Drucksache 18 / 20 836 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 21. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Errichtung Modulare Flüchtlingsunterkunft Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik und Antwort vom 11. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20836 vom 21.08.2019 über Errichtung Modulare Flüchtlingsunterkunft Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist eine Auslagerung der derzeit auf dem Areal befindlichen forensischen Psychiatrie vorgesehen und, wenn ja, wohin? Antwort zu 1: Eine Auslagerung der forensischen Psychiatrie ist nicht vorgesehen. Frage 2: Wie kann der würdevolle Erhalt des vom „Freundeskreis Gedenkort alter Anstaltsfriedhof“ gepflegte Friedhof für die Versuchsopfer des Dritten Reiches sichergestellt und fortgesetzt werden? Wird der Gedenkort und das Naherholungsgebiet „Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik“ weiterhin durch die Öffentlichkeit besucht werden können? Antwort zu 2: Da konkrete Planungen noch nicht vorliegen, kann derzeit keine weitere Auskunft gegeben werden. Frage 3: Liegt für das Gesamtprojekt „Ankunftszentrum Bonhoeffer-Klinik inkl. MUF-Bau“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor? Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wurden umweltrelevante Aspekte im Zusammenhang mit dem Umbau der KBN bedacht? Antwort zu 3: Es liegt eine UVP-Vorprüfung für die Waldumwandlung gem. § 8 Abs. 2 Berliner Landeswaldgesetz vor, welche im Amtsblatt Nr. 13/2019 veröffentlicht wurde. 2 Frage 4: Ist das Fällen weiterer Bäume vorgesehen und welche Instanz ist für die Genehmigung eines solchen Vorgangs verantwortlich? Ist eine Neubepflanzung als Ausgleich hierzu vorgesehen? Ich bitte ferner um Mitteilung des hierfür vorgesehenen Betrages. Antwort zu 4: Die Medienerschließung bzw. Trassenführung wurde so angepasst, dass anstelle der ursprünglich vorgesehenen Fällung von 3 Bäumen (für die bereits eine Fällgenehmigung vorliegt) nunmehr ausschließlich abgestorbene Bäume betroffen sind. Dieser Bereich bzw. die Bäume werden artenschutzfachlich untersucht. Sofern die artenschutzfachliche Untersuchung das Erfordernis vorgibt wird die zuständige Untere Naturschutzbehörde des Bezirksamtes Reinickendorf für die Genehmigung eingebunden. Als Ersatz für die gesetzlich 7 geforderten Neupflanzungen werden im Rahmen der Maßnahme am Standort insgesamt 26 Bäume neu gepflanzt. Frage 5: Wie beurteilt der Senat die fortschreitende ‚Ballung‘ von Flüchtlingsunterkünften im Bereich Wittenau und die damit zwangsweise verbundenen strukturellen Veränderungen? Antwort zu 5: Im Ortsteil Wittenau sind derzeit drei Unterkünfte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in Betrieb. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung am Eichborndamm, die als Gemeinschaftsunterkunft seit dem Jahr 2013 mit einer Kapazität von ca. 190 Plätzen betrieben wird. Seit Februar 2019 ist auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ein Tempohome mit ca. 245 Plätzen in Betrieb. Zur gleichen Zeit wurde die Gemeinschaftsunterkunft mit ca. 600 Plätzen in den Sternhäusern (Haus 25 und 26) auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik geschlossen. Weiterhin wurden bereits im Dezember 2018 die Unterkünfte in Haus 2 mit ca. 200 Plätzen und im September 2017 in Haus 6 mit ca. 100 Plätzen geschlossen. Durch diese Maßnahmen hat sich eine Reduzierung der Platzanzahl in Gemeinschaftsunterkünften im Ortsteil Wittenau ergeben. Seit April 2019 ist das temporäre Ankunftszentrum in den Sternhäusern (Haus 25 und 26) auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik mit bis zu ca. 450 Plätzen in Betrieb. Im Haus 2 befindet sich die Erstregistrierung des temporären Ankunftszentrums. Im Ankunftszentrum halten sich die geflüchteten Menschen im Regelfall bis zu fünf Tagen auf und haben zahlreiche Verwaltungstermine. Eine Nutzung der Kiezstrukturen und sozialen Infrastrukturen wie Kita, Schulen, Sprachkurse etc. erfolgt erst nach Umzug in andere Erstaufnahmeeinrichtungen und gehört zu den grundlegenden Rechten auf Teilhabe. Im Bezirk Reinickendorf ist zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Erstaufnahmeeinrichtung in Betrieb. Die geplante modulare Unterkunft für Geflüchtete soll mit einer Kapazität von ca. 389 Plätzen im zweiten Halbjahr 2020 als neues Ankunftszentrum in Betrieb gehen. Das temporäre Ankunftszentrum in den Sternhäusern wird dann geschlossen, zudem soll das Tempohome nach dreijähriger Nutzungsdauer im Januar 2022 geschlossen werden. Frage 6: Wie verträgt sich der Bau weiterer modularer Flüchtlingsunterkünfte mit dem geplanten Neubau von bezahlbarem Wohnraum? 3 Antwort zu 6: Der Bau von modularen Unterkünften für Geflüchtete (MUF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die MUF werden mit Wohnungsgrundrissen errichtet, die eine Nachnutzung durch Haushalte mit Wohnberechtigungsschein ermöglichen und den Anforderungen der AV-Wohnen in Bezug auf angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung entsprechen. Die Nutzung für die Unterbringung von wohnungslosen Personen erfolgt für fünf bis elf Jahre (fünf Jahre Grundmietzeit zuzüglich einer Verlängerungsoption von zwei Mal drei Jahren). Anschließend stehen die Gebäude als Wohnraum zur Verfügung. Die als Ankunftszentrum konzipierte MUF stellt eine Ausnahme dar. Das Gebäude soll dauerhaft als Ankunftszentrum genutzt werden und weist keine Wohnungsgrundrisse auf. Frage 7: Wie ist der derzeitige Planungsstand bzgl. weiterer Unterkünfte dieser Art innerhalb des Bezirks Reinickendorf? Antwort zu 7: Der derzeitige Planungsstand im Bezirk Reinickendorf zu weiteren MUF ist wie folgt: · MUF Roedernallee (Fläche am Paracelsus-Bad): Die derzeit geplante Kapazität für die MUF beträgt ca. 230 Plätze. Ein Bauantrag wurde noch nicht eingereicht. Die Umsetzung des Standortes ist zeitlich nicht absehbar. · MUF Rue Montesquieu: Der Standort kann nicht umgesetzt werden. Es muss ein Ersatzstandort geprüft werden. Berlin, den 11.09.2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen