Drucksache 18 / 20 854 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 27. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2019) zum Thema: Ausbreitung der Krätze an Berliner Schulen und Antwort vom 09. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20854 vom 27. August 2019 über Ausbreitung der Krätze an Berliner Schulen ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Gemäß Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 10.07.2019 erhöhte sich allein von 2016-2017 die Ausgabe an Medikamenten zur Bekämpfung der Krätze (Skabies) durch die Barmer Krankenkasse um 35%. Berlin verzeichnete 1360 der bundesweit 61.300 Betroffenen. Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KAV) spricht von einem Anstieg von 4300 (2016) auf 7300 (2017) Fällen. Ich frage den Senat: 1. Laut Robert-Koch-Institut besteht in Berlin keine Meldepflicht seitens der Gesundheitsämter gegenüber den Landesbehörden. Dies bedeutet, dass jene keine Kenntnis eines Ausbruchs an Schulen, Gefängnissen, Flüchtlingsunterkünften und anderen Einrichtung erhalten. Warum ist dies der Fall? 2. Besteht im Rahmen der Fachaufsicht des Landes eine regelmäßige Abfrage der sich ergebenden Neuausbrüche genannter Krankheit auf Berliner Gebiet? 3. Befasst sich die Senatsverwaltung mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung eines einheitlichen Standards der Gesundheitsämter in deren Kampf mit der sich immer weiter verbreitenden Krätze? Ich bitte um Nennung der Maßnahmen im Einzelnen, den dafür gedachten Einsatz an Personal und die dafür veranschlagten öffentlichen Mittel. Zu 1., 2. und 3.: Sofern in einer der genannten Gemeinschaftsunterkünfte Skabies festgestellt wird, treffen die Gesundheitsämter vor Ort die erforderlichen Maßnahmen, um die Krankheit zu bekämpfen . Eine Meldepflicht der Gesundheitsämter gegenüber den Landesbehörden oder eine regelmäßige Abfrage ist für Krankheiten dieser Art nicht erforderlich und deshalb auch nicht vorgesehen. - 2 - 2 Eine Fachaufsicht der für Gesundheit zuständigen Verwaltung gegenüber den Gesundheitsämtern ist in der Verfassung von Berlin und dem Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) nicht vorgesehen. Berlin, den 9. September 2019 In Vertretung Martin Matz Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung