Drucksache 18 / 20 855 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 27. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2019) zum Thema: Straftaten politischer Motivation gegen Studentenverbindungen und ihre Mitglieder und Antwort vom 09. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 855 vom 27. August 2019 über Straftaten politischer Motivation gegen Studentenverbindungen und ihre Mitglieder ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen dem Senat Zahlen der sich über den Zeitraum Wahlperiode 17-18 ereignenden Gewalttaten und Übergriffe gegen Studentenverbindung in Berlin sowie gegen ihre Mitglieder vor? Sollte dies der Fall sein bitte ich um Auflistung nach Datum, Ereignis, Betroffene und Ausgang des Verfahrens (falls vorhanden). 2. Wann der Senat einen Anstieg dieser Vorkommnisse verzeichnen? 3. Wurden Polizei- und Sicherheitsbehörden mit dieser neuen Lage vertraut gemacht und sensibilisiert? Wie erfolgt die Einordnung dieser Straftaten statistisch, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte? 4. In wie vielen Fällen erfolgte im Rahmen der Aufklärung einer Straftat eine Ermittlung nach §86/§86a StGB? Zu 1. - 4.: Dem Senat liegen keine Zahlen entsprechend der Fragestellung vor, da „Studentenverbindungen“ als Angriffsziel keiner statistischen Erfassung unterliegen. Eine gesonderte statistische Erfassung zu bestimmten Opfergruppen erfolgt nach bundesweiter Abstimmung dann, wenn es zu einer auffälligen Steigerung unabhängig von einer statistischen Erfassung von Straftaten in diesem Bereich kommt. Dies konnte bislang jedoch nicht verzeichnet werden. Für eine besondere Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden besteht demzufolge auch kein Erfordernis. Berlin, den 9. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport