Drucksache 18 / 20 857 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Dr. Dieter Neuendorf (AfD) vom 29. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2019) zum Thema: Das Klärwerk Marienfelde und die Kunst und Antwort vom 16. September 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 857 vom 29. August 2019 über Das Klärwerk Marienfelde und die Kunst ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. Vorbemerkung des Abgeordneten: Südlich des Freizeitparks Marienfelde zwischen Park und Feldern liegt das ehemalige Klärwerk Marienfelde . Auf dem Gelände befindet sich eine Röhrenskulptur des ehemaligen Professors der Hochschule für Bildende Künste, freischaffenden Architekten und Designers Fridtjof Schliephacke. 1. Wer ist für die Ruine des Klärwerkes Marienfelde zuständig? In welchen Verwaltungsbereich fällt diese? Zu 1.: Das Grundstück des ehemaligen Klärwerks Marienfelde (Schichauweg 56 – 64), nebst den Bauwerken und technischen Anlagen, befindet sich im Eigentum der Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB). 2. Welche Flächen sind dem ehemaligen Klärwerk Marienfelde zuzurechnen? (Bitte in m² angeben) Zu 2.: Die Fläche des ehemaligen Klärwerks Marienfelde beträgt 153.707 m². Auf einem 5.300 m² großen Teilgrundstück des Geländes befindet sich ein in Betrieb befindliches Abwasserpumpwerk. 3. Wie groß ist das Gebäude des Klärwerks? (Bitte in m² angeben) Zu 3.: Im Rahmen des Klärwerkrückbaus wurden Teile des Gebäudes abgerissen. Der verbleibende Gebäudeteil besteht aus einem 4-geschossigen Bürogebäude, nebst 3- und partiell 4-geschossigem Betriebsgebäude und verfügt über eine Brutto- 2 geschossfläche von insgesamt ca. 4.572 m². In dem Gebäude befindet sich eine betriebsnotwendige Trafostation (Versorgung des benachbarten Abwasserpumpwerks). 4. Gibt es Planungen für die Fläche, auf der das Klärwerk steht und die nicht dem Freizeitpark Marienfelde zugerechnet werden? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollen in Zukunft ergriffen werden ? Zu 4.: Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich (Planungsgrundlage § 35 BauGB) zuzuordnen und im Flächennutzungsplan als Grünfläche (Feld, Flur, Wiese) ausgewiesen. Die Fläche ist Teil des Untersuchungsgebiets des „Landschaftsplanerischen Konzepts Marienfelde“ des Umwelt- und Naturschutzamtes des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, welches die Aufstellung eines Landschaftsplanes in Erwägung zieht. Aufgrund des aktuellen Planungsrechts bestehen für die Fläche derzeit keine Planungen. Teilflächen sind u.a. als Pferdekoppel und Hundeschule vermietet. 5. Welche Verwaltungseinheit ist für die Röhrenskulptur des Künstlers Schliephacke zuständig? Zu 5.: Die Berliner Wasserbetriebe sind für die Röhrenskulptur zuständig. 6. Wie ist der derzeitige Erhaltungszustand der Skulptur? Zu 6.: Die Skulptur ist äußerlich verblasst. Mängel an der Skulptur sind nicht bekannt. 7. Gibt es Bestrebungen oder Möglichkeiten, diese Skulptur an einem anderen Ort einer breiteren Öffentlichkeit sichtbar zu machen? Zu 7.: Nach derzeitigem Stand ist nicht geplant, die Skulptur an einem anderen Ort einer breiteren Öffentlichkeit sichtbar zu machen. 8. Welche Mitsprachrechte in Bezug auf die Röhrenskulptur liegen bei den Erben von Fridtjof Schliephacke? Zu 8.: Sofern Fridtjof Schliephacke Nutzungsrechte nicht an Dritte abgetreten hat, ist das Urheberrecht nach seinem Tod im Jahr 1991 automatisch auf die Erben übergegangen . Inwieweit diese Rechte vertraglich abgeändert wurden, konnte nicht ermittelt werden. Berlin, den 16. September 2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe