Drucksache 18 / 20 841 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 22. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2019) zum Thema: Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB) des Türkischen Bundes Berlin- Brandenburg und Antwort vom 13. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20841 vom 22. August 2019 über Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB) des Türkischen Bundes Berlin- Brandenburg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg unterstützt derzeit eine Lehrerin in ihrer Klage gegen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin, welche ihr das Recht auf das Tragen eines Kopftuches während des Unterrichts verwehrt hätte. 1. In welcher Höhe wurde der Türkische Bund Berlin-Brandenburg während der Wahlperiode 17 bis dato aus dem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit gefördert? Zu 1.: Die Höhe der Förderung des ADNB im Rahmen des Berliner Landesprogramms „Demokratie. Vielfalt. Respekt. – Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ stellt sich wie folgt dar: Jahr Fördersumme 2011 124.427,49 € 2012 132.428,62 € 2013 134.633,32 € 2014 143.694,44 € 2015 143.694,44 € 2016 162.645,61 € 2017 182.229,89 € 2018 241.765,86 € 2019 277.074,87 € (vorläufige Plansumme) 2 2. Ist dem Senat eine zusätzliche Förderung seitens des Landes Brandenburg bekannt? Zu 2.: Nein. 3. Erhält das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB) zusätzliche Leistungen der öffentlichen Hand? Zu 3.: Ja. Zu den Leistungen des Landes Berlin vergleiche. die Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin: https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/ Berlin, den 13. September 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung