Drucksache 18 / 20 829 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 26. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Steglitz-Zehlendorf und Antwort vom 11. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20829 vom 26. August 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen - Bezirk Steglitz-Zehlendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Vorbemerkung: Der Bau von Solaranlagen kann in Bebauungsplänen festgeschrieben werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien in Berlin voranzutreiben. Frage 1: Wie viele Bebauungspläne der letzten 10 Jahre enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und in Prozent der festgesetzten B-Pläne. Antwort zu 1: In den letzten 10 Jahren wurden 24 Bebauungspläne aufgestellt. Frage 2: Wie viele Bebauungspläne, die sich gerade im Verfahren befinden, enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und Angabe in Prozent der Gesamtzahl der sich im Verfahren befindenden Bebauungspläne. Antwort zu 2: In keinem der Bebauungspläne wurde eine Solaranlage verbindlich festgeschrieben. Frage 3: Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. 2 Antwort zu 3: Die Pläne bedienen unterschiedliche Themenschwerpunkte: Gewerbe, Ausschluss von Spielhallen, Ausschluss von großflächigem Einzelhandel, Kleingärten, bestandsorientierte Planung in Villen- und Landhauskolonien und Wohnungsbau. Ein Großteil der aufgezählten Planinhalte lässt eine Festsetzung von Solaranlagen nicht zu. Lediglich die neuen Wohnungsbauprojekte sind prädestiniert für innovative Mobilitäts- und Energiekonzepte. Hier geht der Bezirk viel weiter als "nur" Solaranlagen festzusetzen, sondern es werden umfassende Energiekonzepte gefordert und erstellt. Diese finden dann nach Prüfung durch Experten Eingang in die städtebaulichen Verträge. Somit wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und vertraglich vereinbart. Frage 4: Wie viel Zeit wurde dem Bezirk zur Beantwortung der Frage gegeben? Antwort zu 4: Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hatte der Bezirk 5 Werktage Zeit. Berlin, den 11.09.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen