Drucksache 18 / 20 827 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 26. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Mitte und Antwort vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20827 vom 26. August 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen - Bezirk Mitte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Bebauungspläne der letzten 10 Jahre enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und in Prozent der festgesetzten B-Pläne. Antwort zu 1: Keine. Frage 2: Wie viele Bebauungspläne, die sich gerade im Verfahren befinden, enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und Angabe in Prozent der Gesamtzahl der sich im Verfahren befindenden Bebauungspläne. Antwort zu 2: Keine. Frage 3: Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. Antwort zu 3: Eine derartige Festsetzung muss sich als Ausgleichs- oder Minderungsmaßnahe bezogen auf den beabsichtigten Eingriff des geplanten Vorhabens in Boden, Natur und Landschaft 2 rechtfertigen. Diese Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen finden in vielfältiger Form Niederschlag in den Bebauungsplanverfahren bisher jedoch noch nicht gem. §9 (1) Nr. 23 BauGB. Auch sind eine Vielzahl von Bebauungsplänen in Aufstellung oder festgesetzt, in denen ein Eingriff gar nicht stattfindet oder es nach § 13a BauGB eines Ausgleichs- oder einer Minderung nicht bedarf. Frage 4: Wie viel Zeit wurde dem Bezirk zur Beantwortung der Frage gegeben? Antwort zu 4: Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hatte der Bezirk 5 Werktage Zeit. Berlin, den 13.09.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen