Drucksache 18 / 20 860 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 28. August 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2019) zum Thema: Ausbau des Digitalfunks der Polizei in Berlin und Antwort vom 13. Sep. 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20 860 vom 28. August 2019 über Ausbau des Digitalfunks der Polizei in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Basisstationen für den Digitalfunk der Berliner Polizei sind bislang errichtet worden? Zu 1.: Im Land Berlin wurden für die Versorgung des Freifeldes mit Digitalfunk bisher 61 Basisstationen errichtet. 2. Wie viele dieser Basisstationen sind bereits errichtet, aber noch nicht in das Netz angebunden und in Betrieb genommen worden? Zu 2.: Aktuell sind im Land Berlin zwei Basisstationen baulich errichtet, die jedoch wegen fehlender Anbindung an das Übertragungsnetz (BOS-Sondernetz) noch nicht in den Test- bzw. Wirkbetrieb überführt worden sind. 3. Hat die für die IKT-Steuerung zuständige IKT-Staatssekretärin die Inbetriebnahme der in Ziffer 2 abgefragten Basisstationen priorisiert und – falls das nicht der Fall sein sollte – aus welchem Grunde nicht? Zu 3.: Die nachgefragten Basisstationen, die noch nicht an das BOS-Sondernetz angebunden sind, wurden gemäß dem landesweit geltenden Kriterienkatalog des IKT- Lenkungsrates priorisiert. Beide Maßnahmen sind in der Priorisierungsliste mit der Kategorie A (Maßnahme in Realisierung) eingestuft und befinden sich in der Umsetzung . 4. Nach welchen Kriterien priorisiert die IKT-Steuerung die Anbindung von Projekten (Schule, BOS etc.) ans Netz? Seite 2 von 3 Zu 4.: Für die Bedarfe der Berliner Verwaltung, Neuanschlüsse an das Berliner Landesnetz zu realisieren, stehen nur beschränkte Baukapazitäten am Markt zur Verfügung. Der daraus entstehende Ressourcenkonflikt wird über ein Priorisierungsverfahren durch den IKT-Lenkungsrat gesteuert. Die Priorisierungsregeln sind transparent in einem Kriterienkatalog dargestellt. Darin wird die Rangfolge der umsetzungsreifen Maßnahmen anhand der Bewertungskriterien Abnahmepflicht, Migrationsvorhaben, betriebserhaltende /kapazitätserhaltende Maßnahmen und bauplanerische Synergien festgelegt. Die Planungszeiträume sind jeweils halbjährlich (Mai-Oktober und November -April). 5. Aus welchen Gründen sind die in Ziffer 2 abgefragten Basisstationen noch nicht an das Netz angebunden und in Betrieb genommen? Zu 5.: Hauptgründe für die noch nicht realisierten Anbindungsmaßnahmen sind wie bei Baumaßnahmen üblich, langwierige Genehmigungsverfahren sowie beschränkte Ressourcen bei den mit der Umsetzung beauftragten Unternehmen. 6. Welche Schritte welcher Institutionen bedarf es, um die in Ziffer 2 abgefragten Basisstationen an das Netz anzubinden und in Betrieb zu nehmen? Zu 6.: Alle an der Inbetriebnahme eines Basisstationsstandortes Beteiligten sind aufgefordert , die Prozesse bis zur Fertigstellung der Maßnahme noch enger miteinander zu verzahnen und zu harmonisieren. Bei den in Rede stehenden Basisstationen werden nach Vorliegen der ausstehenden Genehmigungen die weiteren Maßnahmen fortgesetzt. Bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Anbindungsmaßnahmen werden durch die Berliner Feuerwehr Alternativanbindungen geprüft und gegebenenfalls realisiert. 7. Bis wann werden die in Ziffer 2 abgefragten Basisstationen an das Netz angebunden und in Betrieb genommen? Zu 7.: Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 6 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein konkreter Inbetriebnahmezeitpunkt benannt werden. 8. Wie viele Basisstationen für den Digitalfunk der Berliner Polizei sind in welchen Ausbaustufen geplant ? Zu 8.: In der ersten Ausbaustufe sind in Berlin 55 Basisstationsstandorte errichtet worden. Im Zuge der zweiten Ausbaustufe ist geplant, weitere 47 Basisstationsstandorte zu errichten. Die Ertüchtigung der Standorte erfolgt sukzessive und auf Grundlage der Ergebnisse der Funkfeinplanung. Seite 3 von 3 9. Wann ist mit der Netzanbindung und Inbetriebnahme aller Basisstationen zu rechnen? Zu 9.: Der Abschluss der zweiten Ausbaustufe ist für Ende 2022 geplant. Berlin, den 13. September 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport