Drucksache 18 / 20 839 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Neutralität des „JugendFORUMs“ der Stiftung Wannsee Forum und Antwort vom 16. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20839 vom 22. August 2019 über Neutralität des „JugendFORUMs“ der Stiftung Wannsee Forum ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das Wannsee Forum möchte gemäß Internetpräsenz „politische mit kultureller Jugendbildung verbinden“ und führt regelmäßige Veranstaltungen zu den Themen „Politische Bildung und Emanzipation“, „Politisches Engagement und Partizipation“ sowie „Schule und Demokratie“ durch. Das von der Stiftung organisierte „JugendFORUM“ Berlin hat am 29.05.2019 den Ausschluss aller Mitglieder der AfD und ihrer Jugendorganisation beschlossen. Hierzu frage ich den Senat: 1. Wurde mit dem Zuwendungsbescheid des JugendFORUMS oder der Stiftung Wannsee Forum eine Verpflichtung zu neutralem Verhalten gegenüber politischen Parteien und Organisationen vereinbart? 2. Sieht der Senat den Ausschluss einer Oppositionspartei von der Teilhabe an einem öffentlichgeförderten „Austausch zwischen Jugendlichen und Politikern“ im Fall einer Verletzung jener Verpflichtung von § 49 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) betroffen? Zu 1. und 2.: Die Form und die Inhalte des Umgangs mit politischen Parteien und Organisationen werden Einrichtungen der Jugendarbeit nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe auch als Finanzierungsträger grundsätzlich nicht im Zuwendungsbescheid vorgegeben. Der Träger der freien Jugendhilfe ist grundsätzlich selbstbestimmt im Rahmen der Auseinandersetzung mit und in der Reaktion auf Programme und Aussagen von politischen Parteien und deren Jugendorganisationen. 2 Der Träger hat den Entscheidungsprozess der Jugendlichen im Umgang mit der AfD auf der Webseite des Berliner JugendFORUMS dokumentiert. https://jugendforum.berlin/info/afd-jufo Die Steuerungsgruppe des Jugenddemokratiefonds hat beschlossen, dass Konzept des Berliner JugendFORUMs zu aktualisieren und weiterzuentwickeln und die Ergebnisse in die Umsetzung des Berliner JugendFORUMs 2020 einzubeziehen. 3. Ich bitte um Angabe der Förderhöhe des JugendFORUMS seitens des Landes Berlin sowie jene der Stiftung Wannsee Forum für die Wahlperioden 17 und 18 (bis dato). Zu 3.: Das JugendFORUM wurde in den Jahren 2011 und 2012 durch das Landesprogramm „respectABel“ gefördert. Dieses wurde zum „Jugend- Demokratiefonds“ weiterentwickelt und seit 2013 wird das JugendFORUM durch den Jugend-Demokratiefonds gefördert. Die Geschäftsstelle für den Jugend- Demokratiefonds liegt bei der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb). Übersicht zu den Fördersummen des Landes Berlin für das JugendFORUM für die Wahlperiode 17 (2011-2016) und 18 (2016-Zeitpunkt der Antworterstellung): Jahr Fördersumme in EUR Förderprogramm/Institution Land Berlin 2011 55.000 Landesprogramm respectABel (jfsb) 2012 55.000 Landesprogramm respectABel (jfsb) 2013 36.000 Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds (jfsb) 21.000 Landesprogramm jugendnetz-berlin (jfsb) 2014 50.500 Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds (jfsb) 2015 52.500 Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds (jfsb) 2016 50.500 Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds (jfsb) 2017 50.500 Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds (jfsb) 20.000 Landeszentrale für politische Bildung durch Kooperationsvertrag mit der jfsb 2018 74.250 Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds (jfsb) 10.000 Landeszentrale für politische Bildung durch Kooperationsvertrag mit der jfsb 2019 65.000 Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds (jfsb) 10.000 Landeszentrale für politische Bildung durch Kooperationsvertrag mit der jfsb Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie fördert über den Landesjugendring Berlin (Zentralstelle) sieben Berliner Jugendbildungsstätten nach § 11 SGB VIII für Angebote der außerschulischen Jugendbildung, dazu zählt auch die Stiftung WannseeFORUM. Übersicht zu den Fördersummen des Landes Berlin für die Stiftung WannseeFORUM: 3 Jahr Grundförderung in EUR Sonderförderung Kooperation Jugendbildungsstätten mit Schulen in EUR 2011 417.874, 00 9.375,00 2012 417.874,00 9.375,00 2013 417.874,00 9.375,00 2014 417.874,00 9.375,00 2015 446.718,40 9.377,50 2016 454.854,00 9.348,00 2017 545.033,80 10.698,20 2018 626.001,50 10.914,25 2019 638.291,10 11.052,30 Berlin, den 16. September 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie