Drucksache 18 / 20 821 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 27. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Raus aus dem ÖPNV und Antwort vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20821 vom 27. August 2019 über Raus aus dem ÖPNV Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) für die Betriebsteile Bus, Straßen- und U-Bahn und das Eisenbahn-Bundesamt für die S-Bahn und Regionalbahnen um Stellungnahme gebeten. Die von der BVG in eigener Verantwortung erstellten und dem Senat übermittelten Teile sind in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Das Eisenbahn-Bundesamt hat für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Bahnen keine Antwort übermittelt. Frage 1: Gibt es für BVG, S-Bahn und Regionalbahnen in Berlin einen Evakuierungsplan für Busse und Bahnen, um bei Havarien bzw. Unfällen ein zeitnahes Verlassen der Fahrzeuge durch die Fahrgäste zu gewährleisten? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Für den Bereich Omnibus der BVG gibt es ein Notfallmanagementhandbuch. In diesem ist für verschiedenste Szenarien beschrieben, wie die Betriebsleitstelle Omnibus diese bearbeiten bzw. dem Fahrpersonal zur Seite stehen kann. Für das Fahrpersonal ist dies in der Dienstanweisung Omnibus geregelt. In den Bereichen U-Bahn sowie Straßenbahn wird die Räumung eines Zuges in den jeweiligen Dienstvorschriften geregelt.“ Für die Betriebsbereiche Straßen- und U-Bahn überwacht die Technische Aufsichtsbehörde des Landes Berlin (TAB) die Einhaltung der Vorschriften und trifft ggf. die erforderlichen Anordnungen. 2 Frage 2: Wer trägt für diese Evakuierung jeweils vor Ort die Verantwortung und wer führt diese praktisch durch? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Bei einer Havarie ist in erster Linie in allen Fahrbereichen das Fahrpersonal vor Ort verantwortlich, das Fahrzeug räumen zu lassen. Das Fahrpersonal informiert über die Bordsprechanlage sämtliche Fahrgäste, damit diese zügig das Fahrzeug verlassen. Über den Betriebsfunk wird die Betriebsleitstelle über den Vorfall informiert und diese übernimmt die Kommunikation zu den Hilfseinrichtungen wie Polizei und Feuerwehr. Ist das Fahrpersonal selbst nicht in der Lage (z.B. wegen eigener schwerer Verletzung) das Fahrzeug zu evakuieren, wird umgehend zusätzlich eine Verkehrsmeisterin oder ein Verkehrsmeister zum Vorfallsort geschickt.“ Die TAB ergänzt, dass die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen je nach Störungsfall auch weitere Betriebsbedienstete berücksichtigen. Grundsätzlich übernimmt das vor Ort anwesende Fahrpersonal bis zum Eintreffen von höherrangigem Betriebspersonal die Verantwortung. Frage 3: Wie wird gewährleistet, dass beim Verlassen von Zügen auf freier Strecke auch mobilitätsbehinderte Menschen, Blinde bzw. Sehbehinderte, Senioren und Schwangere sowie Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer sicher evakuiert und weitergeleitet werden? Frage 4: Wie wird bei der Evakuierung die notwendige Kommunikation mit fremdsprachigen bzw. gehörlosen Fahrgästen sichergestellt? Antwort zu 3 und 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Das Fahrpersonal gibt in jedem Fall Hilfestellungen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug. Auch wird mobilitätseingeschränkten Personen jegliche Hilfe geboten, damit auch sie das Fahrzeug zügig verlassen können. Zusätzlich werden Dienstkleidungsträger (Feuerwehr, Polizei) und ggf. Fahrgäste zur Mithilfe gebeten. Sollte der Ausstieg für Rollstuhlfahrende aufgrund örtlicher Begebenheiten nicht möglich sein, wird über die Leitstelle weitergehende Hilfe angefordert (Feuerwehr, Hilfsgerätefahrzeug, Verkehrsmeister der BVG). Bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung des Fahrzeuges durch das Fahrpersonal wird mit allen verbleibenden Personen direkt kommuniziert.“ 3 Die TAB verweist darauf, dass die Räumung auf der Strecke nicht das Regelszenario darstellt. Die Evakuierungskonzepte sehen im Regelfall stets die Räumung am Bahnsteig vor. Berlin, den 09.09.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz