Drucksache 18 / 20 814 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 23. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2019) zum Thema: Bauliche Mängel in der Rigaer Straße 94 und Antwort vom 13. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20814 vom 23. August 2019 über Bauliche Mängel in der Rigaer Straße 94 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Kenntnis davon, dass die Polizei in den letzten Jahren bei mehreren Einsätzen in der Rigaer Straße 94 bauliche Veränderungen festgestellt hatte, die den Brandschutz des Wohngebäudes gefährden? Wenn ja: wann sind dem Senat welche Mängel durch wen zur Kenntnis gelangt? Wenn nein: warum nicht? 2. Trifft es zu, dass die Berliner Polizei das Bezirksamt über den Sachverhalt informiert hat? Wenn ja, wann und wen und wie erklärt es dann der Senat, dass nach Medienberichten von Seiten des Bezirks bis heute nichts unternommen wurde? (Siehe BZ-Online „Polizei gründet Ermittlungsgruppe zur Rigaer Straße“, 21. August 2019). Zu 1. und zu 2.: Die Polizei Berlin hat das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in den Fällen, die in dessen originärer Zuständigkeit liegen, anlassbezogen über festgestellte Mängel in der Rigaer Straße 94 sowohl in baurechtlicher als auch in brandschutzrechtlicher Hinsicht informiert. Dazu ist dem Senat folgende Chronologie bekannt: Mit Schreiben vom 5. Februar 2016 bat die Polizei Berlin im Nachgang eines Einsatzes das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg um Beseitigung der Gefahr aufgrund festgestellter Mängel. Diese Mängel wurden nach Mitteilung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg im Laufe des Jahres 2016 behoben. Mit Schreiben vom 20. Juni 2017 teilte die Bezirksbürgermeisterin mit, dass keine Hinweise, Indizien oder Informationen vorlägen, die ein behördliches Einschreiten rechtfertigen würden. So seien die durch die Polizei Berlin festgestellten Mängel bereits Ende März 2016 im Rahmen einer ausführlichen Beurteilung eines geprüften Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz widerlegt worden. Des Weiteren habe auch der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister keine Mängel festgestellt. Am 15. November 2018 wurde durch die Polizei Berlin im Rahmen der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses zur fachlichen Verifizierung vorgefundener baulicher Veränderungen im Haus, die augenscheinlich den Normen des Seite 2 von 2 vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes widersprachen, erneut das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg informiert. Dieses nahm durch einen Vertreter des zuständigen Fachbereichs (Bau- und Wohnungsaufsicht) die Feststellungen der Polizei Berlin selbst in Augenschein. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte im Nachgang zu den im November 2018 festgestellten Mängeln mit, dass für die Einhaltung baurechtlicher und brandschutzmäßiger Vorschriften allein der Gebäudeeigentümer verantwortlich sei. Die Erstellung eines Brandschutzgutachtens sei demnach nur im Falle eines Bauantrages vorgeschrieben. Eine konkrete Gefahr für die Sicherheit der Bewohner aufgrund baurechtlicher Missstände sei dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gegenüber zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen worden. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gibt an, dass ihm „gegenüber die Eigentümerverhältnisse verschleiert wurden und da - zwischen 2016 und 2019 mehrfach gerichtlich festgestellt - unklar ist, ob ein dem Senat zwar (namentlich) bekannter Rechtsanwalt tatsächlich die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin, die Firma Lafone Investment Ltd., vertritt und ob diese Firma überhaupt die Eigentümerin des Gebäudes ist“. Vor diesem Hintergrund erscheint dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine erfolgreiche Anordnung zur Beseitigung von Mängeln derzeit nicht möglich. 3. Teilt der Senat die Einschätzung, dass hier die bezirkliche Bauaufsicht ihre Amtspflichten verletzt hat? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: welche dienstrechtlichen Konsequenzen sind hier wann gegenüber wem mit welchem Ergebnis veranlasst worden? 4. Wie schätzt der Senat die von den baulichen Veränderungen ausgehenden Gefahren für die Mieter des Hauses Rigaer Straße 94 ein und muss ggf. mit einer baldigen Räumung gerechnet werden? Zu 3. und 4.: Die fachliche Einordnung der baulichen Zustände im Objekt Rigaer Str. 94 obliegt dem fachlich zuständigen Bereich im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Dazu gehört auch die Einschätzung, ob die bezirkliche Bauaufsicht ihre Amtspflichten verletzt hat. Der Senat hat keine Kenntnis von der Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen in Bezug auf die Bauaufsicht des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Berlin, den 13. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport