Betroffenen umfangreiche, individuelle Unterstützung gegeben und Hilfsangebote im Rahmen der Möglichkeiten vermittelt. Hierzu verweise ich auch auf den Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz. Der Opferbeauftragte des Landes Berlin stand unmittelbar nach dem Anschlag den Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung. Umfangreiche Entschädigungszahlungen wurden durch das Bundesamt für Justiz aus dem Härtefonds für Opfer terroristischer Gewalt geleistet. Auf den individuellen Bedarf abgestimmte Unterstützungs- und Hilfsangebote im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des SGB VII werden durch die Unfallkasse Berlin den Hilfeleistenden und Ersthelferinnen und Ersthelfern und durch die Berufsgenossenschaften denjenigen unterbreitet, die einen Arbeitsunfall hatten. Die Verkehrsopferhilfe hat Leistungen im Wege des Schadensersatzes erbracht. Auch durch den Verband der Schausteller wurden Entschädigungszahlungen geleistet. Der WEISSE RING, der Opferhilfe e. V. Berlin, der Berliner Krisendienst waren und sind ebenfalls Ansprechpartner für die Opfer. 5. Welche Berechtigten-Kreise konnten bisher in welchem Umfang zur Verfügung stehende Hilfe in Anspruch nehmen? Zu 5.: Das LAGeSo Berlin hat für Betroffene, die bei dem Anschlag körperlich und psychisch gesundheitlich geschädigt wurden, für Hinterbliebene sowie für diejenigen, die nicht körperlich verletzt aber aufgrund des unmittelbaren Miterlebens des Anschlags (Augenzeugen) oder durch die Mitteilung des Todes oder der schweren Verletzung eines nahen Angehörigen psychische Beeinträchtigungen erlitten haben (sogenannte Schockschäden) Leistungen bewilligt. 6. Wie viele Anträge wurden bisher insgesamt abschließend bearbeitet, wie viele Anträge sind noch in der Bearbeitung? Zu 6.: Von insgesamt 195 Anträgen befinden sich 21 Anträge in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung und konnten noch nicht abschließend beschieden werden. 4 7. Wie viele Anträge wurden positiv, teilweise positiv und negativ beschieden? (Bitte um jeweils zahlenmäßige Angaben und wesentliche Gründe für abschlägige Bescheide). Zu 7.: 139 Anträge wurden positiv beschieden und 10 negativ. 25 Anträge wurden auf sonstige Weise erledigt (z. B. durch Antragsrücknahme). Von den positiven Entscheidungen erhalten 63 Betroffene neben dem Anspruch auf Heilbehandlung wegen der erlittenen Gesundheitsschädigung auch eine Rentenzahlung. Bei einem Teil der ablehnenden Bescheide war nicht nachgewiesen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller die geltend gemachten Gesundheitsstörungen im Zusammenhang mit dem Anschlag am Breitscheidplatz erlitten haben (weil sie beispielsweise zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort waren). Bei anderen Antragstellerinnen und Antragstellern musste der Antrag abgelehnt werden, da diese die erforderlichen Unterlagen /Auskünfte nicht eingereicht haben. Es wurden auch ablehnende Bescheide für Elternrenten erteilt, weil die Antragstellerinnen und Antragsteller z. B. über ein zu hohes Einkommen verfügen – die Elternrente ist eine ausschließlich einkommensabhängige Leistung. 8. In wie vielen Fällen legten Betroffene Widerspruch gegen den Bescheid ein, wie ist der aktuell jeweilige Stand der Widerspruchsverfahren? (Bitte hierbei um Angaben zu wesentlichen Gründen, aktuellen Ständen und Ergebnissen). Zu 8.: Es sind insgesamt 24 Widersprüche im LAGeSo Berlin eingegangen, davon sind noch 9 offen und 14 wurden zurückgewiesen, eine Klage ist anhängig. In den meisten Fällen waren die Betroffenen mit der Höhe des anerkannten Grades der Schädigungsfolgen (GdS) nicht einverstanden und begehrten einen höheren Grad der Schädigungsfolgen. Bei den besonders schwer verletzten Geschädigten hat das LAGeSo Berlin vorläufige Bescheide erteilt, um zunächst auf möglichst schnellem Weg eine Grundversorgung zu leisten. Darüber hinaus waren zum Zeitpunkt der ersten Bescheide bei vielen die medizinischen Maßnahmen noch gar nicht abgeschlossen. Abschließend wurde dann eine weitere Untersuchung beim Versorgungsärztlichen Dienst veranlasst, die dann die endgültige Grundlage für den Folgebescheid bildete. Bereits gegen den vorläufigen Bescheid legten die Betroffenen teilweise Widerspruch ein. Einige kamen im Wege der Abhilfe und durch die noch ausstehenden abschließenden Nachuntersuchungen zu einem höheren GdS und zur Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen. In den Fällen, in denen noch nicht über den Widerspruch entschieden werden konnte, sind entweder die Untersuchungen beim Versorgungsärztlichen Dienst nicht abgeschlossen oder es sind zum Teil nach Abschluss der medizinischen und beruflichen Reha-Maßnahmen noch weitere einkommensabhängige Leistungen zu prüfen. 5 9. Werden Betroffene im Laufe des Verfahrens auf Opferhilfe-Organisationen aufmerksam gemacht bzw. im Falle eines negativen Ausgangs des Verfahrens auf vertretungsberechtigte Instanzen hingewiesen? Zu 9.: Die Betroffenen wurden im Verfahren darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit der Unterstützung durch Opferhilfeorganisationen wie den WEISSEN RING und den Opferhilfe e. V. gibt sowie bei welchen Stellen sie unter bestimmten Umständen noch weitere Ansprüche geltend machen können. Es wurde auch auf den Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags hingewiesen bzw. direkt an die dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des Bundesbeauftragten vermittelt. Die Bescheide des LAGeSo Berlin sind mit einem Rechtsbehelf versehen. 10. Welche Opferhilfe-Organisationen waren wie und zu welchem Zeitpunkt in dem ganzen Bearbeitungsprozess mit eingebunden? Zu 10.: Es gab und gibt regelmäßige Kontakte zum WEISSEN RING sowie zur Opferhilfe Berlin e. V. und zum Berliner Krisendienst. Darüber hinaus gibt es einen kontinuierlichen Austausch mit der zentralen Anlaufstelle für Terroranschläge und Großschadensereignisse, die im Juli 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat. 11. Wie hoch lag bisher die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge von der Einreichung bis zum Bescheid? Zu 11.: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag bei einem Mittelwert von 302 Tagen. 12. Was beinhalten bereits abschließend beschiedene Fälle für Maßnahmen verbunden mit welchen Aufwendungen? (Bitte unter Berücksichtigung der Vorgaben der DS-GVO nach Maßnahmen (z.B. Arztbzw . Therapiekosten, Einmalzahlungen, Rentenzahlungen) sowie deren Höhe auflisten. Vergleichbare Maßnahmen können unter Angabe der Anzahl und Gesamtsumme aufgelistet werden). Zu 12.: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Alle Opfer konnten vor den Anerkennungsbescheiden die Traumaambulanzen nutzen. Die Kosten wurden im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung vom LAGeSo Berlin übernommen. Je nach Art der Anerkennung und Schwere der Verletzung können Geschädigte sowie Hinterbliebene Ansprüche auf Heilbehandlung, Krankenbehandlung, Rentenleistungen, Bestattungsgeld, Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und Fürsorgeleistungen haben (auf § 9 Bundesversorgungsgesetz wird verwiesen). Das LAGeSo Berlin hat keine Statistik für alle an die Breitscheidplatzopfer ausgereichten Mittel geführt. Lediglich in der Gruppe, die die Renten- und Fürsorgeleistungen bearbeitet, können anhand der Unterlagen zu jedem Einzelfall Summen berechnet werden. Nicht enthalten sind hier jedoch die Heilbehandlungskosten und das Versorgungskrankengeld, die über die Krankenkassen abgewickelt werden. Bei der Zahlbarmachung wird nicht zwischen Anschlagsopfern und anderen Opfern von Gewalttaten unterschieden, da es keinen eigenen Haushaltstitel für die Opfer des Terroranschlags vom Breitscheidplatz gibt. 13. Von welchen Mitteln werden die Entschädigungen bzw. andere Maßnahmen jeweils bezahlt bzw. welche Stelle ist für welche Zahlungen bzw. Übernahme von Kosten zuständig? Zu 13.: Die Geldleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, die auch die Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz erhalten, werden zu 40 Prozent vom Bund und zu 6 60 Prozent vom Land finanziert. Sachleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, zu denen Heilbehandlungsmaßnahmen gehören, werden zu 100 Prozent vom Land Berlin getragen. Für die Heilbehandlungskosten, Kuren, Versorgungskrankengeld und Ähnliches, für die Fürsorge- und Teilhabeleistungen sowie Rentenleistungen ist das LAGeSo Berlin zuständig. Die Heilbehandlungskosten werden für die in § 18c Abs. 1 Satz 3 Bundesversorgungsgesetz (BVG) genannten Leistungen zunächst durch die Krankenkassen getragen und diesen am Ende des Jahres pauschal durch das LAGeSo Berlin erstattet (siehe §§ 19,20 BVG). Orthopädische Hilfsmittel, die aufgrund anerkannter Schädigungsfolgen erforderlich sind, werden durch die Orthopädische Versorgungsstelle des LAGeSo gewährt. Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung gemäß SGB IX im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz werden (soweit der Wohnsitz Berlin ist) im für Schwerbehindertenangelegenheiten zuständigen Bereich des LAGeSo Berlin bearbeitet. Im Übrigen wird auf die unter 1. aufgeführten weiteren Leistungsträger hingewiesen. 14. Wie hoch liegt die bisherige Gesamtsumme für alle beschiedenen Maßnahmen, welche Einzelentscheidung lag aus welchem Grund am höchsten, welche am niedrigsten, wie hoch ist die durchschnittliche Summe? Zu 14.: Die Gesamtsumme aller beschiedenen Anträge im LAGeSo Berlin liegt bei ca. 635.568 Euro (ohne Heilbehandlungskosten, Traumaambulanz, Therapiekosten, Versorgungskrankengeld und Kurkosten). Die höchste Summe eines Antrages lag bei 50.390 Euro bedingt durch die Kombination aus Renten- und Teilhabe-/ Fürsorgeleistungen. Die niedrigste Summe ist 0, wenn die Beschädigtenversorgung z. B. ruht, weil die Unfallkasse vorrangiger Leistungsträger ist oder die Betroffene/der Betroffene keinen bleibenden über sechs Monate andauernden Gesundheitsschaden erlitten hat. Der Mittelwert liegt bei 8.707 Euro. 15. Welche Strukturen zur Betreuung Betroffener sind geschaffen worden, um zukünftig besser auf eventuelle Folgen von Anschlägen reagieren zu können? Wird es regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter oder Überarbeitungen von Maßnahme-Konzepten geben? Zu 15.: Auf der Grundlage des Beschlusses des Berliner Senats vom 07. November 2017 wurde in einem eigenständigen Referat der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die zentrale Anlaufstelle für Opfer von Großschadensereignissen und Terroranschläge eingerichtet. Im LAGeSo wurde ein Krisenkonzept für Großschadensereignisse nach dem Opferentschädigungsgesetz erarbeitet. Hierzu finden Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt, die Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz bearbeiten. 7 Darüber hinaus wurde für die Mitarbeitenden die Möglichkeit der Inanspruchnahme eine Supervision geschaffen. 16. Welche gesetzlichen Regelungsbedarfe sieht der Senat, um bei vergleichbaren Vorkommnissen schneller und wirkungsvoller Hilfe leisten zu können? (Bitte um Angaben nach Zuständigkeiten Bund und Länder sowie um Sachstand ggf. laufender oder geplanter Bundesratsinitiativen des Landes Berlin). Zu 16.: Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren (BR-Drs. 351/19) und wird am 20.09.2019 im Bundesratsplenum behandelt. Das Soziale Entschädigungsrecht soll sich zukünftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten. In diesen Gesetzesentwurf sind auch die Erkenntnisse aus dem Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz eingeflossen. Berlin, den 13. September 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales