Drucksache 18 / 20 823 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 26. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Lichtenberg und Antwort vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen II C 10 Fernruf: 90139-3980 Herrn Abgeordneten Georg P.Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20823 vom 26. August 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen - Bezirk Lichtenberg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben und entspricht nicht in Gänze der Rechtsauffassung des Senats. Vorbemerkung: Der Bau von Solaranlagen kann in Bebauungsplänen festgeschrieben werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien in Berlin voranzutreiben. Frage 1: Wie viele Bebauungspläne der letzten 10 Jahre enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und in Prozent der festgesetzten B-Pläne. Antwort zu 1: Eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB ist in keinem festgesetzten Bebauungsplan enthalten. Frage 2: Wie viele Bebauungspläne, die sich gerade im Verfahren befinden, enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und Angabe in Prozent der Gesamtzahl der sich im Verfahren befindenden Bebauungspläne. Antwort zu 2: Für keinen der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne ist eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB vorgesehen. 2 Frage 3: Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. Antwort zu 3: Für kein B-Planverfahren wurde bisher im Rahmen der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange das Erfordernis gesehen, Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB zu treffen. Unter Bezugnahme auf die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes anzuwendenden Musterfestsetzungen, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen entwickelt wurden, geht der Fachbereich Stadtplanung bisher davon aus, dass die konkrete Festsetzung einer technischen Maßnahme weder einen bodenrechtlichen Bezug hat, noch städtebaulich begründbar ist. Hierbei ist zwingend die Erforderlichkeit, die Durchführbarkeit, die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit einer möglichen technischen Maßnahme zu beachten. Insbesondere die Dachflächen von Gebäuden sollen vielfältigen Ansprüchen des Klimaschutzes genügen. Dies betrifft neben der Nutzung für Solaranlagen die Dachbegrünung und die Regenentwässerung. Zudem stehen die Dachflächen auch im Fokus der Nutzung als Freifläche. Diesen Ansprüchen steht eine (pauschale) Festsetzung von Flächen für eine Nutzung von Solaranlagen entgegen. Festsetzungen eines Bebauungsplanes stehen dem Bau von Solaranlagen im Regelfall nicht entgegen. Der jeweilige Eigentümer sollte die Wahlfreiheit haben unter Berücksichtigung des EEWärmeG und des Berliner Energiewendegesetzes, die für sein Vorhaben optimalen Lösungen zu finden und umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass eine Betriebspflicht nicht festsetzbar ist. Frage 4: Wie viel Zeit wurde dem Bezirk zur Beantwortung der Frage gegeben? Antwort zu 4: Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hatte der Bezirk 5 Werktage Zeit. Berlin, den 09.09.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen