Drucksache 18 / 20 835 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Drogenhandel mit dem Taschengeld – Verbreitung illegaler Suchtmittel an Berliner Schulen und Antwort vom 11. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 835 vom 21. August 2019 über Drogenhandel mit dem Taschengeld - Verbreitung illegaler Suchtmittel an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Anzahl an Fällen des Drogenmissbrauchs innerhalb des primären sowie sekundären Bildungsbereichs sind dem Senat bekannt? Ich bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und Zeitraum der Erfassung. Zu 1.: Im Rahmen des Melde- und Unterstützungsverfahrens bei Gewaltvorfällen, Krisen und Notfällen für Berliner Schulen werden auch Vorfälle in den Kategorien „Suchtmittelkonsum“ und „Handel mit Suchtmitteln“ erfasst. Diese Zahlen wurden bis einschließlich des 1. Halbjahres des Schuljahres 2016/17 im Rahmen von schriftlichen Anfragen, letztmalig siehe Drucksache 18 / 11 129, veröffentlicht. Das Hilfe- und Unterstützungsverfahren für Gewaltvorfälle, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen wurde evaluiert. Es zeigte sich, dass die mit dem Verfahren erhobenen Daten nicht belastbar sind und die schulische Realität nicht wiederspiegeln. Ein Expertengremium erarbeitet derzeit Vorschläge zur Überarbeitung des Melde-und Unterstützungsverfahrens. Bis dahin wird weiterhin von einer zentralen Auswertung der Daten abgesehen (vgl. Drucksache 18/18 639). 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Senats oder einzelner Bezirke seit Bekanntwerden dieser Zustände eingeleitet bzw. welche befinden sich in Planung? Zu 2.: Die Jahresplanung zur Suchtprävention wird in einen Steuerungsgremium erarbeitet, abgestimmt und beschlossen. Mitglieder des Steuerungsgremiums sind die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Fachstelle für Suchtprävention und Vertretungen der bezirklichen Suchtpräventionsbeauftragten. Die Fachstelle ist sehr aktiv in der Aufklärungs- und Informationsarbeit und führt Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Schule, Jugendhilfe und anderen pädagogischen Feldern durch. Sie unterstützt die Bezirke bei regionalen Aktivitäten und verfügt über ein breit geknüpftes Netzwerk an Kooperationspartnern. Zur Ergänzung der Maßnahmen der Fachstelle fördert der Senat die Träger Karuna e. V. für die Mitmachparcours von Karuna prevents sowie das Frühinterventionsprojekt „HALT“ des Caritasverbandes und der Stiftung SPI und das Projekt Wigwam Zero des Trägers Vista gGmbH für eine Schwangerschaft ohne Alkohol. Als Reaktion auf den Drogenkonsum von Jugendlichen ist zudem ein neues Projekt „Reflektor“ vom Caritasverband und der Stiftung SPI konzipiert worden. Es dient der Information und Aufklärung, der Reflektion des eigenen Konsums und bietet Raum für Diskussionen zum Konsumverhalten in der Klasse an. Weitere regelmäßig stattfindende Maßnahmen sind „Fit für die Straße – No drinks, no drugs, no problem“ in den Bezirken, „Be Smart – Don´t Start“, ein Wettbewerb für rauchfreie Klassen und Klasse 2000, ein bundesweit durchgeführtes Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule. Suchtprävention ist auch ein wesentlicher Bestandteil des Landesprogramms „Gute gesunde Schule“. Neben Wissensvermittlung stehen dabei vor allem Persönlichkeitsbildung und Erziehung zu einer lebensbejahenden, selbstbewussten, selbstständigen und belastbaren Lebensführung im Fokus. Verschiedene Projektangebote wie z.B. „Aktion Glasklar“ oder „JUST BE SMOKEFREE“ zur Suchtprävention unterstützen die Schülerinnen und Schüler sowie das multiprofessionelle Personal und auch die Erziehungsberechtigten, sich mit dem Thema „Sucht“ auseinanderzusetzen. An jeder weiterführenden Schule im Land Berlin gibt es eine ausgebildete Kontaktlehrkraft für schulische Prävention, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigte bei auftretenden Problemen beraten und dazu beitragen, dass außerschulische Hilfs- und Beratungsangebote bekannt und in Anspruch genommen werden. Auf regionaler Ebene unterstützen Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulische Prävention die Schulen bei der Erarbeitung suchtprophylaktischer Standards, der Unterstützung bei der Elternarbeit, der Verbreitung und Begleitung suchtpräventiver Programme und Projekte oder der Durchführung von Veranstaltungen (Studien- und Projekttage, Podiumsdiskussionen, Klassengespräche). Grundsätzlich ist es die Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer, suchtprophylaktisch tätig zu werden und Themen der Suchtprävention im Unterricht in allen Jahrgangsstufen in den verschiedenen Fächern aufzugreifen. Übergeordnet erfolgt die Verankerung im übergreifenden Thema Gesundheitsförderung. Durch die Senatsbildungsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden die Maßnahmen der Schulen bzw. der Bezirke nicht zentral erfasst. 3. Gemäß der Suchthilfestatistik des Jahres 2017 (der aktuelle Zeitraum wird erst mit der Neuauflage Ende 2019 behandelt) wurden durch die Jugendhilfe 0.1% und durch das Jugendamt 0.0% der Fälle nach Feststellung der Stimulanzien-Abhängigkeit in Einrichtungen der stationären Rehabilitation überwiesen. Wie schätzt der Senat die aktuellen Kapazitäten der Verwaltungseinheiten beim Bekämpfen des Drogenmissbrauchs und seiner Folgen unter Schulpflichtigen ein? Zu 3.: Psychisch kranke Minderjährige werden überwiegend im Rahmen der Jugendhilfe gemäß § 35 a SGB VIII betreut. Die Hilfen werden nach dem Bedarf im Einzelfall u.a. in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. Wenn bei Minderjährigen eine Stimulanzien-Abhängigkeit diagnostiziert ist (z.B. Ecstasy-Abhängigkeit), werden ggf. zusätzlich stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen (stationärer Drogenentzug, Kinder- und Jugendpsychiatrie) vor, nach oder während einer Jugendhilfemaßnahme eingeleitet. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kann sich zu den aktuellen Kapazitäten der Verwaltungseinheiten nicht äußern, da dazu keine Daten erhoben werden. Berlin, den 11. September 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie