Drucksache 18 / 20 820 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 27. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Barrierefreies Bauen und Antwort vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20820 vom 27. August 2019 über Barrierefreies Bauen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Hochschulen beantworten kann. Es wurden daher die betroffenen staatlichen Hochschulen um Stellungnahme gebeten. 1. In welchem Umfang sind die Anforderungen an Barrierefreiheit Ausbildungsstandard an den Berliner Hochschulen in den einschlägigen Fächern, wie Architektur oder Bauingenieurwesen? Zu 1.: Hochschule Fachbereich/ Fakultät Anforderungen Barrierefreiheit Beuth- Hochschule für Technik Berlin Architektur und Gebäudetechnik Im Bereich des Bachelorstudiengangs Architektur gehört barrierefreies Bauen und Herstellung /Ertüchtigung der Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden zu den Ausbildungsstandards. In allen Entwurfsmodulen wird das Thema mitgedacht . Das Modul B 14 „Gebäudeentwurf 3 (Building Design 3)“ nimmt explizit auf Barrierefreiheit Bezug. Auch in den konsekutiven Masterstudiengängen der Architektur wird Barrierefreiheit in jedem Projekt und Entwurf mit eingefordert und auf die Grundlagenvermittlung in den Bachelorstudiengängen zurückgegriffen. Im Bereich des Bachelorstudiengangs Facility Management wird das Thema Barrierefreiheit ebenfalls einschlägig adressiert: So wird in dem - - 2 Modul B1.3 FM „gerechte Gebäudelehre 1 und Bauprodukte“ die Kompetenz für Möglichkeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Gebäuden vermittelt. Darauf aufbauend werden in den Modulen „Projekt im Objektmanagement “ und „Projekt im Ressourcenmanagement “ die Kompetenzen erweitert. Auch in dem Masterstudiengang Planung nachhaltiger Gebäude wird das Thema Barrierefreiheit in den Projekten mitgedacht und ist Gegenstand der Lehre. Barrierefreiheit ist ein Teil der technischen Qualität in den Nachhaltigkeitszertifizierungssystemen , die im Studium vermittelt werden. Beuth- Hochschule für Technik Berlin Bauingenieur- und Geoinformationswesen Barrierefreies Bauen ist in den Bau- Studiengängen in den folgenden Modulen der Verkehrs- und Mobilitätsplanung als ein Planungsaspekt verankert: Bachelor Bauingenieurwesen: - Pflichtmodul B23 „Mobilität und Straßenwesen“ (ÖPNV, Entwurf von städt. Verkehrsanlagen) - Wahlpflichtmodul WP2-09 Modul „Mobilität der Zukunft“ Bachelor Umweltingenieurwesen Bau: - Pflichtmodul B15 „Mobilitätsplanung“ - Pflichtmodul B21 „Verkehrsanlagen“ (Anforderungen an Verkehrsanlagen; Grundlagen der Gestaltung von Verkehrsanlagen innerorts: Straße, ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger) - Wahlpflichtmodul WP14 Modul „Mobilität der Zukunft“ Master Urbane Infrastrukturplanung – Verkehr und Wasser: - Pflichtmodul M04 „Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)“ (Entwurf von Betriebsanlagen) - Wahlpflichtmodul „Gestaltung urbaner Verkehrsräume und -anlagen“ Im Hochbau, Ingenieurhochbau und der Wasserwirtschaft ist das barrierefreie Bauen nicht ausgewiesener Lehrinhalt. - - 3 Beuth- Hochschule für Technik Berlin Life Sciences and Technology Im Studiengang Landschaftsarchitektur gehört die Barrierefreiheit zum Ausbildungsstandard. In allen planerischen Fächern wird das Wissen vermittelt bzw. wiederholt. Zu den Fächern gehören standardgemäß Übungen. Bei den Übungen (studentischen Übungsprojekten) ist die Barrierefreiheit grundsätzlich zu berücksichtigen. Zudem befassen sich einige Studierende mit der Barrierefreiheit im Rahmen von Abschlussarbeiten. Barrierefreiheit wird beispielsweise vermittelt in den Fächern/Fachgebieten: „Entwurf und Gestaltung “, „Bautechnik“, „Pflanzenverwendung“, „Baubetrieb“, „Recht“ etc. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Ingenieurwissenschaften - Technik und Leben Im Einzelnen wird das Thema in den folgenden Lehrveranstaltungen wie folgt behandelt: Bachelor Bauingenieurwesen: In der Pflichtvorlesung „Baukonstruktion 1 (2. Semester des Bachelor Studiengangs) erfolgt bei der Behandlung der Themen „Treppen" und „Ausbau" ein grundsätzlicher Verweis auf die Berücksichtigung der Konstruktionsprinzipien des barrierefreien Bauens. In den Wahlpflichtfächern „Bautechnischer Gebäudeausbau " und „Ausgewählte Kapitel aus dem Ingenieurbau" ist ein wiederkehrender Vorlesungsschwerpunkt die Konstruktion typischer Detailpunkte. Regelmäßig gehen dabei die Aspekte barrierefreien Bauens als ein zu beachtendes Konstruktionsprinzip in die Detailausbildung hinsichtlich der Funktionalität der Bauteile ein. Das Wahlpflichtfach „Aktuelle Themen des Bauingenieurwesens " beinhaltet von Semester zu Semester wechselnde und jeweils aktualisierte Themen. Dabei wird auch das Thema barrierefreies Bauen aufgegriffen. Ebenso ist es fakultativer Bestandteil des von den Studierenden zu bearbeitenden Projekts im Rahmen des Wahlpflichtfaches „Interdisziplinäres Projekt Bauwesen". Master Bauingenieurwesen: In diesem Masterstudiengang bildet das Thema „Bauen im Bestand" den inhaltlichen Schwerpunkt . Im Rahmen der Pflichtveranstaltung „Baukonstruktion im Bestand" (1. Semester des Masterstudiengangs ) ist die Erarbeitung von Sanierungskonzepten ein inhaltlicher Schwerpunkt. Regelmäßig werden hier die sich typischerweise aus dem barrierefreien Bauen ergeben statisch- - - 4 konstruktiven Besonderheiten angesprochen und bearbeitet sowie in die Prüfungen mit einbezogen . Barrierefreies Bauen ist ein Bestandteil des nachhaltigen Bauens. In dem Wahlpflichtfach „Nachhaltiges Bauen" liegt deshalb ein weiterer Schwerpunkt, in dem Fragen des barrierefreien Bauens behandelt werden. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Duales Studium Wirtschaft · Technik Im dualen Studiengang Bauingenieurwesen werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit teilweise ebenfalls einbezogen, etwa bei der konstruktiven Durchbildung von Anschlussdetails im Hochbau. Technische Universität Berlin Planen Bauen Umwelt Die Thematik Barrierefreiheit gehört zum Ausbildungsstandard in den relevanten Studiengängen und wird neben Vorlesungen auch im Rahmen von Exkursionen, in Projektwerkstätten oder in Seminaren (z.B. auch als Rundgang zur Barrierefreiheit mit Rollstühlen, Rollatoren, Blindenstock etc.) gelehrt und thematisiert. In einigen Angeboten , wie beispielsweise dem Modul „Zukunft Bauen “ (Studiengang Architektur), werden explizit Wohnformen und Bedürfnisse älterer und eingeschränkt autonomer Bewohnerinnen und Bewohner behandelt. Grundsätzlich findet barrierefreies Bauen als unentbehrlicher Aspekt in den einzelnen Studiengängen in mehrere Module Eingang; es gibt jedoch keine speziellen Module „barrierefreies Bauen“. Eine konkrete Quantifizierung, in welchem Umfang barrierefreies Bauen gelehrt wird, ist entsprechend nicht möglich. Universität der Künste Berlin Gestaltung In der Architekturausbildung werden Fragen des barrierefreien Bauens im Grundlagenunterricht des Bachelorstudiengangs im Modul 02 in der Vorlesung „Gebäudelehre“ vermittelt. Die praktische Anwendung der Kenntnisse wird in der Folge in allen weiteren Entwurfsprojekten bis hin zur Bachelorarbeit geübt, diskutiert und bewertet (Modul 05, 13 und 15). - - 5 2. Wie hoch ist dabei der prüfungsrelevante, verpflichtende Umfang? Zu 2.: Hochschule Fachbereich/ Fakultät Anforderungen Barrierefreiheit Beuth- Hochschule für Technik Berlin Architektur und Gebäudetechnik In den Bachelorstudiengängen Architektur und Facility Management ist Barrierefreiheit jeweils in einem Modul ein verpflichtendes Prüfungselement . Aufgrund der Praxisanwendung in den Projekten variiert der Umfang in allen Studiengängen. Beuth- Hochschule für Technik Berlin Bauingenieur- und Geoinformationswesen Der prüfungsrelevante, verpflichtende Umfang des Teilaspektes „Barrierefreies Bauen“ ist nicht genau quantifizierbar. Beuth- Hochschule für Technik Berlin Life Sciences and Technology Alle Entwurfsaufgaben, die die Studierenden innerhalb des Studiums erarbeiten sollen, sind inklusiv und barrierefrei zu entwickeln. Eine anteilsmäßige Angabe ist aufgrund der hochgradigen Verzahnung aller Parameter nicht möglich. Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Ingenieurwissenschaften - Technik und Leben Das Thema Barrierefreies Bauen ist verankert im Wahlpflichtbereich. Dies liegt in erster Linie daran , dass dieses Thema zum größten Teil im Verantwortlichkeitsbereich der architektonischen Gebäudegestaltung beheimatet ist. Es berührt die statische Gestaltung und konstruktive Durchbildung von Bauwerken nur am Rande, da die Grundsätze des barrierefreien Bauens grundsätzlich in jedem Trag- oder Bauwerk erfüllbar sind. Wechselwirkungen zwischen den Ansprüchen des barrierefreien Bauens und der Statik und Stabilität von Bauwerken (dem Kerninhalt der Bauingenieurausbildung an der HTW Berlin im Bachelor und Masterstudiengang Bauingenieurwesen ) ergeben sich am ehesten beim Bauen im Bestand. Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Duales Studium Wirtschaft · Technik Im dualen Studiengang Bauingenieurwesen werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit teilweise ebenfalls einbezogen, etwa bei der konstruktiven Durchbildung von Anschlussdetails im Hochbau. Technische Universität Berlin Planen Bauen Umwelt Mit Verweis auf Frage 1 ist eine konkrete Quantifizierung auch hier nicht möglich. Zu beachten ist, dass ein Teil der Angebote auch im Rahmen von Wahlpflichtmodulen angeboten wird. Universität der Künste Berlin Gestaltung Jeder Gebäudeentwurf der die Planung einer barrierefreien Grundrissgestaltung und Baukonstruktion erfordert, wird in dieser Fragestellung bewertet. - - 6 3. Hält der Senat diesen Umfang angesichts einer alternden Gesellschaft für ausreichend? 4. Wenn nein, was wird er bis wann unternehmen, um die künftigen Architekten, Planer und Bauer für die Bedürfnisse von Menschen mit Sinnes- und Mobilitätsbehinderungen frühzeitig zu sensibilisieren? Zu 3.und 4.: Barrierefreiheit soll gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung , akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar machen. Sie nutzt deshalb nicht nur älteren Menschen, sondern auch Menschen mit Behinderungen, Menschen mit keinen oder wenigen Deutschkenntnissen sowie Menschen mit Kleinkindern. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie den Hochschulen , an denen mit Planen und Bauen befasste Fakultäten bzw. Fachbereiche existieren , wird innerhalb der AG Bauen und Verkehr –barrierefrei diskutiert werden, inwieweit Studierende bzw. zukünftige Fachkräfte die Themen Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung noch stärker berücksichtigen können. Berlin, den 9. September 2019 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -