Drucksache 18 / 20 830 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 26. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Treptow-Köpenick und Antwort vom 11. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20830 vom 26. August 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen - Bezirk Treptow-Köpenick Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Vorbemerkung: Der Bau von Solaranlagen kann in Bebauungsplänen festgeschrieben werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien in Berlin voranzutreiben. Frage 1: Wie viele Bebauungspläne der letzten 10 Jahre enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und in Prozent der festgesetzten B-Pläne. Antwort zu 1: In § 9 BauGB ist unter Abs. 1 Nr. 23 b die Möglichkeit enthalten, Gebiete festzusetzen, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche oder sonstige technische Maßnahmen für die Errichtung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen. Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden bisher keine Bebauungspläne festgesetzt, in denen solche Gebiete enthalten sind. In vielen Fällen enthalten die Bebauungspläne jedoch Festsetzungen zur extensiven Dachbegrünung zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Sicherung eines ökologischen Mindeststandards und zur Rückhaltung von Niederschlagswasser. Frage 2: Wie viele Bebauungspläne, die sich gerade im Verfahren befinden, enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und Angabe in Prozent der Gesamtzahl der sich im Verfahren befindenden Bebauungspläne. 2 Antwort zu 2: Auflagen zum Bau einer Solaranlage sind in den Bebauungsplänen, die sich gerade im Verfahren befinden, nicht enthalten. Frage 3: Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. Antwort zu 3: Gebiete auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 23b werden zum einen aus städtebaulichen Gründen (Ortsbild) und aus Gründen der Angemessenheit (hoher Kostenaufwand) nicht festgesetzt. Die Art der Energieversorgung hat zudem stets einen konkreten Projektbezug und ist von unterschiedlichen Faktoren und Rahmenbedingungen abhängig. Zum anderen werden die Formen der Nutzung erneuerbarer Energien ständig weiterentwickelt und damit vielfältiger. Den Vorhabenträgern bleibt somit die Möglichkeit offen, sich für die am besten geeignete und modernste Art der Energieversorgung für ihr Projekt zu entscheiden. Frage 4: Wie viel Zeit wurde dem Bezirk zur Beantwortung der Frage gegeben? Antwort zu 4: Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hatte der Bezirk 5 Werktage Zeit. Berlin, den 11.09.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen