Drucksache 18 / 20 831 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 26. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Notstromstrategie und Antwort vom 10. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20831 vom 26. August 2019 über Notstromstrategie ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, im „Rahmen einer zu entwickelnden Notstromstrategie […] insbesondere der Rolle von Energiespeichern sowie erneuerbaren und Prosumer-Lösungen Rechnung“ zu tragen. Der große Stromausfall im Südosten Berlins vor einem halben Jahr hat die Notwendigkeit einer solchen Notstromstrategie sehr deutlich gemacht. 1. Wie schätzt der Senat die Dringlichkeit der Ausarbeitung einer Notstromstrategie ein? Zu 1.: Der Senat misst der Notstromversorgung hohe Bedeutung zu. 2. Hat der Senat mit der Ausarbeitung der Notstromstrategie bereits begonnen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wann ist mit der Fertigstellung der Notstromstrategie des Landes Berlin zu rechnen? Zu 2.und 3: Generell ist im Land Berlin für die Energienotfallvorsorge die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig. Im Rahmen der Katastrophenvorsorge sind die Behörden aufgerufen, ihre Notstromversorgung eigenverantwortlich sicherzustellen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport berät sie im Rahmen ihrer koordinierenden Zuständigkeit im Katastrophenschutz zu geeigneten Notstromversorgungslösungen im Wege eines kontinuierlichen Prozesses. Um die Koordinierung insbesondere der vielfältigen fachlichen Zuständigkeiten und Expertisen besser zusammenführen zu können, ist beabsichtigt, eine Koordinierungsstelle für Fragen kritischer Infrastrukturen bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einzurichten. Die Thematik Notstromversorgung ist also bei Seite 2 von 2 den Katastrophenschutzbehörden nicht erst seit dem Stromausfall in Köpenick virulent. Es besteht eine enge Zusammenarbeit der Katastrophenschutzbehörden untereinander sowie mit Betreibern kritischer Infrastrukturen. Netzwerke wurden gebildet, Übungen durchgeführt und dieser Mehrwert hat sich auch beim Stromausfall in Köpenick deutlich gezeigt. Der Senat hat im zur Beratung vorliegenden Haushaltsplan 2020/2021 Mittel für die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt Katastrophenschutz-Leuchttürme etatisiert. Die Katastrophenschutz- Leuchttürme sollen Anlaufstellen für die Bevölkerung in Krisensituationen bilden. Sie sollen über eine Notstromversorgung verfügen und über eine Notfunktechnik untereinander verbunden sein. In der Umsetzung sollen die Leuchttürme in bezirklichen Liegenschaften eingerichtet werden (z.B. Rathäuser). 4. Wie wird der geplante Ausbau der Erneuerbaren Energien (beispielsweise durch den Masterplan Solarcity) in der Notstromstrategie berücksichtigt und wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Die Energiewende und der geplante Ausbau erneuerbarer Energien sind Rahmenbedingungen , die bei der Ausarbeitung einer Notstromstrategie zu berücksichtigen sein werden. Welche Rolle erneuerbare Erzeugungsanlagen und Energiespeicher im Rahmen der Notstromversorgung spielen können, wird im weiteren Verlauf näher zu untersuchen sein. Bisher bilden Notstromaggregate und Netzersatzanlagen, die mit fossilen Treibstoffen , insbesondere Diesel, betrieben werden, das Rückgrat der Notstromversorgung. Die Dezentralisierung der Energieerzeugung im Zuge der Energiewende bietet grundsätzlich ein Potential, die Verbrauchsanlagen im Umfeld der jeweiligen Erzeugungsanlage bei einem Ausfall der Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz mit Notstrom zu versorgen. Zu berücksichtigen sind dabei allerdings die hohen Anforderungen an die Zuverlässigkeit einer Notstromversorgung gerade bei kritischen Infrastrukturen , die auch über einen längeren Zeitraum (72 Stunden und länger) gewährleistet werden muss. Dieses Erfordernis steht in einem Spannungsverhältnis zur Volatilität der Erzeugung erneuerbarer Energien. Eine verlässliche Notstromversorgung hängt damit insbesondere von der Verfügbarkeit ausreichender Speichereinrichtungen vor Ort ab, die über das für die Zwecke einer optimalen Ausnutzung der erzeugten Strommengen im Regelbetrieb erforderliche Maß voraussichtlich deutlich hinausgehen dürften. Die praktische Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Lösungen wird näher zu untersuchen und zu entwickeln sein. Berlin, den 10. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport